Allgemeine Bedingungen für die Ausstellung und Verwendung des Solidaritätstarifs
Veröffentlicht am
November 2024
PRÄAMBEL
Dieses Dokument enthält nur die Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen für die Preise des Solidaritätstransports. Das Abonnement und die Nutzung der Solidarité Transport Pricing setzen die vollständige, vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen durch den Nutzer sowie derjenigen in Bezug auf das Medium, auf dem das Paket geladen wird, voraus.
Die Tarife für den Solidaritätsverkehr werden von der Île-de-France Mobilités (Île-de-France Transport Organizing Authority) erstellt. Es wird von S.A.S Comutitres, im Folgenden als "Comutitres S.A.S" bezeichnet, im Namen und auf Rechnung der Île-de-France Mobilités unter dem Namen "Agence Solidarité Transport" (im Folgenden: "die Agentur") verwaltet und herausgegeben. Die Kontaktdaten der Agence Solidarité Transport lauten: 0800 948 999 (kostenloser Service & Anruf), AGENCE SOLIDARITÉ TRANSPORT D'ÎLE-DE-FRANCE - TSA 86838 – 95905 CERGY PONTOISE CEDEX.
1 - DEFINITIONEN
1.1 Der Name "Begünstigter" bezeichnet die Person, die Begünstigter eines sozialen Rechts ist, das in den Tarifen für den Solidaritätsverkehr berücksichtigt wird, und "Inhaber" bezeichnet die Person, die die Tarife für den Solidaritätsverkehr in Anspruch nimmt.
1.2 Der Begriff "Beförderer" bezieht sich auf Unternehmen, die mit der Île-de-France Mobilités einen öffentlichen Dienstleistungsvertrag oder eine Delegation für den Betrieb von Personenverkehrslinien abgeschlossen haben.
2- PRÄSENTATION
Die Preise für den Solidaritätstransport beinhalten:
- Solidarité Gratuité, verbunden mit einem Navigo Gratuité-Pass, der zur kostenlosen Nutzung aller Dienstleistungen berechtigt, die mit einem Navigo-Pass für alle Zonen zugänglich sind;
- Die Solidaritätsermäßigung von 75 %, die es Ihnen ermöglicht, mit einem Abonnement "Navigo Solidarité 75 %" (Monat oder Woche), t+-Tickets in einem Halbtax-Heft, Einzelfahrkarten oder Halbtax-Heften, die in den RER- und Transilien-Zügen, Bussen und Straßenbahnen gültig sind, zu reisen und einen Navigo Liberté +-Vertrag mit einem ermäßigten Tarifprofil abzuschließen;
- Die Ermäßigung von 50 %, mit der Sie mit einem Abonnement "Navigo 50 % Rabatt" (Monat oder Woche), Fahrkarten zum halben Preis für die U-Bahn, RER- und Transilien-Züge, Busse und Straßenbahnen reisen und einen Navigo Liberté +-Vertrag mit einem ermäßigten Tarifprofil abschließen können.
3 - TEILNAHMEBEDINGUNGEN
3.1 Der Inhaber muss über einen personalisierten Navigo-Pass verfügen, der mit seinem Vor- und Nachnamen versehen ist und auf dem sein Foto zu sehen ist, um vom Fahrpreis der Solidarität zu profitieren. Die Jahreskarten Navigo Découverte, Navigo imagine R oder Navigo können nicht für den Zugang zum Tarif Solidarité Transport verwendet werden. Die Beantragung eines Navigo-Passes kann gleichzeitig mit der Beantragung des Solidaritätstarifs bei der Agentur oder separat bei den Beförderungsunternehmen der Île-de-France oder der Agentur Navigo gestellt werden. Eine Person kann nur einen Navigo-Pass besitzen und hat Anspruch auf die Preise für den solidarischen Verkehr.
Für kostenlose "Begleitpersonen"-Rechte muss ein allgemeiner Navigo-Pass für "Begleitpersonen" erworben werden, die Anträge müssen über das Papierformular eingereicht werden, das zuvor telefonisch von der Agentur erhalten wurde. Dieser Ausweis enthält die Identität, das Foto und die Kontaktdaten der rechtsberechtigten Person mit Behinderung, und der Vermerk "Begleitperson" ersetzt den Vornamen.
