Der Masterplan zur Barrierefreiheit
Die Zugänglichkeit der gesamten Reisekette wurde durch das Gesetz vom 11. Februar 2005 über die Gleichberechtigung und Chancengleichheit, die Teilhabe und die Staatsbürgerschaft von Menschen mit Behinderungen, geändert durch die Verordnung vom 26. September 2014, verbindlich vorgeschrieben.
Die Barrierefreiheit des ÖPNV betrifft Fahrzeuge, Bahnhöfe oder Haltestellen, die Fahrgastinformation sowie die Ausrüstung. Ziel ist es, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität wie andere Fahrgäste einsteigen, sich bewegen und alle Dienstleistungen nutzen können.
Die Île-de-France Mobilités hat 2009 ihren Masterplan für Barrierefreiheit und im Juli 2015 ihren Masterplan für Barrierefreiheit – Programmed Accessibility Agenda (SD'AP) verabschiedet. Darin werden die allgemeinen Leitlinien und Prioritäten für die Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs und insbesondere die Arbeiten am Straßennetz und am Schienennetz dargelegt.
In Übereinstimmung mit der Verordnung vom 26. September 2014 zur Änderung des Gesetzes vom 11. Februar 2005 über die gleichen Rechte und Chancen, die Teilhabe und die Unionsbürgerschaft von Menschen mit Behinderungen und in Absprache mit den Verkehrsunternehmen, den lokalen Behörden und den betroffenen Verbänden hat die Île-de-France Mobilités eine programmierte Agenda für Barrierefreiheit (SDA-Ad'AP oder Ad'AP) vorgeschlagen , in der ein genauer Zeitplan für die bis 2024 noch durchzuführenden Arbeiten am Schienen- und Straßennetz festgelegt ist: