Allgemeine Verkaufs- und Nutzungsbedingungen (GTCSU) des Anti-Pollution-Pakets
Veröffentlicht am
Dieses Dokument enthält die Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen für den Anti-Schadstoff-Pass für kontaktlose Medien (die Pässe der Navigo-Reihe und für magnetische Träger).
Mai 2025
Präambel
Dieses Dokument enthält die Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen für den Anti-Schadstoff-Pass für kontaktlose Medien (die Pässe der Navigo-Reihe und für magnetische Träger).
Die Nutzung des Anti-Pollution-Pakets setzt voraus, dass der Inhaber diese Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen sowie die Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen sowie die Bedingungen für das Medium, auf das das Paket geladen wird, vollständig, vollständig und vorbehaltlos akzeptiert.
Das von Île-de-France Mobilités erstellte Paket zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung wird von S.A.S Comutitres, im Folgenden im Namen und im Auftrag von Île-de-France Mobilités als "Comutitres S.A.S" oder "Agence Navigo" bezeichnet, verwaltet.
Auf den Linien T4, T11 und T14 wird der Verkauf dieser Fahrkarte über die "ART"-Terminals von SNCF Voyageurs im Namen und auf Rechnung der Ile-de-France Mobilités durchgeführt. Gleiches gilt ab dem 15. Dezember 2025 auf den Linien T12 und T13 und dann ab dem 21. Dezember 2026 auf der Linie L.
1. BEGRIFFSBESTIMMUNG
1.1 Der Name "Halter" bezeichnet die Person, die das Anti-Pollution-Paket nutzt.
1.2 Der Begriff "Beförderer" bezieht sich auf Unternehmen, die mit der Île-de-France Mobilités einen öffentlichen Dienstleistungsvertrag oder eine Delegation für den Betrieb von Personenverkehrslinien abgeschlossen haben.
1.3 Die kontaktlosen Medien setzen sich aus den verschiedenen Navigo-Pässen zusammen: Navigo, Navigo Découverte, Navigo Annual, Navigo Easy, Navigo imagine R.
2. AUFMACHUNG UND VERWENDUNG
2.1. Darstellung
Das Anti-Schadstoff-Paket ist im Falle einer Verschmutzungsspitze in der Île-de-France, an Tagen mit differenziertem Verkehr für bestimmte Personenkraftwagenklassen und an von der Île-de-France Mobilités genehmigten Tagen (siehe Abschnitt 3.1) verfügbar.
2.2. Verwendung
Der Anti-Pollution-Pass ist auf dem gesamten Streckennetz der Region Île-de-France nutzbar und ermöglicht die Nutzung der regulären öffentlichen Verkehrsmittel der Fluggesellschaften, einschließlich Roissybus, der Nachtbusse Noctilien und Filéo sowie bestimmter Nahverkehrsdienste und Transport on demand-, TER- oder Intercités-Züge (ohne Reservierung erforderlich) in der 2. Klasse. Die Kurse müssen vollständig in der Île-de-France durchgeführt werden.
Er gilt nicht für Orlyval, den TGV oder auf Strecken, die nicht den Tarif der Ile-de-France anwenden. (insbesondere die Shuttles zu den Flughäfen Le Bus Direct und VEA Disney sowie die Touristenbusse OpenTour und Cars Rouges).
2.3. Zeitliche Gültigkeit
Berührungsloses Anti-Pollution-Paket auf mittlerem
Das Anti-Pollution-Paket auf kontaktlosen Medien ist einen Tag lang gültig, der zum Zeitpunkt des Kaufs vom Benutzer während der definierten Spitzenbelastungsperiode festgelegt wird. Es ist gültig von 00:00 bis 23:59 Uhr am gewählten Tag. Die berücksichtigte Zeit ist der Zeitpunkt der Eingabevalidierung des verwendeten Verkehrsträgers.
Für Noctilien ist das Anti-Pollution-Paket auf einem kontaktlosen Medium bis zum nächsten Tag um 5:59 Uhr ab dem Tag seiner Gültigkeit gültig. Die berücksichtigte Zeit ist der Zeitpunkt der Eingabevalidierung des verwendeten Verkehrsträgers.
3. PREISGESTALTUNG
3.1. Die Preisgestaltung für das Paket zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung wird von der Île-de-France Mobilités festgelegt. Es kann konsultiert werden:
- auf der Website iledefrance-mobilites.fr Rubrik "Preise"
- auf Plakaten an Verkehrsplätzen
- auf der Website für die Routenberechnung (iledefrance-mobilites.fr) mit Angabe des Einheitspreises einer Fahrt
- im Tarifführer der Île-de-France Mobilités
3.2. Das Paket zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung wird einzeln zu einem einzigen Preis (voller Tarif) verkauft.
3.3. Es werden maximal zwei Umweltschutzpässe gleichzeitig ausgestellt.
4. Kauf und Aufladen
4.1. Verkaufszeitraum
Das Anti-Pollution-Paket gilt nur an Tagen mit Spitzenbelastung. Die Eröffnung des Verkaufs geht auf die Entscheidung des Präfekten über den differenzierten Verkehr zurück, die in einer Pressemitteilung veröffentlicht und/oder auf der Website der Polizeipräfektur verbreitet wurde, oder auf die Entscheidung der Île-de-France Mobilités, den spezifischen Tarif anzuwenden.
Der Verkauf von Anti-Pollution-Pässen ist ab dem Tag vor der Spitzenverschmutzungszeit ab 20 Uhr geöffnet.
4.2. Der Paketpreis ist zum Zeitpunkt des Kaufs in bar zu zahlen.
4.3. Der Umweltschutzpass kann auf einen Navigo-, Navigo Découverte-, Navigo Annual-, Navigo Easy- und Navigo imagine R-Pass geladen werden:
o an den Fahrkartenschaltern und an den Automaten der Beförderer
o bei den autorisierten Händlern der Fluggesellschaft
o von den mobilen Anwendungen, die den Einkaufsservice anbieten
Das Anti-Schadstoff-Paket kann auch über die mobilen Anwendungen, die den Einkaufsservice anbieten, auf Ihr Telefon geladen werden. Siehe die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für das Telefon als Titelträger.
4.4. Zusammenleben
Das "Zusammenleben" verschiedener Tickets oder Verträge ist definiert als die Möglichkeit, diese Tickets auf denselben Pass zu laden. Die Regeln für das Zusammenleben von Wertpapieren und Kontrakten sind auf der Website der iledefrance-mobilites.fr verfügbar.
5. VALIDIERUNG
5.1. Der Benutzer eines Schadstoffschutzausweises ist verpflichtet, den Träger, der seinen Ausweis enthält, vor jeder Fahrt bei der Einfahrt in das Netz und/oder beim Einsteigen in das Fahrzeug, aber gegebenenfalls auch während des Anschlusses und der Ausfahrt systematisch an den Entwertungsgeräten der Beförderer zu entwerten, da er bei Strafe des Verstoßes nicht berücksichtigt wird.
5.2. Die Validierung des Anti-Schadstoff-Pakets erlaubt die Reise nur mit einer Person.
5.3. Es ist nicht möglich, mehrere Anti-Pollution-Pakete desselben kontaktlosen Geräts zu validieren, um die Fahrt mehrerer Personen auf derselben Strecke zu ermöglichen.
5.4. Wenn der Benutzer seinen Navigo- oder Mobile-Pass vergisst, muss er ein neues Ticket kaufen, um reisen zu können. Diese wird nicht erstattet.
6. KONTROLLE
6.1. Im Falle einer Kontrolle muss der Benutzer seine Fahrkarte oder das kontaktlose Gerät vorlegen, auf das der am Eingang validierte Umweltschutzausweis geladen ist.
6.2. Bei Nichteinhaltung der Grundsätze der systematischen Validierung (Artikel 5) und/oder der Vorschriften für die Anwendung des Pakets zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (Artikel 2) wird eine pauschale Entschädigung und alle damit verbundenen Verwaltungskosten gemäß den für den öffentlichen Personenverkehr in der Region Île-de-France geltenden Vorschriften gezahlt.
6.3. Zahlt der Täter die Straftat nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Straftat, so ist er verpflichtet, die von der Staatskasse eingezogene erhöhte Geldstrafe zu zahlen (Artikel 529-5 der Strafprozessordnung).
7. KUNDENDIENST
7.1. Das Paket zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung kann nicht geändert werden.
7.2. Ein Anti-Pollution-Paket kann nur erstattet werden, wenn die Stornierung bis zum Tag vor dem Tag erfolgt, an dem das Paket gültig ist.
7.2.1. Die Stornierung des Abos kann kostenlos an allen Fahrkartenschaltern der Beförderer, an den Schaltern der RATP und an den Schaltern der Navigo SNCF Services oder an den Verkaufsautomaten erfolgen. Der Nachweis über die Kündigung wird dem Nutzer ausgehändigt.
7.2.2. Der Antrag auf Rückerstattung zusammen mit dem Nachweis des Widerrufs muss vom Benutzer der Pauschalreise an den Spediteur gesendet werden, der die Stornierung vorgenommen hat:
- Entweder an RATP – Kundendienst – TSA 81250 - 75564 Paris Cedex 12
- Entweder bei SNCF – SNCF Transilien Customer Relations – TSA 21262 – 75564 Paris Cedex 12 oder per E-Mail an https://www.transilien.com/fr/nous-contacter
7.2.3. Die Rückerstattung erfolgt per Scheckbrief oder Banküberweisung innerhalb von 2 Monaten.
7.2.4. Bei einem Anti-Schadstoff-Paket, das auf ein Telefon geladen wird, kann die Stornierung des Pakets nur über die mobilen Anwendungen erfolgen, die den Einkaufsservice anbieten. Die Rückerstattung erfolgt auf die Kreditkarte, die für den Kauf verwendet wurde
7.3. Im Falle eines Verlusts/Diebstahls des kontaktlosen Mediums wird keine Ersatz- oder Fehlerbehebungslösung angeboten.
7.4. Im Falle einer Fehlfunktion des Trägers, sofern er lesbar ist, ist der Austausch des Pakets kostenlos möglich. Er wird auf einen anderen als den in Artikel 3.3 genannten Ausweis geladen.
Wenn das Medium nicht gelesen werden kann, kann die Verpackung gegen Vorlage eines Kaufbelegs, der die Nummer des defekten Mediums enthält, kostenlos ausgetauscht werden. Der Pass wird dann mit einem anderen der in Artikel 3.3 genannten Pässe aufgeladen.
Dieser Vorgang kann an allen Fahrkartenschaltern der Beförderer, an den Leitern der RATP und an den Schaltern der Navigo SNCF durchgeführt werden.
7.5. Fehlfunktion eines Titels, der auf ein Telefon geladen wurde
Im Falle einer Fehlfunktion bei der Validierung eines auf ein Telefon geladenen Anti-Pollution-Pakets ist die Stornierung des Verkaufs möglich, wenn mit diesem Telefon oder seiner SIM-Karte vorher keine Validierung durchgeführt werden konnte. Der Antrag auf Stornierung des Anti-Pollution-Pakets kann nur über die mobile Anwendung gestellt werden, die den Kaufservice anbietet. Die Rückerstattung erfolgt dann auf die Kreditkarte, die für den Kauf verwendet wurde.
8. NUTZUNGSBEDINGUNGEN DES MEDIUMS
Der Benutzer verpflichtet sich, die Vorsichtsmaßnahmen zu respektieren, die bei der Verwendung des von ihm verwendeten Mediums getroffen werden, damit es ordnungsgemäß funktioniert. Diese Regeln sind in den Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen für jedes Medium festgelegt und auf iledefrance-mobilites.fr verfügbar.
9. INFORMATIONEN IN BEZUG AUF PERSONENBEZOGENE DATEN
Der Anti-Schadstoff-Pass kann auf einen Navigo, Navigo Découverte, Navigo Annuel, Navigo Easy, Navigo imagine R Pass oder auf ein kontaktloses Smartphone/Gerät geladen werden.
hat. Koffer für Pässe auf den Pässen Navigo Découverte, Navigo Easy oder auf einem kontaktlosen Smartphone/Gerät.
Der Kauf und die Verwaltung werden über eines dieser Medien abgewickelt, für das die Daten als Teil des Mediums aufbewahrt und gerahmt werden.
Die im Zusammenhang mit den Medien erhobenen Daten unterliegen einer automatisierten Verarbeitung, deren Zweck die Verwaltung von Paketen und Medien ist. Sie hängen davon ab, auf welches Medium der Titel geladen wird. Weitere Informationen zu dieser Verarbeitung und zur Ausübung von Rechten finden Sie in den Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen für jedes Medium, das auf der iledefrance-mobilites.fr-Website verfügbar ist:
- Allgemeine Verkaufs- und Nutzungsbedingungen für den Navigo Découverte Pass
- Allgemeine Verkaufs- und Nutzungsbedingungen für den Navigo Easy Pass
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Telefons als Titelträger
b. Im Falle von Abos für die Abos Navigo, Navigo Annual und Imagine R.
Im Rahmen der Ausführung der Anti-Pollution-Pakete wird die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kontoinhabers und des Zahlers von verschiedenen Datenverantwortlichen durchgeführt, die sich um den Schutz ihrer Privatsphäre und die Achtung ihres Privatlebens sorgen.
Île-de-France Mobilités verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen von:
· die Unterzeichnung und Verwaltung des Vertrags;
· institutionelle Kommunikation sowie kommerzielle und nichtkommerzielle Kommunikation;
· Durchführung statistischer Analysen.
Darüber hinaus kann die Verarbeitung zum Zwecke der Verhinderung und Verwaltung unbezahlter Rechnungen, des Diebstahls und des Verlusts von Fahrkarten sowie der Betrugsbekämpfung zu einer Ablehnung der Transaktion oder einer Kündigung der Pauschalreise führen.
9.2.1. Verarbeitung, für die Île-de-France Mobilités der Verantwortliche ist
9.2.1.1. Welche Daten werden erhoben?
Die von Île-de-France Mobilités im Rahmen der Vertragserfüllung erhobenen Daten lauten wie folgt:
· Identifikationsdaten;
· Daten zum persönlichen Leben;
· Wirtschafts- und Finanzdaten;
· Gesundheitsdaten;
· Daten zu Rechtsverletzungen.
9.2.1.2 Warum werden Daten gesammelt?
Die erhobenen Daten unterliegen einer automatisierten Verarbeitung, für die Île-de-France Mobilités der Verantwortliche ist und deren Zwecke in der Präambel von Artikel 9 aufgeführt sind.
9.2.1.3 Warum ist die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten rechtmäßig?
Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten ist möglich:
· auf der Grundlage der Vertragserfüllung und der Zustimmung des Inhabers und des Zahlers für: die Verwaltung des Vertrags/der Dienstleistung und die Erstellung von Statistiken;
· über die Wahrnehmung eines gemeinwirtschaftlichen Auftrags von Île-de-France Mobilités für die Übermittlung sogenannter institutioneller nichtkommerzieller Mitteilungen;
· mit Zustimmung des für die Verarbeitung Verantwortlichen und des Zahlers für die Zusendung kommerzieller Mitteilungen.
9.2.1.4 Wie lange speichert Île-de-France Mobilités diese Daten?
Île-de-France Mobilités bewahrt die Kundendaten, die für die Navigo Jeunes Weekend-Pässe spezifisch sind, während der Vertragsausführung sowie bis zum Ende der geltenden Verjährungsfristen auf.
Um die Berechtigung für die Zugangsbedingungen zum Ticket zu überprüfen, wird nur der Identitätsnachweis, der aus dem persönlichen Bereich auf der Website von Île-de-France Mobilités übermittelt wird, für die Dauer aufbewahrt, die für die Erstellung des Kontos und der damit verbundenen Dienste, die diese Nachweise erfordern, erforderlich ist.
9.2.1.5 Wer kann auf diese Daten zugreifen?
Die Daten richten sich an Île-de-France Mobilités, Comutitres S.A.S., ihre Dienstleister und Vertragspartner, öffentliche Verkehrsunternehmen in der Region Île-de-France, institutionelle Geldgeber, Meinungsforschungsinstitute und statistische Ämter sowie Unternehmen, die Erhebungen zum Verkehr in der Region Île-de-France durchführen.
Die Daten, die sich aus den Vorgängen ergeben, die über die Online-Dienste von Unternehmen durchgeführt werden, die multimodale digitale Dienste anbieten, sind für die Île-de-France Mobilités, ihre Tochtergesellschaft, ihre Dienstleister und Vertragspartner sowie den Inhaber des von der Operation betroffenen multimodalen digitalen Dienstes bestimmt.
9.2.1.6 Übermittlung von Daten außerhalb der Europäischen Union
Die Daten des Zahlers und des Kontoinhabers oder ihres gesetzlichen Vertreters werden zu Verwaltungszwecken an die außerhalb der Europäischen Union (Madagaskar und/oder Elfenbeinküste) ansässigen Subunternehmer der Île-de-France Mobilités weitergegeben.
In diesem Zusammenhang werden nur Daten zur Identifikation, zu persönlichen und beruflichen Kontaktdaten und zum Abonnementvertrag übermittelt.
Diese Datenübertragungen werden durch grenzüberschreitende Stromflussvereinbarungen geregelt, die in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission herausgegebenen Standardvertragsklauseln oder den verbindlichen internen Datenschutzvorschriften (BCRs) erstellt wurden.
9.3 Verarbeitung, für deren Verarbeitung die Beförderer verantwortlich sind, unabhängig vom Medium:
Die Beförderer verarbeiten personenbezogene Daten im Zusammenhang mit:
· die Verwaltung von Operationen und Transaktionen, die an der Verkaufsfront der Fluggesellschaft durchgeführt werden;
· die Verwaltung der Validierung und der daraus resultierenden Daten, insbesondere die Ungültigkeit betrügerischer Wertpapiere;
· die Bekämpfung von Straftaten gegen die Polizei der Transportunternehmen, die Kontrolle der Fahrscheine, die Ausstellung von Fahrkarten und die Beitreibung von Geldbußen;
· kommerzielle und nichtkommerzielle Prospektionstätigkeiten in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften;
· statistische Analysen zur Verbesserung des Transportangebots und der vom Beförderer angebotenen Dienstleistungen;
· die Verwaltung von Kundenbeschwerden im Zusammenhang mit der Nutzung des Netzes der Fluggesellschaften.
· Personenbezogene Daten des Kontoinhabers und des Zahlers, die eine Identifizierung ermöglichen, werden im Folgenden als "Daten" bezeichnet.
9.3.1 Welche Daten werden erhoben?
Die von den Spediteuren im Rahmen ihrer Verarbeitung erhobenen Daten sind die folgenden:
· Identifikationsdaten;
· Wirtschafts- und Finanzdaten;
· Daten zu Rechtsverletzungen;
· Validierungsdaten.
9.3.2 Warum werden Daten gesammelt?
Die erhobenen Daten unterliegen einer automatisierten Verarbeitung, für deren Verarbeitung die Beförderer verantwortlich sind und deren Zwecke in der Präambel von Artikel 14 aufgeführt sind.
9.3.3 Warum ist die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten rechtmäßig?
Diese Verarbeitung erfolgt im Rahmen von:
· die Erfüllung des Vertrags, eine gesetzliche Verpflichtung (Verwaltung von Kundenbeschwerden, Kontrolle und Bußgelder);
· die Zustimmung des Kontoinhabers und des Zahlers (kommerzielle Akquise) oder
· das berechtigte Interesse, das der für die Verarbeitung Verantwortliche verfolgt (nichtkommerzielle Kommunikation, kommerzielle Kommunikation für ähnliche Waren und Dienstleistungen, anonymisierte statistische Studien).
9.3.4 Wie lange bewahren die Spediteure diese Daten auf?
Die von der RATP und der SNCF umgesetzten Regeln für die Vorratsspeicherung sind:
· Die Daten werden für einen Zeitraum aufbewahrt, der je nach den Zwecken, für die sie verarbeitet werden, unterschiedlich sein kann.
· Die Nominativspuren der Uhrwerke (Zeitstempel - Ort der Validierung - Passnummer) werden nur für wenige Stunden aufbewahrt. Darüber hinaus werden die Daten zu statistischen Zwecken anonymisiert. Für die Qualitätsüberwachung der Navigo-Pässe wird nur die tägliche kumulative Anzahl der Validierungen gespeichert, die für den laufenden Monat und den Vormonat (ohne Entwertungsort) an der Ein- und/oder Ausfahrt des Schienennetzes durchgeführt wurden.
· Die für die Bearbeitung von Beschwerden erforderlichen Daten werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab Schließung der Akte aufbewahrt.
· Die Daten über die im Bereich der Verkäufe durchgeführten Maßnahmen werden für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren ab dem Datum des Vorhabens aufbewahrt.
· Die im Zusammenhang mit der Feststellung von Verstößen erhobenen Daten werden je nach Art des Verstoßes und den durchgeführten Folgemaßnahmen für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren ab Begehung des Verstoßes aufbewahrt.
· Die zu Prospektions- und Kommunikationszwecken erhobenen Daten werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem letzten Kontakt der betroffenen Person oder bis zum Widerruf ihrer Einwilligung aufbewahrt.
Die Aufbewahrungsfristen für die von den anderen Spediteuren durchgeführten Verarbeitungen finden Sie auf der Website der letzteren.
9.3.5 Wer kann Zugriff auf diese Daten haben?
Im Rahmen dieser Verarbeitung werden die Daten nur an deren Subunternehmer, Île-de-France Mobilités und Comutitres S.A.S., weitergegeben, um statistische Analysen durchzuführen, die es ihnen ermöglichen, das Transportangebot und die von den Beförderern angebotenen Dienstleistungen zu verbessern. Es werden nur die Daten weitergegeben, die für die Durchführung dieser statistischen Analysen unbedingt erforderlich sind.
Für die Zwecke der statistischen Verkehrsanalyse ist Île-de-France Mobilités der Empfänger der zuvor anonymisierten Validierungsdaten.
9.3.6 Übermittlung von Daten außerhalb der Europäischen Union
Die Beförderer verpflichten sich, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um Übertragungen außerhalb der Europäischen Union und des entsprechenden Landes zu vermeiden.
Für den Fall, dass solche Übermittlungen für die Zukunft geplant sind, verpflichten sich die Beförderer, Garantien von ihren Subunternehmern zu übernehmen, um ein angemessenes Schutzniveau für die übermittelten Daten zu gewährleisten und die Übermittlungen nach den in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Mechanismen zu überwachen.
9.4 Welche Rechte haben der für die Verarbeitung Verantwortliche und der Zahler in Bezug auf ihre Daten und wie können sie ausgeübt werden?
Der für die Verarbeitung Verantwortliche und der Zahler haben jeweils das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch aus legitimen Gründen, auf die Festlegung von Patientenverfügungen in Bezug auf das Schicksal ihrer Daten nach ihrem Tod sowie das Recht, eine Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL einzureichen.
Um ihre Rechte auszuüben, können der Kontoinhaber und der Zahler ihren Antrag unter Angabe der von ihrem Antrag betroffenen(n) Rechte(n) und des Umfangs ihres Antrags (Produkt, Konto der Île-de-France Mobilités oder alle Verarbeitungen) senden. Begleitet von ihren Kontaktdaten, ihrer Kundennummer und Elementen zum Nachweis ihrer Identität.
Der Kontoinhaber und der Zahler können den Antrag je nach Bearbeitung an die folgenden Adressen richten:
· Verarbeitung, für die Île-de-France Mobilités der Verantwortliche ist:
o an die Postanschrift: Île-de-France Mobilités – 39bis 41 rue de Châteaudun – 75009 Paris;
o oder an die E-Mail-Adresse: [email protected].
· Verarbeitung, für die die Beförderer verantwortlich sind:
o Der Kontoinhaber und der Zahler können die Beförderer direkt über ihre institutionellen Websites kontaktieren;
o oder an die Postanschrift der RATP: RATP Data Protection Officer – 54 Quai de la Rapée – LAC LT73 – 75599 Paris Cedex 12 oder an die E-Mail-Adresse: [email protected] ;
o oder an die Postanschrift der SNCF: DSB - Abteilung Leistung - Abteilung Recht und Compliance - WILSON Campus – 9 rue Jean Philippe Rameau CS20012 – 93212 Saint Denis oder über ein Formular für Online-Anträge auf Ausübung des Rechts: https://sncf-portail.my.onetrust.com/webform/8cf4ca11-20b3-4a48-94e4-24d6e95ff839/f1a5d06d-c8aa-40b3-9831-c16baacd6a10 ;
o oder an die Postanschrift des OPILE: DSB OPTILE – 32, rue de Caumartin – 75009 Paris.
Handelt es sich bei dem Registranten um einen Minderjährigen unter 15 Jahren oder um einen Erwachsenen, der unter Vormundschaft oder Vormundschaft steht, kann sein gesetzlicher Vertreter alle aufgeführten Rechte ausüben. Es wird ein Nachweis über die gesetzliche Vertretung des Minderjährigen oder geschützten Erwachsenen verlangt.
10. MEDIATION
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen unterliegen französischem Recht.
Im Streitfall und erst nachdem eine schriftliche Anfrage an den zuständigen Kundendienst gesendet wurde und deren Antwort nicht zufriedenstellend war, oder wenn innerhalb eines Monats keine Antwort erfolgt, kann der Kunde eine Mediation in Anspruch nehmen, um den Streit gütlich beizulegen.
Den Streitparteien steht es jedoch frei, die Inanspruchnahme der Mediation anzunehmen oder abzulehnen. Die im Rahmen der Mediation vorgeschlagene Lösung ist für die Parteien nicht bindend.
Der Kunde findet auf den Websites von RATP, SNCF und Optile, bei ihren Agenten oder auf den entsprechenden Kommunikationsmedien, die von jedem von ihnen eingesetzt werden, die Kontaktdaten und die Adresse der Website des zuständigen Vermittlers, zu dem jeder Beförderer gehört, wobei der Kunde die Angelegenheit an den Vermittler seiner Wahl verweisen kann.
11. ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN VERKAUFS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Île-de-France Mobilités behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen zu ändern. In diesem Fall werden die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Kunden durch Veröffentlichung in der Sammlung von Verwaltungsakten der Île-de-France Mobilités sowie durch Veröffentlichung auf den Websites iledefrance-mobilites.fr, optile.com, ratp.fr und transilien.com zur Kenntnis gebracht.
Übersetzungen der AGB dienen nur zu Informationszwecken. Die AGB in französischer Sprache sind vor Gericht verbindlich. " sind am Ende aller AGB anzuhängen.