Allgemeine Verkaufs- und Nutzungsbedingungen (AEB) des Amethyst-Pakets

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Das Abonnement und die Nutzung eines Amethyst-Passes setzen die Kenntnis und die vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen sowie derjenigen in Bezug auf den Navigo-Pass durch den Inhaber und den Zahler voraus, sofern dieser sich vom Inhaber unterscheidet. Der Zahler einer Amethyst-Pauschale im Namen eines nicht mündigen Minderjährigen oder eines Erwachsenen unter Vormundschaft oder Vormundschaft verpflichtet sich, diese AGB mitzuteilen und ihn über seine Verpflichtungen zu informieren. Gültiges Datum: November 2024

Präambel

Das Abonnement und die Nutzung eines Amethyst-Passes setzen die Kenntnis und die vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen sowie derjenigen in Bezug auf den Navigo-Pass durch den Inhaber und den Zahler voraus, sofern dieser sich vom Inhaber unterscheidet. Der Zahler einer Amethyst-Pauschale im Namen eines nicht mündigen Minderjährigen oder eines Erwachsenen unter Vormundschaft oder Vormundschaft verpflichtet sich, diese AGB mitzuteilen und ihn über seine Verpflichtungen zu informieren.

1-DEFINITIONEN

Das Amethyst-Paket, das von Île-de-France Mobilités erstellt wurde, wird von den Departements der Île-de-France vergeben, die jeweils für ihr eigenes Departement handeln. Sie wird von S.A.S Comutitres, im Folgenden als "Comutitres S.A.S" bezeichnet, im Namen und im Auftrag von Île-de-France Mobilités verwaltet.

Der Amethyste-Pass wird bis zu seiner Übergabe an den Inhaber auf einen namentlichen, streng persönlichen und nicht übertragbaren Navigo-Pass geladen, der sich im Besitz der Île-de-France Mobilités (Île-de-France Mobilitätsorganisation) befindet.

Der Name "Inhaber" kennzeichnet namentlich die Person, deren Foto und Identität auf dem Navigo-Pass erscheinen.

Der Begriff "Beförderer" bezieht sich auf Unternehmen, die mit der Île-de-France Mobilités einen öffentlichen Dienstleistungsvertrag oder eine Delegation für den Betrieb von Personenverkehrslinien abgeschlossen haben.

Der Begriff "Zahler" bezeichnet die Person, unabhängig davon, ob sie sich vom Registranten unterscheidet oder nicht, die sich vertraglich verpflichtet, die Rechnungen des Registranten zu bezahlen. Der Zahler muss ein geschäftsfähiger Erwachsener oder ein mündiger Minderjähriger sein.

 

2-Präsentation und Verwendung

2.1-Verwendbar im Rahmen der zonalen Preisgestaltung der Region Île-de-France

Mit dem Amethyste-Pass können Sie in der 2. Klasse auf den regulären Linien des öffentlichen Verkehrs der Beförderer fahren, darunter OrlyBus, RoissyBus, Nachtbusse von Noctilien, bestimmte lokale Dienste und einige On-Demand-Verkehrsmittel, TER- oder Intercités-Züge (ohne Reservierung erforderlich). Die Kurse müssen vollständig in der Île-de-France durchgeführt werden. Sie gilt nicht auf Filéo, Orlyval, dem TGV oder auf Linien, die nicht die Tarife der Ile-de-France anwenden (insbesondere die Shuttlebusse, die die Flughäfen Le Bus Direct und VEA Disney bedienen, sowie die Touristenbusse OpenTour und Cars Rouges).

Das Amethyst-Paket gilt für alle Reisen, die innerhalb des Geltungsbereichs des Pakets durchgeführt werden.

2.2-Das Amethyst-Paket ist Personen vorbehalten, die in einem der Departements der Île-de-France wohnen und die von diesem Departement festgelegten Bedingungen für die Zuteilung erfüllen, und zwar im Rahmen der folgenden Kriterien:

  • oder mindestens 60 Jahre alt sein und keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen
  • oder ein behinderter Erwachsener sein, der Begünstigter der in den Artikeln L.821-1 bis L.821-3 des Sozialversicherungsgesetzbuchs vorgesehenen Leistung oder der Differenzleistung für die Aufrechterhaltung erworbener Ansprüche ist
  • oder von ihrem Sozialversicherungssystem als arbeitsunfähig anerkannt werden
  • oder unter 20 Jahre alt sein und den Bezug der Ausbildungsbeihilfe für behinderte Kinder nachweisen

Diese Bedingungen für die Verleihung von Titeln können vom Fachbereich geändert werden.

2.3-Jede Abteilung definiert mehrere Kategorien von Begünstigten mit unterschiedlichen Rechten.

Für jede Kategorie von Begünstigten werden die Zonierung des Pauschalbetrags, der dem Begünstigten gewährt werden kann (oder die Zonierung, wenn eine Wahl möglich ist), und der für den Erhalt des Pauschalbetrags beantragte Finanzbeitrag festgelegt.

2.4-Für den Fall, dass das Ministerium dem Begünstigten die Wahl zwischen mehreren verschiedenen Zonierungspaketen für unterschiedliche Beitrittsgebühren ermöglicht und die Möglichkeit bietet, diese Wahl vor Ablauf der 12-monatigen Gültigkeit zu ändern.

Die finanziellen Bedingungen für die Änderung der Zuweisung werden vom Minister festgelegt und den Begünstigten mitgeteilt.

2.5-Das Paket enthält mindestens zwei zusammenhängende Zonen.

2.6-Das Amethyst-Paket ist ab dem Monat, der von der Abteilung, die das Paket vergeben hat, festgelegt wurde, 12 Monate lang gültig.

Es ist gültig ab dem 1. Tag des ersten Gültigkeitsmonats 00:00 Uhr, bis zum letzten Tag des letzten Gültigkeitsmonats 23:59 Uhr. Für Nachtbusse von Noctilien ist der Amethyst-Pass ab dem 1. Tag des ersten Gültigkeitsmonats 00:00 Uhr bis zum Tag nach dem letzten Tag des letzten Gültigkeitsmonats 6:00 Uhr gültig. Die berücksichtigte Zeit ist der Zeitpunkt der Eingabevalidierung des verwendeten Verkehrsträgers. »

Die Amethyst-Pakete profitieren von der "Dezoning", d.h. der Möglichkeit, in der gesamten Region von Samstag von 0:00 Uhr bis Sonntag bis 23:59 Uhr, an Feiertagen von 0:00 bis 23:59 Uhr, vom 15. Juli um 00:00 Uhr bis zum 15. August um 23:59 Uhr und während der kurzen Schulferien in der Zone C zu reisen, die vom Ministerium für nationale Bildung (Toussaint, B. Weihnachten, Winter und Frühling) ab dem Tag nach Unterrichtsende von 0:00 bis 23:59 Uhr am Tag vor der Wiederaufnahme des Unterrichts. Die berücksichtigte Zeit ist der Zeitpunkt der Eingabevalidierung des verwendeten Verkehrsträgers.

 

3-BESCHAFFUNG

Um einen Amethyst-Pass zu erhalten, muss der Antragsteller zunächst im Besitz eines Navigo-Passes mit seinem Vor- und Nachnamen sein, der auf seinem Ausweisdokument angegeben ist und auf dem sein Foto zu sehen ist. (Siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Nutzung des Navigo Pass, die auf der Website von www.iledefrance-mobilites.fr verfügbar sind). Der Amethyst-Pass kann nur auf den Navigo-Pass geladen werden, unter Ausschluss aller anderen Geräte.

3.1-Die Bedingungen für den Erhalt des Amethyst-Pakets und die Zahlungsbedingungen, einschließlich der gegebenenfalls anfallenden Beitrittsgebühren, werden vom Ministerium festgelegt und mitgeteilt.

3.2-Die Dienststelle, die Amethyst-Pauschalen zuweist, prüft die Anträge, die von Personen mit Wohnsitz in ihrer Dienststelle an sie gerichtet werden.

Er informiert die Person über die durchgeführte Nachverfolgung und über ein vorläufiges Datum, ab dem der Begünstigte den Pass auf seinen Navigo-Pass laden kann.

3.3- Tickets, die während des Wartens auf den Erhalt des Amethyst-Pakets verwendet wurden, werden nicht erstattet.

4-Verladung von Paketen

Um zu reisen, muss der Begünstigte, nachdem er das Recht auf den Amethyst-Pass von der Dienststelle des Departements ausgestellt hat, den Amethyst-Pass von seinem Mobiltelefon in der App Île-de-France Mobilités (herunterladbar im App Store oder Play Store) oder an einem Fahrkartenschalter oder Verkaufsgerät im Netz der Fluggesellschaften auf seinen Navigo-Pass laden.

5-VALIDIERUNG

5.1-Es gelten die geltenden Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen für den Navigo Pass.

5.2-Der Inhaber ist verpflichtet, den Pass, der seinen Amethyst-Pass enthält, vor jeder Fahrt beim Eintritt in das Streckennetz und/oder beim Einsteigen in das Fahrzeug, aber auch gegebenenfalls während des Anschlusses und der Ausfahrt systematisch an den Entwertungsgeräten der Beförderer zu entwerten, unter Androhung eines Verstoßes.

5.3-Im Falle des Vergessens des Navigo-Passes muss der Inhaber ein neues Ticket kaufen, um ohne Verstoß gegen das Gesetz reisen zu können. Diese wird nicht erstattet.

 

6-STEUERUNG

6.1-Im Falle einer Kontrolle muss der Kontoinhaber den Pass vorlegen, auf den der bei der Einfahrt in das Netz validierte Amethyst-Pass geladen wird.

6.2- Die Feststellung der Nichteinhaltung der Grundsätze der systematischen Validierung (vgl. Art. 5) und/oder der Regeln für die Nutzung des Amethyst-Pakets (vgl. Art. 2) führt zur Zahlung einer pauschalen Entschädigung und der damit verbundenen Verwaltungsgebühren gemäß den für den öffentlichen Personenverkehr in der Region Île-de-France geltenden Vorschriften.

6.3-Wenn der Beförderer die Straftat nicht innerhalb von drei Monaten nach der Straftat bezahlt, ist der Täter verpflichtet, die von der Staatskasse erhobene erhöhte Geldstrafe zu zahlen (Artikel 529-5 der Strafprozessordnung).

 

7-HINZUFÜGEN VON PAKETEN

7.1-Es ist möglich, zusätzlich zu einem bereits geladenen Amethyst-Pass einen Navigo-Pass, einen Navigo Day-, Navigo Month- oder Navigo-Wochenpass, einen Navigo Solidarity 75% Month- oder Navigo Solidarity 75% Week-Pass, einen Navigo Discount 50% Month- oder Navigo Discount 50% Wochenpass oder einen Navigo Free-Pass aufzuladen.

7.2-Die Zonen des Amethyste-Passes und die Zonen des Navigo Day, Navigo Month oder Navigo Week oder Navigo Solidarity 75% Month oder Navigo Solidarity 75% Week oder Navigo 50% Month Discount oder Navigo 50% Weekly Discount, die zusätzlich berechnet werden, können verbunden oder getrennt werden.

Wenn die beiden Pässe getrennte Zonen haben (Zonen 1-2 und Zonen 4-5), darf der Kunde nicht gleichzeitig Fahrten unternehmen, die die Zonen der beiden geladenen Pakete verbinden. Er muss dann jedes Mal eine Fahrkarte kaufen, die für die gesamte Fahrt gültig ist.

7.3-Die Preise und Bedingungen für den Kauf der Pässe Navigo, Navigo Solidarité 75%, Navigo TRéduction 50% oder Navigo Gratuité, die zusätzlich zum Amethyste-Pass berechnet werden, sind identisch mit denen der separat erworbenen Navigo-Pässe (siehe die Tages-, Monats- und Wochenkarten Navigo oder die geltenden Preise für den Solidaritätsverkehr, die auf der Website des www.iledefrance-mobilites.fr verfügbar sind).

Das "Zusammenleben" verschiedener Tickets oder Verträge ist definiert als die Möglichkeit, diese Tickets oder Verträge auf denselben Pass aufzuladen. Das "Zusammenleben" verschiedener Tickets oder Verträge ist definiert als die Möglichkeit, diese Tickets oder Verträge auf denselben Pass aufzuladen. Die Regeln für das Zusammenleben von Wertpapieren und Kontrakten sind auf der Website der www.iledefrance-mobilites.fr unter der Rubrik GTCSU verfügbar.

 

8-Verlust, Diebstahl, Fehlfunktion und Austausch

Weitere Informationen finden Sie in den geltenden Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen des Navigo Pass, die auf der Website des www.iledefrance-mobilites.fr verfügbar sind.

 

9-Änderung der Situation des Begünstigten

Im Falle einer Änderung der personenbezogenen Daten (Name, Adresse usw.) muss sich der Begünstigte an die Abteilung der Vergabestelle und die Beförderer wenden, um gegebenenfalls seine Situation ändern zu lassen.

 

10-Ablauf und Erneuerung des Amethyst-Pakets

Der Amethyst-Pass, der ein Jahr gültig ist, läuft am letzten Tag des letzten Gültigkeitsmonats ab (siehe Artikel 1.6). Sie kann verlängert werden, sofern der Begünstigte die Bedingungen für die Ausstellung erfüllt, die von der Abteilung, die die Pakete vergibt, festgelegt und mitgeteilt werden.

 

11-Beendigung des Pakets

 

Der Begünstigte kann die Stornierung seines Amethyst-Pakets bei der Abteilung beantragen, die die Pakete zuweist.

Die Bedingungen für die Stornierung des Amethyst-Pakets werden von der Abteilung definiert und mitgeteilt.

12-Informationen in Bezug auf personenbezogene Daten

 

Vor der Verwaltung des Amethyst-Pakets verwalten die Abteilungen die Anträge auf Rechte und dann die Erneuerung und Beendigung der Amethyst-Rechte. In diesem Zusammenhang ist jede Abteilung für die Verwaltung dieser Rechte verantwortlich.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Artikel über Informationen über personenbezogene Daten befassen sich nur mit der Verarbeitung, sobald ein Paket geöffnet wird.

Darüber hinaus kann die Verarbeitung zum Zwecke der Verhinderung und Verwaltung unbezahlter Rechnungen, Diebstahls und Verlusts von Tickets sowie der Betrugsbekämpfung zu einer Ablehnung der Transaktion oder einer Beendigung des Pakets führen.

Im Rahmen des Amethyst-Pakets wird die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des für die Verarbeitung Verantwortlichen und des Zahlers von verschiedenen für die Verarbeitung Verantwortlichen durchgeführt, die sich um den Schutz ihrer Privatsphäre sorgen:

 

Île-de-France Mobilités verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen von:

  1. Underwriting und Verwaltung des Vertrags;
  2. Institutionelle Kommunikation sowie kommerzielle und nichtkommerzielle Kommunikation;
  3. Durchführung statistischer Analysen.

 

Die Beförderer verarbeiten personenbezogene Daten im Zusammenhang mit:

  • Die Verwaltung von Operationen und Transaktionen, die an der Verkaufsfront der Fluggesellschaft durchgeführt werden;
  • Die Verwaltung der Validierung und der daraus resultierenden Daten, insbesondere die Ungültigkeit betrügerischer Wertpapiere;
  • Bekämpfung von Straftaten gegen die Polizei der Transportunternehmen, Kontrolle der Fahrkarten, Ausstellung von Fahrkarten und Beitreibung von Geldbußen;
  • Kommerzielle und nichtkommerzielle Prospektionstätigkeiten in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften;
  • Statistische Analysen zur Verbesserung des Transportangebots und der vom Beförderer angebotenen Dienstleistungen;
  • Die Verwaltung von Kundenbeschwerden im Zusammenhang mit der Nutzung des Netzes der Fluggesellschaften.

Die Amethyst-Packung ist auf folgendem Medium erhältlich:

·        Der personalisierte Navigo-Pass.

12.1 Verarbeitungen, für deren Verarbeitung Île-de-France Mobilités verantwortlich ist

12.1.1 Welche Daten werden erhoben?

Die von Île-de-France Mobilités im Rahmen der Vertragserfüllung erhobenen Daten lauten wie folgt:

  1. Identifikationsdaten,
  2. Daten zum persönlichen Leben,
  3. Daten über das Berufsleben,
  4. Wirtschafts- und Finanzdaten,
  5. Gesundheitsdaten,
  6. Daten zu Rechtsverletzungen.

 

12.1.2 Warum werden Daten gesammelt?

Die erhobenen Daten unterliegen einer automatisierten Verarbeitung, für die Île-de-France Mobilités der Verantwortliche ist und deren Zwecke in der Präambel von Artikel 12 aufgeführt sind.

 

12.1.3 Warum ist die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten rechtmäßig?

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten ist möglich:

  • auf der Grundlage der Vertragserfüllung und der Zustimmung des Inhabers und des Zahlers zur Verwaltung des Vertrags/der Dienstleistung;
  • über die Wahrnehmung eines gemeinwirtschaftlichen Auftrags von Île-de-France Mobilités für die Übermittlung sogenannter institutioneller nichtkommerzieller Mitteilungen;
  • mit Zustimmung des für die Verarbeitung Verantwortlichen und des Zahlers für die Zusendung kommerzieller Mitteilungen.

12.1.4 Wie lange speichert Île-de-France Mobilités diese Daten?

Île-de-France Mobilités bewahrt die für das Amethyste-Paket spezifischen Kundendaten während der Vertragserfüllung sowie bis zum Ende der geltenden Verjährungsfristen auf.

Um die Berechtigung zu den Zugangsbedingungen zum Ticket zu überprüfen, wird nur der Identitätsnachweis, der aus dem persönlichen Bereich auf der Website " www.iledefrance-mobilites.fr " übermittelt wird, für die Zeit aufbewahrt, die für die Erstellung des Kontos und der damit verbundenen Dienste, für die diese Dokumente erforderlich sind, benötigt wird.

 

12.1.5 Wer kann auf diese Daten zugreifen?

12.1.5.1 Im Rahmen der oben definierten Verarbeitung

Die Daten richten sich an Île-de-France Mobilités, Comutitres S.A.S., ihre Dienstleister und Vertragspartner, öffentliche Verkehrsunternehmen in der Region Île-de-France, institutionelle Geldgeber, Meinungsforschungsinstitute und statistische Ämter sowie Unternehmen, die Erhebungen zum Verkehr in der Region Île-de-France durchführen.

Die Daten, die sich aus den Vorgängen ergeben, die über die Online-Dienste von Unternehmen durchgeführt werden, die multimodale digitale Dienste anbieten, sind für folgende Zwecke bestimmt: Île-de-France Mobilités, ihre Tochtergesellschaft, ihre Dienstleister und Vertragspartner sowie der Inhaber des multimodalen digitalen Dienstes, der von dem Vorhaben betroffen ist.

12.1.5.2 Im Rahmen des Austauschs zwischen der Île-de-France Mobilités und ihren Partnern

Die Partner von Île-de-France Mobilités bieten Dienstleistungen für einige ihrer Nutzer an, die Abonnenten des öffentlichen Verkehrs sind. Um die Gültigkeit des Abonnements zu überprüfen, wendet sich der Partner an Île-de-France Mobilités. Anlässlich dieser Abfragen übermittelt der Partner die Navigo-Passnummer (oder Kundennummer) und das Geburtsdatum des Nutzers an Île-de-France Mobilités. Île-de-France Mobilités sendet dem Partner einen Rücksendecode ohne personenbezogene Daten.

Der Partner von Île-de-France Mobilités verpflichtet sich, die Zustimmung des Nutzers zur Übermittlung dieser Daten an Île-de-France Mobilités einzuholen. Alle Verarbeitungen, die die Durchführung der vom Partner angebotenen Dienstleistung ermöglichen, liegen in der Verantwortung des Partners.

Der Partner verpflichtet sich, die Navigo-Passnummer (oder Kundennummer) und das Geburtsdatum des Nutzers nur für die Verarbeitung zu verwenden, für die diese Informationen obligatorisch sind, und nur im Rahmen der gemeinsam mit Île-de-France Mobilités festgelegten Ziele.

 

12.1.6 Übermittlung von Daten außerhalb der Europäischen Union

Die Daten des Zahlers und des Kontoinhabers oder seines gesetzlichen Vertreters werden zu Verwaltungszwecken an Subunternehmer der Île-de-France Mobilités weitergegeben, die außerhalb der Europäischen Union (Madagaskar und/oder Elfenbeinküste) ansässig sind.

In diesem Zusammenhang werden nur Daten zur Identifikation, zu persönlichen und beruflichen Kontaktdaten und zum Abonnementvertrag übermittelt.

Diese Datenübertragungen werden durch grenzüberschreitende Stromflussvereinbarungen geregelt, die in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission herausgegebenen Standardvertragsklauseln oder den verbindlichen internen Datenschutzvorschriften (BCRs) erstellt wurden.

 

12.2 Verarbeitungen, für deren Verarbeitung die Beförderer verantwortlich sind

 

12.2.1 Welche Daten werden erhoben?

Die von den Spediteuren im Rahmen ihrer Verarbeitung erhobenen Daten sind die folgenden:

  1. Identifikationsdaten,
  2. Wirtschafts- und Finanzdaten,
  3. Daten über Verstöße,
  4. Validierungsdaten.

 

12.2.2 Warum werden Daten gesammelt?

Die erhobenen Daten unterliegen einer automatisierten Verarbeitung, für deren Verarbeitung die Beförderer verantwortlich sind und deren Zwecke in der Präambel von Artikel 12 aufgeführt sind.

 

12.2.3 Warum ist die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten rechtmäßig?

Diese Verarbeitung erfolgt im Rahmen von:

  • die Erfüllung des Vertrags, eine gesetzliche Verpflichtung (Verwaltung von Kundenbeschwerden, Kontrollen und Bußgeldern),
  • die Zustimmung des Kontoinhabers und des Zahlers (kommerzielle Akquise) oder
  • das berechtigte Interesse, das der für die Verarbeitung Verantwortliche verfolgt (nichtkommerzielle Kommunikation, kommerzielle Kommunikation für ähnliche Waren und Dienstleistungen, anonymisierte statistische Studien).

 

12.2.4 Wie lange bewahren die Spediteure diese Daten auf?

Die von der RATP und der SNCF umgesetzten Regeln für die Vorratsspeicherung sind:

Die Daten werden für einen Zeitraum aufbewahrt, der je nach den Zwecken, für die sie verarbeitet werden, unterschiedlich sein kann.

  • Die Nominativspuren der Uhrwerke (Zeitstempel - Ort der Validierung - Passnummer) werden nur für wenige Stunden aufbewahrt. Darüber hinaus werden die Daten zu statistischen Zwecken anonymisiert. Für die Qualitätsüberwachung der Navigo-Pässe wird nur die tägliche kumulative Anzahl der Validierungen gespeichert, die für den laufenden Monat und den Vormonat (ohne Entwertungsort) an der Ein- und/oder Ausfahrt des Schienennetzes durchgeführt wurden.
  • Die für die Bearbeitung von Beschwerden erforderlichen Daten werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab Schließung der Akte aufbewahrt.
  • Die Daten über die im Bereich der Verkäufe durchgeführten Maßnahmen werden für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren ab dem Datum des Vorhabens aufbewahrt.
  • Die im Zusammenhang mit der Feststellung von Verstößen erhobenen Daten werden je nach Art des Verstoßes und den durchgeführten Folgemaßnahmen für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren ab Begehung des Verstoßes aufbewahrt.
  • Die zu Prospektions- und Kommunikationszwecken erhobenen Daten werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem letzten Kontakt der betroffenen Person oder bis zum Widerruf ihrer Einwilligung aufbewahrt.

 

Die Aufbewahrungsfristen für die von den anderen Spediteuren durchgeführten Verarbeitungen finden Sie auf der Website der letzteren.

 

12.2.5 Wer kann auf diese Daten zugreifen?

Im Rahmen dieser Verarbeitung werden die Daten nur an deren Subunternehmer, Île-de-France Mobilités und Comutitres S.A.S., weitergegeben, um statistische Analysen durchzuführen, die es ihnen ermöglichen, das Transportangebot und die von den Beförderern angebotenen Dienstleistungen zu verbessern. Es werden nur die Daten weitergegeben, die für die Durchführung dieser statistischen Analysen unbedingt erforderlich sind.

 

Für die Zwecke der statistischen Verkehrsanalyse ist Île-de-France Mobilités der Empfänger der zuvor anonymisierten Validierungsdaten.

 

12.2.6 Übermittlung von Daten außerhalb der Europäischen Union

Die Beförderer verpflichten sich, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um Übertragungen außerhalb der Europäischen Union und des entsprechenden Landes zu vermeiden.

Für den Fall, dass solche Übermittlungen für die Zukunft geplant sind, verpflichten sich die Beförderer, Garantien von ihren Subunternehmern zu übernehmen, um ein angemessenes Schutzniveau für die übermittelten Daten zu gewährleisten und die Übermittlungen nach den in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Mechanismen zu überwachen.

12.3 Welche Rechte haben der für die Verarbeitung Verantwortliche und der Zahler in Bezug auf ihre Daten und wie können sie ausgeübt werden?

Der für die Verarbeitung Verantwortliche und der Zahler haben jeweils das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch aus legitimen Gründen, die Festlegung von Patientenverfügungen in Bezug auf das Schicksal ihrer Daten nach ihrem Tod sowie das Recht, eine Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL einzureichen.

 

Um ihre Rechte auszuüben, können der Kontoinhaber und der Zahler ihren Antrag unter Angabe der von der Anfrage betroffenen(n) Rechte(n), ihrer Kontaktdaten, des Umfangs ihrer Anfrage (Produkt, Konto der Île-de-France Mobilités oder alle Verarbeitungen), ihrer Kundennummer sowie Elementen zum Nachweis ihrer Identität senden. Und ein Ausweisdokument.

Der Kontoinhaber und der Zahler können den Antrag je nach Bearbeitung an die folgenden Adressen richten:

- Verarbeitung, für die Île-de-France Mobilités der Verantwortliche ist:

  • an die Postanschrift: Île-de-France Mobilités – 39bis 41 rue de Châteaudun – 75009 Paris,
  • oder an die E-Mail-Adresse: dpo@iledefrance-mobilités.fr.

- Verarbeitung, für die die Beförderer verantwortlich sind: Der Kontoinhaber und der Zahler können sich direkt über die Websites ihrer Institutionen an die Beförderer wenden,

  • oder an die Postanschrift der RATP: RATP Data Protection Officer – 54 Quai de la Rapée – LAC LT73 – 75599 Paris Cedex 12 oder an die E-Mail-Adresse: [email protected].
  • oder an die Postanschrift SNCF Voyageurs - DSB - Abteilung Recht und Compliance, Campus CAMPRA, 4 rue André Campra CS20012, 93212 SAINT-DENIS CEDEX oder über ein Formular für Anträge auf Online-Ausübung des Rechts: https://url-c.fr/e/7hy9i
  • oder an die Postanschrift des OPILE: DSB OPTILE – 32, rue de Caumartin – 75009 Paris.

Handelt es sich bei dem Registranten um einen Minderjährigen unter 15 Jahren oder um einen Erwachsenen, der unter Vormundschaft oder Vormundschaft steht, kann sein gesetzlicher Vertreter alle aufgeführten Rechte ausüben. Es wird ein Nachweis über die gesetzliche Vertretung des Minderjährigen oder geschützten Erwachsenen verlangt.

 

13-ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN

 

Île-de-France Mobilités behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die geltende Fassung ist in der Sammlung der Verwaltungsakte der Île-de-France Mobilités veröffentlicht und kann auf der Website der www.iledefrance-mobilites.fr eingesehen werden.

Übersetzungen der AGB dienen nur zu Informationszwecken. Die AGB in französischer Sprache sind vor Gericht verbindlich.