Allgemeine Verkaufs- und Nutzungsbedingungen (AEB) des Navigo Liberté + Vertrag über den Pass

Veröffentlicht am

Gültigkeitsdatum: ab Dezember 2025

Präambel

Der Abschluss und die Nutzung eines Navigo Liberté +-Vertrags auf einem Pass setzt die Kenntnis und vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen durch den Kontoinhaber und den Zahler dar, wenn diese sich vom Kontoinhaber unterscheiden, sowie derjenigen, die sich auf den Pass beziehen, auf dem der Vertrag geladen wird, und stellt diese Annahme dar. Der Zahler eines Vertrags im Namen eines nicht mündigen Minderjährigen oder eines Erwachsenen unter Vormundschaft oder Vormundschaft verpflichtet sich, ihm diese AGB mitzuteilen und ihn über seine Verpflichtungen zu informieren.

Der Navigo Liberté + Contract on Pass, erstellt von Île-de-France Mobilités (Île-de-France Transport Organising Authority), wird von S.A.S Comutitres verwaltet, im Folgenden als "Comutitres S.A.S" oder "Agence Navigo" bezeichnet, im Namen und Auftrag von Île-de-France Mobilités.

1. Definitionen

1.1 Der Name "Inhaber" bezeichnet die natürliche Person, die den Navigo Liberté + Vertrag im Pass verwendet.

1.2 Der Name "Zahler" bezeichnet die natürliche Person, unabhängig davon, ob sie sich vom Controller unterscheidet oder nicht, die vertraglich zustimmt, die Rechnungen des Controllers zu bezahlen. Der Zahler muss ein fähiger Erwachsener oder ein emanzipierter Minderjähriger sein.

1.3 Der Begriff "Carriers" bezeichnet Unternehmen, die einen öffentlichen Dienstvertrag oder eine Delegation mit Île-de-France Mobilités oder einer lokalen Organisationsbehörde abgeschlossen haben, die von Île-de-France Mobilités für den Betrieb von Personenverkehrslinien beauftragt wurde.

1.4 Der "Personal Space" bezieht sich auf das persönliche Konto "Île-de-France Mobilités Connect" des Kontoinhabers oder des Zahlers, das auf der www.iledefrance-mobilites.fr Website (verwaltet von Île-de-France Mobilités) erstellt wurde, unter der Überschrift "Ich manage meine Karte" (Bereich verwaltet von Comutitres S.A.S). Siehe die allgemeinen Nutzungsbedingungen der Seite sowie die Datenschutzregeln auf der Website der Île-de-France Mobilités (www.iledefrance-mobilites.fr).

1.5 Der Begriff "reduzierter Tarif" bezieht sich auf die für Karteninhaber geltenden Tarife, die den Kriterien der folgenden Profile entsprechen:

  • Begünstigte von Sozialhilfe und Verkehrssolidarität
  • Kinder von 4 bis unter 10 Jahren (kostenlos für Kinder unter 4 Jahren)
  • Inhaber einer "Großen Familien"-Karte
  • Behinderte Personen mit Nachweis

Weitere Details unter " Liste der Begünstigten für reduzierte Fahrpreise | Île-de-France Mobilités (iledefrance-mobilites.fr) "

1.6 Das "Koleben" verschiedener Tickets oder Verträge ist definiert als die Möglichkeit, diese Tickets oder Verträge auf demselben Medium zu laden. Weitere Informationen zu den Regeln des Zusammenlebens finden Sie auf der Website der Île-de-France Mobilités.

1,7 Bus-Straßenbahn-Fahrten und Metro-Train-RER-Fahrten mit einem Navigo Liberté + Pass werden rückwirkend bezahlt, entsprechend dem von Île-de-France Mobilités festgelegten Preis.

2. PRÄSENTATION UND ANWENDUNG

2.1 Der Navigo Liberté + sur passe-Vertrag ist ein Vertrag, der es Ihnen nach Abschluss ermöglicht, auf dem Verkehrsnetz der Île-de-France Mobilités zu reisen, ohne zuvor ein Ticket bezahlt zu haben. Der Betrag, der für die vom Kontoinhaber getanen Fahrten zu zahlen ist, wird durch Anwendung der in Artikel 3 festgelegten Tarifregeln bestimmt und monatlich, im Monat nach den durchgeführten Fahrten, vom Bankkonto des Zahlers abgebucht, zusätzlich zu etwaigen Verwaltungs- oder Nachverkaufsgebühren.

2.2 Der Navigo Liberté + Pass-Vertrag kann im öffentlichen Verkehrsnetz unter der Zuständigkeit der Île-de-France Mobilités genutzt werden und erlaubt Reisen mit:

  • Metrolinien in Île-de-France, mit einem speziellen Flughafentarif für Ein- und Ausstieg an der Station L14 Orly (siehe Navigo Liberté + auf der Pass-Tarifseite) (außer Orlyval);
  • RER/Zuglinien in der Île-de-France, mit einem speziellen Flughafentarif für Ein- und Ausfahrt an den TGV-Stationen Charles de Gaulle Airport 1 und Charles de Gaulle Airport 2 (siehe Navigo Liberté+ Fahrkartenseite auf Pass);
  • Buslinien, die durch eine Vereinbarung mit Île-de-France Mobilités abgedeckt sind und für die der Tarif Île-de-France gilt;
  • Die RoissyBus-Linie mit einem bestimmten Flughafentarif;
  • Straßenbahnlinien (T1 bis T14);
  • Die Tzen;
  • Die Montmartre-Standseilbahn;
  • Der Navigo Liberté+ ist auf Orlyval nicht gültig, der Kunde muss für ein bestimmtes Ticket bezahlen

2.3 Einsatz in U-Bahn, RER, Zug und Standseilbahn

In der RER, Bahn, Metro und Standseilbahn von Montmartre berechtigt der Navigo Liberté + Tarifvertrag den Inhaber zu einer Fahrt von 2:00 Stunden (zwei Stunden) ab der Validierung der Einreise. Diese Nutzungen sind vorbehaltlich der in Artikel 3.6 festgelegten Korrespondenzregeln möglich.

2.4 Einsatz in Bus, Straßenbahn und Tzen

Im Bus, der Straßenbahn und dem Tzen berechtigt der Navigo Liberté + Vertrag auf einer Karte dem Inhaber eine Fahrt von 1:30 Stunden (eine Stunde und dreißig Minuten) ab dem Zeitpunkt der Einreisevalidierung, vorbehaltlich der in Artikel 3.6 festgelegten Regeln.

2.5 Gleiche Nutzung

Der Navigo Liberté + Vertrag auf einem Pass berechtigt den Nutzer zu einer Reise zwischen der ersten Validierung am Eingang und dem Ausgang des Netzes, einschließlich Zwischenverbindungsvalidierungen, unabhängig vom verwendeten Transportmittel.

Zusammenfassungstabelle der autorisierten Reisezeiten (maximale Dauer, in der der Nutzer mit einer einzigen berechneten Reise reisen kann):

  • Bus-/Straßenbahnfahrt: 1:30 Uhr
  • Metro/RER/Zugfahrt: 2:00 Uhr

3. PREISGESTALTUNG

3.1 Die Preisgestaltung wird von der Île-de-France Mobilités festgelegt.

3.2 Preisinformationen sind verfügbar:

  • Auf der Website www.iledefrance-mobilites.fr Abschnitt "Preise"
  • Auf den Plakaten an den Transportorten und beim Abonnement des Dienstes
  • Auf der Website zur Reiseplanberechnung (www.iledefrance-mobilites.fr) mit einer Angabe des Einheitspreises einer Reise
  • Im Tarifführer der Île-de-France Mobilités
  • Auf den Webseiten der Anbieter

3.3 Der aktuelle Satz ist ein öffentlicher Tarif (Vollpreis).

Wenn der Karteninhaber von einem reduzierten Fahrpreis profitiert, wird der Rabattsatz entsprechend seinem reduzierten Tarif auf den vollen Tarif angewendet. Die Beendigung des reduzierten Tarifs führt automatisch zur Anwendung des vollen Tarifs am ersten Tag des folgenden Monats.

