Wer kann Hilfe beim Kauf von Fahrrädern erhalten?
- Nur volljährige oder mündige Minderjährige können Unterstützung beim Kauf von Fahrrädern erhalten.
- Für mechanische Fahrräder können sich nur Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren bewerben.
- Pro Person wird nur eine Beihilfe gewährt. Sie haben jedoch Anspruch auf einen Antrag alle 5 Jahre.
- Schließlich muss jedes Mitglied desselben Haushalts einen persönlichen Antrag stellen.