Allgemeine Verkaufs- und Nutzungsbedingungen (AGB) des Vertrags Navigo Liberté + auf Pass
Veröffentlicht am
Gültigkeitsdatum: ab Dezember 2025
Präambel
Der Abschluss und die Nutzung eines Navigo Liberté + -Vertrags auf Pass setzt die Kenntnis und vollständige, vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen durch den Inhaber und den Zahler voraus, wenn sie sich vom Inhaber unterscheiden, sowie derjenigen, die sich auf den Pass beziehen, auf den der Vertrag geladen ist. Der Zahler eines Vertrags im Namen eines nicht mündigen Minderjährigen oder eines Erwachsenen unter Vormundschaft oder Vormundschaft verpflichtet sich, ihm diese AGB mitzuteilen und ihn über seine Verpflichtungen zu informieren.
Der Vertrag Navigo Liberté + sur passe, der von Île-de-France Mobilités (Verkehrsorganisation Île-de-France) erstellt wurde, wird von S.A.S Comutitres, im Folgenden "Comutitres S.A.S" oder "Agence Navigo" genannt, im Namen und im Auftrag von Île-de-France Mobilités verwaltet.
1. Definitionen
1.1 Der Name "Inhaber" gibt die natürliche Person an, die den Navigo Liberté + auf Pass-Vertrag nutzt.
1.2 Der Begriff "Zahler" bezeichnet die natürliche Person, unabhängig davon, ob sie sich vom Karteninhaber unterscheidet oder nicht, die sich vertraglich verpflichtet, die Rechnungen des Kontoinhabers zu bezahlen. Der Zahler muss ein geschäftsfähiger Erwachsener oder mündiger Minderjähriger sein.
1.3 Der Begriff "Beförderer" bezieht sich auf Unternehmen, die einen Vertrag oder eine Übertragung öffentlicher Dienstleistungen mit Île-de-France Mobilités oder einer lokalen Organisationsbehörde abgeschlossen haben, die von Île-de-France Mobilités eine Delegation für den Betrieb von Personenverkehrslinien erhalten hat.
1.4 "Persönlicher Bereich" bezeichnet das persönliche Konto "Île-de-France Mobilités Connect" des Karteninhabers oder das Konto des Zahlers, das auf der Website www.iledefrance-mobilites.fr (verwaltet von Île-de-France Mobilités) unter der Rubrik "Ich verwalte meine Karte" (Bereich verwaltet von Comutitres S.A.S.) erstellt wird. Siehe die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Website und die Datenschutzbestimmungen auf der Website von Île-de-France Mobilités (www.iledefrance-mobilites.fr).
1.5 Der Begriff "ermäßigter Tarif" bezeichnet die für Inhaber geltenden Tarife, die den Kriterien der folgenden Profile entsprechen:
- Empfänger von Sozialhilfe und Solidarität Verkehr
- Kinder von 4 bis unter 10 Jahren (kostenlos für Kinder unter 4 Jahren)
- Inhaber einer Karte "Großfamilien"
- Behinderte Personen gemäß Nachweis
Weitere Informationen zu " Liste der Begünstigten für ermäßigte Tarife | Île-de-France Mobilités (iledefrance-mobilites.fr) »
1.6 Das "Zusammenleben" verschiedener Transport tickets oder Verträge ist definiert als die Möglichkeit, diese tickets oder Verträge auf dasselbe Medium zu laden. Weitere Informationen zu den Regeln für das Zusammenleben finden Sie auf der Website von Île-de-France Mobilités.
1.7 Bus-Straßenbahn-Fahrten und U-Bahn-Bahn-RER-Fahrten mit einem Navigo Liberté +-Pass werden im Voraus gemäß dem von Ile-de-France Mobilités festgelegten Preis bezahlt.
2. PRÄSENTATION UND VERWENDUNG
2.1 Der Navigo Liberté + Pass-Vertrag ist ein Vertrag, der es Ihnen nach Abschluss ermöglicht, im Transportnetz von Île-de-France Mobilités zu fahren, ohne zuvor ticket für den Transport bezahlt zu haben. Der Betrag, der für die ticket der vom Inhaber unternommenen Fahrten fällig wird, wird unter Anwendung der in Artikel 3 festgelegten Tarifregeln festgelegt und monatlich im Monat nach den durchgeführten Fahrten zusammen mit etwaigen Verwaltungs- oder Kundendienstgebühren vom Bankkonto des Zahlers abgebucht.
2.2 Der Navigo Liberté + Pass-Vertrag kann im öffentlichen Verkehrsnetz unter der Gerichtsbarkeit von Île-de-France Mobilités verwendet werden und ermöglicht es Ihnen, mit folgenden Verkehrsmitteln zu fahren:
- U-Bahn-Linien in der Île-de-France mit einem speziellen Flughafentarif für die Ein- / Ausfahrt an der Station L14 Aéroport d'Orly (siehe Navigo Liberté + Pass-Tarifseite) (außer Orlyval);
- RER/Zuglinien in der Île-de-France mit einem speziellen Flughafentarif für die Ein- und Ausfahrt an den TGV-Bahnhöfen Charles de Gaulle Airport 1 und Charles de Gaulle Airport 2 (siehe Navigo Liberté+ Tarifseite auf Pass);
- Buslinien, die Gegenstand einer Vereinbarung mit Île-de-France Mobilités sind und für die die Tarife der Ile-de-France gelten;
- Die RoissyBus-Linie mit einem bestimmten Flughafentarif;
- Straßenbahnlinien (T1 bis T14);
- Die Tzen;
- Die Standseilbahn von Montmartre;
- Der Navigo Liberté+ ist auf Orlyval nicht gültig, der Kunde muss eine bestimmte ticket bezahlen
2.3 Einsatz in U-Bahn, RER, Zug und Standseilbahn
In der RER, dem Zug, der U-Bahn und der Montmartre-Standseilbahn berechtigt der Navigo Liberté + Pass-Vertrag zu einer Fahrt von 2h00 (zwei Stunden) ab der Entwertung des Eintritts. Diese Verwendungen sind vorbehaltlich der in Artikel 3.6 genannten Korrespondenzregeln möglich.
2.4 Einsatz in Bus, Straßenbahn und Tzen
Im Bus, in der Straßenbahn und im Tzen berechtigt der Navigo Liberté + -Pass-Vertrag das Recht auf eine Fahrt von 1h30 (eine Stunde und dreißig Minuten) ab der Entwertung des Eintritts, vorbehaltlich der in Artikel 3.6 festgelegten Regeln.
2.5 Korrespondenz
Der Navigo Liberté + Pass-Vertrag berechtigt Sie zu einer Fahrt zwischen der ersten Entwertung bei der Ein- und Ausfahrt aus dem Netz, einschließlich der Entwertungen von Zwischenverbindungen, unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel.
Zusammenfassende Tabelle der zulässigen Reisezeiten (maximale Zeit, in der der Benutzer mit einer einzigen in Rechnung gestellten Fahrt reisen kann):
- Bus-/Straßenbahnfahrt: 1h30
- U-Bahn/RER/Zug: 2h00
3. PREISE
3.1 Die Preisgestaltung wird von Île-de-France Mobilités festgelegt.
3.2 Preisinformationen sind verfügbar:
- Auf der Website www.iledefrance-mobilites.fr Abschnitt "Preise"
- Auf den Plakaten an den Orten des Transports und des Abonnements des Dienstes
- Auf der Website zur Routenberechnung (www.iledefrance-mobilites.fr) mit Angabe des Einheitspreises einer Fahrt
- Über den Tarifführer von Île-de-France Mobilités
- Auf den Websites der Beförderer
3.3 Der aktuelle Tarif ist ein allgemeiner öffentlicher Tarif (Vollpreis).
Wenn der Karteninhaber von einem ermäßigten Tarif profitiert, wird der Ermäßigungssatz, der seinem ermäßigten Tarif entspricht, auf den vollen Tarif angewendet. Die Beendigung des ermäßigten Tarifs führt automatisch zur Anwendung des vollen Tarifs am ersten Tag des Folgemonats.