Fahrpreisgestaltung

3.4 Jede vom Kontoinhaber durchgeführte Fahrt wird zu dem Preis berechnet, der dem verwendeten Transportmittel und der zurückgelegten Route entspricht:

3.4.1 Wenn der Kontoinhaber den Einstieg in den Bus, die Straßenbahn oder den Tzen validiert, wird seine Fahrt zum Preis eines einzelnen Bus-/Straßenbahnfahrpreises berechnet. Die Hin- und Rückfahrt und die Unterbrechung der Fahrt auf derselben Bus-, Straßenbahn- oder Tzen-Linie (auch wenn sie innerhalb von 1:30 Uhr stattfindet) führen zur Abrechnung einer neuen Fahrt.

3.4.2 Wenn der Inhaber den Einstieg in die U-Bahn, RER oder den Zug validiert, wird seine oder ihre Fahrt für den Wert einer einzelnen Metro-Zug-RER-Fahrt bis zum Verlassen des Kontrollbereichs belastet. Die Hin- und Rückfahrt und die Unterbrechung der Fahrt auf derselben Linie (auch wenn sie innerhalb von 2:00 Uhr stattfinden) führen zur Rechnungsstellung einer neuen Fahrt.

3.4.3 Wenn die Reise am Flughafen Orly beginnt oder endet, wird dem Zahler unabhängig vom Ziel oder Abflug des Inhabers ein bestimmter Flughafensatz berechnet.

3.4.4 Wenn die Reise am Flughafen Roissy Charles de Gaulle (Flughafen Charles de Gaulle 1 und Flughafen Charles de Gaulle 2 TGV) beginnt oder endet, wird dem Zahler ein Tarif berechnet, der vom Ziel- oder Abfahrtsbahnhof des Inhabers abhängt.

3.4.5 Wenn der Kontoinhaber nach einer Metro-/Zug-/RER-Fahrt innerhalb von 1 Stunde 30 (eine Stunde und dreißig Minuten) nach Beginn der Metro-/Zug-/RER-Fahrt eine Bus-/Straßenbahnfahrt macht, wird nur eine Fahrt berechnet.

3.4.6 Wenn der Kontoinhaber eine Bus-/Straßenbahnfahrt vor einer Metro-/Zug-/RER-Fahrt innerhalb von 1:30 (eine Stunde und dreißig Minuten) nach Beginn der Bus-/Straßenbahnfahrt macht, wird nur eine Fahrt berechnet;

3.4.7 Wenn der Kontoinhaber den Einstieg in den RoissyBus validiert, wird seine Fahrt zum Preis einer RoissyBus-Fahrt abgerechnet. Die Hin- und Rückfahrt und die Unterbrechung der Fahrt führen zur Abrechnung einer neuen RoissyBus-Fahrt.

3.4.8 Wenn der Inhaber den Zugang zur Montmartre-Standseilbahn validiert, wird seine Fahrt zum Preis einer Metrofahrt berechnet.

Verbindungspreise

Unter einem Transfer versteht man den Wechsel auf eine andere Transportlinie, ohne Hin- und Herfahren auf der gleichen Linie und ohne Unterbrechung auf der gleichen Linie.

3.5 Verbindungen zwischen Bus, Straßenbahn und Tzen für 1 Stunde 30 Minuten (eine Stunde und dreißig Minuten) führen nicht zu einer neuen Fahrt.

3.6 Verbindungen innerhalb des Schienennetzes (Metro, RER/Zug) führen nicht zur Rechnungsstellung einer neuen Fahrt innerhalb der folgenden Grenzen:

Überschreitet die Reisezeit die Gültigkeit des Tickets oder des autorisierten Anschlusses oder handelt es sich um einen unautorisierten Umstieg, wird eine neue Fahrt berechnet.

3.7 Verbindungen zwischen dem Bahnnetz (Metro, RER, Zug) und dem Überlandnetz (Bus, Tram und Tzen) werden (Geländefahrt ohne Gebühr) unter folgenden Bedingungen angeboten:

  • Wenn der Kontoinhaber eine Bus-/Straßenbahnfahrt vor einer RER-, Zug- oder Metrofahrt unternimmt, muss die Validierung am Eingang der RER, des Zuges oder der Metro innerhalb von 1:30 Uhr (eine Stunde und dreißig Minuten) nach der Validierung am Eingang zum Bus/der Straßenbahn erfolgen.
  • Wenn der Kontoinhaber nach einer RER-Fahrt eine Bus- oder Straßenbahnfahrt antreibt, muss die Validierung am Eingang des Busses/der Straßenbahn innerhalb von 1 Stunde 30 (eine Stunde und dreißig Minuten) nach der Validierung am Ausgang des RER/Zuges erfolgen.
  • Wenn der Kontoinhaber nach einer Metrofahrt eine Bus-/Straßenbahnfahrt unternimmt, muss die Bestätigung beim Einstieg in den Bus/die Straßenbahn innerhalb von 1:30 Stunden (eine Stunde und dreißig Minuten) nach der Bestätigung beim Einstieg in die Metro erfolgen.

Überschreitet die Anschlusszeit die genehmigte Anschlusszeit, wird die Bus-/Straßenbahnfahrt zum aktuellen Tarif berechnet.

3.8 Der für Tagesreisen in Rechnung gestellte Betrag ist auf den Preis des Navigo-Tages begrenzt. Alle Zonen sind Flughafenfahrten ausgeschlossen (siehe Artikel 2.2).

Zusammenfassung der Zeiträume, in denen Verbindungen genehmigt werden: vorbehaltlich der insgesamt zulässigen Reisezeiten, die in Artikel 2.5 gelten

  • Erste Validierung zwischen der Straßenbahn/dem Bus oder der U-Bahn/Zug/der Fahrt mit der Straßenbahn/dem Bus: 1:30 Uhr zwischen der Validierung am Eingang und der Validierung beim Umstieg
  • Erste Validierung zwischen Metro/Zug und Metro/Zug: 2:00 Uhr zwischen der eingehenden Validierung und der Transfervalidierung

Einmalige Operation

3.9 Im Falle einer einmaligen Operation zur Preisgestaltung des Navigo Liberté + Produkts auf Pass, die dem Vertragsinhaber und/oder Kostenträger zugutekommen kann, werden während des Betriebszeitraums detaillierte Informationen zum Betrieb auf der Website der www.iledefrance-mobilites.fr bereitgestellt.

