Allgemeine Verkaufs- und Nutzungsbedingungen (AVBB) der Navigo-Monats- und Navigo-Wochenkarten

Veröffentlicht am

PRÄAMBEL

Der Kauf und die Nutzung der Navigo-Monats- und Navigo-Wochenpässe setzen die Kenntnis und vorbehaltlose Annahme dieser Verkaufs- und Nutzungsbedingungen durch den Kontoinhaber und den Zahler dar, wenn sie sich vom Kontoinhaber unterscheiden, sowie derjenigen, die sich auf das Medium beziehen, auf dem der Pass geladen ist. Der Zahler eines Navigo-Passes verpflichtet sich im Namen eines mündigen Minderjährigen oder eines Erwachsenen unter Vormundschaft oder Vormundschaft, diese AGB mitzuteilen und ihn über seine Verpflichtungen zu informieren.

Die Monats- und Navigo-Wochenkarten, die von der Île-de-France Mobilités (Île-de-France Transport Organizing Authority) erstellt wurden, werden von S.A.S Comutitres, im Folgenden "Comutitres S.A.S" oder "Agence Navigo" genannt, im Namen und in deren Auftrag verwaltet.

1 DEFINITIONEN

1.1 Der Name "Inhaber" bezeichnet die Person, die die Navigo-Monats- oder Navigo-Wochenkarte verwendet. Der Name "Zahlzahler" bezeichnet namentlich die natürliche Person, die die Pauschale zahlt.

1.2 Der "persönliche Bereich" bezieht sich auf das persönliche Konto des Kontoinhabers oder des Zahlers, das auf der iledefrance-mobilites.fr-Website (verwaltet von Île-de-France Mobilités) unter der Rubrik "Ich verwalte meine Karte" (von Comutitres S.A.S. verwaltete Rubrik) erstellt wurde. Weitere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Website.

1.3 Das Konto "Île-de-France Mobilités Connect" bezieht sich auf das persönliche Konto des Kontoinhabers oder das des Zahlers, das in den mobilen Anwendungen und auf der Website, auf der der Kaufdienst angeboten wird, erstellt wurde.

1.4 Der Begriff "Beförderer" bezieht sich auf Unternehmen, die mit der Île-de-France Mobilités einen öffentlichen Dienstleistungsvertrag oder eine Delegation für den Betrieb von Personenverkehrslinien abgeschlossen haben.

2 PRÄSENTATION

2.1 Präsentation

Die Navigo-Monatskarte ist eine Monatskarte, mit der Sie auf dem Streckennetz der Ile-de-France in den gewählten Zonen fahren können.

Die Navigo-Wochenkarte ist eine Wochenkarte, mit der Sie auf dem Streckennetz der Ile-de-France in den ausgewählten Gebieten fahren können.

2.2 Verwendung

Die Monats- und Navigo-Wochenkarten können im Rahmen der zonalen Tarife der Region Île-de-France im öffentlichen Verkehrsnetz der Île-de-France Mobilités verwendet werden und ermöglichen Ihnen folgende Reisen:

  • Regelmäßige Linien des öffentlichen Nahverkehrs der Fluggesellschaften.
  • Die RoissyBus-Linien.
  • Die Nachtbusse Noctilien und Filéo.
  • Einige lokale Dienstleistungen und Transport auf Anfrage.
  • TER- oder Intercités-Züge (ohne Reservierung erforderlich) in der 2. Klasse.

Die Kurse müssen vollständig in der Île-de-France durchgeführt werden.

Er gilt nicht für:

  • Orlyval.
  • Der TGV.
  • Auf Linien, die keine Tarife der Ile-de-France anwenden, insbesondere die Flughafenshuttles, Le Bus Direct und VEA Disney sowie die Touristenbusse OpenTour und Cars Rouges.

2.3 Zonierung

Es ist möglich, einen Pass "Navigo Month all Zones" oder "Navigo Week all Zones" zu kaufen, der in den Zonen 1 bis 5 gültig ist, oder einen Navigo Month Two Zones oder Navigo Week Two Zones, der in den abonnierten Zonen gültig ist, zwischen den Zonen 2-3, 3-4 und 4-5.

Die Navigo Mois 2-3, 3-4 und 4-5 Pässe profitieren von der "Dezoning", d.h. der Möglichkeit, in der gesamten Region zu fahren, unabhängig von den abonnierten Zonen, von Samstag von 0:00 bis Sonntag bis 23:59 Uhr, an Feiertagen von 00:00 bis 23:59 Uhr, vom 15. Juli 00:00 bis 15. August um 23:59 Uhr und während der kurzen Schulferien in der Zone C (Allerheiligen, B. Weihnachten, Winter und Frühling) ab dem Tag nach Unterrichtsende von 0:00 bis 23:59 Uhr am Tag vor dem Tag der Wiederaufnahme des Unterrichts, wie vom Ministerium für nationale Bildung definiert. Die berücksichtigte Zeit ist der Zeitpunkt der Eingabevalidierung des verwendeten Verkehrsträgers.

Die Navigo-Pässe der Wochen 2-3, 3-4 und 4-5 profitieren nicht von der "Dezonierung".

2.4 Zeitliche Gültigkeit

Die Navigo Monatskarte ist gültig ab dem 1. Tag des Monats 00:00 Uhr bis zum letzten Tag des Monats 23:59 Uhr. Für Nachtbusse von Noctilien ist die Navigo-Monatskarte ab dem ersten Tag des Monats um 00:00 Uhr bis zum Tag nach dem letzten Tag des Monats um 6:00 Uhr gültig. Die berücksichtigte Zeit ist der Zeitpunkt der Eingabevalidierung des verwendeten Verkehrsträgers.

Die Navigo-Wochenkarte ist von Montag 00:00 Uhr bis zum darauffolgenden Sonntag 23:59 Uhr gültig. Für die Nachtbusse von Noctilien ist die Navigo-Wochenkarte von Montag um 00:00 Uhr bis zum darauffolgenden Montag um 6:00 Uhr gültig. Die berücksichtigte Zeit ist der Zeitpunkt der Eingabevalidierung des verwendeten Verkehrsträgers.

3 PREISGESTALTUNG

3.1 Die Preisgestaltung wird von Île-de-France Mobilités festgelegt. Es kann konsultiert werden:

  • Auf der www.iledefrance-mobilites.fr.
  • Auf den Displays an den Transportorten und beim Kauf von Navigo Monats- und Wochenkarten.
  • Auf dem Tarifführer der Île-de-France Mobilités.
  • Auf den Websites der Fluggesellschaften.

3.2 Der Tarif wird entsprechend der Zonierung des Pakets (Vollpreis) festgelegt.

4 KAUF UND VERLADUNG

4.1 Zeitraum des Verkaufs

4.1.1 Die Navigo-Monatskarte ist vom 20. des Monats vor dem Gültigkeitsmonat bis zum 19. des Gültigkeitsmonats erhältlich.

4.1.2 Die Navigo-Wochenkarte ist ab dem Freitag vor der Gültigkeitswoche bis einschließlich Donnerstag der Gültigkeitswoche erhältlich.

4.2 Der Paketpreis ist zum Zeitpunkt des Kaufs in bar zu zahlen.

4.3 Die Navigo Monats- und Navigo Wochenkarten können auf eine Navigo, Navigo Découverte, Navigo imagine R, Navigo Jahreskarte geladen werden:

  • An allen Fahrkartenschaltern und an den Automaten der Beförderer.
  • Von einer mobilen Anwendung, die den Kaufservice am Telefon anbietet.
  • Bei den von den Beförderern zugelassenen Händlern.

Die Navigo-Monats- und Navigo-Wochenkarten können auch über die mobilen Anwendungen, die den Kaufservice anbieten, auf Ihr Telefon geladen werden. Der Nutzer muss sich auf Île-de-France Mobilités Connect identifizieren, um nur einen Pass "Navigo Month all zones" oder "Navigo Week all zones" kaufen zu können. Im Rahmen dieses Kaufs werden das Foto und das Geburtsdatum des Kontoinhabers angefordert. Siehe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Telefons als Titelmedium, das auf www.iledefrance-mobilites.fr verfügbar ist.

4.4 Zusammenleben

Das "Zusammenleben" verschiedener Tickets, Verträge oder Pakete ist definiert als die Möglichkeit, diese Tickets, Verträge oder Pakete auf denselben Pass aufzuladen. Die Regeln für das Zusammenleben von Wertpapieren und Kontrakten sind auf der Website der iledefrance-mobilites.fr verfügbar.

4.4.1 Die Monats- und Navigo-Wochenkarten können in Verbindung mit einem von der SNCF ausgestellten Arbeitspass für die Netze TER und Intercités (außer TGV) für Fahrten zwischen einem Bahnhof außerhalb der Region Île-de-France und einem Bahnhof in der Region Île-de-France verwendet werden, dessen Provinzende weniger als 75 km vom Pariser Streckenbahnhof entfernt liegt. Sie können auch in Verbindung mit einem "Forfait"-Abonnement für Fahrten zwischen einem Bahnhof außerhalb der Île-de-France und einem Bahnhof in der Île-de-France verwendet werden.

5 VALIDIERUNG

5.1 Der Kontoinhaber ist verpflichtet, die Unterstützung, die seinen Navigo-Monats- oder Navigo-Wochenpass enthält, vor jeder Fahrt beim Eintritt in das Streckennetz und/oder beim Einsteigen in das Fahrzeug, aber gegebenenfalls auch bei Um- und Ausstiegen systematisch auf den Entwertungsgeräten der Beförderer zu validieren, da er sonst bei Vertragsverletzung bestraft wird.

5.2 Im Falle des Vergessens des kontaktlosen Mediums muss der Karteninhaber eine andere Fahrkarte kaufen, um ohne Verstoß zu reisen. Diese wird nicht erstattet.

6 STEUERUNG

6.1 Im Falle einer Kontrolle muss der Kontoinhaber das kontaktlose Gerät vorlegen, auf das die beim Eintritt in das Netzwerk validierte Navigo-Monats- oder Navigo-Wochenkarte geladen ist.

Im Falle einer auf ein Telefon geladenen Fahrkarte muss der Inhaber sein eingeschaltetes Telefon mit aktiviertem NFC vor das Kontrollgerät halten.

6.2 Die Nichteinhaltung der Grundsätze der systematischen Validierung (siehe Art. 5) und/oder der Regeln für die Nutzung der Monats- und Navigo-Wochenkarten (vgl. Art. 2) führt zur Zahlung einer pauschalen Entschädigung und der damit verbundenen Verwaltungsgebühren gemäß den für den öffentlichen Personenverkehr in der Region Île-de-France geltenden Vorschriften.

Zahlt der Täter die Straftat nicht innerhalb von drei Monaten nach der Straftat, so ist er verpflichtet, die von der Staatskasse eingezogene erhöhte Geldstrafe zu zahlen (Artikel 529-5 der Strafprozessordnung).

7 KUNDENDIENST

7.1 Vertragszertifizierung

7.1.1 Eine Vertragsbescheinigung, die die Erstattung durch den Arbeitgeber ermöglicht, kann wie folgt eingeholt werden:

  • aus dem persönlichen Bereich des Kontoinhabers oder des Zahlers. Wenn der Pass an den Fahrkartenautomaten oder -schaltern der Beförderer gekauft wird, ist der Ausweis innerhalb von 48 Stunden nach dem Aufladen des Passes über das Internet erhältlich.
  • In der Verkaufsstelle der Beförderer, an bestimmten RATP-Schaltern oder am Schalter der Navigo SNCF-Dienste (1).
  • Über eine mobile Anwendung, die den Online-Kaufservice und das Aufladen über den NFC-Anschluss des Telefons anbietet

Dieses Zertifikat ist nicht verfügbar, wenn die Navigo-Monats- oder Navigo-Wochenkarte auf eine Navigo Découverte-Karte geladen wurde.

