Anwendbare Vorschriften
Gemäß den für den öffentlichen Personenverkehr geltenden Vorschriften müssen die Nutzer des öffentlichen Verkehrs in der Region Ile-de-France, um einen guten Ruf zu haben, über einen gültigen ticket verfügen, den sie beim Zugang zu den Netzen und beim Anschlussflug systematisch validieren müssen:
- an den Validatorlinien oder auf den Bahnsteigen für die U-Bahn, den RER-Zug und die Schnellstraßenbahn,
- an Bord von Fahrzeugen für Bus, Stadtbahn und T Zen.
Inhaber von Kurzpässen (Mobilis, Ticket Jeunes week-end und Paris Visite) müssen außerdem ihren Namen und das/die Datum(e) der Nutzung ihres ticket auf dem Magnetcoupon angeben.
Die Navigo-Pakete (Navigo Jährlich, Monat und Woche, Imagine R, Navigo Solidarity, Navigo Free und Amethyst) und die Pakete auf magnetischen Medien (Mobilis, Paris Visite und das Ticket Jeunes Weekend) sind streng persönlich und können nicht von einer anderen Person genutzt werden.
Die Fahrgäste müssen bis zum tatsächlichen Verlassen des kontrollierten Bereichs (nach Passieren der Ausgangstüren oder Ausstiegskontrollgeräte) im Besitz ihrer Beförderungs ticket in gutem Zustand (unverändert, nicht zerknittert) sein.
Passagiere, die mit ermäßigten tickets reisen, müssen ihr Recht auf Ermäßigung im Falle einer Kontrolle nachweisen können, indem sie die entsprechenden Belege vorlegen, andernfalls wird eine Geldstrafe verhängt.
Ticketing-Richtlinie
Jeder Verstoß gegen diese Verpflichtungen, d. h. jede Person, die öffentliche Verkehrsmittel "ohne ticket der Beförderung oder mit einem ticket der Beförderung benutzt, der nicht gültig ist oder gegebenenfalls nicht durch die dem Fahrgast obliegenden Vorgänge ergänzt wird" (Artikel 80-3 des Dekrets Nr. 86-1045), gilt als Verstoß und kann daher mit einer Geldstrafe ticket belegt werden.
Die Bußgeldpolitik liegt in der Verantwortung der Verkehrsunternehmen in Übereinstimmung mit dem vom Staat vorgegebenen Rechtsrahmen (insbesondere Artikel 80-3 und 80-4 des Dekrets Nr. 86-1045 vom 18. September 1986 über die Transaktion und die Sanktionen für bestimmte polizeiliche Verstöße gegen öffentliche Eisenbahnverkehrsdienste und öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr und auf Abruf).
Weitere Informationen zu Verstößen und zur Zahlung von Pauschalentschädigungen finden Sie auf den Websites der Betreiber RATP, SNCF und privater Unternehmen, die Busse betreiben.
Ausnahmen
Abweichend von dem Grundsatz, dass jeder Nutzer über eine ticket verfügt, benötigen einige Nutzer, die in den Netzen kostenlos sind, keine ticket (Kinder unter 4 Jahren, Begleitpersonen blinder Zivilisten oder ONAC-Karteninhaber). Andererseits müssen sie im Besitz von Belegen sein, die ihr Recht auf freien Zugang belegen. Der Zugang zu geschlossenen Netzen (U-Bahn, RER) erfordert die Anforderung eines Gegenstempels an den Schaltern, der es ihnen ermöglicht, die Tore zu passieren (optional für Kinder unter 4 Jahren, die in den Armen reisen).