Allgemeine Bedingungen für die Erstattung - Kampagne zur Erstattung von Pünktlichkeit 2024

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ARTIKEL 1: DEFINITIONEN UND GRUNDSÄTZE

  • Der Entschädigungsbereich bezieht sich auf die Online-Plattform, die unter der https://www.dedommagement.iledefrance-mobilites.fr Adresse zugänglich ist und auf der Anträge auf Rückerstattung aller oder eines Teils der von Île-de-France Mobilités erstellten und von Comutitres S.A.S. im Namen und im Auftrag von Île-de-France Mobilités verwalteten Transportpakete eingereicht werden können.
  • Der Dienst Île-de-France Mobilités Connect ist ein Authentifizierungsdienst für den sicheren Zugang zu den Diensten von Île-de-France Mobilités und einigen seiner Partner.
  • Der Begriff " Benutzer " bezieht sich auf die Person, die den berechtigten Plan im Rahmen des in diesem Dokument beschriebenen Rückerstattungsvorgangs verwendet.
  • Der Name " Zahler " bezieht sich auf die natürliche Person, die das Paket des Nutzers bezahlt.
  • Der Begriff " Beförderer " bezieht sich auf Unternehmen, die mit der Île-de-France Mobilités einen öffentlichen Dienstleistungsvertrag oder eine Delegation für den Betrieb von Personenverkehrslinien abgeschlossen haben.

Die Île-de-France Mobilités und die Beförderer führen im Rahmen der Betriebsverträge im Falle einer inakzeptablen Situation auf einer Streckenachse des RER- oder Transilien-Netzes (mit Ausnahme des zentralen Abschnitts in Paris) eine inakzeptable Situation durch. Eine inakzeptable Situation ist definiert als eine monatliche Pünktlichkeit von mindestens 80 % auf einer bestimmten Achse. Die Ergebnisse der Pünktlichkeitsmessungen werden nach Routen und Fluggesellschaften auf der Website der Île-de-France Mobilités veröffentlicht. In diesem Jahr ist neben den Strecken des RER- und Transilien-Netzes mit diesen Bedingungen auch die Straßenbahnlinie T12 von der Rückerstattung betroffen.

Alle Erstattungsanträge im Rahmen dieser Kampagne müssen auf der Website von Île-de-France Mobilités über den Entschädigungsbereich eingereicht werden, der unter https://www.dedommagement.iledefrance-mobilites.fr zugänglich ist. Um darauf zugreifen zu können, ist es notwendig, ein Konto bei Île-de-France Mobilités Connect zu erstellen oder zu haben.

Bewerbungen können von Dienstag, 18. März 2025 bis einschließlich Dienstag, 15. April 2025 eingereicht werden. Die Finalisierung von Anträgen, die in diesem Zeitraum über das in Artikel 7 dieses Dokuments beschriebene Anspruchssystem eingeleitet wurden, bleibt bis einschließlich Dienstag, den 13. Mai 2025, möglich.

Nur Benutzer, die die Volljährigkeit erreicht haben oder die unter dem Alter der Einreichung des Antrags volljährig sind, können einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Bei nicht mündigen Minderjährigen muss der Antrag von ihrem Erziehungsberechtigten gestellt werden.

ARTIKEL 2: TEILNAHMEBEDINGUNGEN

2.1 Allgemeine Grundsätze

Ein Nutzer hat Anspruch auf Rückerstattung für eine bestimmte Transaktion, wenn er die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Er oder sie hat in den Monaten, in denen die Pünktlichkeit der betreffenden Achse weniger als 80 % betrug, in einer der Gemeinden gelebt, gearbeitet oder studiert, die von der betreffenden Achse bedient werden (mit Ausnahme von Paris intra-muros). Die Île-de-France Mobilités legt für jede betroffene Achse die Liste der Wohn-, Arbeits- und Studiengemeinden fest, die Anspruch auf Erstattung haben. Diese Liste ist auf der Website der Île-de-France Mobilités verfügbar.
  • und er war Inhaber von mindestens drei Monatszahlungen eines Navigo-Passes in den Monaten, in denen die Pünktlichkeit der betreffenden Strecke weniger als 80 % betrug.

