Allgemeine Verkaufs- und Nutzungsbedingungen (AEB) des Navigo Liberté + Vertrag über den Pass
Veröffentlicht am
Gültiges Datum: ab 1.1.2025
PRÄAMBEL
Der Abschluss und die Nutzung eines Navigo Liberté +-Vertrags auf einem Pass setzt die Kenntnis und vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen durch den Kontoinhaber und den Zahler dar, wenn diese sich vom Kontoinhaber unterscheiden, sowie derjenigen, die sich auf den Pass beziehen, auf dem der Vertrag geladen wird, und stellt diese Annahme dar. Der Zahler eines Vertrags im Namen eines nicht mündigen Minderjährigen oder eines Erwachsenen unter Vormundschaft oder Vormundschaft verpflichtet sich, ihm diese AGB mitzuteilen und ihn über seine Verpflichtungen zu informieren.
Der Passvertrag Navigo Liberté +, der von der Île-de-France Mobilités (Île-de-France Transport Organizing Authority) erstellt wurde, wird von S.A.S Comutitres, im Folgenden "Comutitres S.A.S" oder "Agence Navigo" genannt, im Namen und auf Rechnung der Île-de-France Mobilités verwaltet.
1. DEFINITIONEN
1.1. Der Name "Halter" bezeichnet die Person, die den Vertrag Navigo Liberté + alle Zonen nutzt.
1.2. Der Name "Zahler" bezeichnet die Person, die mit dem Kontoinhaber identisch ist und sich vertraglich zur Zahlung der Rechnungen verpflichtet. Der Zahler muss ein geschäftsfähiger Erwachsener sein.
1.3. Der Begriff "Beförderer" bezieht sich auf Unternehmen, die mit der Île-de-France Mobilités einen öffentlichen Dienstleistungsvertrag oder eine Delegation für den Betrieb von Personenverkehrslinien abgeschlossen haben.
1.4. Der "persönliche Bereich" bezieht sich auf das persönliche Konto des Inhabers "Île-de-France Mobilités Connect" oder das des Zahlers, das auf der www.iledefrance-mobilites.fr-Website (verwaltet von Île-de-France Mobilités) unter der Rubrik "Ich verwalte meine Karte" (von Comutitres S.A.S. verwaltete Rubrik) erstellt wurde. Beziehen Sie sich auf die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Website und die Datenschutzbestimmungen auf der Website der Île-de-France Mobilités (www.iledefrance-mobilites.fr).
1.5. Der Begriff "ermäßigter Tarif" bezieht sich auf die für die Inhaber geltenden Sätze, die den Kriterien der folgenden Profile entsprechen:
Empfänger von Sozialhilfe und Solidarität im Verkehr
Kinder von 4 bis unter 10 Jahren (kostenlos für Kinder unter 4 Jahren)
Inhaber einer Karte "kinderreiche Familien"
Schwerbehinderte mit Nachweis
Weitere Einzelheiten zu "Liste der Begünstigten von ermäßigten Fahrpreisen | Île-de-France Mobilités (iledefrance-mobilites.fr)"
1.6 Unter dem "Zusammenleben" verschiedener Tickets oder Verträge versteht man die Möglichkeit, diese Tickets oder Verträge auf das gleiche Medium zu laden. Weitere Informationen zu den Regeln des Zusammenlebens finden Sie auf der Website der Île-de-France Mobilités.
1.7 Fahrten mit Bus-Tram und Metro-Train-RER, die mit einem Navigo Liberté + Pass durchgeführt werden, werden nachträglich zu dem von Ile-de-France Mobilités festgelegten Preis bezahlt.
2. AUFMACHUNG UND VERWENDUNG
2.1. Der Vertrag Navigo Liberté + sur passe ist ein Vertrag, der es Ihnen nach dem Abonnement ermöglicht, auf dem Verkehrsnetz der Île-de-France Mobilités zu reisen, ohne zuvor eine Fahrkarte bezahlt zu haben. Der fällige Betrag für die vom Kontoinhaber durchgeführten Fahrten wird unter Anwendung der in Artikel 3 festgelegten Tarifbestimmungen festgelegt und monatlich im Monat nach den durchgeführten Fahrten vom Bankkonto des Zahlers abgebucht, und zwar gleichzeitig mit den Verwaltungs- oder Kundendienstgebühren.
2.2. Der Vertrag Navigo Liberté + kann im öffentlichen Verkehrsnetz der Île-de-France Mobilités genutzt werden und ermöglicht Ihnen die Fahrt:
- U-Bahn-Linien in der Île-de-France, mit einem spezifischen Flughafentarif für den Ein-/Ausstieg an der Station L14 des Flughafens Orly (siehe Navigo Liberté + auf der Seite mit den Fahrpreisen ) (außer Orlyval);
- RER/Zuglinien in der Île-de-France, mit einem spezifischen Flughafentarif für die Ein- und Ausfahrt an den TGV-Bahnhöfen Charles de Gaulle Airport 1 und Charles de Gaulle Airport 2 (siehe Tarifseite Navigo Liberté+ auf dem Pass);
- Alle Buslinien, die einer Vereinbarung mit der Île-de-France Mobilités unterliegen und für die der Ile-de-France-Tarif gilt;
- Die Linien OrlyBus und RoissyBus mit einem bestimmten Flughafentarif;
- Die Straßenbahn- und Tzenlinien;
- Express-Straßenbahnlinien;
- Die Standseilbahn von Montmartre;
Der Navigo Liberté+ ist auf Orlyval nicht gültig, der Kunde muss ein spezielles Ticket bezahlen.
2.3 Einsatz in U-Bahn, RER, Zug, Schnellbahn und Standseilbahn
Im RER, im Zug, in der U-Bahn, in der Express-Straßenbahn und in der Standseilbahn von Montmartre berechtigt Sie der Navigo Liberté + Vertragspass zu einer Fahrt von 2h00 (zwei Stunden) ab dem Zeitpunkt der Eintrittsvalidierung. Diese Verwendungen sind vorbehaltlich der in Artikel 3.6 festgelegten Korrespondenzregeln möglich.
2.4 Nutzung in Bus, Straßenbahn (Linien 1 bis 10) und Tzen
In Bussen, Straßenbahnen und Tzen berechtigt der Navigo Liberté + Pass-Vertrag den Inhaber zu einer Fahrt von 1h30 (eine Stunde und dreißig Minuten) ab dem Zeitpunkt der Validierung des Eintritts, vorbehaltlich der in Artikel 3.6 genannten Regeln.
2.5 Passende Nutzung
Der Vertrag Navigo Liberté + auf einem Abo berechtigt den Benutzer zu einerFahrt zwischen der ersten Validierung am Eingang und dem Ausgang des Netzes, einschließlich bei Zwischenverbindungsvalidierungen, unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel.
Zusammenfassung der genehmigten Reisezeiten (maximale Zeit, in der der Nutzer mit einer einzigen in Rechnung gestellten Fahrt reisen kann):
Bus-/Straßenbahnfahrt 1h30
Metro/RER/Zug/Straßenbahn Expressfahrt 2h00
3. PREISGESTALTUNG
3.1. Die Preisgestaltung wird von Île-de-France Mobilités festgelegt.
3.2. Preisinformationen sind verfügbar:
- Auf der Website www.iledefrance-mobilites.fr unter der Rubrik Preise.
- Auf den Plakaten an den Transportorten und beim Abonnement des Dienstes
- Auf der Website der Reiseroute Iledefrance-mobilites.fr
- Im Tarifführer der Île-de-France Mobilités
- Auf den Websites der Fluggesellschaften
3.3. Bei dem aktuellen Tarif handelt es sich um einen allgemeinen öffentlichen Tarif (Vollpreis).
Wenn der Karteninhaber in den Genuss eines ermäßigten Tarifs kommt, wird der Rabattsatz, der seinem ermäßigten Tarif entspricht, auf den vollen Tarif angewendet. Die Kündigung des ermäßigten Tarifs führt automatisch zur Anwendung des vollen Tarifs am ersten Tag des Folgemonats.
Preise für die Fahrt
3.4 Jede Fahrt des Kontoinhabers wird zu dem Preis in Rechnung gestellt, der dem verwendeten Verkehrsmittel und der zurückgelegten Strecke entspricht:
3.4.1 Wenn der Inhaber den Eintritt in den Bus, die Straßenbahn oder den Tzen bestätigt, wird seine Fahrt zum Preis eines Einzelfahrpreises für den Bus / die Straßenbahn in Rechnung gestellt. Die Rückfahrt und die Unterbrechung der Fahrt auf derselben Bus-, Straßenbahn- oder Tzenlinie (auch wenn sie innerhalb einer Stunde und dreißig Minuten erfolgt) haben die Abrechnung einer neuen Bus-/Straßenbahnfahrt zur Folge.
3.4.2 Wenn der Karteninhaber den Eintritt in die Metro, den RER, den Zug oder die Schnellbahn validiert, wird seine Fahrt mit dem Wert einer einzigen Metro-Zug-RER-Fahrt bis zum Verlassen des Kontrollbereichs in Rechnung gestellt. Die Hin- und Rückfahrt und die Unterbrechung der Fahrt auf derselben Strecke (auch wenn sie innerhalb von 2:00 Stunden erfolgt) führen zur Fakturierung einer neuen Fahrt.
3.4.3 Wenn die Reise am Flughafen Orly beginnt oder endet, wird dem Zahler unabhängig vom Ziel- oder Abflugort des Inhabers ein bestimmter Flughafentarif in Rechnung gestellt.
3.4.4 Wenn die Reise am Flughafen Roissy Charles de Gaulle (Flughafen Charles de Gaulle 1 und Flughafen Charles de Gaulle 2 TGV) beginnt oder endet, wird dem Zahler ein Tarif berechnet, der vom Ziel- oder Abfahrtsbahnhof des Inhabers abhängt.
3.4.5 Wenn der Kontoinhaber nach einer U-Bahn-/Zug-/RER-Fahrt innerhalb eines Zeitraums von 1h30 (eine Stunde und dreißig Minuten) eine Bus-/Straßenbahnfahrt unternimmt, wird nur eine Fahrt in Rechnung gestellt;
3.4.6 Wenn der Kontoinhaber die Teilnahme am RoissyBus bestätigt, wird seine Fahrt zum Preis einer RoissyBus-Fahrt in Rechnung gestellt. Die Hin- und Rückfahrt und die Unterbrechung der Fahrt führen zur Abrechnung einer neuen RoissyBus-Fahrt.
3.4.7 Wenn der Kontoinhaber die Teilnahme am OrlyBus bestätigt, wird seine Fahrt zum Preis einer OrlyBus-Fahrt in Rechnung gestellt. Die Hin- und Rückfahrt und die Unterbrechung der Fahrt führen zur Abrechnung einer neuen OrlyBus-Fahrt.
3.4.8 Wenn der Inhaber den Eintritt in die Standseilbahn von Montmartre bestätigt, wird seine Fahrt zum Preis einer U-Bahn-Fahrt in Rechnung gestellt.
Preise für Verbindungen
Unter einem Transfer versteht man den Wechsel auf eine andere Transportlinie, ohne Hin- und Herfahren auf der gleichen Linie und ohne Unterbrechung auf der gleichen Linie.
3.5 Verbindungen zwischen Bus, Straßenbahn und Tzen für 1 Stunde 30 Minuten (eine Stunde und dreißig Minuten) berechtigen nicht zu einer neuen Fahrt.
3.6 Verbindungen innerhalb des Schienennetzes (U-Bahn, RER/Zug und Schnellstraßenbahn) berechtigen nichtzur Abrechnung einer neuen Fahrt innerhalb der folgenden Grenzen:
- Für 2h00 (zwei Stunden) für die U-Bahn, RER und Zug, ohne die Verkehrszone zu verlassen.
- oder über zugelassene öffentliche Wege.
Überschreitet die Fahrtzeit die Gültigkeit des Billetts oder der autorisierten Verbindung oder handelt es sich um eine nicht autorisierte Verbindung, wird eine neue Fahrt in Rechnung gestellt.
3.7 Verbindungen zwischen dem Schienennetz (Metro, RER, Zug, Tram Express) und dem Oberflächennetz (Bus, Tram, Tzen) sind unter folgenden Bedingungen kostenlos (Landfahrt kostenlos):
3.7.1 Wenn der Kontoinhaber eine Bus-/Straßenbahnfahrt vor einer U-Bahn-, Zug-, RER- oder Straßenbahn-Express-Fahrt unternimmt, muss die Validierung am Eingang der U-Bahn, des Zuges, des RER oder des Straßenbahn-Express innerhalb von 1h30 (eine Stunde und dreißig Minuten) nach der Validierung am Eingang des Busses/der Straßenbahn erfolgen.
3.7.2 Wenn der Inhaber nach einer RER-Fahrt eine Bus-/Straßenbahnfahrt unternimmt, muss die Validierung des Eintritts in den Bus/die Straßenbahn innerhalb von 1 Stunde 30 Minuten (eine Stunde und dreißig Minuten) nach der 1. Bestätigung des Eintritts in den RER/Zug erfolgen.
3.7.3 Wenn der Inhaber nach einer U-Bahn-Fahrt eine Bus-/Straßenbahnfahrt unternimmt, muss die Validierung beim Eintritt in den Bus/die Straßenbahn innerhalb von 1:30 Stunden (eine Stunde und dreißig Minuten) nach der Validierung beim Eintritt in die U-Bahn erfolgen.
Überschreitet die Umsteigezeit die genehmigte Umsteigezeit, wird die Bus-/Straßenbahnfahrt zum aktuellen Tarif verrechnet.
3.8 Die Anzahl der Fahrten, die an einem Tag durchgeführt werden, ist in allen Zonen auf den Preis des Navigo-Tages beschränkt, wobei Flughafenfahrten ausgeschlossen sind (siehe Artikel 2.2).
- Einfahrt mit der Straßenbahn/dem Bus, dann Transfer mit der Straßenbahn/dem Bus oder der U-Bahn oder RER/Zug/RER/Straßenbahn-Express : 1h30 zwischen der Validierung am Eingang und der Validierung beim Transfer
- Eintritt mit der U-Bahn/Zug/RER/Tram Express , dann Transfer mit Tram/Bus oder Metro/Zug/RER/Tram Express : 1h30 zwischen der Validierung am Eingang und der Validierung beim Transfer
- Eintritt mit der Metro/RER/Zug/Tram Express, dann Umsteigen in die Metro/RER/Zug/Tram Express : 2 Stunden zwischen der Validierung am Eingang und der Validierung beim Transfer
3.9 Einmalige Operation
Im Falle einer einmaligen Aktion zur Preisgestaltung des Produkts Navigo Liberté + on Pass, die dem Vertragsnehmer und/oder dem Zahler für einen begrenzten Zeitraum zugute kommen kann, werden während des Zeitraums der Transaktion detaillierte Informationen über die Operation auf der www.iledefrance-mobilites.fr-Website zur Verfügung gestellt.
4. BEDINGUNGEN UND ABONNEMENT
4.1 Die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um einen Navigo Liberté + All-Zone-Vertrag abschließen zu können, sind wie folgt:
- Der Kontoinhaber und der Zahler müssen natürliche Personen sein;
- Der Zahler muss ein geschäftsfähiger Erwachsener oder ein mündiger Minderjähriger sein;
- Der Registrant und der Zahler müssen jeweils eine E-Mail-Adresse und eine Mobiltelefonnummer angeben, es sei denn, der Registrant ist ein nicht mündiger Minderjähriger oder ein Erwachsener unter Vormundschaft oder Vormundschaft;
- Der Inhaber muss die Bedingungen für den Erhalt des Navigo-Passes erfüllen (siehe Nutzungsbedingungen des Navigo-Passes)
- Der Zahler eines Vertrags, der wegen nicht regulierter Zahlung gekündigt wurde, darf für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum der Kündigung nicht der Zahler eines anderen Vertrags sein. Wenn der Zahler seine Schuld innerhalb dieses Zeitraums an die Agentur Navigo zahlt, kann er erneut zum Zahler ernannt werden.
- Der Zahler, der von der Île-de-France Mobilités eine Benachrichtigung über die zu zahlenden Beträge erhalten hat, kann für 2 Jahre ab Erhalt der Benachrichtigung nicht der Zahler eines neuen Navigo Annuel-Passes, Imagine R und eines Navigo Liberté +-Vertrags sein. Wenn der Zahler seine Schuld gegenüber dem Fiskus während dieses Zeitraums begleicht, kann er nach Ablauf einer Frist von 21 Kalendertagen erneut zum Zahler ernannt werden.
- Für einen Inhaber, dessen Vertrag bereits wegen nachgewiesenen Betrugs gekündigt wurde (siehe Artikel 12.11), muss der Inhaber eine Wartezeit von 3 Jahren ab dem Datum der Kündigung abwarten.
- Damit ein Inhaber in den Genuss eines ermäßigten Tarifs kommen kann, muss er in der Lage sein, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung und jederzeit während der Vertragslaufzeit angeforderten Belege vorzulegen. Die Liste dieser Belege ist auf der Website der Île-de-France Mobilités abrufbar. Wenn Sie den Navigo Liberté +-Vertrag zum ersten Mal mit einem Abonnement abschließen und einen ermäßigten Tarif beantragen, gilt der ermäßigte Tarif, sobald das Belegdokument validiert wurde.
4.2 Der Vertrag mit dem Navigo Liberté + Pass wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kontoinhaber kann wählen, ob er seinen Vertrag am Tag des Abonnements oder zu einem späteren Zeitpunkt (bis zu 60 Tage nach Vertragsabschluss) beginnen möchte.
Der Navigo Liberté + Pass-Vertrag ist über das Internet, in der Verkaufsstelle der Beförderer und an einigen RATP-Schaltern möglich.
- Per Internet aus dem persönlichen Bereich:
Der Kontoinhaber und der Zahler müssen das Online-Formular ausfüllen, insbesondere die Bankverbindung (BIC/IBAN) des Kontos, mit dem der Vertrag belastet wurde, die Dokumente im Zusammenhang mit dem Vertragsabonnement elektronisch unterzeichnen, das SEPA-Lastschriftmandat unterzeichnen, die AGB des Navigo Liberté + Vertrags über den Pass und die AGB des Navigo Pass akzeptieren, wenn ein neuer Pass ausgestellt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass für den Abschluss eines Navigo Liberté + Vertrags auf Pass die Erstellung eines persönlichen Bereichs für den Kontoinhaber obligatorisch ist.
- In der Verkaufsstelle der Beförderer, in den Verkaufsstellen der RATP oder an den Serviceschaltern von Navigo SNCF:
Der Kontoinhaber und der Zahler müssen die für das Ausfüllen des Formulars erforderlichen Informationen, die Bankverbindung (BIC/IBAN) des für den Vertrag belasteten Kontos, die Unterzeichnung der Dokumente im Zusammenhang mit dem Abonnement, das den Vertrag darstellt, die Unterzeichnung des SEPA-Lastschriftmandats, die Unterzeichnung der AGB des Navigo Liberté + Vertrags auf dem Pass und die AGB des Navigo-Passes im Falle der Ausstellung eines Passes angeben. Handelt es sich bei dem Kontoinhaber um einen nicht mündigen Minderjährigen oder einen Erwachsenen unter Vormundschaft oder Vormundschaft, sind die Unterzeichnung des Vertrages und der ANB für den Kontoinhaber nicht verpflichtend.
Im Falle eines vom Inhaber getrennten Zahlers müssen der Zahler und der Inhaber anwesend sein, mit Ausnahme eines nicht mündigen minderjährigen Inhabers oder eines Erwachsenen unter Vormundschaft oder Vormundschaft.
4.3 Gemäß Artikel L. 221-2 des Verbraucherschutzgesetzes können Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Vertrag nicht dem Widerrufsrecht unterliegen.
4.4 Eine Kopie der AGB Navigo Liberté + on pass wird systematisch bei der Anmeldung in der Verkaufsstelle der Beförderer, an den Verkaufsstellen der RATP oder an den Schaltern der Navigo SNCF-Dienstleistungen ausgehändigt. Sie werden auch bei der Anmeldung über das Internet zur Verfügung gestellt. Die Navigo Liberté + AGB on Pass sind jederzeit in www.iledefrance-mobilites.fr Rubrik "AGB-Liste" zugänglich.
Anmeldegebühren
4.5 Für das erste Abonnement wird eine kostenlose Anmeldegebühr erhoben. Im Falle eines neuen Abonnements (nach Beendigung des Vertrags) wird eine Verwaltungsgebühr gemäß den zum Zeitpunkt des Abonnements geltenden Tarifen erhoben. Diese Gebühren betragen 8 € inkl. MwSt. für den vollen Preis und 4 € für den ermäßigten Preis und werden bei freiem Eintritt von der ersten Rechnung abgezogen.
5. VERTEILUNG DES NAVIGO PASSES UND VERLADUNG DES NAVIGO LIBERTÉ + CONTRACT
5.1 Der Vertrag über den Navigo Liberté + Pass wird ausschließlich auf einen personalisierten Navigo-Pass geladen, der streng persönlich und nicht übertragbar ist und bis zu seiner Übergabe an den Inhaber Eigentum von Île-de-France Mobilités ist. Beachten Sie die AGB des Navigo-Passes. Die Jahreskarten Navigo Découverte, Navigo imagine R oder Navigo können nicht für einen Navigo Liberté + Abo-Vertrag verwendet werden
5.2 Verteilung des Navigo-Passes und Verladung des Vertrags:
- Am Ende eines Online-Abonnements:
Wenn der Karteninhaber nicht im Besitz eines gültigen Navigo-Passes ist, kann er wählen, ob er eine Bestellung mit Lieferung nach Hause aufgeben oder seinen Pass in der Verkaufsstelle der Beförderer, an den Verkaufsstellen der RATP oder an den Navigo SNCF-Serviceschaltern abholen möchte. In beiden Fällen wird der Ausweis für den Vertrag ausgestellt.
Wenn der Karteninhaber bereits über einen gültigen Navigo-Pass verfügt, muss er sich ab 48 Stunden nach Bestätigung seines Abonnements mit seinem Telefon über die App Île-de-France Mobilités (herunterladbar im App Store oder Play Store) zu einem Fahrkartenschalter oder zu einem Geldautomaten der Fluggesellschaften RATP oder SNCF begeben, um seinen Vertrag aufzuladen.
Ab dem Datum der Bestätigung seines Abonnements hat der Karteninhaber eine Frist von 4 Monaten, um seinen Vertrag auf seinen Navigo-Pass zu laden.
Nach Ablauf dieser Frist wird der Vertrag des Inhabers gekündigt.
- Am Ende des Abonnements wird der Vertrag in der Verkaufsstelle der Beförderer, an den Verkaufsstellen der RATP oder an den Schaltern der Navigo SNCF-Dienstleistungen auf den Navigo-Pass des Inhabers geladen. Wenn der Inhaber nicht im Besitz eines gültigen Navigo-Passes ist, wird ein neuer Navigo-Pass ausgestellt, der für den Vertrag verantwortlich ist.
5.3 Zusammenleben des Vertrages:
Das "Zusammenleben" verschiedener Tickets oder Verträge ist definiert als die Möglichkeit, diese Tickets oder Verträge auf denselben Pass aufzuladen. Die Regeln für das Zusammenleben von Wertpapieren und Kontrakten sind auf der Website der www.iledefrance-mobilites.fr verfügbar.
6. VALIDIERUNG
6.1 Der Inhaber ist verpflichtet, den Navigo-Pass, der seinen Navigo Liberté +-Vertrag enthält, vor jeder Fahrt beim Eintritt in das Netz und/oder beim Einsteigen in das Fahrzeug, aber auch bei den Anschlüssen und beim Aussteigen auf den RER-/Zugsteuerungslinien systematisch auf den Entwertungsgeräten der Beförderer zu entwerten, unter Androhung eines Verstoßes.
6.2 Die Validierung ist gleichbedeutend mit der Ausstellung eines Tickets, für das die Rechnungsstellung aufgeschoben wird.
6.3 Es ist nicht möglich, Ihren Navigo Liberté + Vertrag mehr als einmal auf dem Pass zu validieren, um die Reise mehrerer Personen zu ermöglichen.
6.4 Wenn der Pass sowohl einen Navigo Liberté + Vertragspass als auch einen All-Zone-Pass enthält, wird der Pass als Priorität validiert (sofern das Datum gültig ist). Es wird dann keine Fahrt mehr über den Navigo Liberté + Pass-Vertrag abgerechnet.
6.5 Im Falle des Vergessens des Navigo-Passes, auf dem der Vertrag Navigo Liberté + sur passe geladen ist, muss der Kontoinhaber für die Reise ein Ticket kaufen. Diese wird nicht erstattet.
7. KONTROLLE
7,1 Im Falle einer Kontrolle muss der Inhaber zu Beginn seiner Reise seinen Navigo-Pass (mit Foto und Name/Vorname(n)) vorlegen, auf dem der Vertrag Navigo Liberté + auf einen validierten Pass geladen ist.
7.2 Die Feststellung der Nichteinhaltung der Grundsätze der systematischen Validierung (Artikel 6) und/oder der Regeln für die Durchführung des Vertrags (Artikel 2) führt zur Zahlung eines pauschalen Ausgleichsbetrags und aller damit verbundenen Verwaltungskosten gemäß den für öffentliche Personenverkehrsdienste in der Region Île-de-France geltenden Vorschriften.
7.3 Wenn der Täter es versäumt, den Beförderer innerhalb von zwei Monaten nach der Straftat zu bezahlen, ist er verpflichtet, die von der Staatskasse eingezogene erhöhte Geldstrafe zu zahlen (Artikel 529-5 der Strafprozessordnung).
8. ZAHLUNG DES VERTRAGS
8.1 Eine Rechnung wird monatlich für den Zeitraum ausgestellt, der dem Vormonat entspricht. Sie umfasst die Summe der Fahrten, die der Kontoinhaber im vorangegangenen Kalendermonat unternommen hat, unter Berücksichtigung etwaiger Abzüge gemäß Artikel 3, sowie der Kosten (Verwaltungsgebühren im Falle eines neuen Abonnements, Kundendienst) und etwaiger Rückerstattungen.
Die Rechnung wird dem Kontoinhaber in seinem persönlichen Bereich zur Verfügung gestellt, mit Ausnahme eines Vertrags für einen minderjährigen oder erwachsenen Kontoinhaber unter Vormundschaft oder Vormundschaft, für den die Rechnung auch im persönlichen Bereich des Zahlers verfügbar ist.
8,2 kgDer Navigo Liberté + Pass-Vertrag ist nur per Lastschrift zu bezahlen. Das Bankkonto des Zahlers wird jeden Monat von dem Betrag abgebucht, der für die vom Kontoinhaber unternommenen Fahrten fällig ist.
8,3 kgEin Zahler kann mehrere Navigo Liberté + Verträge mit Pass bezahlen. Die Anzahl der Verträge ist jedoch auf 10 pro Zahler begrenzt.
8,4 kgWenn der Kontoinhaber eine Rückerstattung erhält und nicht gereist ist oder keine Kosten getragen hat oder wenn der Betrag der Reisen und Spesen geringer ist als der Betrag der Rückerstattung, wird eine Gutschriftsrechnung zu seinen Gunsten ausgestellt.
8.5 Die Gesamtanzahl der Fahrten, die an einem Tag durchgeführt werden, mit Ausnahme von Flughafenfahrten (mit RER und/oder Metro und/oder Orlybus und/oder Roissybus), ist auf den Preis des Navigo Jour begrenzt. Informationen über den Navigo Jour finden Sie auf der Website www.iledefrance-mobilites.fr Rubrik "Preise".
8,6 kgJede Abbuchung erfolgt zwischen dem 10. und 20. des Monats für die Rechnung des Vormonats. Der Zahler wird im Voraus per E-Mail über den abgebuchten Betrag und das Fälligkeitsdatum der Abbuchung informiert.
Im Falle einer Kreditrechnung erfolgt eine Überweisung auf das Bankkonto des Zahlers nach dem gleichen Zeitplan wie die Lastschriften.
8.7 Die Agentur Navigo kann verpflichtet sein, dem Zahler innerhalb einer Frist von sechs Monaten fällige Beträge (zurückgelegte Reisen, Verwaltungs- und Kundendienstgebühren) in Rechnung zu stellen. Der Zahler wird im Voraus informiert.
9. ZAHLUNGSVORFALL
9.1 Im Falle einer Zahlungsablehnung, die zu einem Sollsaldo auf dem Navigo Liberté + Vertrag auf Pass führt, informiert die Agentur Navigo den Kontoinhaber und den Zahler per E-Mail, Benachrichtigung oder SMS. Wenn die Bank die Belastung nicht innerhalb von 5 Tagen nach der Benachrichtigung der Navigo-Agentur über die Ablehnung der Lastschrift reguliert, wird der Navigo Liberté + Vertrag auf Pass ausgesetzt.
9.2 Im Falle einer Sperrung kann der Kontoinhaber mit seinem Navigo Liberté + Vertrag auf dem Pass nicht mehr fahren. Wenn innerhalb von 30 Tagen nach der Benachrichtigung der Agentur Navigo über die Ablehnung der Lastschrift durch die Bank keine Regularisierung erfolgt, wird der Vertrag Navigo Liberté + auf dem Pass des Karteninhabers gekündigt. Die Agentur Navigo benachrichtigt den Kontoinhaber und den Zahler per E-Mail und SMS.
9.3 Aussetzung und Kündigung befreien Sie nicht von der Zahlung aller zuvor absolvierten Fahrten.
9,4 kgEin nicht bezahlter Betrag kann reguliert werden:
- Über das Internet, aus dem persönlichen Bereich des Kontoinhabers oder des Zahlers
- In der Verkaufsstelle der Beförderer, in den Verkaufsstellen der RATP oder an den Navigo SNCF-Serviceschaltern
- Telefonisch durch Kontaktaufnahme mit der Agentur Navigo (09.69.39.22.22 Anruf ohne Aufpreis)
9,5 kgWenn die für den Vormonat ausgestellte Rechnung Gegenstand einer unbezahlten Rechnung ist, die nicht beglichen wurde, wird die neue Rechnung für die im laufenden Monat unternommenen Reisen ausgestellt und dem Kontoinhaber in seinem persönlichen Bereich zur Verfügung gestellt. Diese Rechnung ist jedoch nicht Gegenstand eines Lastschriftantrags und muss gemäß den in Artikel 9.4 genannten Mitteln bezahlt werden.
Der Zahler haftet dann gegenüber der Agentur Navigo für den Betrag der beiden fälligen Rechnungen.
9,6 kgNach Ablauf eines Jahres nach Beendigung des Vertrags erhält der Zahler von der Île-de-France Mobilités einen von der Staatskasse veröffentlichten Bescheid über die zu zahlenden Beträge, falls er seine Schulden noch nicht beglichen hat.
- Die Mitteilung über die zu zahlenden Beträge wird dem Zahler per Post zugestellt.
- Die Zahlung dieser Beträge an die Staatskasse darf nur in einer Filiale der Staatskasse, in einem angeschlossenen Tabakladen oder auf der Website der payfip.gouv.fr erfolgen. Die akzeptierten Zahlungsbedingungen sind in der Mitteilung über die zu zahlenden Beträge angegeben
- Bestimmte Handlungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Vertrags werden blockiert
- Pfändungsklagen, insbesondere in Bezug auf Bankkonten oder Gehälter, können von Île-de-France Mobilités eingeleitet werden.
10. EINSICHTNAHME IN DIE VERBRAUCHSÜBERWACHUNG, RECHNUNGEN UND LASTSCHRIFTEN
10.1 Konsultation der Nachbeobachtung des Verzehrs:
Der monatliche Verbrauchstracker ermöglicht es dem Kontoinhaber, die Fahrten, die er im laufenden Monat unternommen hat (ohne genaue Identifizierung des Standorts), sowie deren Betrag einzusehen. Sie kann ab dem 6. Tag des Monats bis zum 5. Tag des Folgemonats im persönlichen Bereich des Kontoinhabers eingesehen werden (mit Ausnahme eines Vertrags mit einem minderjährigen oder erwachsenen Kontoinhaber unter Vormundschaft, für den die Verbrauchsüberwachung auch im persönlichen Bereich des Zahlers verfügbar sein wird). Die Informationen zur Verbrauchsüberwachung werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Etwaige Verwaltungs- oder Kundendienstgebühren werden nicht berücksichtigt. Die endgültige Abrechnung der Fahrten und etwaiger Kosten ergibt sich aus der Rechnung, die frühestens am 5. des Folgemonats vorliegt.
10,2 kgRechnungen anzeigen:
Die Rechnungen der letzten 24 Monate können im persönlichen Bereich des Kontoinhabers eingesehen und heruntergeladen werden (mit Ausnahme eines Vertrags mit einem minderjährigen oder erwachsenen Kontoinhaber unter Vormundschaft, für den die Rechnungen auch im persönlichen Bereich des Zahlers verfügbar sein werden).
Die Rechnung für die Fahrten des Vormonats liegt zu Beginn des Monats (frühestens am 5. des Monats) vor.
11. BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DES NAVIGO PASSES
Der Inhaber verpflichtet sich, die Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, die er bei der Verwendung des Navigo-Passes trifft, um dessen ordnungsgemäßes Funktionieren zu gewährleisten. Diese Regeln sind in den Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen des Navigo Passes festgelegt und auf www.iledefrance-mobilites.fr verfügbar.
12. KUNDENDIENST
12.1 Ein Kundendienst ist nur möglich, wenn der Navigo Liberté + Vertrag auf dem Pass des Inhabers keine unbezahlte Rechnung enthält. Die Modalitäten der Regularisierung sind in Artikel 9.4 aufgeführt.
AFTER-SALES-SERVICE: ÄNDERUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
12.2 Der Kontoinhaber und der Zahler können ihre Post-, Telefon- und E-Mail-Adressen in ihrem persönlichen Bereich sowie in der Verkaufsstelle der Beförderer, an den Verkaufsstellen der RATP oder am Ticketschalter der Navigo SNCF Services ändern.
KUNDENDIENST ÄNDERUNG DER ZAHLER- UND BANKVERBINDUNG
12.3 Jede After-Sales-Service-Handlung, die sich auf Lastschriften auswirkt (Änderung der Bankverbindung des Zahlers oder Änderung des Zahlers), wird bei der nächsten Lastschrift berücksichtigt. Der Zahler stellt sicher, dass es zu keiner Zahlungsunterbrechung kommt.
12.4 Der Zahler, der das zu belastende Konto ändern möchte, kann die Änderung wie folgt vornehmen:
- Entweder über das Internet, indem Sie sich mit Ihrem persönlichen Bereich verbinden;
- Entweder in der Verkaufsstelle der Beförderer, in den Verkaufsstellen der RATP oder an den Navigo SNCF-Serviceschaltern.
12.5 Der Wechsel des Zahlers kann wie folgt vorgenommen werden:
- Durch den Datenverantwortlichen, indem er sich mit dem Internet in seinem persönlichen Bereich verbindet. Dann erhält der neue Zahler eine E-Mail, in der er aufgefordert wird, den Antrag des Karteninhabers zu bestätigen. Er überprüft die vom Kontoinhaber bereitgestellten Informationen, ändert sie gegebenenfalls, unterzeichnet elektronisch die Dokumente im Zusammenhang mit dem Abonnement und akzeptiert die AGB des Navigo Liberté + Vertrags auf Pass.
- Entweder in der Verkaufsstelle der Fluggesellschaft, an den Verkaufsstellen der RATP oder an den Schaltern der Navigo SNCF-Dienstleistungen in Anwesenheit des Kontoinhabers und des neuen Zahlers: Der neue Zahler füllt das Formular und seine Bankverbindung (BIC/IBAN) aus, unterzeichnet die Dokumente, die den Vertrag begründen, und akzeptiert die Vertragsbedingungen.
Der Kontoinhaber hat auch die Möglichkeit, Zahler seines Vertrags zu werden.
12.6 Der Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats erfolgt ausschließlich online aus dem persönlichen Bereich des Zahlers und durch Stellung des Antrags über das auf der www.iledefrance-mobilites.fr Website zur Verfügung gestellte Kontaktformular. Jedem Antrag auf Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats muss die Benennung eines anderen Zahlers oder der Antrag auf Vertragsauflösung beigefügt sein. Gelingt dies nicht, kündigt die Agentur Navigo den Vertrag Navigo Liberté + mit dem Abonnement des Karteninhabers (siehe Artikel 12.11).
KUNDENDIENSTVERTRAG: AUSSETZUNG UND WIEDERAUFNAHME
12.7 Die Aussetzung dauert höchstens ein (1) Jahr. Der Vertrag wird von Rechts wegen von Agence Navigo gekündigt, wenn er nach Ablauf dieser Frist nicht wieder aufgenommen wird.
12.8 Aussetzung und Wiederaufnahme auf Veranlassung des Kontoinhabers oder des Zahlers:
- Der Vertrag kann jederzeit ausgesetzt und dann wieder aufgenommen werden.
- Befindet sich der Vertrag in Verzug, muss der Inhaber oder der Zahler, falls es sich um einen anderen handelt, zunächst seine Situation regeln, bevor er seinen Vertrag aussetzt (sein Vertrag wird dann wieder aktiv).
- Die Anfrage kann in der Verkaufsstelle der Beförderer, an den Verkaufsstellen der RATP oder an den Schaltern der Navigo SNCF-Dienstleistungen gestellt werden. Der Navigo-Pass wird sofort aktualisiert.
