An wen kann ich eine Anfrage bezüglich der Lage von Bushaltestellen senden?
Straßenverwalter haben die Planungskompetenz. Je nach Status der Straße, auf der sich der Haltepunkt befindet, kann die zuständige Stelle sein: der Departementsrat, wenn sich die Haltestelle auf einer Departementsstraße befindet, die Agglomerationsgemeinschaft oder Gemeinde, wenn sich die Haltestelle auf einer Straße von gemeinschaftlichem Interesse befindet, die Gemeinde, wenn sich die Haltestelle auf einer Gemeindestraße befindet.
Je nach Lage des Haltepunkts ist es daher erforderlich, die Angelegenheit an die zuständige Behörde zu verweisen.