Der Masterplan für Barrierefreiheit
Die Zugänglichkeit der gesamten Reisekette wurde durch das Gesetz vom 11. Februar 2005 über gleiche Rechte und Chancen, Teilhabe und Staatsbürgerschaft von Menschen mit Behinderungen, geändert durch die Verordnung vom 26. September 2014, vorgeschrieben.
Die Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs betrifft Fahrzeuge, Bahnhöfe oder Haltestellen, Fahrgastinformation sowie Ausrüstung. Ziel ist es, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität wie andere Reisende alle Dienstleistungen betreten, sich bewegen und nutzen können.
Île-de-France Mobilités verabschiedete 2009 seinen Masterplan für Barrierefreiheit und im Juli 2015 seinen Masterplan für Barrierefreiheit – Agenda für programmierte Barrierefreiheit (SD'AP). Darin werden die allgemeinen Leitlinien und Prioritäten für die Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrsdienstes und insbesondere die Arbeiten am Straßen- und Schienennetz vorgestellt.
In Übereinstimmung mit der Verordnung vom 26. September 2014 zur Änderung des Gesetzes vom 11. Februar 2005 über die Gleichberechtigung und Chancengleichheit, die Teilhabe und die Bürgerschaft von Menschen mit Behinderungen und in Absprache mit Verkehrsträgern, lokalen Behörden und betroffenen Verbänden hat Île-de-France Mobilités eine programmierte Agenda für Barrierefreiheit (SDA-Ad'AP oder Ad'AP) vorgeschlagen in der insbesondere ein genauer Zeitplan für die bis 2024 noch durchzuführenden Arbeiten am Schienen- und Straßennetz festgelegt ist: