Straßenbahn

ErweiterungJardin Parisien > Gare de Clamart

Vorherige Konsultation

Wie verlief die Vorberatung?

Der Konsultation wurden zwei Erweiterungsszenarien vorgelegt: ein "Referenzszenario" im Tunnel und ein "alternatives" Szenario an der Oberfläche. Nach zahlreichen Gesprächen, die es ermöglichten, die beiden der Konsultation vorgelegten Szenarien Sektor für Sektor vorzustellen, aufzuklären und zu erörtern, beschloss Île-de-France Mobilités, die Studien des Tunnelszenarios fortzusetzen und das Oberflächenszenario zu verwerfen, während die während der Konsultation vorgeschlagenen Alternativen weiter geprüft wurden.

Die Öffentlichkeit teilte ihre Präferenz für das Tunnelszenario mit, eine technisch komplexe Lösung, die es jedoch ermöglicht, die Auswirkungen auf das Gebäude im Stadtzentrum von Clamart und im Wald von Meudon zu begrenzen. Diese Lösung ermöglicht es auch, ein hohes Leistungsniveau der Linie in Bezug auf Fahrzeit und Zuverlässigkeit anzustreben.

Die Vorkonsultation zur Verlängerung der Straßenbahn T10 fand vom 27. Februar bis 24. April 2023 unter der Schirmherrschaft von zwei von der Nationalen Kommission für öffentliche Debatte ernannten Bürgen statt. Dies war eine Gelegenheit für eine wichtige Mobilisierung und ermöglichte zahlreiche, reichhaltige und fundierte Beiträge, die in die Fortsetzung der Studien über das Projekt einfließen werden.

12 Sitzungen

organisiert in Clamart, Châtenay-Malabry und Plessis-Robinson

Mehr als 1200

Meeting-Teilnehmer

Mehr als 15000

Website-Besuche

Mehr als 3400

schriftliche Beiträge, darunter mehr als 2100 Online-Bewertungen und mehr als 1000 T-Gutscheine

21

Notizbücher der Schauspieler

Warum eine vorherige Beratung?

Die vorherige Konsultation ist ein partizipativer Mechanismus, dessen Ziel es ist, die Zweckmäßigkeit, die Ziele und die Hauptmerkmale eines Projekts mit den Interessenträgern und der breiten Öffentlichkeit zu erörtern. Es findet vor dem Prozess der genauen Definition des Projekts und in einem Stadium statt, in dem noch alle Optionen möglich sind.

 

Der rechtliche Rahmen für die vorherige Konsultation

Artikel L.121-1 ff. des Umweltgesetzbuches sieht vor, dass Projektmanager die Angelegenheit an das CNDP verweisen müssen, wenn Projekte mit hohem sozioökonomischem Interesse oder mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt oder die Raumplanung durchgeführt werden.