Ein und derselbe Benutzer kann im Rahmen dieser Kampagne nur von einer Rückerstattung profitieren. Sie kann jedoch zusätzliche Anträge für die Personen stellen, deren Navigo-Pass es finanziert, sofern sie die Zulassungskriterien erfüllen.

2.2 Förderfähige Gemeinde des Wohnsitzes, der Arbeit oder des Studiengangs

Jeder Nutzer ist einer Referenzgemeinde zugeordnet, je nach dem Wohnsitz, den er bei der Registrierung oder Aktualisierung seiner persönlichen Daten in seinem Kundenbereich von Île-de-France Mobilités angegeben hat, der unter der folgenden Adresse zugänglich ist:

https://www.jegeremacartenavigo.iledefrance-mobilites.fr/espace_client/coordonnees.

Der Nutzer kann einen Antrag stellen, wenn die Gemeinde, der er angehört, zu den Gemeinden gehört, die in den Erstattungsvorgang einbezogen sind. Nutzer mit Wohnsitz in Paris sind von diesen Erstattungsmaßnahmen nicht betroffen, es sei denn, sie arbeiten oder studieren in einer berechtigten Gemeinde.

Weicht die aktuelle Wohnadresse von der des betroffenen Zeitraums ab, kann der Nutzer eine Beschwerde einreichen (siehe Artikel 7), indem er einen Nachweis über seine Adresse während des betreffenden Zeitraums erbringt.

Wenn die Gemeinde, in der der Nutzer arbeitet oder studiert, in die Erstattung einbezogen wird und die anderen in diesem Dokument festgelegten Zulassungskriterien erfüllt, kann er einen Antrag stellen, indem er seinen Arbeits- oder Studienort nachweist.

C. Förderfähige Transportpakete

Teilnahmeberechtigt sind nur Nutzer, die seit mindestens drei Monaten Inhaber eines Pakets sind, bei dem die Pünktlichkeit für einen bestimmten Vorgang weniger als 80 % beträgt:

  • Navigo Annual (alle Zonen, Zonen 2-3, Zonen 3-4, Zonen 4-5)
  • Navigo Mois (alle Zonen, Zonen 2-3, Zonen 3-4, Zonen 4-5), unabhängig vom Kaufmedium
  • Stellen Sie sich R Student vor
  • Stellen Sie sich die R-Schule vor
  • Navigo Jährliche Senior-Preise
  • Navigo Solidarité 75% Monat (alle Zonen, Zonen 2-3, Zonen 3-4, Zonen 4-5)
  • Navigo Monat 50% Rabatt (alle Zonen, Zonen 2-3, Zonen 3-4, Zonen 4-5)

Die folgenden Tickets sind von diesen Erstattungsmaßnahmen nicht betroffen:

  • T+-Fahrkarten
  • Abflug-Ziel-Tickets
  • Metro-Zug-RER-Fahrkarten
  • Les tickets Bus-Tram
  • Kurzpässe (Mobilis, Navigo Day, Jugend-Wochenendtickets / Jugend-Wochenendpässe, Paris Visit),
  • Navigo Liberté +
  • Das Amethyst-Paket
  • stellen Sie sich R Junior vor
  • Solidarität Frei und andere kostenlose Produkte
  • Navigo Week, Navigo Solidarity 75% Woche und 50% wöchentlicher Rabatt.

ARTIKEL 3: RÜCKERSTATTUNGSBETRAG

Die Höhe der Rückerstattung, auf die der Nutzer Anspruch hat, basiert auf dem letzten "berechtigten Paket" des letzten Monats, in dem die Pünktlichkeit der betreffenden Achse weniger als 80 % für die betreffende Achse betrug.

