Einleitung
Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 über "gleiche Rechte und Chancen, Teilhabe und Staatsbürgerschaft von Personen" schreibt vor, dass alle öffentlichen Online-Kommunikationsdienste für alle Bürger zugänglich sein müssen, unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht (visuell, auditive, motorische, dys Störung...).
Diese Bestimmung betrifft Websites, Intranets, Extranets, mobile Anwendungen, Softwarepakete und digitale Möbel (interaktive Terminals). In einer Logik der kontinuierlichen Verbesserung setzt die Île-de-France Mobilités ihr tägliches Engagement fort, die digitale Barrierefreiheit in ihrem Handeln zu berücksichtigen.
Was die Vorschriften betrifft, so ist der mehrjährige Plan für die digitale Barrierefreiheit 2025-2028 der Île-de-France Mobilités in jährliche Aktionspläne unterteilt, in denen die Projekte und Ressourcen aufgeführt sind, die jedes Jahr umgesetzt werden sollen.
In diesem Dokument wird der jährliche Aktionsplan für 2025 vorgestellt. Er fasst die Maßnahmen zusammen, die im Laufe des Jahres durchgeführt wurden und werden, sowie deren Fortschritte.
Ende 2025 wird in diesem Dokument die Ergebnisse der einzelnen Aktionspläne detailliert dargelegt:
- die Maßnahmen im Rahmen des Programms für das laufende Jahr;
- ein Fälligkeitsdatum pro Aktie;
- seinen Fortschritt.