Preise für Fahrten
3.4 Jede vom Inhaber zurückgelegte Reise wird zu dem Preis in Rechnung gestellt, der dem verwendeten Transportmittel und der zurückgelegten Strecke entspricht:
3.4.1 Wenn der Inhaber den Eintritt in den Bus, die Straßenbahn oder den Tzen bestätigt, wird seine Fahrt zum Preis eines einzigen Bus-/Straßenbahntarifs berechnet. Die Hin- und Rückfahrt und die Unterbrechung der Fahrt auf derselben Bus-, Straßenbahn- oder Tzen-Linie (auch wenn sie innerhalb von 1h30 durchgeführt wird) führen zur Abrechnung einer neuen Fahrt.
3.4.2 Wenn der Karteninhaber den Einstieg in die U-Bahn, RER oder den Zug bestätigt, wird seine Fahrt mit dem Wert eines einzigen U-Bahn-Zug-RER-Fahrpreises bis zum Verlassen der Kontrollzone berechnet. Die Hin- und Rückfahrt und die Unterbrechung der Fahrt auf derselben Linie (auch wenn sie innerhalb von 2h00 erfolgt) führen zur Abrechnung einer neuen Fahrt.
3.4.3 Wenn die Reise am Flughafen Orly beginnt oder endet, wird dem Zahler unabhängig vom Ziel oder Abflug des Karteninhabers ein bestimmter Flughafentarif in Rechnung gestellt.
3.4.4 Wenn die Reise am Flughafen Roissy Charles de Gaulle (Flughafen Charles de Gaulle 1 und Flughafen Charles de Gaulle 2 TGV) beginnt oder endet, wird dem Zahler ein Tarif in Rechnung gestellt, der vom Ziel- oder Abfahrtsbahnhof des Karteninhabers abhängt.
3.4.5 Wenn der Inhaber eine Bus-/Straßenbahnfahrt nach einer U-Bahn-/Zug-/RER-Fahrt innerhalb von 1h30 (eine Stunde und dreißig Minuten) nach Beginn der U-Bahn-/Zug-/RER-Fahrt unternimmt, wird nur eine Fahrt berechnet.
3.4.6 Wenn der Inhaber eine Bus-/Straßenbahnfahrt vor einer U-Bahn-/Zug-/RER-Fahrt innerhalb von 1h30 (eine Stunde und dreißig Minuten) nach Beginn der Bus-/Straßenbahnfahrt unternimmt, wird nur eine Fahrt berechnet;
3.4.7 Wenn der Inhaber den Eintritt in den RoissyBus bestätigt, wird seine Fahrt zum Preis einer RoissyBus-Fahrt berechnet. Die Hin- und Rückfahrt und die Unterbrechung der Reise führen zur Abrechnung einer neuen RoissyBus-Fahrt.
3.4.8 Wenn der Karteninhaber den Eintritt in die Montmartre-Standseilbahn bestätigt, wird seine Fahrt zum Preis einer U-Bahn-Fahrt berechnet.
Preise für Anschlussflüge
Eine Verbindung bedeutet das Umsteigen auf eine andere Transportlinie, ohne Hin- und Rückfahrt auf derselben Linie und ohne Unterbrechung auf derselben Linie.
3.5 Verbindungen zwischen Bus, Straßenbahn und Tzen für 1h30 (eine Stunde und dreißig Minuten) führen nicht zur Berechnung einer neuen Fahrt.
3.6 Anschlüsse innerhalb des Schienennetzes (U-Bahn, RER/Zug) führen nicht zur Abrechnung einer neuen Fahrt innerhalb der folgenden Grenzen:
- Für 2h00 (zwei Stunden) für die U-Bahn, die RER, den Zug, ohne die Transportzone zu verlassen.
- oder über autorisierte öffentliche Anschlusswege.
Wenn die Dauer der Fahrt die Gültigkeitsdauer des genehmigten ticket oder Anschlusses überschreitet oder wenn es sich um eine nicht genehmigte Verbindung handelt, wird eine neue Fahrt berechnet.
3.7 Verbindungen zwischen dem Schienennetz (Metro, RER, Zug) und dem Oberflächennetz (Bus, Straßenbahn und Tzen) werden unter folgenden Bedingungen angeboten (Oberflächenfahrt wird nicht berechnet):
- Wenn der Inhaber eine Bus-/Straßenbahnfahrt vor einer RER-, Zug- oder U-Bahn-Fahrt unternimmt, muss die Entwertung des Eingangs in die RER, den Zug oder die U-Bahn innerhalb von 1h30 (eine Stunde und dreißig Minuten) nach der Entwertung des Einstiegs in den Bus / die Straßenbahn erfolgen.
- Wenn der Inhaber nach einer RER-Fahrt eine Bus-/Straßenbahnfahrt unternimmt, muss die Entwertung des Einstiegs in den Bus/die Straßenbahn innerhalb von 1h30 (eine Stunde und dreißig Minuten) nach der Entwertung am Ausgang des RER/Zuges erfolgen.
- Wenn der Inhaber nach einer U-Bahn-Fahrt eine Bus-/Straßenbahnfahrt unternimmt, muss die Entwertung des Eintritts in den Bus/die Straßenbahn innerhalb von 1h30 (eine Stunde und dreißig Minuten) nach der Entwertung des Eintritts in die U-Bahn erfolgen.
Wenn die Umsteigezeit die genehmigte Umsteigezeit überschreitet, wird die Bus-/Straßenbahnfahrt zum aktuellen Tarif berechnet.
3.8 Der für Fahrten an einem Tag berechnete Betrag ist auf den Preis des Navigo Jour Tous Zones begrenzt, wobei Flughafenfahrten ausgeschlossen sind (siehe Artikel 2.2).
Zusammenfassung der zulässigen Anschlusszeiten: vorbehaltlich der zulässigen Gesamtreisezeiten, die für Artikel 2.5 gelten
- Erste Validierung zwischen der Straßenbahn / dem Bus oder der U-Bahn / Zug / RER mit der Straßenbahn / dem Bus: 1h30 zwischen der Entwertung in der Eingabe und der Validierung in der Korrespondenz
- Erste Validierung zwischen der U-Bahn / dem Zug und der U-Bahn / dem Zug: 2h00 zwischen der Eingangsvalidierung und der Korrespondenzvalidierung
Einmaliger Betrieb
3.9 Im Falle einer einmaligen Transaktion zur Preisgestaltung des Produkts Navigo Liberté + auf Pass, die dem Vertragsinhaber und/oder Zahler für einen begrenzten Zeitraum zugute kommen kann, werden die detaillierten Informationen über den Vorgang während des Zeitraums der Transaktion auf der Website www.iledefrance-mobilites.fr zur Verfügung gestellt.
4. BEDINGUNGEN UND ABONNEMENT
4.1 Die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um einen Navigo Liberté + -Vertrag abschließen zu können, sind wie folgt:
- Der Kontoinhaber und der Zahler müssen natürliche Personen sein;
- Der Zahler muss ein geschäftsfähiger Erwachsener oder mündiger Minderjähriger sein;
- Der Kontoinhaber und der Zahler müssen jeweils eine E-Mail-Adresse und eine Mobiltelefonnummer angeben, es sei denn, der Kontoinhaber ist ein nicht mündiger Minderjähriger oder ein Erwachsener unter Vormundschaft oder Vormundschaft;
- Der Inhaber muss die Bedingungen für den Erhalt des Navigo-Passes erfüllen (siehe AGB des Navigo-Passes) oder bereits einen Navigo-Pass besitzen.
- Der Zahler eines Vertrags, der wegen Nichtzahlung gekündigt wurde, kann für einen Zeitraum von einem Jahr ab der Kündigung nicht der Zahler eines anderen Vertrags sein. Wenn der Zahler seine Schuld innerhalb dieser Frist gegenüber der Navigo-Agentur begleicht, kann er erneut zum Zahler ernannt werden.
- Der Zahler, der von Île-de-France Mobilités eine Mitteilung über zu zahlende Beträge erhalten hat, kann ab Erhalt der Mitteilung nicht Zahler eines neuen Navigo Annual-Pakets, Imagine R und eines Navigo Liberté + On-Pass-Vertrags sein. Wenn der Zahler seine Schulden gegenüber dem Fiskus innerhalb dieser Frist begleicht, kann er nach einer Frist von 21 Kalendertagen nach der Bearbeitung erneut zum Zahler ernannt werden.
- Für einen Kontoinhaber, dessen Vertrag bereits wegen Betrugs gekündigt wurde (vgl. Artikel 12.11), muss der Inhaber eine Wartezeit von 3 Jahren ab Kündigung abwarten.
- Der Navigo Liberté + Pass-Vertrag wird ausschließlich auf einen personalisierten, streng persönlichen und nicht übertragbaren Navigo-Pass verrechnet, der bis zu seiner Übergabe an den Inhaber Eigentum von Île-de-France Mobilités ist. Siehe die AGB des Navigo-Passes. Navigo Discovery-, Navigo imagine R- oder Navigo Annual-Pässe können nicht für einen Navigo Liberté + -Pass-Vertrag verwendet werden.
- Damit ein Karteninhaber von einem ermäßigten Tarif profitieren kann, muss er in der Lage sein, die zum Zeitpunkt des Abonnements und jederzeit während der Vertragslaufzeit angeforderten Belege vorzulegen. Die Liste dieser Belege ist auf der Website Île-de-France Mobilités verfügbar. Bei einem ersten Abschluss des Navigo Liberté + Pass-Vertrags mit einem Antrag auf einen ermäßigten Tarif gilt der ermäßigte Tarif, sobald der Beleg validiert ist.
4.2 Der Navigo Liberté + Pass-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Inhaber kann wählen, ob er seinen Vertrag am Tag des Abonnements oder zu einem späteren Zeitpunkt (bis zu 60 Tage nach Vertragsabschluss) beginnen möchte.
Der Abschluss des Vertrags Navigo Liberté + sur passe ist über das Internet, in den Handelsvertretungen der Spediteure und an bestimmten RATP-Schaltern möglich.
- Per Internet aus dem persönlichen Bereich: Der Kontoinhaber und der Zahler müssen das Online-Formular ausfüllen, insbesondere die Bankverbindung (BIC/IBAN) des für den Vertrag belasteten Kontos, die Dokumente zum Abonnement, aus dem der Vertrag besteht, elektronisch unterzeichnen, das SEPA-Lastschriftmandat unterzeichnen, die AGB des Navigo Liberté + -Vertrags auf Pass und die AGB des Navigo-Passes akzeptieren, wenn ein neuer Pass ausgestellt wird. Beachten Sie, dass für den Abschluss eines Navigo Liberté + -Vertrags auf Pass die Erstellung eines persönlichen Bereichs für den Inhaber obligatorisch ist.
- In den Handelsvertretungen der Beförderer, den Verkaufsstellen der RATP oder den SNCF-Serviceschaltern von Navigo: Der Kontoinhaber und der Zahler müssen die erforderlichen Informationen zum Ausfüllen des Formulars, die Bankverbindung (BIC/IBAN) des für den Vertrag belasteten Kontos, die Unterzeichnung der Dokumente im Zusammenhang mit dem Abonnement, aus dem der Vertrag besteht, die Unterzeichnung des SEPA-Lastschriftmandats, die Unterzeichnung der AGB des Navigo Liberté + -Vertrags über den Pass und die AGB des Navigo-Passes, wenn ein Pass ausgestellt wird, bereitstellen. Wenn der Inhaber ein nicht mündiger Minderjähriger oder ein Erwachsener unter Vormundschaft oder Vormundschaft ist, ist die Unterzeichnung des Vertrags und der AGB für den Inhaber nicht obligatorisch. Im Falle eines vom Karteninhaber getrennten Zahlers müssen der Zahler und der Karteninhaber anwesend sein, mit Ausnahme eines nicht mündigen minderjährigen Inhabers oder eines Erwachsenen unter Vormundschaft oder Vormundschaft.
4.3 Gemäß Artikel L. 221-2 des Verbraucherschutzgesetzes unterliegen vertragsbezogene Dienstleistungen nicht dem Widerrufsrecht.
4.4 Eine Kopie der AGB Navigo Liberté + auf dem Pass wird systematisch bei der Anmeldung in der Handelsvertretung der Beförderer, in den Verkaufsstellen der RATP oder an den Serviceschaltern von Navigo SNCF ausgehändigt. Sie werden auch bei der Anmeldung über das Internet zur Verfügung gestellt. Die AGB Navigo Liberté + auf Pass sind jederzeit unter www.iledefrance-mobilites.fr Abschnitt "Liste der Nutzungsbedingungen/AGB" zugänglich.
Anmeldegebühren
4.5 Die Anmeldegebühr wird beim ersten Abonnement angeboten. Im Falle eines neuen Abonnements (nach Beendigung des Vertrags) werden Verwaltungsgebühren gemäß den zum Zeitpunkt des Abonnements geltenden Preisen erhoben. Diese Gebühren betragen 8 € TTC im Vollpreis und 4 € im ermäßigten Tarif und werden von der ersten Rechnung abgezogen.
5. Verteilung des Navigo-Passes und Aufladen des Vertrags
5.1 Verteilung des Navigo-Passes und Aufladen des Vertrags:
- Am Ende eines Online-Abonnements:
- Wenn der Karteninhaber keinen gültigen Navigo-Pass besitzt, kann er eine Bestellung mit Empfang zu Hause aufgeben oder seinen Pass in der Handelsvertretung der Beförderer, an den RATP-Verkaufsstellen oder an den SNCF-Serviceschaltern von Navigo abholen. In beiden Fällen wird der Pass für den Vertrag ausgestellt.
- Wenn der Inhaber bereits einen gültigen Navigo-Pass besitzt, muss er ab 48 Stunden nach Bestätigung seines Abonnements telefonisch über die Anwendung Île-de-France Mobilités (herunterladbar im App Store oder Play Store), zu einem Schalter oder zu einem RATP- oder SNCF-Spediteurautomaten gehen, um seinen Vertrag aufzuladen.
- Ab dem Datum der Validierung seines Abonnements hat der Inhaber eine Frist von 4 Monaten , um seinen Vertrag auf seinen Navigo-Pass zu laden.
- Nach Ablauf dieser Frist wird der Vertrag des Kontoinhabers gekündigt.
- Nach Abschluss eines Abonnements in der Handelsvertretung der Beförderer, in den Verkaufsstellen der RATP oder in den SNCF-Serviceschaltern Navigo wird der Vertrag auf den Navigo-Pass des Karteninhabers geladen. Wenn der Inhaber keinen gültigen Navigo-Pass besitzt, wird ein neuer Navigo-Pass ausgestellt, der für den Vertrag verantwortlich ist.
5.2 Koexistenz des Vertrages:
Das "Zusammenleben" verschiedener Transport tickets oder Verträge ist definiert als die Möglichkeit, diese tickets oder Verträge auf denselben Pass zu laden. Die Regeln für das Zusammenleben von Tickets und Verträgen sind auf der www.iledefrance-mobilites.fr-Website verfügbar.
6. Validierung
6.1 Der Karteninhaber muss den Navigo-Pass, der seinen Navigo Liberté + -Vertrag enthält, vor jeder Fahrt auf den Validierungsgeräten der Beförderer vor jeder Fahrt beim Betreten des Netzes und/oder beim Einsteigen in das Fahrzeug, aber auch beim Ansteigen und Verlassen der RER/Zug-Kontrolllinien systematisch validieren , da er sonst gegen den Verstoß verstößt.
6.2 Die Validierung stellt die Ausstellung eines Transport ticket dar, der einer aufgeschobenen Rechnungsstellung unterliegt.
6.3 Es ist nicht möglich, Ihren Navigo Liberté + Pass-Vertrag mehrmals zu validieren, um die Reise mehrerer Personen zu ermöglichen.
6.4 Wenn der Pass sowohl einen Navigo Liberté + Pass-Vertrag als auch ein All-Zonen-Paket enthält, wird das Paket vorrangig validiert (wenn das Datum gültig ist). Für den Navigo Liberté + Pass-Vertrag wird dann keine Fahrt berechnet.
6.5 Im Falle des Vergessens seines Navigo-Passes, auf den der Navigo Liberté + Pass-Vertrag geladen ist, muss der Karteninhaber für die Reise eine ticket für die Beförderung erwerben. Diese wird nicht zurückerstattet.
7. Kontrolle
7.1 Im Falle einer Kontrolle muss der Inhaber seinen Navigo-Pass (mit Foto und Name/Vorname(n)), auf dem der Navigo Liberté + -Vertrag geladen ist, am Eingang seiner Reise auf einem validierten Pass vorlegen.
7.2 Die Feststellung der Nichteinhaltung der Grundsätze der systematischen Validierung (Artikel 6) und/oder der Regeln für die Nutzung des Vertrags (Artikel 2) führt zur Zahlung einer pauschalen Entschädigung und der damit verbundenen Verwaltungsgebühren gemäß den für den öffentlichen Personenverkehr in der Île-de-France geltenden Vorschriften.
7.3 Erfolgt die Zahlung an den Beförderer nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Verstoß, muss der Zuwiderhandelnde die erhöhte Pauschalstrafe zahlen, die von der Staatskasse eingezogen wird (Artikel 529-5 der Strafprozessordnung).
8. Bezahlung des Vertrages
8.1 Für den Zeitraum des Vormonats wird monatlich eine Rechnung ausgestellt. Es erfasst die Summe der Beträge der vom Inhaber im vorangegangenen Kalendermonat unternommenen Reisen unter Anwendung etwaiger Abzüge gemäß Artikel 3 sowie die Kosten (Verwaltungsgebühren im Falle eines neuen Abonnements, Kundendienst) und etwaige Rückerstattungen. Die Rechnung wird dem Kontoinhaber in seinem persönlichen Bereich zur Verfügung gestellt, mit Ausnahme eines Vertrags für einen minderjährigen oder volljährigen Inhaber unter Vormundschaft oder Vormundschaft, für den die Rechnung auch im persönlichen Bereich des Zahlers verfügbar ist.
8.2 Der Navigo Liberté + Pass-Vertrag ist nur per Lastschrift zahlbar. Das Bankkonto des Zahlers wird jeden Monat vom fälligen Betrag abgebucht.
8.3 Ein Zahler kann die Zahlung mehrerer Navigo Liberté + Verträge per Pass übernehmen. Ihre Anzahl ist jedoch auf 10 Verträge pro Zahler begrenzt.
8.4 Wenn der Inhaber eine Rückerstattung erhält und nicht gereist ist oder Kosten angefallen ist oder der Betrag seiner Reise und etwaiger Kosten geringer ist als der Betrag seiner Erstattung, wird ihm eine Gutschriftsrechnung ausgestellt.
8.5 Die Summe der an einem Tag zurückgelegten Fahrten, mit Ausnahme von Flughafenfahrten (mit RER und/oder U-Bahn und/oder Roissybus), ist auf den Preis des Navigo-Tages begrenzt. Informationen zum Navigo Jour finden Sie auf der Website www.iledefrance-mobilites.fr Abschnitt "Preise".
8.6 Jede Abbuchung erfolgt zwischen dem 10. und 20. des Monats für die Rechnung für den Vormonat. Der Zahler wird vorab per E-Mail über den eingezogenen Betrag und das Fälligkeitsdatum der Lastschrift informiert. Im Falle einer Rechnung mit einem Guthabenbetrag erfolgt eine Überweisung auf das Bankkonto des Zahlers nach dem gleichen Zeitplan wie die Lastschriften.
8.7 Die Agentur Navigo kann verpflichtet sein, fällige Elemente (Reisen, Bearbeitungsgebühren und Kundendienst) vom Zahler innerhalb von sechs Monaten in Rechnung zu stellen. Der Zahler wird vorab informiert.
9. ZAHLUNGSVORFALL
9.1 Im Falle einer Ablehnung der Zahlung, die zu einem Sollsaldo des Navigo Liberté + -Vertrags führt, informiert die Navigo-Agentur den Inhaber und den Zahler per E-Mail und SMS. Erfolgt keine Regularisierung innerhalb von 5 Tagen nach Benachrichtigung der Navigo-Agentur ��ber die Ablehnung der Lastschrift durch die Bank, wird der Navigo Liberté + Pass-Vertrag ausgesetzt.
9.2 Im Falle einer Aussetzung darf der Inhaber nicht mehr mit seinem Navigo Liberté + -Vertrag auf Pass fahren. Erfolgt keine Regularisierung innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung der Navigo-Agentur über die Ablehnung der Lastschrift durch die Bank, wird der Navigo Liberté + Pass-Vertrag des Kontoinhabers gekündigt. Die Navigo-Agentur benachrichtigt den Karteninhaber und den Zahler per E-Mail und SMS.
9.3 Aussetzung und Kündigung befreien die bis zur tatsächlichen Aussetzung des Vertrages zurückgelegten Fahrten nicht von der Bezahlung.
9.4 Eine unbezahlte Zahlung kann beglichen werden:
- Per Internet, über den persönlichen Bereich des Karteninhabers oder des Zahlers
- In der Handelsvertretung der Beförderer, in den RATP-Verkaufsstellen oder in den SNCF-Serviceschaltern von Navigo
- Telefonisch durch Kontaktaufnahme mit der Agentur Navigo (09.69.39.22.22 Anruf ohne Aufpreis)
9.5 Wenn die für den Vormonat ausgestellte Rechnung unbezahlt ist, wird die neue Rechnung für die im laufenden Monat zurückgelegten Reisen ausgestellt und dem Inhaber in seinem persönlichen Bereich zur Verfügung gestellt. Diese Rechnung ist jedoch nicht Gegenstand eines Lastschriftantrags und muss auf die in Artikel 9.4 angegebene Weise bezahlt werden. Der Zahler haftet dann gegenüber der Agentur Navigo für die Kumulierung des Betrags der beiden fälligen Rechnungen.
9.6 Nach Ablauf eines Jahres nach Beendigung des Vertrags erhält der Zahler von Île-de-France Mobilités eine Mitteilung über die zu zahlenden Beträge, die vom Finanzministerium veröffentlicht wird, wenn er seine Schulden immer noch nicht beglichen hat.
- die Mitteilung über die zu zahlenden Beträge wird dem Zahler per Post zugesandt
- die Zahlung dieser Beträge darf nur an die Staatskasse in einer öffentlichen Finanzagentur, in einem angeschlossenen Tabakladen oder auf der payfip.gouv.fr-Website erfolgen. Die akzeptierten Zahlungsbedingungen sind in der Mitteilung über die zu zahlenden Beträge angegeben
- Bestimmte Handlungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Vertrags werden blockiert
- Pfändungsklagen, insbesondere auf Bankkonto oder Gehalt, können von Île-de-France Mobilités eingeleitet werden.
10. KONSULTATION VON VERBRAUCHSVERFOLGUNG, RECHNUNGEN UND LASTSCHRIFTEN
10.1 Konsultation der Verbrauchsverfolgung: Die Verbrauchsverfolgung des Monats ermöglicht es dem Inhaber, die Fahrten (ohne genaue Identifizierung des Ortes), die er im laufenden Monat unternommen hat, sowie deren Betrag einzusehen. Sie kann vom 6. Tag des Monats bis zum 5. Tag des Folgemonats im persönlichen Bereich des Kontoinhabers eingesehen werden (mit Ausnahme eines Vertrags mit einem minderjährigen oder volljährigen Karteninhaber unter Vormundschaft, für den die Verbrauchsüberwachung auch im persönlichen Bereich des Zahlers verfügbar ist). Informationen zur Verbrauchsverfolgung werden in ticket indikativen Form angegeben. Etwaige Verwaltungs- oder After-Sales-Service-Kosten (After-Sales-Service) werden nicht berücksichtigt. Die endgültige Abrechnung der Fahrten und etwaiger Kosten wird in der Rechnung festgehalten, die frühestens am 5. des Folgemonats verfügbar sein wird.
10.2 Einsichtnahme in Rechnungen: Rechnungen der letzten 24 Monate können im persönlichen Bereich des Kontoinhabers eingesehen und heruntergeladen werden (mit Ausnahme eines Vertrags mit einem minderjährigen oder volljährigen Karteninhaber unter Vormundschaft, für den Rechnungen auch im persönlichen Bereich des Zahlers verfügbar sind). Die Rechnung für die Fahrten des Vormonats ist zu Beginn des Monats (frühestens am 5. des Monats) verfügbar. Wenn keine Fahrt unternommen wird, wird keine Rechnung ausgestellt.
11. Nutzungsbedingungen des Navigo-Passes
Der Inhaber verpflichtet sich, die Vorsichtsmaßnahmen für die Verwendung des Navigo-Passes zu beachten, den er verwendet, um dessen ordnungsgemäßes Funktionieren zu ermöglichen. Diese Regeln sind in den Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen des Navigo-Passes festgelegt und auf www.iledefrance-mobilites.fr verfügbar. Der Karteninhaber, der noch im Besitz eines gültigen Passes ist, d. h. der weniger als 10 Jahre alt ist, und der Transport tickets aufladen möchte, darf diesen nicht wiederverwenden, wenn sein Vertrag oder seine Verträge seit mindestens 5 Jahren inaktiv sind, da seine Daten in unseren Systemen archiviert wurden. Daher verpflichtet sich der Inhaber, ein neues Abonnement abzuschließen und einen neuen Pass in einer Handelsvertretung oder online zu erhalten. Es kann keine Rückerstattung erfolgen, wenn Transport ticket auf den oben genannten Pass geladen werden.
12. KUNDENDIENST
12.1 Ein Kundendienst ist nur möglich, wenn der Navigo Liberté + Pass-Vertrag des Inhabers nicht unbezahlt ist. Die Mittel zur Regularisierung sind in Artikel 9.4 angegeben.
KUNDENDIENST ÄNDERUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
12.2 Der Karteninhaber und der Zahler können ihre Post- und Telefonnummern sowie ihre E-Mail-Adressen in ihrem persönlichen Bereich sowie in der Handelsvertretung der Spediteure, in den RATP-Verkaufsstellen oder in den SNCF-Serviceschaltern von Navigo ändern.
KUNDENDIENSTWECHSEL DES ZAHLERS UND DER BANKVERBINDUNG
12.3 Jede After-Sales-Service-Handlung, die sich auf Lastschriften auswirkt (Änderung der Bankdaten des Zahlers oder Wechsel des Zahlers), wird bei der nächsten Lastschrift berücksichtigt. Der Zahler stellt sicher, dass keine Zahlungsunterbrechung vorliegt.
12.4 Der Zahler, der das zu belastende Konto wechseln möchte, kann die Änderung vornehmen:
- Entweder über das Internet, indem Sie sich mit seinem persönlichen Bereich verbinden;
- Entweder in der Handelsvertretung der Spediteure, in den RATP-Verkaufsstellen oder in den SNCF-Serviceschaltern Navigo.
12.5 Der Wechsel des Zahlers kann erfolgen:
- Vom Datenverantwortlichen, indem er sich mit seinem persönlichen Bereich mit dem Internet verbindet. Dann erhält der neue Zahler eine E-Mail, in der er aufgefordert wird, den Antrag des Karteninhabers zu validieren. Er überprüft die vom Inhaber eingegebenen Informationen, ändert sie gegebenenfalls, unterzeichnet elektronisch die Dokumente zum Abonnement und akzeptiert die AGB des Navigo Liberté + -Vertrags auf Pass.
- Entweder in der Handelsvertretung der Spediteure, in den RATP-Verkaufsstellen oder in den SNCF-Serviceschaltern von Navigo in Anwesenheit des Karteninhabers und des neuen Zahlers: Der neue Zahler füllt das Formular und seine Bankverbindung (BIC/IBAN) aus, unterzeichnet die Dokumente, aus denen der Vertrag besteht, und akzeptiert die AGB des Vertrags.
Der Kontoinhaber hat auch die Möglichkeit, Zahler seines Vertrags zu werden.
12.6 Der Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats erfolgt nur über das Internet im persönlichen Bereich des Zahlers und durch Stellung der Anfrage über das auf der www.iledefrance-mobilites.fr-Website verfügbare Kontaktformular. Jedem Antrag auf Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats ist die Benennung eines anderen Zahlers oder der Antrag auf Vertragsauflösung beizufügen. Andernfalls kündigt die Agentur Navigo den Vertrag Navigo Liberté + auf Pass des Inhabers (siehe Artikel 12.11).
VERTRAGSKUNDENDIENST: AUSSETZUNG UND ÜBERNAHME
12.7 Die Aussetzung dauert maximal ein (1) Jahr. Der Vertrag wird von der Agentur Navigo automatisch gekündigt, wenn er nach Ablauf dieser Frist nicht wieder aufgenommen wird.
