Wie wird die Umsetzung des "Null-Euro-Tarifs" für ein bereits in Betrieb befindliches Park-and-Ride-System angewendet?
Die Umsetzung der Verlängerung der Abonnements auf 0 Euro erfordert den vertraglichen Abschluss einer Änderung.
Zunächst muss die Niederlassungsgemeinde ihr Einverständnis für die Weiterentwicklung des Systems erklären. Der öffentliche Auftraggeber übermittelt den Vertrag per Post und fügt im Falle eines öffentlichen Auftraggebers, der eine Gemeinschaft ist, die entsprechende Beratung bei.
Von dort aus kann das System mit einem Prinzip der Rückwirkung (im Änderungsentwurf genanntes Datum) zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Änderung eingerichtet werden.