4. BEDINGUNGEN UND ABONNEMENT

4.1 Die Bedingungen, um einen Navigo Liberté + Vertrag abzuschließen, sind wie folgt:

  • Der Kontoinhaber und der Zahler müssen natürliche Personen sein;
  • Der Zahler muss ein fähiger Erwachsener oder ein emanzipierter Minderjähriger sein;
  • Der Registrant und der Kostenträger müssen jeweils eine E-Mail-Adresse und eine Mobiltelefonnummer angeben, außer wenn der Registrant ein nicht emanzipierter Minderjähriger oder ein Erwachsener unter Vormundschaft oder Kuratorschaft ist;
  • Der Inhaber muss die Bedingungen für den Erhalt des Navigo-Passes erfüllen (siehe die Nutzungsbedingungen für Navigo Pass) oder bereits einen Navigo-Pass besitzen.
  • Der Zahler eines Vertrags, der wegen nicht regularisierter Zahlung beendet wurde, darf für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Ende nicht der Zahler eines anderen Vertrags sein. Wenn der Zahler während dieses Zeitraums seine Schuld bei der Navigo-Agentur beglitt, kann er erneut zum Zahler ernannt werden.
  • Der Zahler, der eine Mitteilung über die zu zahlenden Beträge von Île-de-France Mobilités erhalten hat, kann nicht der Zahler eines neuen Navigo Annuel-Passes sein; stellen Sie sich R und einen Navigo Liberté + Vertrag für 2 Jahre ab Erhalt der Mitteilung vor. Wenn der Zahler in diesem Zeitraum seine Schuld beim Finanzministerium begleicht, kann er nach einer Bearbeitungsfrist von 21 Kalendertagen erneut zum Zahler ernannt werden.
  • Für einen Inhaber, dessen Vertrag bereits wegen festgestellten Betrugs gekündigt wurde (siehe Artikel 12.11), muss der Inhaber eine Wartezeit von 3 Jahren ab dem Ende warten.
  • Der Navigo Liberté + Pass-Vertrag ist ausschließlich auf einem personalisierten Navigo-Pass belastet, der streng persönlich und nicht übertragbar ist und bis zur Übergabe an den Inhaber Eigentum der Île-de-France Mobilités ist. Beachten Sie die Nutzungsbedingungen des Navigo-Passes. Die Navigo Découverte, Navigo imagine R oder Navigo Jahreskarten können nicht für einen Navigo Liberté + Pass-Vertrag verwendet werden.
  • Damit ein Inhaber von einem reduzierten Tarif profitieren kann, muss er oder sie die zum Zeitpunkt des Vertrags angeforderten unterstützenden Dokumente und jederzeit während der Vertragslaufzeit vorlegen können. Die Liste dieser unterstützenden Dokumente ist auf der Website der Île-de-France Mobilités verfügbar. Wenn Sie zum ersten Mal den Navigo Liberté + Vertrag auf einem Pass mit der Bitte um einen reduzierten Tarif abschließen, gilt der reduzierte Tarif sofort, sobald das unterstützende Dokument validiert ist.

4.2 Der Navigo Liberté + Pass-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kontoinhaber kann seinen Vertrag am Tag des Abonnements oder zu einem späteren Zeitpunkt (bis zu 60 Tage nach Vertragsabschluss) beginnen.

Der Navigo Liberté + Vertrag auf Pass ist über das Internet, in der Verkaufsagentur der Anbieter und an bestimmten RATP-Schaltern möglich.

  • Vom Internet aus dem persönlichen Raum: Der Kontoinhaber und der Zahler müssen das Online-Formular ausfüllen, insbesondere die Bankdaten (BIC/IBAN) des für den Vertrag abgebuchten Kontos, die Dokumente zum Vertragsabonnement elektronisch unterschreiben, das SEPA-Lastmandat unterschreiben, die Bedingungen des Navigo Liberté + Vertrags auf Pass sowie die Nutzungsbedingungen des Navigo-Passes akzeptieren, falls ein neuer Pass ausgestellt wird. Es sei darauf hingewiesen, dass für die Abschluss eines Navigo Liberté + Vertrags auf Pass die Erstellung eines persönlichen Raums für den Kontoinhaber verpflichtend ist.
  • In der Verkaufsstelle der Carriers, an den RATP-Kassen oder an den Navigo SNCF Service Counters: Der Kontoinhaber und der Zahler müssen die erforderlichen Informationen zur Ausfüllung des Formulars bereitstellen, die Bankdaten (BIC/IBAN) des für den Vertrag abgebuchten Kontos, die Dokumente zum Vertragsabonnement unterschreiben, die SEPA-Lastschrift unterzeichnen, die Nutzungsbedingungen des Navigo Liberté + Vertrags auf Karte sowie die Nutzungsbedingungen des Navigo-Passes, falls ein Pass ausgestellt wird. Ist der Kontoinhaber ein nicht emanzipierter Minderjähriger oder ein Erwachsener unter Vormundschaft oder Kuratorschaft, sind die Unterzeichnung des Vertrags und die GTCSU für den Kontoinhaber nicht verpflichtend. Im Fall eines Zahlers, der vom Inhaber getrennt ist, müssen Zahler und Inhaber anwesend sein, mit Ausnahme eines nicht emanzipierten minderjährigen Inhabers oder eines Erwachsenen unter Vormundschaft oder Kuratorschaft.

4.3 Gemäß den Artikeln L. 221-2 des Verbrauchergesetzbuchs können vertragsbezogene Dienstleistungen nicht dem Rückzugsrecht unterliegen.

4.4 Eine Kopie der Navigo Liberté + T&Cs auf Pass wird systematisch beim Abonnement bei der Verkaufsagentur der Carriers, den RATP-Kassen oder den Navigo SNCF Services Counters ausgehändigt. Sie sind auch beim Abonnement über das Internet verfügbar. Die Navigo Liberté + T&Cs auf Pass sind jederzeit über www.iledefrance-mobilites.fr Abschnitt "T&Cs List" zugänglich.

Bewerbungsgebühren

4.5 Die Anmeldegebühr ist beim ersten Abonnement kostenlos. Im Falle eines neuen Abonnements (nach Vertragsbeendigung) wird eine Verwaltungsgebühr entsprechend den zum Zeitpunkt des Abonnements geltenden Tarifen erhoben. Diese Gebühren betragen 8 € inklusive Mehrwertsteuer für den vollen Preis und 4 € für den reduzierten Preis und werden von der ersten Rechnung abgezogen.

5. Verteilung des Navigo-Passes und Verladung des Vertrags

5.1 Verteilung des Navigo-Passes und Ladung des Vertrags:

  • Am Ende eines Online-Abonnements:
  • Wenn der Karteninhaber nicht im Besitz eines gültigen Navigo-Passes ist, kann er wählen, ob er eine Bestellung mit Lieferung nach Hause aufgeben oder seinen Pass in der Verkaufsstelle der Beförderer, an den Verkaufsstellen der RATP oder an den Navigo SNCF-Serviceschaltern abholen möchte. In beiden Fällen wird der Ausweis für den Vertrag ausgestellt.
  • Wenn der Karteninhaber bereits einen gültigen Navigo-Pass besitzt, muss er ab 48 Stunden nach der Validierung seines Abonnements per Telefon über die Île-de-France Mobilités-Anwendung (im App Store oder Play Store herunterladbar) zu einem Fahrkartenschalter oder zu einem Geldautomaten der RATP- oder SNCF-Anbieter gehen, um seinen Vertrag zu laden.
  • Ab dem Datum der Validierung seines Abonnements hat der Karteninhaber eine Frist von 4 Monaten , um seinen Vertrag auf seinen Navigo-Pass zu laden.
  • Nach Ablauf dieser Frist wird der Vertrag des Inhabers gekündigt.
  • Am Ende eines Abonnements bei der Verkaufsagentur der Anbieter, an RATP-Verkaufsstellen oder an den Navigo SNCF Services Counters wird der Vertrag auf den Navigo-Pass des Inhabers geladen. Besitzt der Inhaber keinen gültigen Navigo-Pass, wird ein neuer Navigo-Pass für den Vertrag ausgestellt.