3.2 KOSTENLOSE SOLIDARITÄT ist den Menschen vorbehalten, die auf der Île-de-France leben. Das Erfordernis des Wohnsitzes in der Île-de-France wird unter Berücksichtigung des Wohnsitzes beurteilt, den der Antragsteller bei der sozialen Organisation, die seine Rechte begründet, angegeben hat (nicht. CAF, Pôle emploi, Assurance Maladie, MDPH, ONACVG). Das Recht auf Freie Solidarität wird erteilt:
- jede Person mit Wohnsitz in der Île-de-France, die Mitglied eines Haushalts ist, der das aktive Solidaritätseinkommen (RSA) im Sinne der Artikel L.262-2 bis L.262-11 des Sozialgesetzbuchs und der zu ihrer Anwendung erlassenen Rechtsvorschriften bezieht, mit Ausnahme der Haushalte, die auch in den Genuss der Aktivitätsprämie gemäß den Artikeln L.841-1 bis L.842-7 des Sozialversicherungsgesetzbuchs kommen; einen Betrag von mindestens 35 % des in Artikel L.262-2 des Gesetzbuchs über soziale Maßnahmen und Familien genannten Pauschalbetrag (ohne Berücksichtigung der in Artikel L.262-9 desselben Gesetzbuchs vorgesehenen Erhöhung) zu erhalten, aufgerundet auf den nächsten Euro.
- arbeitslose Empfänger der spezifischen Solidaritätsbeihilfe (ASS), die die ASS im Monat vor ihrem Antrag auf kostenlose Krankenversicherung erhalten haben, sowie entweder Begünstigte oder Begünstigte der komplementären Gesundheitssolidarität (CSS) ohne finanzielle Beteiligung.
- an die Begleitperson einer Person, die Inhaber eines Behindertenausweises (CI) oder eines Mobilitätsausweises (CMI) mit dem Vermerk "Behinderung" und den Worten "Unterstützungsbedürftigkeit" oder "Blindheit" ist.
- Veteranen und Kriegsopfer mit einer Karte des National Office for Veterans (ONAC) mit einem doppelten roten Balken und ihrem Begleiter.
- Veteranen und Kriegsopfer mit einer doppelten blauen Doppel-Blau-Karte des Nationalen Büros für Veteranen (ONAC) und ihre Begleitperson.
- Veteranen und Kriegsopfer mit einer Karte des National Office for Veterans (ONAC) mit einem einzigen roten Balken.
Für den Fall, dass die Begleitperson als Hund bezeichnet wird, kann auch das Tier in gleicher Weise wie die Begleitperson kostenlos davon profitieren.
3.3 Der SOLIDARITÄTSRABATT von 75% wird gewährt:
- Begünstigte (Versicherte und Begünstigte) der Komplementären Gesundheitssolidarität (CSS) ohne finanzielle Beteiligung und
- Arbeitslose, die Empfänger der spezifischen Solidaritätsbeihilfe (ASS) sind, die die ASS im Monat vor ihrer Beantragung der Solidaritätskürzung von 75 % erhalten haben und die keine Begünstigten der CSS ohne finanzielle Beteiligung sind.
3.4 Der 50% RABATT wird gewährt:
- Begünstigte (Versicherte und Begünstigte) der staatlichen medizinischen Hilfe (AME).
4 - ERWERBS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Vergabe von Preispreisen für den Solidaritätsverkehr
Der Antrag kann entweder online auf der Website der www.solidaritetransport.fr oder per Post durch Rücksendung des zuvor online oder telefonisch von der Agentur erhaltenen Papierformulars gestellt werden. Für Begünstigte einer CI/CMI/ONAC-Karte kann der Antrag entweder online oder per Post gestellt werden, indem das zuvor telefonisch von der Agentur erhaltene Papierformular zurückgeschickt wird. Das Antragsformular muss ausgefüllt, unterschrieben und mit den erforderlichen Belegen versehen sein.