7.1.2 Diese Bescheinigung stellt keine Fahrkarte dar und berechtigt Sie nicht zur Reise.

7.2 Änderung der Paketzonen

7.2.1 Es ist möglich, eine Navigo-Monats- oder -Wochenkarte in eine andere umzuwandeln, vorausgesetzt, dass der Preis der Karte nach dem Austausch höher oder gleich dem Preis der ursprünglichen Karte ist. Wenn der Preis des Pakets nach dem Austausch streng höher ist, zahlt der Kunde die Preisdifferenz zwischen den beiden Paketen.

Die Modifikation ist machbar:

  • An allen Fahrkartenschaltern und an den Automaten der Beförderer.

7.2.2 Die Änderung der Karte gegen eine Navigo-Monats- oder Navigo-Wochenkarte, deren Preis niedriger ist als der auf der Karte berechnete, ist nicht zulässig und kann nur im Rahmen einer Rückerstattung bearbeitet werden (siehe Art. 7.3).

7.2.3 Das Ändern der Zonen eines auf einem Telefon geladenen Navigo-Monats- oder Navigo-Wochenpasses ist nicht möglich und kann nur im Rahmen einer Rückerstattung bearbeitet werden (siehe Art. 7.3)

7.3 Stornierung und Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Pakete

7.3.1 Ungenutzte Navigo-Monats- und Navigo-Wochenkarten können unter den folgenden Bedingungen ganz oder teilweise erstattet werden:

  • Die Rückerstattung ist voll, wenn das Paket vor Beginn der Gültigkeit des Pakets storniert wird.
  • Die Rückerstattung erfolgt teilweise (50%), wenn der Pass innerhalb der ersten 10 Tage des Gültigkeitsmonats (Navigo-Monatskarte) oder innerhalb der ersten 2 Tage der Gültigkeitswoche (Navigo-Wochenkarte) aufgrund von Krankheit, Entlassung oder erzwungenem Wechsel des Arbeitsortes storniert wird.

7.3.2 Die Stornierung von Pässen, die mit einem Pass aus der Navigo-Reihe aufgeladen wurden, kann an allen Fahrkartenschaltern und an den Verkaufsautomaten der Beförderer vorgenommen werden. Der Nachweis über den Rücktritt wird dem Inhaber ausgehändigt.

Dem Antrag auf Rückerstattung, der vom Inhaber der Pauschalreise an den Spediteur gesendet wird, der die Stornierung vorgenommen hat, muss ein Nachweis über die Stornierung gemäß dem vom Inhaber angegebenen Grund, ein Beleg (Krankheitsurlaub, Bescheinigung des Arbeitgebers über die Entlassung oder den auferlegten Wechsel des Arbeitsortes) und ein Kontoauszug (im Falle einer Rückerstattung per Banküberweisung) beigefügt werden:

  • Entweder an RATP – Kundendienst – TSA 81250 - 75564 Paris Cedex 12
  • Entweder an die SNCF – über das Formular: https://www.transilien.com/fr/nous-contacter

Die Rückerstattung erfolgt per Banküberweisung innerhalb von 18 Werktagen.

Sparkonten werden nicht als Teil der Belege für Erstattungsanträge akzeptiert.

7.3.3 Die Kündigung von Plänen, die auf ein Telefon geladen wurden, kann nur über die mobilen Anwendungen erfolgen, die den Kaufservice anbieten. Dem Antrag auf Erstattung muss ein Nachweis über die Stornierung beigefügt werden, der sich auf den vom Auftragnehmer geltend gemachten Grund bezieht (Krankheitsurlaub, Kündigungsbescheinigung des Arbeitgebers oder erzwungener Wechsel des Arbeitsortes).

Die Rückerstattung erfolgt dann auf die für den Kauf verwendete Bankkarte.

7.4 Verlust/Diebstahl:

Im Falle eines Verlusts/Diebstahls des kontaktlosen Geräts, auf das das Paket geladen wird, verweisen wir auf die entsprechenden AGB, die auf der Website der iledefrance-mobilites.fr verfügbar sind.

7.5 Fehlfunktion des kontaktlosen Passes (siehe Abschnitt 4.3)

Im Falle einer Fehlfunktion des Ausweises, sofern er lesbar ist, ist der Austausch des Ausweises kostenlos möglich. Er wird dann auf einen anderen als den in Artikel 4.3 genannten Ausweis geladen.

Wenn der Ausweis nicht gelesen werden kann, kann er gegen Vorlage eines Kaufbelegs, der die Nummer des defekten Ausweises enthält, kostenlos ersetzt werden. Der Pass wird dann mit einem anderen der in Artikel 4.3 genannten Pässe aufgeladen.

Dieser Vorgang kann an einer Verkaufsstelle der Fluggesellschaft, an einigen RATP-Schaltern oder an den Navigo SNCF-Serviceschaltern durchgeführt werden.

In allen anderen Fällen kann keine Rückerstattungslösung angeboten werden.

7.6 Fehlfunktion eines auf ein Telefon geladenen Plans

Im Falle einer Fehlfunktion bei der Entwertung einer auf ein Telefon geladenen Fahrkarte ist die Stornierung des Verkaufs möglich, wenn mit diesem Telefon zuvor strengstens keine Validierung durchgeführt werden konnte.

Der Antrag auf Stornierung des Navigo-Monats- oder Navigo-Wochenabonnements kann nur über die mobile Anwendung gestellt werden, die für den Kauf des Tickets verwendet wurde. Wenn die Stornierungsanfrage akzeptiert wird, erfolgt die Rückerstattung auf die Kreditkarte, die für den Kauf verwendet wurde.

7.7 Begrenzung der Anzahl der Einlösungen für Tickets, die auf ein Telefon geladen werden:

Die Anzahl der Gutscheinrückerstattungen ist auf drei pro Jahr für einen Kunden begrenzt, unabhängig davon, welcher Gutschein erstattet wurde. Anträge auf Rückerstattung von Tickets vor Beginn der Gültigkeit der Pässe werden nicht auf diese Grenze angerechnet.

8 SONSTIGE BESTIMMUNGEN

8.1 Die Agentur Navigo kann wie folgt kontaktiert werden:

  • Telefonisch unter 09.69.39.22.22, Anruf ohne Aufpreis.
  • Durch Senden einer Nachricht über das Formular zur Anforderung von Informationen, das im persönlichen Bereich des Kontoinhabers oder des Zahlers zugänglich ist.
  • Per Post an Agence Navigo – 95905 Cergy Pontoise Cedex

8.2 Für Pässe, die über eine mobile App gekauft wurden, muss die Navigo-Agentur direkt über die App kontaktiert werden, die für den Kauf des Tickets verwendet wurde.

9 INFORMATIONEN ZU PERSONENBEZOGENEN DATEN

Im Rahmen der Erfüllung Ihres Vertrags werden die personenbezogenen Daten des für die Verarbeitung Verantwortlichen und des Zahlers von verschiedenen für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet, die sich um den Schutz ihrer Privatsphäre und die Achtung ihres Privatlebens kümmern:

Île-de-France Mobilités verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen von:

- die Unterzeichnung und Verwaltung des Vertrags;

- institutionelle Kommunikation sowie kommerzielle und nichtkommerzielle Kommunikation;

- Durchführung statistischer Analysen.

Darüber hinaus kann die Verarbeitung zum Zwecke der Verhinderung und Verwaltung unbezahlter Rechnungen, des Diebstahls und des Verlusts von Fahrkarten sowie der Betrugsbekämpfung zu einer Ablehnung der Transaktion oder einer Kündigung der Pauschalreise führen.

Die Beförderer verarbeiten personenbezogene Daten im Zusammenhang mit:

- die Verwaltung der Vorgänge und Transaktionen, die an der Verkaufsfront der Fluggesellschaft durchgeführt werden;

- die Verwaltung der Validierung und der daraus resultierenden Daten, insbesondere die Ungültigkeit betrügerischer Wertpapiere;

- die Bekämpfung von Straftaten gegen die Transportpolizei, die Kontrolle der Fahrkarten, die Verhängung von Geldbußen und die Beitreibung von Geldbußen;

- kommerzielle und nichtkommerzielle Prospektionstätigkeiten in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften;

- statistische Analysen zur Verbesserung des Transportangebots und der von den Beförderern angebotenen Dienstleistungen;

- die Verwaltung von Kundenbeschwerden im Zusammenhang mit der Nutzung des Carrier-Netzwerks.

