Allgemeine Verkaufsbedingungen für den kostenpflichtigen Kundendienst

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Dieses Dokument betrifft die allgemeinen Verkaufsbedingungen für den kostenpflichtigen Kundendienst für den Imagine R-Pass und den personalisierten Navigo-Pass mit Ausnahme des Navigo Annuel

Entscheidung Nr. DEC20230150

vom 26. Juni 2023

Sehr geehrter Herr Generaldirektor,

gestützt auf das Verkehrsgesetzbuch (legislativer Teil), insbesondere auf die Artikel L.1241-1 bis L.1241-20, L.3111-14 bis L.3111-16 und R.1241-1 ff.;

gestützt auf die Verordnung Nr. 59-151 vom 7. Januar 1959 in der geänderten Fassung über die Organisation des Personenverkehrs in der Region Ile-de-France;

GESTÜTZT AUF das Dekret Nr. 59-157 vom 7. Januar 1959 in der geänderten Fassung über die Organisation des Personenverkehrs in der Region Ile-de-France;

DELIBERATION Nr. 2016/0302 vom 13. Juli 2016 zur Übertragung der Befugnisse des Verwaltungsrats an den Chief Executive Officer;

GESTÜTZT auf den Beschluss Nr. 2016/133 des Präsidenten der Île-de-France Mobilités vom 30. März 2016 zur Ernennung von Herrn Laurent PROBST zum Chief Executive Officer, geändert durch den Beschluss Nr. 20211209-297 vom 9. Dezember 2021

GESTÜTZT AUF die Beratung Nr. 20220525-083 betreffend das Vorhaben zur Gründung einer Tochtergesellschaft für das Ticketing,

gestützt auf die Beratung Nr. 20221207-216 über die Entwicklung der Tarife und die Harmonisierung der Kosten für den Kundendienst;

BESCHLIEßT

Artikel 1: Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen für bezahlte Kundendienstakte werden genehmigt und treten ab dem 1. Juli 2023 in Kraft.

Gemäß den tariflichen Beratungen des Rates werden ab dem 1. Juli 2023 kostenpflichtige Kundendiensthandlungen mit dem imagine R-Pass und dem personalisierten Navigo-Pass mit Ausnahme des Navigo Annuel gegen Zahlung eines Pauschalbetrags von 15 Euro durchgeführt.

Der bezahlte Kundendienst handelt wie folgt:

·       Wiederaufbereitung aufgrund von Verlust/Diebstahl

·       Wiederaufarbeitung nach einem HS-Pass, der dem Kunden zusteht

·       Wiederaufbereitung nach einem Fotowechsel für die persönliche Bequemlichkeit

·       Wiederaufarbeitung nach Beschlagnahme

·       Wiederaufbereitung nach bewusster Degradation

Artikel 2: Diese Entscheidung wird an die Rechtmäßigkeitskontrolle weitergeleitet, am Sitz der Île-de-France Mobilités ausgehängt und in der Sammlung der Verwaltungsakte der Île-de-France Mobilités veröffentlicht.

Laurent PROBST