Akzeptierte Nachweise:
- RSA: Telekonsultation (siehe unten) oder Bescheinigung über die Auszahlung der RSA-Beihilfe, ausgestellt von der CAF, datiert vor weniger als einem Monat, auf den Namen und die Adresse des Begünstigten, und mit Angabe des von der CAF berechneten garantierten Einkommens für die RSA. Die Agence Solidarité Transport berücksichtigt nur die von den CAFs festgelegten Elemente (Telekonsultation oder Bescheinigung). Der Begünstigte muss sicherstellen, dass er seiner CAF alle Informationen, insbesondere seine vierteljährliche Einkommensteuererklärung (DTR), rechtzeitig zur Prüfung seiner Akte durch seine CAF zur Verfügung gestellt hat. Für den Fall, dass die CAF noch nicht in der Lage war, das Quartal des RSA-Anspruchs (und möglicherweise den Aktivitätsbonus), das dem Monat der Antragstellung oder Verlängerung entspricht, positiv zu bewerten, wird das Recht auf kostenlose Solidarität nicht ausgestellt.
- SSA: Telekonsultation (siehe unten) oder monatliche Statuserklärung des Pôle emploi, die weniger als einen Monat alt ist, auf den Namen und die Adresse des ASS-Begünstigten.
- CSS ohne finanzielle Beteiligung: Fotokopie der gültigen jährlichen CSS-Bescheinigung ohne finanzielle Beteiligung auf den Namen und die Adresse des Versicherten, ausgestellt von den Kassen der Krankenkassen oder Organisationen auf Gegenseitigkeit und unter Angabe der übrigen Begünstigten.
- AME: Fotokopie der gültigen AME-Einzelzulassungskarte auf den Namen und die Adresse des Versicherten, ausgestellt von den Kassen der Krankenkassen oder der Organisationen auf Gegenseitigkeit, und gegebenenfalls auf der Rückseite der Karte mit Angabe der übrigen Begünstigten.
- CI oder CMI: Fotokopie des Adressnachweises der Begünstigten und Fotokopie des Behindertenausweises des Begünstigten mit den Worten "Begleitbedürftigkeit" oder "Blindheit" im Namen, Vornamen und an der Adresse des Begünstigten, ausgestellt vom Behindertenhaus des Wohnsitzes.
- ONAC: Fotokopie des Adressnachweises des Begünstigten und Fotokopie der gültigen Karte des Nationalen Büros für Veteranen mit doppeltem rotem Balken, doppeltem blauem Balken oder einfachem roten Balken mit Name, Vorname und Adresse des Begünstigten, ausgestellt vom Nationalen Büro für Veteranen und Kriegsopfer (ONACVG).
- Telekonsultation von Belegen: Einige soziale Organisationen (CAF, Pôle emploi) stellen der Agentur Computerdateien oder Internetdienste professioneller Art zur Verfügung, die es dem Antragsteller ermöglichen, die für die Gewährung des Solidaritätstarif erforderlichen Elemente der RSA- oder ASS-Datei des Antragstellers einzusehen, und den Antragsteller von der Vorlage von Belegen befreien. In Übereinstimmung mit dem geänderten Gesetz vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und bürgerliche Freiheiten und der EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 über den Schutz personenbezogener Daten kann der Antragsteller diese Konsultation jederzeit genehmigen oder ablehnen. In diesem Fall ist es Sache des Antragstellers, dem Formular Fotokopien der angeforderten Belege beizufügen, was zu einer längeren Zeit für die Überprüfung und Bearbeitung des Antrags führt.
Die Agentur kann die Stellen, die soziale Rechte und Bescheinigungen gewähren, befragen, um die Situation des Antragstellers zu überprüfen, bevor sie ihm die Vorteile des Solidaritätstarifs für den Verkehr gewährt.
Methoden des Unterrichts und der Kommunikation:
Wenn die Agentur nicht alle angeforderten Informationen erhalten hat, wird der Antrag nicht angenommen und die Agentur informiert den Antragsteller entsprechend. Ab dem Datum des Eingangs bei der Agentur und unter der Voraussetzung, dass er vollständig und fehlerfrei ist, wird der Antrag innerhalb von 10 Kalendertagen für Personen, die bereits im Besitz eines Navigo-Passes sind, und innerhalb von 30 Kalendertagen für andere Personen bearbeitet. Sobald der Antrag bearbeitet wurde, sendet die Agentur dem berechtigten Antragsteller im Sinne der Artikel 2 und 3 zum Zeitpunkt der ersten Zuteilung, wenn er seinen Antrag online gestellt hat, einen Brief oder eine E-Mail mit Namen an den förderfähigen Antragsteller, wenn er seinen Antrag online gestellt hat, und informiert ihn darüber, dass ihm das Recht auf die Preise für den Solidaritätsverkehr gewährt wurde, und über die Gültigkeitsdauer dieses Rechts. Die Bestätigung der Rechte wird im persönlichen Bereich des Begünstigten auf der Website des www.solidaritetransport.fr zur Verfügung gestellt, ergänzt durch eine Informations-E-Mail oder eine SMS, wenn der Antragsteller dies genehmigt hat.
Der Anspruch auf den Solidaritätstarif wird für einen Zeitraum von weniger als einem Monat nicht gewährt. Es erfolgt keine vollständige oder teilweise Rückerstattung von Tickets, die für die Reise gekauft wurden, bis die Akte von der Agentur bearbeitet wurde. Der Antragsteller kann keine Entschädigung oder Entschädigung für Schäden verlangen, die sich aus einer Bearbeitungszeit ergeben, die länger oder kürzer ist als die angekündigte Zeit oder die Lieferzeit eines Navigo-Passes.
4.2 Verwirklichung des Rechts auf freien Eintritt oder des Rechts auf Ermäßigung.
Das von der Agentur gewährte Recht (auf kostenlose Solidarität, 75 % Solidaritätsrabatt oder 50 % Rabatt) muss auf dem Navigo-Pass des Begünstigten aktiviert werden, um verwendet werden zu können. Dies geschieht über ein Mobiltelefon in der App Île-de-France Mobilités (herunterladbar im App Store oder Play Store), an einem Schalter oder an einem Verkaufsgerät in den Netzen der Fluggesellschaften.
5- Kauf und/oder Nutzung von Tickets
5.1 Kostenloser Fahrausweis: Der Navigo Free Pass kann verwendet werden, sobald das Recht auf freie Fahrt auf dem Navigo-Pass aktiviert wurde.
5.2 Kauf der Pässe "Navigo Solidarity Discount 75%" und "Navigo Solidarity Discount 50%": Die Pässe "Navigo Solidarity Discount 75%" (Monat oder Woche) und "Navigo Discount 50%" (Monat oder Woche) können gekauft und auf den Navigo-Pass geladen werden, an einem Fahrkartenschalter oder an einem Verkaufsgerät der Streckennetze der Beförderer, sofern das entsprechende Recht auf eine Ermäßigung auf diesem Pass aktiviert wurde.
5.3 Nutzung von Fahrkarten zum halben Tarif oder von Navigo Liberté +: Der Begünstigte des Passes "Navigo Solidaritätsrabatt 75 %" oder des Abonnements "Navigo Ermäßigung 50 %" muss, wenn er mit Fahrkarten zum halben Tarif oder einem Vertrag über den ermäßigten Fahrpreis Navigo Liberté + reist, unbedingt über seinen Navigo-Pass verfügen, auf dem das Recht auf eine Solidaritätsermäßigung von 75 % oder 50 % berechnet wurde, und im Falle einer Prüfung vorlegen, um sein Recht auf Ermäßigung zu begründen.
5.4 Bezahlung: Die Zahlung für die Abos "Navigo Solidarité 75%" oder "Navigo Réduit 50%" und ermäßigte Fahrkarten kann nicht mit Hilfe von Mobilitätsgutscheinen erfolgen.
5.5 Bedingungen für die Begleitperson eines CI/CMI/ONAC-Inhabers: Der Navigo-Pass "Begleitung" trägt den Namen und das Foto des Inhabers des Behindertenausweises und den Vermerk "Begleitung" anstelle des Vornamens. Er kann von einer Begleitperson des Inhabers des Behindertenausweises verwendet werden: Die Begleitperson kann daher bei jeder Reise des Inhabers wechseln. Umgekehrt kann dieser Pass nicht in Abwesenheit des Inhabers des Behindertenausweises verwendet werden. Im Falle einer Kontrolle muss der Inhaber des Behindertenausweises seinen Behindertenausweis CI/CMI/ONAC vorlegen, um das Recht auf freie Fahrt für seine Begleitperson zu begründen.
6 - AUSLAUFEN UND ERNEUERUNG DER SOLIDARISCHEN PREISSETZUNGSRECHTE IM BEREICH DES VERKEHRS
- AME-Begünstigte: Das Recht auf eine Ermäßigung erlischt am Ende des Monats, der auf das Ende der Belastung der AME-Karte mit AME-Ansprüchen folgt.
- CSS-Begünstigte ohne finanzielle Beteiligung: Das Recht auf eine Ermäßigung erlischt am Ende des Monats, der auf das Ende der auf der Bescheinigung ausgewiesenen CSS-Rechte ohne finanzielle Beteiligung folgt.
- ASS-Begünstigte, die ohne finanzielle Beteiligung keinen Anspruch auf die CSS haben: Das Recht auf eine Ermäßigung erlischt am Ende des siebten Monats ab dem Monat des Monats der ASS-Entschädigung, der in der monatlichen Situationsabrechnung aufgeführt ist, oder des letzten Monats der Zahlung, der von Pôle emploi mitgeteilt wird.
- ASS-Begünstigte mit CSS-Anspruch ohne finanzielle Beteiligung: Das Recht auf Gratis wird für verlängerbare Zeiträume von drei Monaten gewährt, die auf das Ende des Monats begrenzt sind, der auf das Ende des CSS-Anspruchs ohne finanzielle Beteiligung folgt. Am Ende der Laufzeit kann die kostenlose Dienstleistung durch die Solidaritätsreduktion von 75% ersetzt werden, wenn der Begünstigte weiterhin entweder nur die ASS oder nur die CSS ohne finanzielle Beteiligung besitzt.
- RSA-Empfänger: Das Recht auf kostenloses RSA erlischt am Ende des 2. Monats nach dem aktuellen Quartal der RSA-Zahlung. Er wird vierteljährlich erneuert.
- Begleitpersonen eines CI- oder CMI-Begünstigten, Inhaber oder Begleitperson eines ONAC-Karteninhabers: Das Recht auf kostenlose Zahlung erlischt drei Jahre nach der Ausstellung oder am Ablaufdatum der vom Inhaber bereitgestellten Karte, wenn diese Karte vor Ablauf dieser drei Jahre abläuft.
Eine Verlängerung ist möglich, sofern der Begünstigte die Voraussetzungen für die Erteilung erfüllt (siehe Absatz 3) und nach folgenden Verfahren:
- Bei RSA- und ASS-Begünstigten, die die Agentur ermächtigt haben, ihre Akte bei den betreffenden sozialen Einrichtungen einzusehen, prüft die Agentur ihre Akte in dem Monat vor Ablauf des Rechts auf Überprüfung ihrer neuen Situation.
- Für diejenigen, die diese Genehmigung verweigert haben, sowie für Begünstigte der CSS ohne finanzielle Beteiligung, der AME, einer CI, einer CMI oder einer ONAC-Karte, verlangt die Agentur vom Benutzer innerhalb von zwei Monaten vor Ablauf der Beförderungsrechte Belege und erneuert sie innerhalb von 10 Kalendertagen, wenn der erhaltene Nachweis konform ist.
7 - ENTWERTUNG UND KONTROLLE DER FAHRKARTEN
Die Validierung und Kontrolle erfolgt unter den Bedingungen, die in den Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen des Navigo Pass festgelegt sind.
8 – SONSTIGE BESTIMMUNGEN
8-1 - AUSSETZUNG DES RECHTS AUF SOLIDARISCHE PREISGESTALTUNG IM VERKEHR
Das Recht auf solidarische Beförderungspreise wird von Rechts wegen ausgesetzt, unbeschadet eines Gerichtsverfahrens:
- im Falle der Beschlagnahme des Navigo-Passes wegen Betrugs von Karteninhabern in den Netzen,
- im Falle von Betrug, der bei der Erstellung der Antragsunterlagen für den Tarif Solidarité Transport festgestellt wurde (falsche Erklärung, Fälschung von Anhängen usw.). In diesem Fall benachrichtigt die Agentur den Begünstigten über die Aussetzung des Rechts auf die Preisgestaltung für den Solidaritätstransport per E-Mail oder einem einfachen Schreiben, das an den letzten bekannten Wohnort des Begünstigten gerichtet ist.
Wer das Recht auf Tarif Solidarité Transport nach dessen Aussetzung weiterhin in Anspruch nimmt, macht sich strafbar.