Der Bonus wird wie folgt berechnet:

  • Für einen Vorgang, der sich auf eine Achse bezieht, deren Pünktlichkeit weniger als 80 % von 3 bis 5 Monaten betrug: das 0,5-fache des monatlichen Betrags des förderfähigen Pakets, wenn der Benutzer in den Monaten, in denen die Pünktlichkeit weniger als 80 % betrug, mindestens 3 Monate lang Pakete besaß.
  • Bei einer Operation auf einer Achse, bei der die Pünktlichkeit zwischen 6 und 9 Monaten weniger als 80 % betrug:

- das 0,5-fache des monatlichen Betrags des berechtigten Pakets, wenn der Nutzer im Laufe der Monate zwischen 3 und 5 Monaten Pakete mit einer Pünktlichkeit von weniger als 80 % gehalten hat

- das 1-fache des monatlichen Betrags des berechtigten Pakets, wenn der Nutzer in den Monaten mit einer Pünktlichkeit von weniger als 80 % 6 Monate oder mehr im Besitz des Pakets gehalten hat.

ARTIKEL 4: BELEGE

Die Berechnung der Berechtigung und der Höhe der Rückerstattung erfolgt auf der Grundlage der Informationen und Belege, die der Benutzer bei der Einreichung eines Rückerstattungsantrags zur Verfügung stellt.

Die angeforderten Elemente sind die folgenden:

4.1 Im Falle eines Kaufs mit einem personalisierten Navigo-Pass:

  • Wohnadresse zum Zeitpunkt des Zeitraums, der von der Rückerstattung betroffen ist: Wenn die aktuelle Privatadresse von der des betroffenen Zeitraums abweicht, muss der Nutzer einen Nachweis über die Privatadresse erbringen. Folgende Dokumente werden akzeptiert:

·   Telefonrechnung – inkl. Mobiltelefon

·   Strom- oder Gasrechnung

·   Mietquittung – von einer sozialen Organisation oder einer Immobilienagentur oder Eigentumsurkunde

·   Wasserrechnung

·   Steuerbescheid oder Bescheinigung über die Nichtbesteuerung

·   Nachweis der Wohnungssteuer

·   Bescheinigung oder Rechnung über die Wohnungsversicherung

Für Personen, die bei einem Dritten übernachten: Ein Adressnachweis wird zusammen mit einer Unterkunftsbescheinigung verlangt.

ODER

  • Anschrift des Arbeits- oder Studienortes, zusammen mit einem der folgenden Belege:

·   Arbeitgeberbescheinigung unterschrieben und gestempelt

·   Zeugnis über Studium oder Schulbildung

·   KBIS- oder URSSAF-Zahlungsbescheinigung für Selbstständige, Selbständigerwerbende oder Freie Berufe

  • Bankverbindung des Zahlers des letzten Pakets, das während des Zeitraums betroffen war, falls dem System nicht bekannt.

4.2 Im Falle eines Passkaufs mit einem Navigo Découverte Pass oder über eine mobile Anwendung:

  • Nachweis des Tickets für die Navigo Découvertes-Pässe: eine Kopie der beiden Elemente, aus denen sich der Navigo Découverte-Pass zusammensetzt, die Identifikationskarte und die Karte mit der Nummer)
  • Privatadresse zum Zeitpunkt des Zeitraums, der von der Rückerstattung betroffen ist. Folgende Nachweise werden akzeptiert:

·   Telefonrechnung – inkl. Mobiltelefon

·   Strom- oder Gasrechnung

·   Mietquittung – von einer sozialen Organisation oder einer Immobilienagentur oder Eigentumsurkunde

·   Wasserrechnung

·   Steuerbescheid oder Bescheinigung über die Nichtbesteuerung

·   Nachweis der Wohnungssteuer

·   Bescheinigung oder Rechnung über die Wohnungsversicherung

Für Personen, die bei einem Dritten übernachten: Ein Adressnachweis wird zusammen mit einer Unterkunftsbescheinigung verlangt.