5.2 Koexistenz des Vertrags:

Das "Koleben" verschiedener Tickets oder Verträge wird definiert als die Möglichkeit, diese Tickets oder Verträge auf denselben Pass zu laden. Die Regeln für das Zusammenleben von Wertpapieren und Verträgen sind auf der www.iledefrance-mobilites.fr Website verfügbar.

6. Bestätigung

6.1 Der Inhaber muss den Navigo-Pass mit seinem Navigo Liberté + Vertrag systematisch auf den Validierungsgeräten der Carrier vor jeder Fahrt beim Eintreten ins Netz und/oder beim Einsteigen in das Fahrzeug validieren, aber auch während der An- und Ausstiege auf den RER-/Zugkontrollgleisen unter Androhung eines Verstoßes.

6.2 Die Validierung ist gleichbedeutend mit der Ausstellung eines Tickets, für das die Rechnungsstellung aufgeschoben wird.

6.3 Es ist nicht möglich, Ihren Navigo Liberté + Vertrag mehr als einmal auf dem Pass zu validieren, um die Reise mehrerer Personen zu ermöglichen.

6.4 Wenn der Pass sowohl einen Navigo Liberté + Kontrakt beim Pass als auch einen All-Zone-Pass enthält, wird der Pass als Priorität validiert (sofern das Datum gültig ist). Im Navigo Liberté + Pass-Vertrag wird dann keine Reise berechnet.

6.5 Sollte man den Navigo-Pass vergessen, auf dem der Navigo Liberté + Sur-Passe-Vertrag geladen ist, muss der Kontoinhaber für die Reise ein Ticket kaufen. Das wird nicht erstattet.

7. Kontrolle

7.1 Im Falle einer Inspektion muss der Inhaber zu Beginn der Reise seinen Navigo-Pass (mit Foto und Nachname/Vornamen) vorlegen, auf dem der Navigo Liberté + Vertrag auf einem gültigen Pass geladen ist.

7.2 Die Feststellung der Nichteinhaltung der Grundsätze der systematischen Validierung (Artikel 6) und/oder der Nutzungsregeln des Vertrags (Artikel 2) führt zur Zahlung einer Pauschalentschädigung und etwaiger Verwaltungskosten gemäß den für den öffentlichen Personenverkehr geltenden Vorschriften in der Region Île-de-France.

7.3 Wenn der Täter innerhalb von zwei Monaten nach der Straftat nicht an den Zusteller zahlt, ist er verpflichtet, die erhöhte Festgeldstrafe zu zahlen, die vom Schatzamt erhoben wird (Artikel 529-5 der Strafprozessordnung).

8. Zahlung des Vertrags

8.1 Eine Rechnung wird monatlich f��r den Zeitraum ausgestellt, der dem vorherigen Monat entspricht. Es berücksichtigt die Summe der vom Kontoinhaber im vorangegangenen Kalendermonat absolvierten Fahrten mit den Abzügen gemäß Artikel 3 sowie die Kosten (Verwaltungsgebühren im Falle eines neuen Abonnements, After-Sales-Service) und etwaige Rückerstattungen. Die Rechnung wird dem Kontoinhaber in seinem persönlichen Bereich zur Verfügung gestellt, mit Ausnahme eines Vertrags für einen minderjährigen oder erwachsenen Kontoinhaber unter Kuratorschaft oder Vormundschaft, für den die Rechnung auch im persönlichen Bereich des Zahlers verfügbar ist.

8.2 Der Navigo Liberté + Pass-Vertrag ist nur per Lastschrift zu zahlen. Das Bankkonto des Zahlers wird jeden Monat vom fälligen Betrag abgebucht.

8.3 Ein Zahler kann mehrere Navigo Liberté + Verträge auf Pass bezahlen. Die Anzahl der Verträge ist jedoch auf 10 pro Zahler begrenzt.

8.4 Wenn der Kontoinhaber erstattet wird und weder gereist ist noch Kosten hat, oder wenn die Höhe der Reisekosten und Ausgaben geringer ist als die Rückerstattung, wird eine Kreditrechnung zugunsten des Inhabers ausgestellt.

8,5 Die Gesamtmenge der an einem Tag absolvierten Fahrten, mit Ausnahme von Flughafenfahrten (über RER und/oder Metro und/oder Roissybus), ist auf den Preis des Navigo-Tages begrenzt. Informationen zum Navigo Jour sind auf der Website www.iledefrance-mobilites.fr Bereich "Preise" verfügbar.

8.6 Jede Belastung wird zwischen dem 10. und 20. des Monats für die Rechnung zum Vormonat vorgenommen. Der Zahler wird im Voraus, per E-Mail, über den abgebuchten Betrag und das Fälligkeitsdatum der Belastung informiert. Im Fall einer Kreditrechnung erfolgt eine Überweisung auf das Bankkonto des Zahlers gemäß demselben Zeitplan wie die Lastschriften.

8.7 Die Navigo-Agentur kann verpflichtet sein, dem Zahler innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung für fällige Punkte (absolvierte Fahrten, Verwaltungs- und Nachsorgegebühren) zu stellen. Der Zahler wird im Voraus informiert.

9. ZAHLUNGSVORFALL

9.1 Im Falle einer Zahlungsablehnung, die zu einem Sollsaldo auf dem Navigo Liberté + Vertrag auf Übergabe führt, informiert die Navigo-Agentur den Kontoinhaber und den Zahler per E-Mail und SMS. Wenn die Bank die Belastung innerhalb von 5 Tagen nach Benachrichtigung der Navigo-Agentur über die Ablehnung der Lastschrift nicht regelt, wird der Navigo Liberté + Vertrag auf Karte ausgesetzt.

9.2 Im Falle einer Aussetzung kann der Kontoinhaber mit seinem Navigo Liberté + Vertrag nicht mehr fahren. Wenn innerhalb von 30 Tagen nach der Benachrichtigung der Navigo Agency über die Ablehnung der Lastschrift durch die Bank keine Regularisierung erfolgt, wird der Navigo Liberté + Vertrag auf dem Karteninhaber-Pass gekündigt. Die Navigo Agency benachrichtigt den Kontoinhaber und den Zahler per E-Mail und SMS.

9.3 Aussetzung und Beendigung befreien Sie nicht von der Zahlung für die Fahrten bis zur tatsächlichen Vertragsaussetzung.

9.4 Eine unbezahlte Schuld kann beglichen werden:

  • Über das Internet, aus dem persönlichen Bereich des Kontoinhabers oder des Zahlers
  • In der Verkaufsstelle der Beförderer, in den Verkaufsstellen der RATP oder an den Navigo SNCF-Serviceschaltern
  • Telefonisch durch Kontaktaufnahme mit der Navigo Agency (09.69.39.22.22 , gebührenfreier Anruf)

9.5 Ist die für den Vormonat ausgestellte Rechnung Gegenstand einer unbezahlten Rechnung, die nicht reguliert wurde, wird die neue Rechnung für die im laufenden Monat absolvierten Fahrten ausgestellt und dem Kontoinhaber in seinem persönlichen Bereich zur Verfügung gestellt. Diese Rechnung ist jedoch nicht Gegenstand einer Forderung nach Lastschrift und muss gemäß den in Artikel 9.4 angegebenen Mitteln bezahlt werden. Der Zahler haftet dann gegenüber der Navigo-Agentur für die Summe der beiden fälligen Rechnungen.