Die Agentur behält sich das Recht vor, jeden neuen Antrag auf das Recht auf Solidarité Transport Pricing an einen Inhaber abzulehnen, dessen Vertrag bereits wegen festgestellten Betrugs gekündigt wurde. Diese Verweigerung kann für einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Datum der Kündigung in Bezug auf den betrügerischen Begünstigten, die mit ihm verbundenen Inhaber und etwaige Komplizen erfolgen.
8-2 HAFTUNG DER BEGÜNSTIGTEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den Hauptantragsteller und seine begünstigten Begünstigten verbindlich.
9 - INFORMATIONEN IN BEZUG AUF PERSONENBEZOGENE DATEN
Im Rahmen des Solidaritätstarifs wird die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des für die Verarbeitung Verantwortlichen von verschiedenen für die Verarbeitung Verantwortlichen durchgeführt, die sich um den Schutz seiner Privatsphäre sorgen:
Île-de-France Mobilités verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen von:
- die Verabschiedung und Verwaltung des Gesetzes;
- institutionelle Kommunikation sowie kommerzielle und nichtkommerzielle Kommunikation;
- Durchführung statistischer Analysen.
Darüber hinaus kann die Verarbeitung zum Zwecke der Verhinderung und Verwaltung unbezahlter Rechnungen, des Diebstahls und des Verlusts von Fahrkarten sowie der Betrugsbekämpfung zu einer Ablehnung der Transaktion oder einer Kündigung der Pauschalreise führen.
Die Beförderer verarbeiten personenbezogene Daten im Zusammenhang mit:
- die Verwaltung der Vorgänge und Transaktionen, die an der Verkaufsfront der Fluggesellschaft durchgeführt werden;
- die Verwaltung der Validierung und der daraus resultierenden Daten, insbesondere die Ungültigkeit betrügerischer Wertpapiere;
- Bekämpfung von Straftaten gegen die Verkehrspolizei, Fahrkartenkontrolle, Bußgelder und Beitreibung von Bußgeldern;
- kommerzielle und nichtkommerzielle Prospektionstätigkeiten in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften;
- statistische Analysen zur Verbesserung des Transportangebots und der von den Beförderern angebotenen Dienstleistungen;
- die Verwaltung von Kundenbeschwerden im Zusammenhang mit der Nutzung des Carrier-Netzwerks.
Die Verarbeitung umfasst nicht den Abruf und die Verwaltung der Daten von gesetzlichen Vertretern oder Zahlern. Diese Daten werden zum Zeitpunkt des Kaufs von Tickets und Paketen verwaltet und überwacht.
Personenbezogene Daten des für die Verarbeitung Verantwortlichen, die eine Identifizierung ermöglichen, werden im Folgenden als "Daten" bezeichnet.
9-1 Verarbeitung, für die Île-de-France Mobilités der Verantwortliche ist
9.1.1 Welche Daten werden erhoben?
Informationen über den Begünstigten, die eine Identifizierung des Begünstigten ermöglichen, werden in den folgenden Texten als "Daten" bezeichnet.
Die im Rahmen der Vertragserfüllung erhobenen Daten lauten wie folgt:
- Identifikationsdaten,
- Daten zum persönlichen Leben,
- Daten über das Berufsleben,
- Wirtschafts- und Finanzdaten,
- Gesundheitsdaten,
9.1.2 Warum werden die Daten erhoben?
Die erhobenen Daten unterliegen einer automatisierten Verarbeitung, für die Île-de-France Mobilités der Verantwortliche ist und deren Zwecke in der Präambel von Artikel 9 aufgeführt sind.
9.1.3 Warum ist die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten rechtmäßig?
Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten ist möglich:
- auf der Grundlage der Vertragserfüllung und der Zustimmung des Begünstigten für: die Verwaltung des Vertrags/der Dienstleistung;
- in Ausübung eines öffentlichen Auftrags von Île-de-France Mobilités für die Übermittlung sogenannter institutioneller nichtkommerzieller Mitteilungen;
- mit Zustimmung des Begünstigten für die Zusendung kommerzieller Mitteilungen.
9-1-4 Wie lange werden diese Daten aufbewahrt?
Île-de-France Mobilités behält den für die Verarbeitung Verantwortlichen für die Dauer des Rechts und der Erfüllung der Verträge sowie bis zum Ablauf der geltenden Verjährungsfristen.