12.8 Aussetzung und Wiederaufnahme auf Initiative des Kontoinhabers oder des Zahlers: Der Vertrag kann jederzeit ausgesetzt und dann wieder aufgenommen werden. Wenn der Vertrag in Verzug ist, muss der Kontoinhaber oder Zahler, falls abweichend, zunächst seine Situation regeln, bevor er eine Aussetzung seines Vertrags vornimmt (sein Vertrag wird dann wieder aktiv). Die Anfrage kann in der Handelsvertretung der Spediteure, in den RATP-Verkaufsstellen oder in den SNCF-Serviceschaltern von Navigo gestellt werden. Der Navigo-Pass wird sofort aktualisiert. Der Kontoinhaber oder der Zahler kann ein Datum der Aussetzung und der sofortigen oder aufgeschobenen Wiederaufnahme (innerhalb einer Frist von maximal 60 Tagen im Voraus) wählen. Der Inhaber kann die Berücksichtigung seiner Anfrage überprüfen, indem er sich mit seinem persönlichen Bereich verbindet. Bei Nichtzahlung kann der Vertrag nicht ausgesetzt oder wieder aufgenommen werden. Die Mittel zur Regularisierung sind in Artikel 9.4 angegeben.
12.9 Rückforderung nach Aussetzung auf Initiative der Agentur Navigo: Um einen auf Initiative der Agentur Navigo ausgesetzten Vertrag wieder aufzunehmen, muss der unbezahlte Vertrag reguliert werden. Die Mittel zur Regularisierung sind in Abschnitt 9.0 angegeben. Nach der Regularisierung muss der Karteninhaber zur Anwendung Île-de-France Mobilités (herunterladbar im App Store oder Play Store), zum Menü "Kauf" oder zu einer Verkaufsstelle oder zu einem RATP- oder Transilien-SNCF-Automaten gehen, um seinen Navigo Liberté + -Pass-Vertrag zu reaktivieren. Wenn die Regularisierung in der Handelsvertretung der Beförderer, in den RATP-Verkaufsstellen oder in den SNCF-Serviceschaltern von Navigo erfolgt und die Person, die die Regularisierung vornimmt, im Besitz des Navigo-Passes des Inhabers ist, wird der Pass sofort reaktiviert. andernfalls muss später im Besitz des Navigo-Passes des Inhabers ein Antrag auf Reaktivierung gestellt werden. Im Falle eines ermäßigten Tarifs gilt dieser bei Wiederaufnahme des Vertrags erneut, wenn der Beleg noch gültig ist.
VERTRAGSKUNDENDIENST: KÜNDIGUNG
12.10 Kündigung auf Initiative des Kontoinhabers oder des Zahlers: Der Vertrag kann jederzeit gekündigt werden, sofern er sich nicht in einer Situation der Nichtzahlung befindet :
- Von einem Telefon aus : Gehen Sie zur mobilen Anwendung Île-de-France Mobilités. Die App kann im Apple Store oder Play Store heruntergeladen werden.
- Online aus dem persönlichen Bereich des Karteninhabers oder Zahlers. Die Kündigung wird erst wirksam, nachdem der Navigo-Pass an einer Verkaufsstelle oder an einem RATP- oder Transilien-SNCF-Automaten aktualisiert wurde, frühestens 48 Stunden nach der Anfrage im Internet.
- In der Handelsvertretung der Spediteure, in den RATP-Verkaufsstellen oder in den SNCF-Serviceschaltern von Navigo. Der Pass wird sofort aktualisiert.
Fahrten, die bis zum Datum der tatsächlichen Kündigung zurückgelegt wurden, werden in der Rechnungsstellung erfasst und im Folgemonat abgebucht.
12.11 Kündigung auf Initiative der Agence Navigo:
Der Vertrag wird von Agence Navigo aus folgenden Gründen automatisch gekündigt:
- Im Falle von Betrug, der bei der Erstellung der Abonnementdatei festgestellt wurde, falsche Erklärung, Fälschung von Belegen.
- Im Falle eines Betrugs, der bei der Nutzung des Navigo Liberté + On-Pass-Vertrags festgestellt wurde, nämlich die Nichteinhaltung der Nutzungsregeln (gemäß Artikel 2) und der Validierung (gemäß Artikel 6)
- Bei Nichtzahlungen, die nicht unter den in Artikel 9 genannten Bedingungen geregelt wurden
- Im Falle des Widerrufs des SEPA-Lastschriftmandats, das nicht mit der Benennung einer neuen Verpflichtung eines Zahlers und der Unterzeichnung eines neuen SEPA-Mandats einhergeht
- Im Falle einer Aussetzung von mehr als 12 Monaten.
- Entscheidung, das Tarifangebot von Île-de-France Mobilités zurückzuziehen
Die Navigo-Agentur teilt die Kündigung per E-Mail an den Kontoinhaber und den Zahler mit.
NAVIGO PASS SAV: VERLUST ODER DIEBSTAHL, VERSCHLECHTERTER PASS
Siehe die Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Navigo-Passes.
12.12 Der Zahler hat keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungs tickets, die zwischen dem Datum des Verlusts oder Diebstahls und dem Antrag auf Stornierung der Pauschalreise oder Aussetzung mit Neuanfertigung des Passes auf dem Pass des Inhabers verwendet werden.
12.13 Im Falle einer Erklärung telefonisch oder in seinem persönlichen Bereich mit Erhalt des Passes per Post werden die Gebühren von der folgenden Rechnung abgezogen.
12.14 Im Falle eines defekten oder beschädigten Navigo-Passes, der einen Navigo Liberté + -Vertrag trägt, wird kein Pannengutschein ausgestellt. Wenn er reisen möchte, muss der Inhaber Transport tickets kaufen, diese werden nicht erstattet.
KUNDENDIENST, ÄNDERUNG ODER VERLÄNGERUNG DES TARIFS
12.15 Der Zahler oder Inhaber (geschäftsfähiger Erwachsener oder mündiger Minderjähriger), der seinen Tarif ändern möchte, kann die Änderung vornehmen:
- Entweder über das Internet, indem Sie sich mit seinem persönlichen Bereich verbinden;
- Entweder in der Handelsvertretung der Spediteure, in den RATP-Verkaufsstellen oder in den SNCF-Serviceschaltern Navigo.
Um in den Genuss eines ermäßigten Tarifs zu kommen, muss der Kunde einen gültigen Beleg vorlegen (siehe Artikel 4.1).
12.16 Wenn die Anwendung des ermäßigten Tarifs abläuft, werden der Karteninhaber und der Zahler, falls abweichend, im Voraus per E-Mail informiert. Um weiterhin von einem ermäßigten Tarif zu profitieren, muss der Kunde erneut einen Beleg vorlegen, der dem gewünschten Tarif entspricht. Für den Fall, dass letzterer nicht vorgelegt wird oder der vorgelegte Beleg ungültig ist, wird der Vertrag am ersten Tag des Folgemonats automatisch auf den vollen Preis umgestellt.
12.17 Jeder Antrag auf Änderung oder Erneuerung des ermäßigten Tarifs muss vor dem 25. des laufenden Monats gestellt werden, um im folgenden Monat berücksichtigt zu werden, vorbehaltlich der Gültigkeit des Nachweises.
13. BESCHWERDEN
Der Kontoinhaber oder der Zahler kann eine Beschwerde online von seinem persönlichen Bereich aus über das Kontaktformular einreichen. Reklamationen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung müssen innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der strittigen Rechnung geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Validierungsdaten endgültig gelöscht und es kann kein Antrag auf vollständige oder teilweise Rückerstattung mehr akzeptiert werden.
14. SONSTIGES
14.1 Kontakt: Die Agentur Navigo kann kontaktiert werden, indem eine Nachricht über das Informationsanforderungsformular gesendet wird, das über den persönlichen Bereich des Karteninhabers oder Zahlers auf der www.iledefrance-mobilites.fr-Website zugänglich ist.