9.6 Am Ende eines Jahres nach Beendigung des Vertrags erhält der Zahler eine Mitteilung über die zu zahlenden Beträge von Île-de-France Mobilités, veröffentlicht vom Staatskassenamt, falls er seine Schuld noch nicht geregelt hat.

  • Die Mitteilung über die zu zahlenden Beträge wird dem Zahler per Post zugestellt.
  • die Zahlung dieser Beträge darf nur an die Staatskasse in einer Filiale der Staatskasse, in einem angeschlossenen Tabakgeschäft oder auf der payfip.gouv.fr Website erfolgen. Die akzeptierten Zahlungsbedingungen sind in der Mitteilung der zu zahlenden Beträge festgelegt
  • Bestimmte Handlungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Vertrags werden blockiert
  • Pfändungsklagen, insbesondere in Bezug auf Bankkonten oder Gehälter, können von Île-de-France Mobilités eingeleitet werden.

10. EINSICHTNAHME IN DIE VERBRAUCHSÜBERWACHUNG, RECHNUNGEN UND LASTSCHRIFTEN

10.1 Konsultation der Verbrauchsüberwachung: Die monatliche Verbrauchsüberwachung ermöglicht es dem Kontoinhaber, die Fahrten (ohne genaue Angabe des Ortes), die er im laufenden Monat gemacht hat, sowie deren Höhe zu überprüfen. Sie kann im persönlichen Bereich des Kontoinhabers konsultiert werden (mit Ausnahme eines Vertrags mit einem minderjährigen oder erwachsenen Kontoinhaber unter Vormundschaft, für den auch die Konsumüberwachung im persönlichen Bereich des Zahlers verfügbar ist) vom 6. Tag des Monats bis zum 5. Tag des folgenden Monats. Die Informationen zur Konsumüberwachung dienen ausschließlich Informationszwecken. Verwaltungs- oder Aftersales-Servicegebühren werden nicht berücksichtigt. Die endgültige Aufstellung der Fahrten und etwaiger Kosten wird in der Rechnung festgehalten, die frühestens am 5. des folgenden Monats verfügbar sein wird.

10.2 Konsultation von Rechnungen: Rechnungen für die letzten 24 Monate können aus dem persönlichen Bereich des Kontoinhabers eingesehen und heruntergeladen werden (mit Ausnahme eines Vertrags mit einem minderjährigen oder erwachsenen Kontoinhaber unter Vormundschaft, für den Rechnungen auch im persönlichen Bereich des Zahlers verfügbar sind). Die Rechnung für die Reisen des Vormonats ist zu Beginn des Monats verfügbar (spätestens am 5. des Monats). Wenn keine Reise gemacht wird, wird keine Rechnung ausgestellt.

11. Nutzungsbedingungen des Navigo-Passes

Der Inhaber verpflichtet sich, die bei der Nutzung des Navigo-Passes getroffenen Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um dessen ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Diese Regeln sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkauf und Nutzung des Navigo Pass festgelegt und auf www.iledefrance-mobilites.fr verfügbar. Der Inhaber, der noch im Besitz eines gültigen Ausweises ist, also jünger als 10 Jahre ist, und die Fahrkarten aufladen möchte, darf diese nicht wiederverwenden, wenn sein oder ihre Verträge mindestens 5 Jahre inaktiv waren, da seine Daten in unseren Systemen archiviert wurden. Daher verpflichtet sich der Kontoinhaber, ein neues Abonnement abzuschließen und einen neuen Pass bei einer kommerziellen Agentur oder online zu erhalten. Es kann keine Rückerstattung erfolgen, wenn ein Ticket auf den genannten Pass geladen wird.

12. KUNDENDIENST

12.1 Ein After-Sales-Service ist nur möglich, wenn der Navigo Liberté + Vertrag des Inhabers keine unbezahlte Rechnung enthält. Die Regularisierungsmittel sind in Artikel 9.4 angegeben.

AFTER-SALES-SERVICE: ÄNDERUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

12.2 Der Kontoinhaber und der Zahler können ihre Post-, Telefon- und E-Mail-Adressen sowohl in ihrem persönlichen Bereich als auch bei der Verkaufsagentur des Anbieters, den RATP-Kassen oder dem Navigo SNCF Services Ticket Office ändern.

KUNDENDIENST ÄNDERUNG DER ZAHLER- UND BANKVERBINDUNG

12.3 Jede After-Sales-Service-Aktion, die Auswirkungen auf Lastschriften hat (Änderung der Bankdaten des Zahlers oder Änderung des Zahlers), wird für die nächste Lastschrift berücksichtigt. Der Zahler stellt sicher, dass es keine Zahlungsunterbrechung gibt.

12.4 Der Zahler, der das zu belastende Konto ändern möchte, kann die Änderung vornehmen:

  • Entweder über das Internet, indem Sie sich mit Ihrem persönlichen Bereich verbinden;
  • Entweder in der Verkaufsstelle der Beförderer, in den Verkaufsstellen der RATP oder an den Navigo SNCF-Serviceschaltern.

12.5 Die Änderung des Zahlers kann erfolgen:

  • Durch den Datenverantwortlichen, indem er sich mit dem Internet in seinem persönlichen Bereich verbindet. Dann erhält der neue Zahler eine E-Mail, in der er aufgefordert wird, den Antrag des Karteninhabers zu bestätigen. Er überprüft die vom Kontoinhaber bereitgestellten Informationen, ändert sie gegebenenfalls, unterzeichnet elektronisch die Dokumente im Zusammenhang mit dem Abonnement und akzeptiert die AGB des Navigo Liberté + Vertrags auf Pass.
  • Entweder bei der Verkaufsstelle der Anbieter, an den RATP-Verkaufsstellen oder an den Navigo SNCF Services Counters in Anwesenheit des Kontoinhabers und des neuen Zahlers: Der neue Zahler füllt das Formular aus, seine Bankdaten (BIC/IBAN), unterschreibt die Vertragsunterlagen und akzeptiert die Vertragsbedingungen.

Der Kontoinhaber hat auch die Möglichkeit, Zahler seines Vertrags zu werden.

12.6 Der Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats erfolgt ausschließlich online aus dem persönlichen Bereich des Zahlers und durch das Stellen der Anfrage über das Kontaktformular auf der www.iledefrance-mobilites.fr Website. Jeder Antrag auf Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats muss von der Ernennung eines anderen Zahler oder dem Antrag auf Vertragsbeendigung begleitet werden. Falls dies nicht gelingt, kündigt die Navigo-Agentur den Navigo Liberté + Vertrag mit dem Pass des Karteninhabers (siehe Artikel 12.11).

NACHVERKAUFSSERVICEVERTRAG: AUSSETZUNG UND WIEDERAUFNAHME

12.7 Die Suspendierung gilt maximal ein (1) Jahr. Der Vertrag wird gesetzlich von Agence Navigo beendet, falls der Vertrag nach diesem Zeitraum nicht wieder aufgenommen wird.

12.8 Aussetzung und Wiederaufnahme auf Initiative des Kontoinhabers oder des Zahlers: Der Vertrag kann jederzeit ausgesetzt und dann wieder aufgenommen werden. Ist der Vertrag im Rückstand, muss der Inhaber oder Zahler, falls der andere ist, zunächst die Situation regeln, bevor er den Vertrag aussetzt (der Vertrag wird dann wieder aktiv). Die Anfrage kann bei der Verkaufsstelle der Carriers, an den RATP-Verkaufsstellen oder an den Navigo SNCF Services Counters gestellt werden. Der Navigo-Pass wird sofort aktualisiert. Der Kontoinhaber oder der Zahler kann ein sofortiges oder aufgeschobenes Aussetzungs- und Wiederaufnahmedatum wählen (innerhalb eines maximalen Zeitraums von 60 Tagen im Voraus). Der Inhaber kann überprüfen, ob seine Anfrage berücksichtigt wurde, indem er sich in seinen persönlichen Bereich einloggt. Im Falle einer Nichtzahlung kann der Vertrag nicht ausgesetzt oder wieder aufgenommen werden. Die Regularisierungsmittel sind in Artikel 9.4 angegeben.