Um die Berechtigung für die Zugangsbedingungen zum Ticket zu überprüfen, wird nur der Identitätsnachweis, der aus dem persönlichen Bereich auf der Website "iledefrance-mobilités.fr" übermittelt wird, für die Zeit aufbewahrt, die für die Erstellung des Kontos und der damit verbundenen Dienste, die diese Nachweise erfordern, benötigt wird.
9.1.5 Wer kann Zugriff auf diese Daten haben?
Die Daten richten sich an Île-de-France Mobilités, Comutitres S.A.S., ihre Dienstleister und Vertragspartner, öffentliche Verkehrsunternehmen in der Region Île-de-France, institutionelle Geldgeber, Meinungsforschungsinstitute und statistische Ämter sowie Unternehmen, die Erhebungen zum Verkehr in der Region Île-de-France durchführen.
Die Daten, die sich aus den Vorgängen ergeben, die über die Online-Dienste von Unternehmen durchgeführt werden, die multimodale digitale Dienste anbieten, sind für folgende Personen bestimmt: Île-de-France Mobilités, Comutitres S.A.S., ihre Dienstleister und Vertragspartner sowie der Inhaber des multimodalen digitalen Dienstes, der von der Operation betroffen ist.
9.1.6 Übermittlung von Daten außerhalb der Europäischen Union
Die Daten der Begünstigten werden zu Verwaltungszwecken an die Subunternehmer von Île-de-France Mobilités weitergegeben, die außerhalb der Europäischen Union (Marokko) ansässig sind.
Diese Datenübertragungen werden durch grenzüberschreitende Stromflussvereinbarungen geregelt, die in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission herausgegebenen Standardvertragsklauseln oder den verbindlichen internen Datenschutzvorschriften (BCRs) erstellt wurden.
9.2 Verarbeitungen, für deren Verarbeitung die Beförderer verantwortlich sind
9.2.1 Welche Daten werden erhoben?
Die von den Spediteuren im Rahmen ihrer Verarbeitung erhobenen Daten sind die folgenden:
- Identifikationsdaten,
- Wirtschafts- und Finanzdaten,
- Daten über Straftaten,
- Validierungsdaten.
9.2.2 Warum werden die Daten erhoben?
Die erhobenen Daten unterliegen einer automatisierten Verarbeitung, für deren Verarbeitung die Beförderer verantwortlich sind und deren Zwecke in der Präambel von Artikel 9 aufgeführt sind.
9.2.3 Warum ist die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten rechtmäßig?
Diese Verarbeitung erfolgt im Rahmen von:
- die Erfüllung des Vertrages, eine gesetzliche Verpflichtung (Verwaltung von Kundenbeschwerden, Kontrollen und Bußgelder),
- die Zustimmung des Kontoinhabers (kommerzielle Akquise) oder
- das berechtigte Interesse, das der für die Verarbeitung Verantwortliche verfolgt (nichtkommerzielle Kommunikation, kommerzielle Kommunikation für ähnliche Waren und Dienstleistungen, anonymisierte statistische Studien).
9.2.4 Wie lange bewahren die Spediteure diese Daten auf?
Die von der SNCF und der RATP umgesetzten Regeln für die Vorratsspeicherung sind:
- Die Daten werden für einen Zeitraum aufbewahrt, der je nach den Zwecken, für die sie verarbeitet werden, unterschiedlich sein kann.
Die Nominativspuren der Bewegungen (Zeitstempel - Ort der Validierung - Kartennummer) werden nur wenige Stunden aufbewahrt. Darüber hinaus werden die Daten zu statistischen Zwecken anonymisiert. Für die Qualitätsüberwachung der Navigo-Pässe wird nur die tägliche kumulative Anzahl der Validierungen aufbewahrt, die für den laufenden Monat und den Vormonat (ohne Entwertungsort) an der Ein- und/oder Ausfahrt unserer Schienennetze durchgeführt wurden.
- Die für die Bearbeitung von Beschwerden erforderlichen Daten werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab Schließung der Akte aufbewahrt.
- Die Daten über die an der Verkaufsfront durchgeführten Vorgänge werden für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren ab dem Datum der Transaktion aufbewahrt.
- Die im Zusammenhang mit der Feststellung von Verstößen erhobenen Daten werden je nach Art des Verstoßes und den durchgeführten Folgemaßnahmen für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren ab Begehung des Verstoßes aufbewahrt.