Personenbezogene Daten des Kontoinhabers und des Zahlers, die eine Identifizierung ermöglichen, werden im Folgenden als "Daten" bezeichnet.

10.1 Verarbeitung, für die Île-de-France Mobilités der Verantwortliche ist

10.1.1 Welche Daten werden erhoben?

Die von Île-de-France Mobilités im Rahmen der Vertragserfüllung erhobenen Daten lauten wie folgt:

- Identifikationsdaten,

- Lebensdaten,

- Wirtschafts- und Finanzdaten,

- Daten über Verstöße.

10.1.2 Warum werden Daten gesammelt?

Die erhobenen Daten unterliegen einer automatisierten Verarbeitung, für die Île-de-France Mobilités der Verantwortliche ist und deren Zwecke in der Präambel von Artikel 10 aufgeführt sind.

10-1-3 Warum ist die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten rechtmäßig?

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten ist möglich:

- auf der Grundlage der Vertragserfüllung und der Zustimmung des Kontoinhabers und des Zahlers für: die Verwaltung des Vertrags/der Dienstleistung und die Erstellung von Statistiken;

- in Ausübung eines öffentlichen Auftrags von Île-de-France Mobilités für die Übermittlung sogenannter institutioneller nichtkommerzieller Mitteilungen;

- mit Zustimmung des Kontoinhabers und des Zahlers für die Zusendung kommerzieller Mitteilungen.

10.1.4 Wie lange speichert Île-de-France Mobilités diese Daten?

Île-de-France Mobilités bewahrt die Kundendaten, die für die Navigo-Monats- und Navigo-Wochenpässe spezifisch sind, während der Vertragsausführung sowie bis zum Ende der geltenden Verjährungsfristen auf.

Um die Berechtigung zu den Zugangsbedingungen zum Ticket zu überprüfen, wird nur der Identitätsnachweis, der aus dem persönlichen Bereich auf der Website "iledefrance-mobilites.fr" übermittelt wird, für die Zeit aufbewahrt, die für die Erstellung des Kontos und der damit verbundenen Dienste, die diese Nachweise erfordern, erforderlich ist.

10.1.5 Wer kann Zugriff auf diese Daten haben?

Die Daten richten sich an die Île-de-France Mobilités, ihre Tochtergesellschaft, ihre Dienstleister und Vertragspartner, die öffentlichen Verkehrsunternehmen der Île-de-France, institutionelle Geldgeber, Meinungsforschungsinstitute und statistische Ämter sowie Unternehmen, die Erhebungen zum Verkehr in der Île-de-France durchführen.

Die Daten, die sich aus den Vorgängen ergeben, die über die Online-Dienste von Unternehmen durchgeführt werden, die multimodale digitale Dienste anbieten, sind bestimmt für: die Île-de-France Mobilités, ihre Tochtergesellschaft, ihre Dienstleister und Vertragspartner sowie den Inhaber des multimodalen digitalen Dienstes, der von dem Vorgang betroffen ist.

10.1.6 Übermittlung von Daten außerhalb der Europäischen Union

Die Daten des Zahlers und des Kontoinhabers oder seines gesetzlichen Vertreters werden zu Verwaltungszwecken an Subunternehmer der Île-de-France Mobilités weitergegeben, die außerhalb der Europäischen Union (Madagaskar und/oder Elfenbeinküste) ansässig sind.

In diesem Zusammenhang werden nur Daten zur Identifikation, zu persönlichen und beruflichen Kontaktdaten und zum Abonnementvertrag übermittelt.

Diese Datenübertragungen werden durch grenzüberschreitende Stromflussvereinbarungen geregelt, die in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission herausgegebenen Standardvertragsklauseln oder den verbindlichen internen Datenschutzvorschriften (BCRs) erstellt wurden.

10.2 Verarbeitungen, für deren Verarbeitung die Beförderer verantwortlich sind

10.2.1 Welche Daten werden erhoben?

Die von den Spediteuren im Rahmen ihrer Verarbeitung erhobenen Daten sind die folgenden:

- Identifikationsdaten,

- Wirtschafts- und Finanzdaten,

- Daten über Straftaten,

- Validierungsdaten.

10.2.2 Warum werden Daten gesammelt?

Die erhobenen Daten unterliegen einer automatisierten Verarbeitung, für die Île-de-France Mobilités der Verantwortliche ist und deren Zwecke in der Präambel von Artikel 10 aufgeführt sind.

10.2.3 Warum ist die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten rechtmäßig?

Diese Verarbeitung erfolgt im Rahmen von:

- die Erfüllung des Vertrages, eine gesetzliche Verpflichtung (Verwaltung von Kundenbeschwerden, Kontrollen und Bußgelder),

- die Zustimmung des Kontoinhabers und des Zahlers (kommerzielle Akquise) oder

- das berechtigte Interesse, das der für die Verarbeitung Verantwortliche verfolgt (nichtkommerzielle Kommunikation, kommerzielle Kommunikation für ähnliche Waren und Dienstleistungen, anonymisierte statistische Studien).

10.2.4 Wie lange bewahren die Spediteure diese Daten auf?

Die von der RATP und der SNCF umgesetzten Regeln für die Vorratsspeicherung sind:

- Die Daten werden für einen Zeitraum aufbewahrt, der je nach den Zwecken, für die sie verarbeitet werden, unterschiedlich sein kann.

- Die Nominalspuren der Bewegungen (Zeitstempel - Ort der Entwertung - Kartennummer) werden nur wenige Stunden aufbewahrt. Darüber hinaus werden die Daten zu statistischen Zwecken anonymisiert. Für die Qualitätsüberwachung der Navigo-Pässe wird nur die tägliche kumulative Anzahl der Validierungen aufbewahrt, die für den laufenden Monat und den Vormonat (ohne Entwertungsort) an der Ein- und/oder Ausfahrt unserer Schienennetze durchgeführt wurden.

- Die für die Bearbeitung von Beschwerden erforderlichen Daten werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab Schließung der Akte aufbewahrt.

- Die Daten über die an der Verkaufsfront durchgeführten Vorgänge werden für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren ab dem Datum der Transaktion aufbewahrt.

- Die im Zusammenhang mit der Feststellung von Verstößen erhobenen Daten werden je nach Art des Verstoßes und den durchgeführten Folgemaßnahmen für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren ab Begehung des Verstoßes aufbewahrt.

- Daten, die zu Prospektions- und Kommunikationszwecken erhoben werden, werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem letzten Kontakt der betroffenen Person oder bis zum Widerruf ihrer Einwilligung aufbewahrt.

Die Aufbewahrungsfristen für die von den anderen Fluggesellschaften durchgeführten Verarbeitungen finden Sie auf der Website der letzteren.

10.2.5 Wer kann Zugriff auf diese Daten haben?

Im Rahmen dieser Verarbeitung werden die Daten nur an deren Subunternehmer, die Île-de-France Mobilités und ihre Tochtergesellschaft, weitergegeben, um statistische Analysen durchzuführen, die es ihnen ermöglichen, das Transportangebot und die von den Beförderern angebotenen Dienstleistungen zu verbessern. Es werden nur die Daten weitergegeben, die für die Durchführung dieser statistischen Analysen unbedingt erforderlich sind.

Für die Zwecke der statistischen Verkehrsanalyse ist Île-de-France Mobilités der Empfänger der zuvor anonymisierten Validierungsdaten.

10.2.6 Übermittlung von Daten außerhalb der Europäischen Union

Die Beförderer verpflichten sich, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um Übertragungen außerhalb der Europäischen Union und des entsprechenden Landes zu vermeiden.

Für den Fall, dass solche Übermittlungen für die Zukunft geplant sind, verpflichten sich die Beförderer, Garantien von ihren Subunternehmern zu übernehmen, um ein angemessenes Schutzniveau für die übermittelten Daten zu gewährleisten und die Übermittlungen nach den in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Mechanismen zu überwachen.

10.3 Welche Rechte haben der für die Verarbeitung Verantwortliche und der Zahler in Bezug auf ihre Daten und wie können sie ausgeübt werden?

Der für die Verarbeitung Verantwortliche und der Zahler haben jeweils das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch aus legitimen Gründen, die Festlegung von Patientenverfügungen in Bezug auf das Schicksal ihrer Daten nach ihrem Tod sowie das Recht, eine Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL einzureichen.

Um ihre Rechte auszuüben, können der Kontoinhaber und der Zahler ihren Antrag unter Angabe der von ihrem Antrag betroffenen(n) Rechte(n) und des Umfangs ihres Antrags (Produkt, Konto der Île-de-France Mobilités oder alle Verarbeitungen) senden. Begleitet von ihren Kontaktdaten, ihrer Kundennummer und Elementen zum Nachweis ihrer Identität.

Der Kontoinhaber und der Zahler können den Antrag je nach Bearbeitung an die folgenden Adressen richten:

- Verarbeitung, für die Île-de-France Mobilités der Verantwortliche ist:

an die Postanschrift: Île-de-France Mobilités – 39bis 41 rue de Châteaudun – 75009 Paris,

oder an die E-Mail-Adresse: dpo@iledefrance-mobilités.fr.

- Verarbeitung, für die die Beförderer verantwortlich sind: Der Kontoinhaber und der Zahler können sich direkt über die Websites ihrer Institutionen an die Beförderer wenden,

oder an die Postanschrift der RATP: RATP Data Protection Officer – 54 Quai de la Rapée – LAC LT73 – 75599 Paris Cedex 12 oder an die E-Mail-Adresse: [email protected].

oder an die Postanschrift SNCF Voyageurs - DSB - Abteilung Recht und Compliance, Campus CAMPRA, 4 rue André Campra CS20012, 93212 SAINT-DENIS CEDEX oder über ein Formular für Anträge auf Online-Ausübung des Rechts: https://url-c.fr/e/7hy9i

oder an die Postanschrift des OPILE: DSB OPTILE – 32, rue de Caumartin – 75009 Paris.

Handelt es sich bei dem Registranten um einen Minderjährigen unter 15 Jahren oder um einen Erwachsenen, der unter Vormundschaft oder Vormundschaft steht, kann sein gesetzlicher Vertreter alle aufgeführten Rechte ausüben. Es wird ein Nachweis über die gesetzliche Vertretung des Minderjährigen oder geschützten Erwachsenen verlangt.

10 VERMITTLUNG

Im Streitfall und erst nachdem eine schriftliche Anfrage an den zuständigen Kundendienst gesendet wurde und deren Antwort nicht zufriedenstellend war, oder wenn innerhalb eines Monats keine Antwort erfolgt, kann der Kunde eine Mediation in Anspruch nehmen, um den Streit gütlich beizulegen.

Den Streitparteien steht es jedoch frei, die Inanspruchnahme der Mediation anzunehmen oder abzulehnen. Die im Rahmen der Mediation vorgeschlagene Lösung ist für die Parteien nicht bindend.

Der Kunde findet auf den Websites von RATP, SNCF und OPTILE mit seinen Vertretern oder auf den entsprechenden Kommunikationsmedien, die von jedem von ihnen eingesetzt werden, die Kontaktdaten und die Adresse der Website des zuständigen Vermittlers, dem jeder Beförderer angehört, wobei der Kunde die Angelegenheit an den Vermittler seiner Wahl verweisen kann.

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen unterliegen französischem Recht.

11 ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN VERKAUFS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Île-de-France Mobilités behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die geltende Fassung ist in der Sammlung der Verwaltungsakte der Île-de-France Mobilités veröffentlicht und kann auf der Website der www.iledefrance-mobilites.fr eingesehen werden.