12.9 Wiederaufnahme nach Aussetzung auf Initiative der Navigo-Agentur: Um einen ausgesetzten Vertrag auf Initiative der Navigo-Agentur wieder aufzunehmen, muss der unbezahlte Betrag reguliert werden. Die Mittel der Regularisierung sind in Abschnitt 9.0 dargelegt. Nach der Regularisierung muss der Kontoinhaber in die Île-de-France Mobilités-Anwendung (herunterladbar im App Store oder Play Store), im Menü "Kaufen" oder zu einer Verkaufsstelle oder zu einem RATP- oder Transilien SNCF-Gerät gehen, um seinen Navigo Liberté + Vertrag beim Durchlaufen wieder zu aktivieren. Findet die Regularisierung bei der Verkaufsstelle der Anbieter, den RATP-Verkaufsstellen oder im Navigo SNCF Services Ticket Office statt und die Person, die den Pass regularisiert, im Besitz des Inhabers des Navigo-Passes ist, wird der Pass sofort wieder aktiviert. andernfalls wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Antrag auf Reaktivierung gestellt, wenn der Inhaber den Navigo-Pass besitzt. Im Fall eines reduzierten Tarifs gilt er erneut, wenn der Vertrag übernommen wird, sofern das unterstützende Dokument noch gültig ist.

AFTER-SALES-SERVICE-VERTRAG: KÜNDIGUNG

12.10 Beendigung auf Initiative des Kontoinhabers oder Zahlers: Der Vertrag kann jederzeit beendet werden, sofern er sich nicht in einer Situation der Nichtzahlung befindet :

  • Vom Handy aus: Gehen Sie zur mobilen App Île-de-France Mobilités. Die Anwendung kann aus dem Apple Store oder Play Store heruntergeladen werden.
  • Online aus dem persönlichen Bereich des Kontoinhabers oder Zahlers. Die Stornierung tritt erst in Kraft, nachdem der Navigo-Pass an einem Verkaufsort oder auf einem RATP- oder Transilien SNCF-Gerät aktualisiert wurde, frühestens 48 Stunden nach der Anfrage im Internet.
  • In der Verkaufsagentur der Carriers, an den RATP-Kassen oder an den Navigo SNCF Service Counters. Der Pass wird sofort aktualisiert.

Fahrten, die bis zum effektiven Kündigungsdatum unternommen wurden, werden in der Abrechnung gezählt und im Folgemonat abgebucht.

12.11 Beendigung auf Initiative der Navigo-Agentur:

Der Vertrag wird von Agence Navigo gesetzlich aus folgenden Gründen beendet:

  • Im Falle von Betrug, der in der Erstellung der Abonnementdatei festgestellt wurde, falscher Erklärung, Fälschung von Belegen.
  • Im Falle von Betrug, der bei der Nutzung des Navigo Liberté + Vertrags über den Pass festgestellt wurde, d. h. Nichteinhaltung der Nutzungsregeln (gemäß Artikel 2) und der Validierung (gemäß Artikel 6)
  • Im Falle unbezahlter Forderungen, die nicht unter den in Artikel 9 genannten Bedingungen beglichen wurden
  • Im Falle des Widerrufs eines SEPA-Lastschriftmandats ohne Ernennung einer neuen Verpflichtung durch einen Zahler und Unterzeichnung eines neuen SEPA-Mandats
  • Im Falle einer Suspendierung von mehr als 12 Monaten.
  • Entscheidung, das Tarifangebot von Île-de-France Mobilités zu stornieren

Die Agentur Navigo benachrichtigt die Stornierung per E-Mail an den Kontoinhaber und den Zahler.

NAVIGO PASS KUNDENDIENST: VERLUST ODER DIEBSTAHL, BESCHÄDIGTER PASS

Beachten Sie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für den Navigo Pass.

12.12 Der Zahler hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Tickets, die zwischen dem Datum des Verlusts oder Diebstahls und dem Antrag auf Annullierung des Passes oder der Suspendierung mit Neugestaltung des Passes verwendet werden.

12.13 Im Falle einer Telefonanmeldung oder in Ihrem persönlichen Bereich mit Erhalt des Zugangs per Post werden die Gebühren von der nächsten Rechnung abgezogen.

12.14 Im Fall eines defekten oder beschädigten Navigo-Passes mit einem Navigo Liberté + Vertrag auf einer Karte wird kein Pannengutschein vergeben. Wenn der Karteninhaber reisen möchte, muss er Tickets kaufen, die jedoch nicht erstattet werden.

AFTER-SALES-SERVICE FÜR DIE ÄNDERUNG ODER ERNEUERUNG VON TARIFEN

12.15 Der Zahler oder Inhaber (fähiger Erwachsener oder befreiter Minderjähriger), der den Satz ändern möchte, kann die Änderung vornehmen:

  • Entweder über das Internet, indem Sie sich mit Ihrem persönlichen Bereich verbinden;
  • Entweder in der Verkaufsstelle der Beförderer, in den Verkaufsstellen der RATP oder an den Navigo SNCF-Serviceschaltern.

Um in den Genuss eines ermäßigten Tarifs zu kommen, muss der Kunde ein gültiges Belegdokument vorlegen (siehe Artikel 4.1).

12.16 Wenn der Antrag auf den reduzierten Satz ausläuft, werden der Kontoinhaber und der Zahler, falls unterschiedlich, im Voraus per E-Mail informiert. Um weiterhin von einem reduzierten Satz zu profitieren, muss der Kunde ein neues unterstützendes Dokument vorlegen, das dem gewünschten Satz entspricht. Falls Letzteres nicht bereitgestellt wird oder das vorliegende Dokument ungültig ist, wird der Vertrag automatisch am ersten Tag des folgenden Monats auf den vollen Preis umgestellt.

12.17 Jeder Antrag auf Änderung oder Verlängerung eines reduzierten Fahrpreises muss vor dem 25. des laufenden Monats gestellt werden, um im folgenden Monat berücksichtigt zu werden, vorbehaltlich der Gültigkeit des Beweises.

13. REKLAMATIONEN

Der Kontoinhaber oder der Zahler kann eine Beschwerde online aus seinem persönlichen Bereich über das Kontaktformular einreichen. Abrechnungsansprüche müssen innerhalb von 90 Tagen nach Eingang der strittigen Rechnung gestellt werden. Nach diesem Zeitraum werden die Validierungsdaten endgültig gelöscht und kein Rückerstattungsantrag, weder vollständig noch teilweise, akzeptiert.

14. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

14.1 Kontakt: Die Navigo-Agentur kann durch das Senden einer Nachricht über das Informationsanforderungsformular kontaktiert werden, das im persönlichen Bereich des Kontoinhabers oder Zahlers auf der www.iledefrance-mobilites.fr-Website zugänglich ist.