- Der Kontoinhaber oder der Zahler kann ein sofortiges oder aufgeschobenes Aussetzungs- und Wiederaufnahmedatum (innerhalb eines Zeitraums von maximal 60 Tagen im Voraus) wählen.
- Der Inhaber kann überprüfen, ob seine Anfrage berücksichtigt wurde, indem er sich in seinen persönlichen Bereich einloggt.
- Im Falle der Nichtzahlung kann der Vertrag nicht ausgesetzt oder wieder aufgenommen werden. Die Modalitäten der Regularisierung sind in Artikel 9.4 aufgeführt.
12.9 Wiederaufnahme nach Aussetzung auf Initiative der Agentur Navigo:
Um einen auf Initiative der Agentur Navigo ausgesetzten Vertrag wieder aufzunehmen, muss der nicht gezahlte Betrag beglichen werden. Die Modalitäten der Regularisierung sind in Artikel 9.4 aufgeführt.
Nach der Regularisierung muss der Kontoinhaber die App Île-de-France Mobilités (herunterladbar im App Store oder Play Store), im Menü "Kauf" oder eine Verkaufsstelle oder einen Automaten der RATP oder Transilien SNCF aufrufen, um seinen Navigo Liberté + Vertrag auf dem Pass zu reaktivieren.
Wenn die Regularisierung in der Verkaufsstelle des Beförderers, in den Verkaufsstellen der RATP oder an den Schaltern der Navigo SNCF-Dienstleistungen erfolgt:
- und die Person, die die Regularisierung vornimmt, im Besitz des Navigo-Passes des Inhabers ist, wird der Pass sofort wieder aktiviert.
- Andernfalls wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Antrag auf Reaktivierung gestellt, wenn der Inhaber im Besitz des Navigo-Passes ist.
Im Falle eines ermäßigten Satzes gilt dieser bei Vertragsübernahme erneut, wenn der Beleg noch gültig ist.
AFTER-SALES-SERVICE-VERTRAG: KÜNDIGUNG
12.10 Kündigung auf Veranlassung des Kontoinhabers oder des Zahlers:
Der Vertrag kann jederzeit gekündigt werden, sofern Sie sich nicht in einer Situation des Zahlungsverzugs befinden:
- Von einem Telefon:
Gehen Sie zur mobilen Anwendung Île-de-France Mobilités. Die Anwendung kann im Apple Store oder Play Store heruntergeladen werden.
- Online aus dem persönlichen Bereich des Kontoinhabers oder Zahlers.
Die Stornierung wird erst nach der Aktualisierung des Navigo-Abos an einer Verkaufsstelle oder an einem Automaten der RATP oder Transilien SNCF wirksam, frühestens 48 Stunden nach der Anfrage im Internet.
- In der Verkaufsstelle der Beförderer, in den Verkaufsstellen der RATP oder an den Navigo SNCF-Serviceschaltern. Der Pass wird sofort aktualisiert.
Fahrten, die bis zum effektiven Kündigungsdatum unternommen wurden, werden in der Abrechnung gezählt und im Folgemonat abgebucht.
12.11 Kündigung auf Initiative der Agentur Navigo:
Der Vertrag wird von Rechts wegen von Agence Navigo aus folgenden Gründen gekündigt:
- Im Falle von Betrug, der in der Erstellung der Abonnementdatei festgestellt wurde, falscher Erklärung, Fälschung von Belegen.
- Im Falle von Betrug, der bei der Nutzung des Navigo Liberté + Vertrags über den Pass festgestellt wurde, d. h. Nichteinhaltung der Nutzungsregeln (gemäß Artikel 2) und der Validierung (gemäß Artikel 6)
- Im Falle unbezahlter Forderungen, die nicht unter den in Artikel 9 genannten Bedingungen beglichen wurden
- Im Falle des Widerrufs eines SEPA-Lastschriftmandats ohne Ernennung einer neuen Verpflichtung durch einen Zahler und Unterzeichnung eines neuen SEPA-Mandats
- Im Falle einer Aussetzung von mehr als 12 Monaten.
- Entscheidung, das Tarifangebot von Île-de-France Mobilités zu stornieren
Die Agentur Navigo benachrichtigt die Stornierung per E-Mail an den Kontoinhaber und den Zahler.
NAVIGO PASS KUNDENDIENST: VERLUST ODER DIEBSTAHL, BESCHÄDIGTER PASS
Beachten Sie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für den Navigo Pass.
12.12 Der Zahler hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Tickets, die mit dem Pass des Inhabers zwischen dem Datum des Verlusts oder Diebstahls und dem Antrag auf Stornierung des Passes oder Aussetzung mit Neuausstellung des Passes verwendet wurden.
12.13 Im Falle einer telefonischen Erklärung oder in Ihrem persönlichen Bereich mit Erhalt des Ausweises per Post werden die Gebühren von der nächsten Rechnung abgezogen.
12.14 Im Falle eines defekten oder beschädigten Navigo-Passes, der einen Navigo Liberté +-Vertrag auf einem Pass trägt, wird kein Pannencoupon ausgestellt. Wenn der Karteninhaber reisen möchte, muss er Fahrkarten kaufen, die nicht erstattet werden.
AFTER-SALES-SERVICE FÜR DIE ÄNDERUNG ODER ERNEUERUNG VON TARIFEN
12.15 Der Zahler oder Inhaber (geschäftsfähiger Erwachsener oder mündiger Minderjähriger), der den Tarif ändern möchte, kann die Änderung vornehmen:
- Entweder über das Internet, indem Sie sich mit Ihrem persönlichen Bereich verbinden;
- Entweder in der Verkaufsstelle der Beförderer, in den Verkaufsstellen der RATP oder an den Navigo SNCF-Serviceschaltern.
Um in den Genuss eines ermäßigten Tarifs zu kommen, muss der Kunde ein gültiges Belegdokument vorlegen (siehe Artikel 4.1).
12.16 Nach Ablauf der Anwendung des ermäßigten Satzes werden der Kontoinhaber und der Zahler, falls abweichend, im Voraus per E-Mail informiert. Um weiterhin in den Genuss eines ermäßigten Tarifs zu kommen, muss der Kunde ein neues Belegdokument vorlegen, das dem gewünschten Tarif entspricht. Für den Fall, dass dieser nicht zur Verfügung gestellt wird oder wenn der vorgelegte Beleg ungültig ist, wird der Vertrag am ersten Tag des Folgemonats automatisch auf den vollen Preis umgestellt.
12.17 Jeder Antrag auf Änderung oder Erneuerung eines ermäßigten Tarifs muss vor dem 25. des laufenden Monats gestellt werden, um im folgenden Monat berücksichtigt zu werden, vorbehaltlich der Gültigkeit des Nachweises.
13. REKLAMATIONEN
Der Kontoinhaber oder der Zahler kann eine Beschwerde online von seinem persönlichen Bereich aus über das Kontaktformular einreichen. Abrechnungsansprüche müssen innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der beanstandeten Rechnung geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Validierungsdaten endgültig gelöscht und es kann kein Antrag auf vollständige oder teilweise Rückerstattung gestellt werden.
14. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
14.1 Kontakt:
Die Agentur Navigo kann kontaktiert werden, indem Sie eine Nachricht über das Informationsanforderungsformular senden, das über den persönlichen Bereich des Kontoinhabers oder des Zahlers auf der Website des www.iledefrance-mobilites.fr zugänglich ist.