14.2 Aussetzung / Beendigung eines ermäßigten Tarifs: Île-de-France Mobilités behält sich das Recht vor, einen ermäßigten Tarif, der auf den Vertrag eines Karteninhabers angewendet wird, im Rahmen einer Aufhebung oder Änderung der ermäßigten Tarife zu kündigen. Der volle Tarif wird dann im Monat nach dem Ablaufdatum des Dokuments, das den ermäßigten Tarif rechtfertigt, angewendet. Es kann in keiner Weise eine Haftung geltend gemacht werden, die sich aus diesem Urteil ergibt. Im Falle eines ermäßigten Tarifs kann der Beleg des Karteninhabers jederzeit angefordert werden.
14.3 Aussetzung / Beendigung des Dienstes: Comutitres S.A.S behält sich das Recht vor, den Navigo Liberté + Pass-Vertrag des Kontoinhabers im Rahmen einer Löschung oder Weiterentwicklung der seinen Kunden angebotenen Dienstleistungen zu kündigen. Falls erforderlich, verpflichtet sich Comutitres S.A.S, den Restbetrag an den Zahler zurückzuerstatten. Es kann in keiner Weise eine Haftung geltend gemacht werden, die sich aus diesem Urteil ergibt.
15. INFORMATIONEN ÜBER PERSONENBEZOGENE DATEN
Im Rahmen der Ausführung des Vertrags Navigo Liberté + sur passe werden die personenbezogenen Daten des Kontoinhabers und des Zahlers von verschiedenen Datenverantwortlichen verarbeitet, die sich um den Schutz ihrer Privatsphäre und die Achtung ihres Privatlebens sorgen:
- Île-de-France Mobilités verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit:
- Underwriting und Vertragsverwaltung;
- Unternehmenskommunikation sowie kommerzielle und nichtkommerzielle Kommunikation;
- Durchführung statistischer Analysen.
Darüber hinaus kann eine Verarbeitung, deren Zweck die Verhinderung und Verwaltung von unbezahlten Rechnungen, Diebstahl und Verlust von Transport tickets sowie die Betrugsbekämpfung ist, zu einer Ablehnung der Transaktion oder einer Kündigung der Pauschalreise führen.
- Die Beförderer verarbeiten personenbezogene Daten im Zusammenhang mit:
- die Verwaltung von Operationen und Transaktionen, die an der Verkaufsfront des Spediteurs durchgeführt werden;
- die Verwaltung der Validierung und der daraus resultierenden Daten, einschließlich der Vorgänge zur Ungültigerklärung betrügerischer tickets;
- die Bekämpfung von Verstößen gegen die Transportpolizei, die Kontrolle von tickets, die Verhängung von Bußgeldern und die Beitreibung von Bußgeldern;
- kommerzielle und nichtkommerzielle Prospektionsmaßnahmen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften;
- statistische Analysen zur Verbesserung des Transportangebots und der von den Beförderern angebotenen Dienstleistungen;
- Verwaltung von Kundenbeschwerden im Zusammenhang mit der Nutzung des Carrier-Netzwerks.
15.1 Verarbeitungen, für die Île-de-France Mobilités verantwortlich ist:
15.1.1 Welche Daten werden erhoben? Die im Rahmen der Vertragsabwicklung erhobenen Daten lauten wie folgt:
- Identifikationsdaten
- Daten zum Privatleben
- Daten zum Arbeitsleben
- Wirtschafts- und Finanzdaten
- Validierungsdaten
15.1.2 Warum werden die Daten erhoben? Die erhobenen Daten unterliegen einer automatisierten Verarbeitung, für die Île-de-France Mobilités verantwortlich ist und deren Zwecke in der Präambel von Artikel 15 aufgeführt sind.
15.1.3 Warum ist die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten rechtmäßig? Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten ist möglich:
- auf der Grundlage der Ausführung des Vertrags des Kontoinhabers und des Zahlers für: die Verwaltung des Vertrags / der Dienstleistung und die Erstellung von Statistiken;
- über die Wahrnehmung eines öffentlichen Auftrags von Île-de-France Mobilités für den Versand sogenannter institutioneller nichtkommerzieller Mitteilungen;
- über die Zustimmung des Kontoinhabers und des Zahlers zur Zusendung kommerzieller Mitteilungen
15.1.4 Wie lange bewahrt Île-de-France Mobilités diese Daten auf? Île-de-France Mobilités bewahrt die für den Navigo Liberté + -Vertrag spezifischen Kundendaten während der Vertragserfüllung und bis zum Ende der geltenden gesetzlichen Verjährungsfristen auf. Um die Berechtigung für die Zugangsbedingungen zum Transport ticket zu überprüfen, werden nur die aus dem persönlichen Bereich auf der www.iledefrance-mobilites.fr Website übermittelten Identitätsnachweise für die Zeit der Erstellung des Kontos und der damit verbundenen Dienste, die diese Nachweise anfordern , aufbewahrt . Personenbezogene Daten werden während der gesamten Geschäftsbeziehung bis zu 5 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit des oder der abgeschlossenen Verträge aufbewahrt und dann während der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archiviert.
15.1.5 Wer kann auf diese Daten zugreifen? Die Daten sind für Île-de-France Mobilités, Comutitres S.A.S., ihre Dienstleister und Vertragspartner, öffentliche Verkehrsunternehmen in der Île-de-France, institutionelle Geldgeber, Meinungsforschungs- und Statistikinstitute sowie Unternehmen, die Verkehrserhebungen in der Île-de-France durchführen, bestimmt. Die Daten aus Transaktionen, die auf den Online-Diensten von Unternehmen durchgeführt werden, die multimodale digitale Dienste anbieten, sind bestimmt für: Île-de-France Mobilités, Comutitres S.A.S., ihre Dienstleister und Vertragspartner sowie den Inhaber des von der Transaktion betroffenen multimodalen digitalen Dienstes.
15.1.6 Übermittlung von Daten außerhalb der Europäischen Union: Die Daten des Zahlers und des Kontoinhabers oder seines gesetzlichen Vertreters werden zu Verwaltungszwecken an Subunternehmer von Île-de-France Mobilités mit Sitz außerhalb der Europäischen Union (Madagaskar und/oder Côte d'Ivoire) weitergegeben. In diesem Zusammenhang werden nur Daten übertragen, die sich auf die Identifikation, die persönlichen und beruflichen Kontaktdaten und den Abonnementvertrag beziehen. Diese Datenübermittlungen unterliegen grenzüberschreitenden Flussvereinbarungen, die in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission herausgegebenen Standardvertragsklauseln oder verbindlichen internen Datenschutzvorschriften (BCR) erstellt wurden.
15.2 Die Verarbeitung, für die die Beförderer für die Verarbeitung verantwortlich sind
15.2.1 Welche Daten werden erhoben? Die von den Beförderern im Rahmen ihrer Verarbeitung erhobenen Daten lauten wie folgt:
- Identifikationsdaten
- Wirtschafts- und Finanzdaten
- Verletzungsdaten
- Validierungsdaten
15.2.2 Warum werden die Daten erhoben? Die erhobenen Daten unterliegen einer automatisierten Verarbeitung, für die die Beförderer für die Verarbeitung verantwortlich sind und deren Zwecke in der Präambel von Artikel 15 aufgeführt sind.
15.2.3 Warum ist die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten rechtmäßig? Diese Behandlungen werden im Rahmen von:
- die Ausführung des Vertrags, eine gesetzliche Verpflichtung (Verwaltung von Kundenbeschwerden, Kontrolle und Bußgelderstellung),
- die Zustimmung des Kontoinhabers und des Zahlers (kommerzielle Prospektion) oder
- das berechtigte Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen (nichtkommerzielle Kommunikation, kommerzielle Kommunikation für ähnliche Waren und Dienstleistungen, anonymisierte statistische Studien).
15.2.4 Wie lange bewahren die Beförderer diese Daten auf? Die von RATP und SNCF umgesetzten Erhaltungsregeln sind:
- Die Daten werden für einen Zeitraum aufbewahrt, der je nach den Zwecken, für die sie verarbeitet werden, unterschiedlich sein kann.
- Die Namensspuren der Fahrten (Zeitstempel - Validierungsort - Kartennummer) werden nur wenige Stunden aufbewahrt, es sei denn, sie sind für die Rechnungsstellung erforderlich. Darüber hinaus werden die Daten zu statistischen Zwecken anonymisiert. Nur die tägliche Kumulierung der Validierungen, die am Eingang und / oder Ausgang unserer Schienennetze für den laufenden Monat und den Vormonat (ohne Validierungsort) durchgeführt wurden, wird für die Qualitätsüberwachung der Navigo-Pässe aufbewahrt.
- Die für die Bearbeitung von Beschwerden erforderlichen Daten werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab Abschluss der Akte aufbewahrt.
- Daten im Zusammenhang mit den an der Verkaufsfront durchgeführten Vorgängen werden für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Vorgangs aufbewahrt.
- Die im Zusammenhang mit der Feststellung von Verstößen erhobenen Daten werden je nach Art der Straftat und den ergriffenen Maßnahmen bis zu sechs Jahre ab Begehung der Straftat aufbewahrt.
- Die zu Prospektions- und Kommunikationszwecken erhobenen Daten werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem letzten Kontakt der betroffenen Person oder bis zum Widerruf ihrer Einwilligung aufbewahrt.
- Die Aufbewahrungsfristen der Daten der von den anderen Spediteuren durchgeführten Behandlungen finden Sie auf deren Website.
15.2.5 Wer kann auf diese Daten zugreifen? Im Rahmen dieser Verarbeitung werden die Daten nur an ihre Subunternehmer, Île-de-France Mobilités und Comutitres S.A.S., weitergegeben, um statistische Analysen durchzuführen, die es ihnen ermöglichen, das Transportangebot und die von den Beförderern angebotenen Dienstleistungen zu verbessern. Es werden nur die Daten übermittelt, die für die Durchführung dieser statistischen Analysen unbedingt erforderlich sind. Zum Zwecke der statistischen Analyse des Verkehrs ist Île-de-France Mobilités der Empfänger der zuvor anonymisierten Validierungsdaten.
15.2.6 Übermittlung von Daten außerhalb der Europäischen Union Die Beförderer verpflichten sich, alle Anstrengungen zu unternehmen, um Übermittlungen außerhalb der Europäischen Union und der entsprechenden Länder zu vermeiden. Für den Fall, dass solche Übermittlungen für die Zukunft vorgesehen sind, verpflichten sich die Beförderer, bei ihren Subunternehmern Garantien zu übernehmen, um ein ausreichendes Schutzniveau für die übermittelten Daten zu gewährleisten, und die Übermittlungen durch die in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Mechanismen zu überwachen.
15.3 Welche Rechte haben der Kontoinhaber und der Zahler in Bezug auf ihre Daten und wie können sie ausgeübt werden?
Der Kontoinhaber und der Zahler haben jeweils ein Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch aus legitimen Gründen, Festlegung von Patientenverfügungen in Bezug auf das Schicksal ihrer Daten nach ihrem Tod sowie das Recht, eine Beschwerde bei der CNIL einzureichen.
Um ihre Rechte auszuüben, können der Kontoinhaber und der Zahler ihren Antrag mit Angabe des/der von ihrem Antrag betroffenen Rechts/Rechte(s) und des Umfangs seiner Anfrage (Produkt, Île-de-France Mobilités-Konto oder gesamte Verarbeitung) senden. Zusammen mit seinen Kontaktdaten, seiner Kundennummer und den Elementen zum Nachweis seiner Identität.
Der Kontoinhaber und der Zahler können die Anfrage je nach betroffener Verarbeitung an die folgenden Adressen senden:
- die Verarbeitung, für die Île-de-France Mobilités verantwortlich ist :
- an die Postanschrift: Île-de-France Mobilités – 39bis 41 rue de Châteaudun – 75009 Paris,
- oder an die E-Mail-Adresse: dpo@iledefrance-mobilités.fr
- die Verarbeitung, für die die Beförderer für die Verarbeitung verantwortlich sind : Der Karteninhaber und der Zahler können die Beförderer über ihre institutionellen Websites direkt kontaktieren,
- oder an die RATP-Postanschrift: RATP Data Protection Officer – 54 Quai de la Rapée – LAC LT73 – 75599 Paris Cedex 12 oder an die E-Mail-Adresse: [email protected]
- oder an die Postanschrift SNCFVoyageurs - DPO - Rechts- und Compliance-Abteilung, CAMPRA Campus, 4 rue André Campra CS20012, 93212 SAINT-DENIS CEDEX oder über ein Online-Formular für Anträge auf Ausübung des Rechts: https://url-c.fr/e/7hy9i
- oder an die POPTILE-Postanschrift: DPO OPTILE – 32, rue de Caumartin – 75009 Paris.
Wenn der Inhaber ein Minderjähriger unter 15 Jahren oder ein Erwachsener unter Vormundschaft oder Vormundschaft ist, kann sein gesetzlicher Vertreter alle aufgeführten Rechte ausüben. Es wird ein Nachweis über die rechtliche Vertretung des Minderjährigen oder des geschützten Erwachsenen verlangt.
16. ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen unterliegen französischem Recht. Das anwendbare Recht im Streitfall ist französisches Recht vor den zuständigen französischen Gerichten. Im Streitfall und nur nach schriftlicher Anfrage an den betreffenden Kundendienst, deren Antwort nicht zufriedenstellend war, oder wenn innerhalb eines Monats keine Antwort erfolgt, kann der Kunde auf das Mittel der Mediation zurückgreifen, um seine Streitigkeit gütlich beizulegen. Den Streitparteien steht es jedoch frei, die Inanspruchnahme einer Mediation anzunehmen oder abzulehnen. Die durch die Mediation vorgeschlagene Lösung ist für die Parteien nicht bindend. Der Kunde findet auf den Websites von RATP, SNCF und OPTILE, bei ihren Vertretern oder auf den entsprechenden Kommunikationsmedien, die von jedem von ihnen implementiert werden, die Daten und die Adresse der Website des zuständigen Mediators, dem jeder Beförderer angehört, wobei der Kunde die Angelegenheit an den Mediator seiner Wahl verweisen kann.
17. ENTWICKLUNG DER ALLGEMEINEN VERKAUFS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Île-de-France Mobilités kann verpflichtet sein, diese Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen zu ändern. In diesem Fall werden die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Kunden durch Veröffentlichung in der Sammlung der Verwaltungsakte von Île-de-France Mobilités sowie auf den Websites www.iledefrance-mobilites.fr, www.optile.com, www.ratp.fr und www.transilien.com einer E-Mail-Mitteilung an den Kontoinhaber und Zahler zur Kenntnis gebracht. Die Übersetzungen der AGB sind ticket indikativ. Die AGB in französischer Sprache sind vor Gericht verbindlich.