- Daten, die zu Prospektions- und Kommunikationszwecken erhoben werden, werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem letzten Kontakt der betroffenen Person oder bis zum Widerruf ihrer Einwilligung aufbewahrt.
Die Aufbewahrungsfristen der von den anderen Trägern durchgeführten Verarbeitungen finden Sie auf deren Website.
9.2.5 Wer kann Zugang zu diesen Daten haben?
Im Rahmen dieser Verarbeitung werden die Daten nur an deren Subunternehmer, Île-de-France Mobilités und Comutitres S.A.S., weitergegeben, um statistische Analysen durchzuführen, die es ihnen ermöglichen, das Transportangebot und die von den Beförderern angebotenen Dienstleistungen zu verbessern. Es werden nur die Daten weitergegeben, die für die Durchführung dieser statistischen Analysen unbedingt erforderlich sind.
Für die Zwecke der statistischen Verkehrsanalyse ist Île-de-France Mobilités der Empfänger der Validierungsdaten.
9.2.6 Übermittlung von Daten außerhalb der Europäischen Union
Die Beförderer verpflichten sich, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um Übertragungen außerhalb der Europäischen Union und des entsprechenden Landes zu vermeiden.
Für den Fall, dass solche Übermittlungen für die Zukunft geplant sind, verpflichten sich die Beförderer, Garantien von ihren Subunternehmern zu übernehmen, um ein angemessenes Schutzniveau für die übermittelten Daten zu gewährleisten und die Übermittlungen nach den in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Mechanismen zu überwachen.
9.3 Welche Rechte hat der für die Verarbeitung Verantwortliche in Bezug auf seine Daten und wie können diese ausgeübt werden?
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch aus legitimen Gründen, Festlegung von Patientenverfügungen über das Schicksal seiner Daten nach seinem Tod sowie das Recht, eine Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL einzureichen.
Um seine Rechte auszuüben, kann der für die Verarbeitung Verantwortliche seine Anfrage mit den Einzelheiten der von seiner Anfrage betroffenen Rechte und dem Umfang ihrer Anfrage (Produkt, Île-de-France Mobilités-Konto oder alle Verarbeitungen) senden. Begleitet von ihren Kontaktdaten, ihrer Kundennummer und Elementen zum Nachweis ihrer Identität.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann die Anfrage je nach Verarbeitung an die folgenden Adressen richten:
- Verarbeitung, für die Île-de-France Mobilités der Verantwortliche ist:
· an die Postanschrift: Île-de-France Mobilités – 39bis 41 rue de Châteaudun – 75009 Paris,
· oder an die E-Mail-Adresse: dpo@iledefrance-mobilités.fr.
- Verarbeitung, für die die Beförderer verantwortlich sind: Der Kontoinhaber kann die Beförderer direkt über deren institutionelle Websites kontaktieren,
- oder an die Postanschrift der RATP: RATP Data Protection Officer – 54 Quai de la Rapée – LAC LT73 – 75599 Paris Cedex 12 oder an die E-Mail-Adresse: [email protected].
- oder an die Postanschrift SNCF Voyageurs - DSB - Abteilung Recht und Compliance, Campus CAMPRA, 4 rue André Campra CS20012, 93212 SAINT-DENIS CEDEX oder über ein Formular für Anträge auf Online-Ausübung des Rechts: https://url-c.fr/e/7hy9i
- oder an die Postanschrift des OPILE: DSB OPTILE – 32, rue de Caumartin – 75009 Paris.
Handelt es sich bei dem Registranten um einen Minderjährigen unter 15 Jahren oder um einen Erwachsenen, der unter Vormundschaft oder Vormundschaft steht, kann sein gesetzlicher Vertreter alle aufgeführten Rechte ausüben. Es wird ein Nachweis über die gesetzliche Vertretung des Minderjährigen oder geschützten Erwachsenen verlangt.
10 – ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Île-de-France Mobilités behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die geltende Fassung ist in der Sammlung der Verwaltungsakte der Île-de-France Mobilités veröffentlicht und kann auf der Website der www.iledefrance-mobilités.fr eingesehen werden.
Übersetzungen der AGB dienen nur zu Informationszwecken. Die AGB in französischer Sprache sind vor Gericht verbindlich.