Richtlinie zur Barrierefreiheit des Netzwerks

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Masterplan für Barrierefreiheit, Zugänglichkeit des Straßenbahn- und Straßennetzes, des rollenden Materials und der Bahnhöfe

Der Masterplan für Barrierefreiheit

Die Zugänglichkeit der gesamten Reisekette wurde durch das Gesetz vom 11. Februar 2005 über gleiche Rechte und Chancen, Teilhabe und Staatsbürgerschaft von Menschen mit Behinderungen, geändert durch die Verordnung vom 26. September 2014, vorgeschrieben.

Die Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs betrifft Fahrzeuge, Bahnhöfe oder Haltestellen, Fahrgastinformation sowie Ausrüstung. Ziel ist es, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität wie andere Reisende alle Dienstleistungen betreten, sich bewegen und nutzen können.

Île-de-France Mobilités verabschiedete 2009 seinen Masterplan für Barrierefreiheit und im Juli 2015 seinen Masterplan für Barrierefreiheit – Agenda für programmierte Barrierefreiheit (SD'AP). Darin werden die allgemeinen Leitlinien und Prioritäten für die Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrsdienstes und insbesondere die Arbeiten am Straßen- und Schienennetz vorgestellt.

In Übereinstimmung mit der Verordnung vom 26. September 2014 zur Änderung des Gesetzes vom 11. Februar 2005 über die Gleichberechtigung und Chancengleichheit, die Teilhabe und die Bürgerschaft von Menschen mit Behinderungen und in Absprache mit Verkehrsträgern, lokalen Behörden und betroffenen Verbänden hat Île-de-France Mobilités eine programmierte Agenda für Barrierefreiheit (SDA-Ad'AP oder Ad'AP) vorgeschlagen in der insbesondere ein genauer Zeitplan für die bis 2024 noch durchzuführenden Arbeiten am Schienen- und Straßennetz festgelegt ist:

Zugänglichkeit von Schienenfahrzeugen

Anlässlich der Renovierung oder Erneuerung von Rollmaterial werden Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen und Züge für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich gemacht. Schaffung von Räumen für Personen mit eingeschränkter Mobilität, Zugangsrampe, Notrufknopf zur Hand, lesbare Beschilderung... Viele angepasste Einrichtungen werden an Bord von Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Zügen eingesetzt. Ziel ist es, allen Einwohnern der Ile-de-France die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu ermöglichen.

Bahnhöfe

Die Zugänglichkeit eines Bahnhofs besteht darin, die Reisekette für alle Menschen mit eingeschränkter Mobilität von der Straße bis zum Zug zugänglich zu machen. Die Beseitigung von Hindernissen, die Installation von automatischen Türen, Fahrkartenschaltern und zugänglichen tickets, die Breite der Wege, aber auch die Anpassung oder Schaffung von Gleiskreuzungsbauwerken (Fußgängerbrücken und Unterführungen) mit der Schaffung von Aufzügen, die Anpassung der Höhe der Bahnsteige an die Züge und die Installation von Wachsamkeitsstreifen auf ihnen und die Modernisierung der Beleuchtung sowie der akustischen und visuellen Informationen die Hauptwerke. Das Referenznetz der SDA-Bahnhöfe besteht aus 268 Bahnhöfen: 209 SNCF-Bahnhöfen und 65 RATP-Bahnhöfen, von denen 6 gemeinsam von den beiden Betreibern betrieben werden. Dieses Referenznetz wurde so definiert, dass es fast 95 % des Schienenverkehrs in der Region Île-de-France abdeckt.

Am RATP-Perimeter (RER A und RER B) wurde 2019 der Bahnhof Luxemburg (RER B) barrierefrei gemacht. Bis Ende 2019 sind 64 Stationen zugänglich, und die letzte Station, Croix de Berny, wird 2021 barrierefrei sein.

Im SNCF-Perimeter wurden 2019 15 Bahnhöfe fertiggestellt (Arpajon, Boussy-St-Antoine, Choisy-le-Roi, Corbeil-Essonnes, Epinay-sur-Orge, Ermont Halte, Fontainebleau – Avon, Garges – Sarcelles, Houdan, Le Stade, Maisons-Alfort – Alfortville, Nemours – St-Pierre, Pierrefitte-Stains, St-Gratien, La Barre Ormesson) und 5 Bahnhöfe im Jahr 2020 (Courbevoie, Juvisy, Montereau, Javel, Dourdan, Dourdan la Forêt). Hinzu kommt der Bahnhof Les Clairières-Verneuil, der im Rahmen eines anderen Programms zugänglich gemacht wurde.

Unter Berücksichtigung der gemeinsamen Stationen der beiden Betreiber sind Ende 2020 177 Stationen zugänglich. Beachten Sie, dass zusätzlich zu denen der SDA auch 7 Stationen zugänglich sind.

Die Inbetriebnahme des neuen Zweigs der Straßenbahn T4 in Clichy-Montfermeil im Jahr 2019 und die Verlängerung der Straßenbahn T1 in Asnières-Quatre Routes bieten auch neue Stationen, die für die Nutzer der Ile-de-France zugänglich sind.

Erreichbarkeit des Straßenbahn- und Straßennetzes

Das Straßenbahnnetz ist für Rollstuhlfahrer vollständig und unabhängig zugänglich.

Seit Februar 2010 sind alle 69 Linien des Pariser Busnetzes für Menschen mit Behinderungen zugänglich. Im Rest der Region Île-de-France arbeitet Île-de-France Mobilités mit den lokalen Behörden zusammen, um die physische Zugänglichkeit der Linien zu verbessern, einerseits durch die Anschaffung von Rollmaterial, das die Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer ermöglicht, und andererseits durch die Finanzierung der Zugänglichkeit von Haltepunkten.

Île-de-France Mobilités finanziert Diagnose- und Entwicklungsstudien für Haltepunkte bis zu 300 €/Haltestelle und den Gesamtbetrag der Arbeiten bis zu 70 %. Eine städtische Buslinie gilt als barrierefrei, wenn 100 % ihrer Fahrzeuge und 70 % ihrer Haltestellen den Barrierefreiheitsstandards entsprechen und das Personal für die Aufnahme und Betreuung von Menschen mit Behinderungen geschult ist.