14.2 Aussetzung/Kündigung eines ermäßigten Flugpreises:
Île-de-France Mobilités behält sich das Recht vor, einen ermäßigten Tarif, der auf den Vertrag eines Karteninhabers angewendet wird, im Zusammenhang mit einer Kündigung oder Änderung der ermäßigten Tarife zu kündigen. Der volle Tarif wird dann einen Monat nach dem Ablaufdatum des Dokuments angewendet, das den ermäßigten Tarif rechtfertigt. Eine Haftung, die sich aus diesem Urteil ergibt, kann in keiner Weise geltend gemacht werden.
Im Falle eines ermäßigten Satzes kann das Belegdokument des Inhabers jederzeit angefordert werden.
14.3 Aussetzung / Beendigung des Dienstes:
Comutitres S.A.S. behält sich das Recht vor, den Vertrag Navigo Liberté + auf dem Karteninhaber im Falle einer Stornierung oder Weiterentwicklung der seinen Kunden angebotenen Dienstleistungen zu kündigen.
Gegebenenfalls verpflichtet sich Comutitres S.A.S., dem Zahler den Restbetrag zu erstatten. Eine Haftung, die sich aus diesem Urteil ergibt, kann in keiner Weise geltend gemacht werden.
15. INFORMATIONEN IN BEZUG AUF PERSONENBEZOGENE DATEN
Im Rahmen der Erfüllung Ihres Navigo Liberté + Vertrags werden die personenbezogenen Daten des Kontoinhabers und des Zahlers von verschiedenen Datenverantwortlichen verarbeitet, die sich um den Schutz ihrer Privatsphäre und die Achtung ihres Privatlebens kümmern:
· Île-de-France Mobilités verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen von:
- die Unterzeichnung und Verwaltung des Vertrags;
- institutionelle Kommunikation sowie kommerzielle und nichtkommerzielle Kommunikation;
- Durchführung statistischer Analysen.
Darüber hinaus kann die Verarbeitung zum Zwecke der Verhinderung und Verwaltung unbezahlter Rechnungen, des Diebstahls und des Verlusts von Fahrkarten sowie der Betrugsbekämpfung zu einer Ablehnung der Transaktion oder einer Kündigung der Pauschalreise führen.
· Die Beförderer verarbeiten personenbezogene Daten im Zusammenhang mit:
- die Verwaltung der Vorgänge und Transaktionen, die an der Verkaufsfront der Fluggesellschaft durchgeführt werden;
- die Verwaltung der Validierung und der daraus resultierenden Daten, insbesondere die Ungültigkeit betrügerischer Wertpapiere;
- die Bekämpfung von Straftaten gegen die Transportpolizei, die Kontrolle der Fahrkarten, die Verhängung von Geldbußen und die Beitreibung von Geldbußen;
- kommerzielle und nichtkommerzielle Prospektionstätigkeiten in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften;
- statistische Analysen zur Verbesserung des Transportangebots und der von den Beförderern angebotenen Dienstleistungen;
- die Verwaltung von Kundenbeschwerden im Zusammenhang mit der Nutzung des Carrier-Netzwerks.
15.1 Verarbeitung, für die Île-de-France Mobilités der Verantwortliche ist
15.1.1 Welche Daten werden erhoben?
Die im Rahmen der Vertragserfüllung erhobenen Daten sind wie folgt:
- Identifikationsdaten
- Daten zum persönlichen Leben
- Daten zum Berufsleben
- Wirtschafts- und Finanzdaten
- Gesundheitsdaten
- Validierungsdaten
15.1.2 Warum werden die Daten gesammelt?
Die erhobenen Daten unterliegen einer automatisierten Verarbeitung, für die Île-de-France Mobilités der Verantwortliche ist und deren Zwecke in der Präambel von Artikel 15 aufgeführt sind.
15.1.3 Warum ist die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten rechtmäßig?
Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten ist möglich:
- auf der Grundlage der Ausführung des Vertrags und der Zustimmung des Kontoinhabers und des Zahlers für: die Verwaltung des Vertrags/der Dienstleistung, die Verwaltung der Rechnungsstellung nach der Zahlung und die Erstellung von Statistiken;
- in Ausübung eines öffentlichen Auftrags von Île-de-France Mobilités für die Übermittlung sogenannter institutioneller nichtkommerzieller Mitteilungen;
- mit der Zustimmung des für die Verarbeitung Verantwortlichen und des Zahlers für die Zusendung kommerzieller Mitteilungen und für die Speicherung von Reisedaten.
15.1.4 Wie lange speichert Île-de-France Mobilités diese Daten?
Île-de-France Mobilités bewahrt die spezifischen Kundendaten des Navigo Liberté + Vertrags in allen Bereichen während der Vertragsausführung sowie bis zum Ende der geltenden gesetzlichen Verjährungsfristen auf.
Auf der Grundlage der Einwilligung werden die Validierungsdaten im Rahmen der Einzelabrechnung 30 bis 90 Tage lang aufbewahrt.
Um die Berechtigung für die Zugangsbedingungen zum Ticket zu überprüfen, wird nur der Identitätsnachweis, der aus dem persönlichen Bereich auf der Website "iledefrance-mobilites.fr" übermittelt wird, für die Zeit aufbewahrt, die für die Erstellung des Kontos und der damit verbundenen Dienste, die diese Nachweise erfordern, benötigt wird.
15.1.5 Wer kann auf diese Daten zugreifen?
Die Daten richten sich an Île-de-France Mobilités, Comutitres S.A.S., ihre Dienstleister und Vertragspartner, öffentliche Verkehrsunternehmen in der Region Île-de-France, institutionelle Geldgeber, Meinungsforschungsinstitute und statistische Ämter sowie Unternehmen, die Erhebungen zum Verkehr in der Region Île-de-France durchführen.
Die Daten, die sich aus den Vorgängen ergeben, die über die Online-Dienste von Unternehmen durchgeführt werden, die multimodale digitale Dienstleistungen anbieten, sind für folgende Personen bestimmt: Île-de-France Mobilités, Comutitres S.A.S., ihre Dienstleister und Vertragspartner sowie der Inhaber des multimodalen digitalen Dienstes, der von der Operation betroffen ist.
15.1.6 Übermittlung von Daten außerhalb der Europäischen Union
Die Daten des Zahlers und des Kontoinhabers oder seines gesetzlichen Vertreters werden zu Verwaltungszwecken an Subunternehmer der Île-de-France Mobilités weitergegeben, die außerhalb der Europäischen Union (Madagaskar und/oder Elfenbeinküste) ansässig sind.
In diesem Zusammenhang werden nur Daten zur Identifikation, zu persönlichen und beruflichen Kontaktdaten und zum Abonnementvertrag übermittelt.
Diese Datenübertragungen werden durch grenzüberschreitende Stromflussvereinbarungen geregelt, die in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission herausgegebenen Standardvertragsklauseln oder den verbindlichen internen Datenschutzvorschriften (BCRs) erstellt wurden.
15.2 Verarbeitungen, für deren Verarbeitung die Beförderer verantwortlich sind
15.2.1 Welche Daten werden erhoben?
Die von den Spediteuren im Rahmen ihrer Verarbeitung erhobenen Daten sind die folgenden:
- Identifikationsdaten
- Wirtschafts- und Finanzdaten
- Daten zu Rechtsverletzungen
- Validierungsdaten
15.2.2 Warum werden Daten gesammelt?
Die erhobenen Daten unterliegen einer automatisierten Verarbeitung, für deren Verarbeitung die Beförderer verantwortlich sind und deren Zwecke in der Präambel von Artikel 15 aufgeführt sind.