14.2 Aussetzung/Beendigung eines reduzierten Tarifs: Île-de-France Mobilités behält sich das Recht vor, einen reduzierten Fahrpreis, der auf den Vertrag eines Karteninhabers angewendet wird, im Zusammenhang mit einer Kündigung oder Weiterentwicklung der reduzierten Tarife zu kündigen. Der volle Fahrpreis wird dann im Monat nach Ablaufdatum des Dokuments angewendet, das den reduzierten Fahrpreis rechtfertigt. Aus diesem Urteil kann in keiner Weise eine Haftung geltend gemacht werden. Im Falle eines reduzierten Tarifs kann das unterstützende Dokument des Inhabers jederzeit angefordert werden.

14.3 Aussetzung / Beendigung des Dienstes: Comutitres S.A.S behält sich das Recht vor, den Navigo Liberté + Vertrag auf der Inhaberkarte im Zusammenhang mit einer Kündigung oder Weiterentwicklung der seinen Kunden angebotenen Dienstleistungen zu kündigen. Wo zutreffend, verpflichtet sich Comutitres S.A.S, den Saldo an den Zahler zurückzuerstatten. Aus diesem Urteil kann in keiner Weise eine Haftung geltend gemacht werden.

15. INFORMATIONEN ZU PERSONENBEZOGENEN DATEN

Im Rahmen der Erfüllung des Navigo Liberté + Vertrags auf Übergabe erfolgt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kontoinhabers und des Zahlers durch verschiedene Datenverantwortliche, die sich um den Schutz ihrer Privatsphäre und den Respekt vor ihrem Privatleben sorgen:

  • Île-de-France Mobilités verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang:
  • die Unterzeichnung und Verwaltung des Vertrags;
  • institutionelle Kommunikation sowie kommerzielle und nichtkommerzielle Kommunikation;
  • Durchführung statistischer Analysen.

Darüber hinaus kann die Verarbeitung zum Zwecke der Verhinderung und Verwaltung unbezahlter Rechnungen, des Diebstahls und des Verlusts von Fahrkarten sowie der Betrugsbekämpfung zu einer Ablehnung der Transaktion oder einer Kündigung der Pauschalreise führen.

  • Die Anbieter verarbeiten personenbezogene Daten im Zusammenhang mit:
  • die Verwaltung der Vorgänge und Transaktionen, die an der Verkaufsfront der Fluggesellschaft durchgeführt werden;
  • die Verwaltung der Validierung und der daraus resultierenden Daten, insbesondere die Ungültigkeit betrügerischer Wertpapiere;
  • die Bekämpfung von Straftaten gegen die Polizei der Transportunternehmen, die Kontrolle der Fahrscheine, die Ausstellung von Fahrkarten und die Beitreibung von Geldbußen;
  • kommerzielle und nichtkommerzielle Prospektionstätigkeiten in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften;
  • statistische Analysen zur Verbesserung des Verkehrsangebots und der von den Beförderungsunternehmen angebotenen Dienstleistungen;
  • die Verwaltung von Kundenbeschwerden im Zusammenhang mit der Nutzung des Carrier-Netzwerks.

15.1 Verarbeitung, für die Île-de-France Mobilités der Datenverantwortliche ist:

15.1.1 Welche Daten werden erhoben? Die im Rahmen der Vertragserfüllung erhobenen Daten sind wie folgt:

  • Identifikationsdaten
  • Persönliche Lebensdaten
  • Daten zum Berufsleben
  • Wirtschafts- und Finanzdaten
  • Validierungsdaten

15.1.2 Warum werden Daten erhoben? Die gesammelten Daten unterliegen einer automatisierten Verarbeitung, für die Île-de-France Mobilités der Datenverantwortliche ist, deren Zwecke in der Präambel von Artikel 15 aufgeführt sind.

15.1.3 Warum ist die Sammlung und Verarbeitung dieser Daten rechtmäßig? Die Sammlung und Verarbeitung dieser Daten ist möglich:

  • auf Grundlage der Vertragserfüllung des Kontoinhabers und des Zahlers für: die Verwaltung des Vertrags/Dienstleistungs und die Erstellung von Statistiken;
  • über die Ausübung einer öffentlichen Dienstmission der Île-de-France Mobilités zur Übermittlung sogenannter institutioneller, nicht-kommerzieller Mitteilungen;
  • mit Zustimmung des Datenverantwortlichen und des Kostenträgers für den Versand kommerzieller Kommunikation

15.1.4 Wie lange bewahrt Île-de-France Mobilités diese Daten auf? Île-de-France Mobilités speichert die Kundendaten, die spezifisch für den Navigo Liberté + Vertrag sind, während der Vertragserfüllung sowie bis zum Ablauf der geltenden gesetzlichen Verjährungsfristen. Um die Berechtigung für die Zugriffsbedingungen zum Ticket zu überprüfen, wird nur der aus dem persönlichen Bereich auf der www.iledefrance-mobilites.fr Seite übermittelte Identitätsnachweis für die Erstellung des Kontos und der zugehörigen Dienste, die diese Dokumente anfordern, aufbewahrt. Personenbezogene Daten werden während der gesamten Geschäftsbeziehung und bis zu 5 Jahre nach dem Enddatum des abgeschlossenen Vertrags aufbewahrt und dann während der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archiviert.

15.1.5 Wer könnte Zugang zu diesen Daten haben? Die Daten richten sich an Île-de-France Mobilités, Comutitres S.A.S, deren Dienstleister und Vertragspartner, öffentliche Verkehrsunternehmen in der Region Île-de-France, institutionelle Geldgeber, Umfrage- und Statistikinstitute sowie Unternehmen, die Erhebungen zum Verkehr in der Region Île-de-France durchführen. Die Daten, die sich aus den Operationen auf den Online-Diensten von Unternehmen ergeben, die multimodale digitale Dienste anbieten, beziehen sich auf: Île-de-France Mobilités, Comutitres S.A.S, deren Dienstleister und Vertragspartner sowie den Inhaber des betreffenden multimodalen digitalen Dienstes.

15.1.6 Datenübertragung außerhalb der Europäischen Union: Daten über den Kostenträger und den Datenverantwortlichen oder dessen gesetzlichen Vertreter werden zu Verwaltungszwecken an Subunternehmer der Île-de-France Mobilités außerhalb der Europäischen Union (Madagaskar und/oder Côte d'Ivoire) weitergegeben. In diesem Zusammenhang werden nur Daten zu Identität, persönlichen und beruflichen Kontaktdaten sowie dem Abonnementvertrag übertragen. Diese Datenübertragungen werden durch grenzüberschreitende Flussvereinbarungen geregelt, die gemäß den standardisierten Vertragsklauseln der Europäischen Kommission oder verbindlichen Unternehmensregeln (BCRs) festgelegt werden.

15.2 Bearbeitung, für die die Träger verantwortlich sind

15.2.1 Welche Daten werden erhoben? Die von den Anbietern im Rahmen ihrer Verarbeitung gesammelten Daten sind wie folgt:

  • Identifikationsdaten
  • Wirtschafts- und Finanzdaten
  • Daten zu Verstößen
  • Validierungsdaten

15.2.2 Warum werden Daten erhoben? Die gesammelten Daten unterliegen einer automatisierten Verarbeitung, für die die Versicherer verantwortlich sind, und deren Zwecke sind in der Präambel von Artikel 15 aufgeführt.

15.2.3 Warum ist die Sammlung und Verarbeitung dieser Daten rechtmäßig? Diese Verarbeitung erfolgt im Kontext von:

  • die Erfüllung des Vertrags, eine rechtliche Verpflichtung (Umgang mit Kundenbeschwerden, Kontrolle und Geldstrafen),
  • die Zustimmung des Kontoinhabers und des Zahlers (kommerzielle Prospektion) oder
  • das berechtigte Interesse, das der für die Verarbeitung Verantwortliche verfolgt (nichtkommerzielle Kommunikation, kommerzielle Kommunikation für ähnliche Waren und Dienstleistungen, anonymisierte statistische Studien).

