Entscheidung Nr. DEC20230150
vom 26. Juni 2023
Der Generaldirektor,
GESTÜTZT auf das Transportgesetzbuch (gesetzgebender Teil), insbesondere auf die Artikel L.1241-1 bis L.1241-20, L.3111-14 bis L.3111-16 und R.1241-1 ff.;
GESTÜTZT auf die geänderte Verordnung Nr. 59-151 vom 7. Januar 1959 über die Organisation des Personenverkehrs in der Ile-de-France;
UNTER BEZUGNAHME auf das geänderte Dekret Nr. 59-157 vom 7. Januar 1959 über die Organisation des Personenverkehrs in der Ile-de-France;
GESTÜTZT auf den Beschluss Nr. 2016/0302 vom 13. Juli 2016 über die Übertragung der Befugnisse des Rates auf den Generaldirektor;
GESTÜTZT auf den Beschluss des Präsidenten der Île-de-France Mobilités Nr. 2016/133 vom 30. März 2016 zur Ernennung von Herrn Laurent PROBST zum Chief Executive Officer, geändert durch den Beschluss Nr. 20211209-297 vom 9. Dezember 2021,
UNTER HINWEIS auf die Beratung Nr. 20220525-083 über das Projekt zur Gründung einer Ticketing-Tochtergesellschaft
UNTER HINWEIS auf die Beratung Nr. 20221207-216 über die Entwicklung der Tarife und die Harmonisierung der Kosten für Kundendienste;
BESCHLIESST
Artikel 1: Die allgemeinen Verkaufsbedingungen für kostenpflichtige Kundendiensthandlungen werden genehmigt und treten ab dem 1. Juli 2023 in Kraft.
Gemäß der Tarifberatung des Rates werden ab dem 1. Juli 2023 kostenpflichtige Kundendiensthandlungen für den imagine R-Pass und den personalisierten Navigo-Pass mit Ausnahme von Navigo Annual gegen Zahlung eines Pauschalbetrags von 15 Euro durchgeführt.
Die kostenpflichtigen Kundendiensthandlungen sind wie folgt:
· Wiederaufbereitung nach Verlust/Diebstahl
· Wiederaufbereitung nach einem HS-Durchgang durch den Kunden
· Wiederaufbereitung nach Fotowechsel aus persönlichen Gründen
· Wiederaufbereitung nach Beschlagnahme
· Wiederaufbereitung nach freiwilligem Abbau
Artikel 2: Diese Entscheidung wird der Rechtmäßigkeitskontrolle übermittelt, am Hauptsitz von Île-de-France Mobilités ausgehängt und in der Sammlung der Verwaltungsakte von Île-de-France Mobilités veröffentlicht.
Laurent PROBST