Einleitung
Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 über "gleiche Rechte und Chancen, Teilhabe und Staatsbürgerschaft von Personen" schreibt vor, dass jeder öffentliche Online-Kommunikationsdienst für alle Bürger zugänglich sein muss, unabhängig davon, ob sie behindert sind oder nicht (visuell, auditive, motorische, dysfunktionale Störung...).
Diese Bestimmung betrifft Websites, Intranet, Extranet, mobile Anwendungen, Softwarepakete und digitale Möbel (interaktive Terminals). In einer Logik der kontinuierlichen Verbesserung setzt Île-de-France Mobilités sein tägliches Engagement für die Berücksichtigung der digitalen Barrierefreiheit bei seinen Maßnahmen fort.
Der mehrjährige Plan für digitale Barrierefreiheit 2025-2028 von Île-de-France Mobilités ist in jährliche Aktionspläne unterteilt, in denen die Projekte und Mittel, die jedes Jahr umgesetzt werden sollen, detailliert aufgeführt sind.
In diesem Dokument wird im Folgenden der jährliche Aktionsplan 2025 vorgestellt. Es fasst die Aktionen zusammen, die im Laufe dieses Jahres durchgeführt wurden und werden, sowie deren Fortschritte.
Ende 2025 wird in demselben Dokument die Bewertung jedes Aktionsplans detailliert beschrieben, indem Folgendes vorgestellt wird:
- die Maßnahmen auf dem Programm des laufenden Jahres;
- ein Fälligkeitsdatum pro Aktie;
- seinen Fortschritt.