15.2.4 Wie lange bewahren Anbieter diese Daten auf? Die von der RATP und der SNCF umgesetzten Aufbewahrungsregeln sind:

  • Die Daten werden für einen Zeitraum aufbewahrt, der je nach den Zwecken, für die sie verarbeitet werden, unterschiedlich sein kann.
  • Die nominativen Spuren der Bewegungen (Zeitstempel – Ort der Validierung – Kartennummer) werden nur für einige Stunden aufbewahrt, außer wenn sie zur Erstellung einer Rechnung notwendig sind. Darüber hinaus werden die Daten zu statistischen Zwecken anonymisiert. Für die Qualitätsüberwachung der Navigo-Pässe wird nur die täglich kumulierte Anzahl der Validierungen am Ein- und/oder Ausgang unserer Bahnnetze für den aktuellen und den vorherigen Monat (ohne Validierungsort) aufbewahrt.
  • Die für die Bearbeitung von Beschwerden erforderlichen Daten werden für einen Zeitraum von drei Jahren nach Schließung der Akte aufbewahrt.
  • Daten zu den im Verkaufsbereich durchgeführten Operationen werden für einen maximalen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Datum der Operation aufbewahrt.
  • Die im Zusammenhang mit der Feststellung von Verstößen erhobenen Daten werden je nach Art der Straftat und der ergriffenen Maßnahme für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren ab der Begehung der Straftat aufbewahrt.
  • Die zu Akquisitions- und Kommunikationszwecken gesammelten Daten werden für einen Zeitraum von drei Jahren vom letzten Kontakt der betreffenden Person bis zum Rückzug ihrer Zustimmung aufbewahrt.
  • Die Aufbewahrungsfristen der von den anderen Trägern durchgeführten Verarbeitungen finden Sie auf deren Website.

15.2.5 Wer könnte Zugang zu diesen Daten haben? Im Rahmen dieser Verarbeitung werden die Daten nur mit deren Subunternehmern, Île-de-France Mobilités und Comutitres S.A.S., geteilt, um statistische Analysen durchzuführen, die es ihnen ermöglichen, das Verkehrsangebot und die von den Anbietern angebotenen Dienstleistungen zu verbessern. Es werden nur die Daten kommuniziert, die für die Durchführung dieser statistischen Analysen streng notwendig sind. Für die statistische Verkehrsanalyse ist Île-de-France Mobilités Empfänger der zuvor anonymisierten Validierungsdaten.

15.2.6 Datenübertragung außerhalb der Europäischen Union Die Träger verpflichten sich, alles zu tun, um Übertragungen außerhalb der Europäischen Union und eines geeigneten Landes zu vermeiden. Falls solche Übertragungen für die Zukunft vorgesehen sind, verpflichten sich die Versicherer, Garantien von ihren Subunternehmern einzuholen, um einen angemessenen Schutz der übertragenen Daten zu gewährleisten und die Übertragungen durch die in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Mechanismen zu überwachen.

15.3 Welche Rechte haben der für die Verarbeitung Verantwortliche und der Zahler in Bezug auf ihre Daten und wie können sie ausgeübt werden?

Der Datenverantwortliche und der Kostenträger haben jeweils das Recht, auf Zugriff zuzugreifen, zu korrigieren, zu löschen, zu begrenzen, zu portabilieren, aus legitimen Gründen Einspruch zu erheben, Patientenverfügungen zum Schicksal ihrer Daten nach ihrem Tod zu definieren sowie das Recht, eine Beschwerde beim CNIL einzureichen.

Um ihre Rechte auszuüben, können der Kontoinhaber und der Zahler ihren Antrag unter Angabe der von ihrem Antrag betroffenen(n) Rechte(n) und des Umfangs ihres Antrags (Produkt, Konto der Île-de-France Mobilités oder alle Verarbeitungen) senden. Begleitet von ihren Kontaktdaten, ihrer Kundennummer und Elementen zum Nachweis ihrer Identität.

Der Kontoinhaber und der Zahler können den Antrag je nach Bearbeitung an die folgenden Adressen richten:

  • Verarbeitung, für die Île-de-France Mobilités der Datenverantwortliche ist :
  • an die Postanschrift: Île-de-France Mobilités – 39bis 41 rue de Châteaudun – 75009 Paris,
  • oder an die E-Mail-Adresse: dpo@iledefrance-mobilités.fr
  • Bearbeitung, für die die Versicherer verantwortlich sind : Der Kontoinhaber und der Zahler können die Versicherer direkt über deren institutionelle Websites kontaktieren,
  • oder an die RATP-Postadresse: RATP Datenschutzbeauftragter – 54 Quai de la Rapée – LAC LT73 – 75599 Paris Cedex 12 oder an die E-Mail-Adresse: [email protected]
  • oder an die Postadresse SNCFVoyageurs - DPO - Legal and Compliance Department, Campus CAMPRA, 4 rue André Campra CS20012, 93212 SAINT-DENIS CEDEX oder über ein Formular für Online-Anträge auf Ausübung von Rechten: https://url-c.fr/e/7hy9i
  • oder an die Postanschrift des OPILE: DSB OPTILE – 32, rue de Caumartin – 75009 Paris.

Handelt es sich bei dem Registranten um einen Minderjährigen unter 15 Jahren oder um einen Erwachsenen, der unter Vormundschaft oder Vormundschaft steht, kann sein gesetzlicher Vertreter alle aufgeführten Rechte ausüben. Es wird ein Nachweis über die gesetzliche Vertretung des Minderjährigen oder geschützten Erwachsenen verlangt.

16. GELTENDES RECHT UND STREITBEILEGUNG

Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen unterliegen französischem Recht. Das anwendbare Recht im Falle eines Streits ist französisches Recht vor den zuständigen französischen Gerichten. Im Falle eines Streits und erst nachdem eine schriftliche Anfrage an die zuständige Kundenserviceabteilung gesendet wurde und deren Antwort nicht zufriedenstellend war oder innerhalb eines Monats keine Antwort erfolgt, kann der Kunde auf Mediation zurückgreifen, um den Streit einvernehmlich beizulegen. Die Parteien des Streits bleiben jedoch frei, die Nutzung der Mediation zu akzeptieren oder abzulehnen. Die durch die Mediation vorgeschlagene Lösung ist für die Parteien nicht bindend. Der Kunde findet auf den Websites von RATP, SNCF und OPTILE, von seinen Vertretern oder auf den von jedem von ihnen eingesetzten geeigneten Kommunikationsmedien die Daten und Adresse der Website des zuständigen Mediators, zu dem jeder Anbieter gehört, wobei der Kunde die Angelegenheit an den Mediator seiner Wahl weiterleiten kann.

17. ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN KAUF- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Île-de-France Mobilités kann verpflichtet sein, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkauf und Nutzung zu ändern. In diesem Fall werden die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen den Kunden durch Veröffentlichung in der Sammlung von Verwaltungsakten der Île-de-France Mobilités sowie auf den Websites www.iledefrance-mobilites.fr, www.optile.com, www.ratp.fr und www.transilien.com einer E-Mail-Mitteilung an den Kontoinhaber und den Zahler bekannt gemacht. Übersetzungen der Nutzungsbedingungen dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Die französischen Bedingungen sind vor Gericht authentisch .