ODER

  • Anschrift des Arbeits- oder Studienortes, zusammen mit einem der folgenden Belege:

·   Arbeitgeberbescheinigung unterschrieben und gestempelt

·   Zeugnis über Studium oder Schulbildung

·   KBIS- oder URSSAF-Zahlungsbescheinigung für Selbstständige, Selbständigerwerbende oder Freie Berufe

  • Bankverbindung des Zahlers des letzten Pakets, das während des Zeitraums betroffen war, falls dem System nicht bekannt.

ARTIKEL 5: BEDINGUNGEN FÜR DIE ERSTATTUNG

Die Rückerstattung wird vom Zahler des letzten Pakets eingezogen, das während des Rückerstattungszeitraums aufbewahrt wurde. Ihr Name ist in der Bestätigungs-E-Mail angegeben, die am Ende der Bewerbung verschickt wird.

Der Inhaber der Pauschalreise erhält die Erstattung für den Fall, dass die Pauschalreise vollständig von einem Drittzahler (Verband, Gemeinde usw.) finanziert wird.

Alle Rückerstattungen erfolgen durch Überweisung auf das im Antragsprozess bekannte oder eingetragene Bankkonto.

ARTIKEL 6: NACHVERFOLGUNG DER RÜCKERSTATTUNG

Der Status des Antrags kann im Entschädigungsbereich unter der Rubrik "Nachverfolgung" überwacht werden, indem Sie sich mit dem Konto der Île-de-France Mobilités Connect anmelden, das für die Einreichung des Antrags verwendet wurde.

In jeder Phase werden automatische E-Mails gesendet, um den Benutzer über den Fortschritt seiner Anfrage zu informieren. Diese Benachrichtigungen werden an die E-Mail-Adresse gesendet, die mit dem Konto von Île-de-France Mobilités Connect verknüpft ist, das für den Zugriff auf den Ausgleichsbereich verwendet wird.

Für weitere Informationen kann der Nutzer die häufig gestellten Fragen konsultieren, die auf der Website von Île-de-France Mobilités unter der folgenden Adresse verfügbar sind: https://www.iledefrance-mobilites.fr/aide-et-contacts/dedommagements-et-remboursements.

ARTIKEL 7: REKLAMATIONEN

Alle Beschwerden im Zusammenhang mit Erstattungsmaßnahmen müssen über den Entschädigungsbereich über das entsprechende Kontaktformular eingereicht werden, das am Ende der Seite zugänglich ist.

Der Zugriff auf dieses Formular ist auch über den Hyperlink in der Benachrichtigungs-E-Mail im Falle einer Ablehnung der Anfrage möglich. Diese E-Mail wird an die E-Mail-Adresse gesendet, die mit dem Konto von Île-de-France Mobilités Connect verknüpft ist, das für den Zugriff auf den Ausgleichsbereich verwendet wird.

Île-de-France Mobilités und Comutitres S.A.S. behalten sich das Recht vor, zusätzliche Belege anzufordern, die zur Überprüfung der bereitgestellten Informationen erforderlich sind.

ARTIKEL 8: PERSONENBEZOGENE DATEN

Aus Sicherheitsgründen wird der Akkreditierungsdienst der Île-de-France Connect genutzt, der die Erstellung eines Kontos bei Île-de-France Mobilités für Benutzer erfordert, die keinen ersten Online-Kauf getätigt haben. Die Daten für die Erstellung des Ile-de-France Mobilités-Kontos werden vor dem Verkauf der Pauschalreise oder für den Zugriff auf den Entschädigungsantrag erhoben. Die in diesem Zusammenhang durchgeführte Verarbeitung unterliegt den Allgemeinen Nutzungsbedingungen für ein Konto bei Ile-de-France Mobilités und den Dienst Ile-de-France Mobilités Connect: Allgemeine Nutzungsbedingungen für ein Konto bei Ile-de-France Mobilités und den Dienst Ile-de-France Mobilités Connect.

Im Rahmen der Verwaltung Ihres Schadenersatzanspruchs erfolgt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Antragstellers durch Île-de-France Mobilités, den für die Verarbeitung Verantwortlichen, der sich um den Schutz Ihrer Privatsphäre und die Achtung Ihres Privatlebens kümmert.

