Wie melde ich den Verlust oder Diebstahl meines Navigo-Passes und bekomme einen neuen?

Sie können den Verlust oder Diebstahl Ihres Navigo-Passes auf verschiedene Arten melden:

  1. Online von Ihrem persönlichen Bereich aus : Melden Sie sich in Mein > My Navigo an, klicken Sie auf "Verlust/Diebstahl meiner Karte melden" und folgen Sie den Anweisungen. Sobald die Deklaration erfolgt ist, wird Ihr alter Navigo-Pass endgültig deaktiviert. Sie erhalten Ihr neues Abo innerhalb von maximal 10 Tagen (ausgenommen Wochenenden und Feiertage). Es ist bereits mit Ihrem Navigo Liberté + Vertrag geladen.
  2. In der Verkaufsstelle der Beförderer, an einigen RATP-Schaltern oder am Navigo SNCF Service Desk.
  3. Telefonisch, indem Sie sich unter 09.69.39.22.22 an die Agentur Navigo wenden (Anruf ohne Aufpreis).

Wiederbeschaffungskosten

Ihr Navigo-Pass wird bei Verlust oder Diebstahl gegen Zahlung einer Pauschale von 15 € inkl. MwSt. ersetzt.

  • Wenn Sie sich online oder telefonisch bewerben, wird diese Gebühr von Ihrer nächsten Rechnung abgezogen.
  • Wenn Sie sich bei der Verkaufsstelle eines Beförderers, an bestimmten RATP-Schaltern oder am Navigo SNCF Services Desk bewerben, müssen die Gebühren sofort bezahlt werden.

Gut zu wissen

  • Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Passes werden die Verträge und Pakete sowie Ihre Rabatte auf Ihren neuen Navigo-Pass aufgeladen, mit Ausnahme des Navigo-Tagespasses. Letztere können nicht ersetzt werden. Sie müssen eine neue Navigo-Tageskarte kaufen, um fahren zu können.
  • Die Navigo-Tageskarte kann gemäß den geltenden Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen (AVBB) erstattet werden.
  • Wenn mehrere Verträge oder Pakete auf Ihr Abonnement geladen sind, kann die Verlust- oder Diebstahlsmeldung online erfolgen, aber der Umtausch des Passes und das erneute Aufladen der Tickets müssen in der Verkaufsstelle des Beförderers, an bestimmten RATP-Schaltern oder am Serviceschalter von Navigo SNCF erfolgen.

Vorsichtig

Alle Fahrten, die mit Ihrem Navigo Liberté + Vertrag vor der Eintragung der Verlusterklärung unternommen wurden, werden in Rechnung gestellt und müssen bezahlt werden.