15.2.3 Warum ist die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten rechtmäßig?
Diese Verarbeitung erfolgt im Rahmen von:
- die Erfüllung des Vertrages, eine gesetzliche Verpflichtung (Verwaltung von Kundenbeschwerden, Kontrollen und Bußgelder),
- die Zustimmung des Kontoinhabers und des Zahlers (kommerzielle Akquise) oder
- das berechtigte Interesse, das der für die Verarbeitung Verantwortliche verfolgt (nichtkommerzielle Kommunikation, kommerzielle Kommunikation für ähnliche Waren und Dienstleistungen, anonymisierte statistische Studien).
15.2.4 Wie lange bewahren die Spediteure diese Daten auf?
Die von der RATP und der SNCF umgesetzten Regeln für die Vorratsspeicherung sind:
- Die Daten werden für einen Zeitraum aufbewahrt, der je nach den Zwecken, für die sie verarbeitet werden, unterschiedlich sein kann.
Die namentlichen Spuren der Bewegungen (Zeitstempel - Ort der Validierung - Kartennummer) werden nur wenige Stunden aufbewahrt, es sei denn, sie sind für die Erstellung einer Rechnung erforderlich (Navigo Liberté + Vertrag). Darüber hinaus werden die Daten zu statistischen Zwecken anonymisiert. Für die Qualitätsüberwachung der Navigo-Pässe wird nur die tägliche kumulative Anzahl der Validierungen aufbewahrt, die für den laufenden Monat und den Vormonat (ohne Entwertungsort) an der Ein- und/oder Ausfahrt unserer Schienennetze durchgeführt wurden.
- Die für die Bearbeitung von Beschwerden erforderlichen Daten werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab Schließung der Akte aufbewahrt.
- Die Daten über die an der Verkaufsfront durchgeführten Vorgänge werden für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren ab dem Datum der Transaktion aufbewahrt.
- Die im Zusammenhang mit der Feststellung von Verstößen erhobenen Daten werden je nach Art des Verstoßes und den durchgeführten Folgemaßnahmen für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren ab Begehung des Verstoßes aufbewahrt.
- Daten, die zu Prospektions- und Kommunikationszwecken erhoben werden, werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem letzten Kontakt der betroffenen Person oder bis zum Widerruf ihrer Einwilligung aufbewahrt.
Die Aufbewahrungsfristen der von den anderen Trägern durchgeführten Verarbeitungen finden Sie auf deren Website.
15.2.5 Wer kann Zugriff auf diese Daten haben?
Im Rahmen dieser Verarbeitung werden die Daten nur an ihre Subunternehmer, Ile-de-France Mobilités und Comutitres S.A.S., weitergegeben, um statistische Analysen durchzuführen, die es ihnen ermöglichen, das Transportangebot und die von den Beförderern angebotenen Dienstleistungen zu verbessern. Es werden nur die Daten weitergegeben, die für die Durchführung dieser statistischen Analysen unbedingt erforderlich sind.
Für die Zwecke der statistischen Verkehrsanalyse ist Île-de-France Mobilités der Empfänger der zuvor anonymisierten Validierungsdaten.
15.2.6 Übermittlung von Daten außerhalb der Europäischen Union
Die Beförderer verpflichten sich, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um Übertragungen außerhalb der Europäischen Union und des entsprechenden Landes zu vermeiden.
Für den Fall, dass solche Übermittlungen für die Zukunft geplant sind, verpflichten sich die Beförderer, Garantien von ihren Subunternehmern zu übernehmen, um ein angemessenes Schutzniveau für die übermittelten Daten zu gewährleisten und die Übermittlungen nach den in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Mechanismen zu überwachen.
15.3 Welche Rechte haben der für die Verarbeitung Verantwortliche und der Zahler in Bezug auf ihre Daten und wie können sie ausgeübt werden?
Der für die Verarbeitung Verantwortliche und der Zahler haben jeweils das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch aus legitimen Gründen, die Festlegung von Patientenverfügungen in Bezug auf das Schicksal ihrer Daten nach ihrem Tod sowie das Recht, eine Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL einzureichen.
Um ihre Rechte auszuüben, können der Kontoinhaber und der Zahler ihren Antrag unter Angabe der von ihrem Antrag betroffenen(n) Rechte(n) und des Umfangs ihres Antrags (Produkt, Konto der Île-de-France Mobilités oder alle Verarbeitungen) senden. Begleitet von ihren Kontaktdaten, ihrer Kundennummer und Elementen zum Nachweis ihrer Identität.
Der Kontoinhaber und der Zahler können den Antrag je nach Bearbeitung an die folgenden Adressen richten:
- Verarbeitung, für die Île-de-France Mobilités der Verantwortliche ist:
· an die Postanschrift: Île-de-France Mobilités – 39bis 41 rue de Châteaudun – 75009 Paris,
· oder an die E-Mail-Adresse: dpo@iledefrance-mobilités.fr
- Verarbeitung, für die die Beförderer verantwortlich sind: Der Kontoinhaber und der Zahler können sich direkt über die Websites ihrer Institutionen an die Beförderer wenden,
- oder an die Postanschrift der RATP: RATP Data Protection Officer – 54 Quai de la Rapée – LAC LT73 – 75599 Paris Cedex 12 oder an die E-Mail-Adresse: [email protected].
- oder an die Postanschrift SNCF Voyageurs - DSB - Abteilung Recht und Compliance, Campus CAMPRA, 4 rue André Campra CS20012, 93212 SAINT-DENIS CEDEX oder über ein Formular für Anträge auf Online-Ausübung des Rechts: https://url-c.fr/e/7hy9i
- oder an die Postanschrift des OPILE: DSB OPTILE – 32, rue de Caumartin – 75009 Paris.
Handelt es sich bei dem Registranten um einen Minderjährigen unter 15 Jahren oder um einen Erwachsenen, der unter Vormundschaft oder Vormundschaft steht, kann sein gesetzlicher Vertreter alle aufgeführten Rechte ausüben. Es wird ein Nachweis über die gesetzliche Vertretung des Minderjährigen oder geschützten Erwachsenen verlangt.
16. GELTENDES RECHT UND STREITBEILEGUNG
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen unterliegen französischem Recht.
Das im Streitfall anwendbare Recht ist französisches Recht vor den zuständigen französischen Gerichten. Übersetzungen der AGB dienen nur zu Informationszwecken. Die AGB in französischer Sprache sind vor Gericht verbindlich.
Im Streitfall und erst nachdem eine schriftliche Anfrage an den zuständigen Kundendienst gesendet wurde und deren Antwort nicht zufriedenstellend war, oder wenn innerhalb eines Monats keine Antwort erfolgt, kann der Kunde eine Mediation in Anspruch nehmen, um den Streit gütlich beizulegen.
Den Streitparteien steht es jedoch frei, die Inanspruchnahme der Mediation anzunehmen oder abzulehnen. Die im Rahmen der Mediation vorgeschlagene Lösung ist für die Parteien nicht bindend.
Der Kunde findet auf den Websites von RATP, SNCF und OPTILE von ihren Vertretern oder auf den entsprechenden Kommunikationsmedien, die von jedem von ihnen eingesetzt werden, die Daten und die Adresse der Website des zuständigen Vermittlers, dem jeder Beförderer angehört, wobei der Kunde die Angelegenheit an den Vermittler seiner Wahl verweisen kann.
17. ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN VERKAUFS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Île-de-France Mobilités und die Beförderer können verpflichtet sein, diese Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen zu ändern. In diesem Fall werden die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Kunden durch Veröffentlichung in der Sammlung von Verwaltungsakten der Île-de-France Mobilités sowie auf der Website der iledefrance-mobilites.fr zur Kenntnis gebracht.
Übersetzungen der AGB dienen nur zu Informationszwecken. Die AGB in französischer Sprache sind vor Gericht verbindlich.