8.1 Warum werden Daten gesammelt?

Île-de-France Mobilités verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen von:

  • die Anwendung und Verwaltung von Vergütungen;
  • Management des Kundendienstes;
  • institutionelle Kommunikation sowie kommerzielle und nichtkommerzielle Kommunikation;
  • Durchführung statistischer Analysen.

Darüber hinaus kann die Verarbeitung zum Zwecke der Betrugsbekämpfung die Anforderung eines Identitätsnachweises erfordern, um die Identität der Person zu überprüfen, die eine Rückerstattung beantragt hat. Im Falle eines nachgewiesenen Betrugs kann der Antrag auf Rückerstattung zur Ablehnung der Transaktion führen.

8.2 Welche Daten werden erhoben?

Die im Rahmen der Vertragserfüllung erhobenen Daten sind wie folgt:

  • Identifikationsdaten
  • Persönliche Lebensdaten
  • Daten zum Berufsleben
  • Wirtschafts- und Finanzdaten

8.3 Warum ist die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten rechtmäßig?

Im Rahmen der von Ile-de-France Mobilités durchgeführten Verarbeitung ist die Erhebung und Verarbeitung von Daten möglich am:

  • Die Zustimmung des Betroffenen zu dem Schadensersatzanspruch;
  • Die Ausführung des Vertrags über die Verwaltung des Schadenersatzanspruchs und die Verwaltung des Kundendienstes;
  • Das Interesse des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen an statistischen Studien und Analysen;
  • Die gesetzliche Verpflichtung zur Betrugsbekämpfung.

Die Bearbeitung der Rückerstattung kann auch zu einer zusätzlichen Verarbeitung personenbezogener Daten führen, die bei der Überprüfung des von Ihnen angeforderten Adressnachweises durchgeführt wird. Ziel dieses Ansatzes ist es, die Echtheit der bereitgestellten Dokumente zu gewährleisten und Betrug zu bekämpfen.

Der Adressnachweis wird für die Dauer der Bewerbung aufbewahrt.

8.4 Wie lange speichert Île-de-France Mobilités diese Daten?

Île-de-France Mobilités speichert die Daten des Kunden für die Entschädigung während der Vertragserfüllung sowie 12 Monate nach Einreichung des Antrags für die Bearbeitung von Beschwerden.

8.5 Wer kann auf diese Daten zugreifen?

Die Daten sind für Île-de-France Mobilités, Comutitres S.A.S. und ihre Dienstleister bestimmt.

8.6 Übermittlung von Daten außerhalb der Europäischen Union

Die Daten über den Antragsteller werden zum Zwecke der Verwaltung von Schadenersatzansprüchen an Subunternehmer der Île-de-France Mobilités übermittelt, die außerhalb der Europäischen Union (Marokko und England) ansässig sind.

In diesem Zusammenhang werden nur Daten zur Identifikation, zu persönlichen und beruflichen Kontaktdaten sowie zum Vergütungsvertrag übermittelt.

Diese Datenübermittlungen werden durch grenzüberschreitende Stromflussvereinbarungen geregelt, die in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission erlassenen Standardvertragsklauseln oder den verbindlichen internen Datenschutzvorschriften (BCRs) erstellt wurden.

8.7 Welche Rechte haben Anfragende an ihren Daten und wie können diese ausgeübt werden?

Der Antragsteller hat das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch aus legitimen Gründen, die Festlegung von Patientenverfügungen über das Schicksal seiner Daten nach seinem Tod sowie das Recht, eine Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL einzureichen.

Um ihre Rechte auszuüben, kann der Antragsteller seine Anfrage unter Angabe der von ihrem Antrag betroffenen(n) Rechte, des Umfangs ihrer Anfrage (Produkt, Konto der Île-de-France Mobilités oder gesamte Verarbeitung) zusammen mit ihren Kontaktdaten, ihrer Kundennummer sowie Elementen zum Nachweis ihrer Identität senden.

Der Antragsteller kann den Antrag je nach Bearbeitung an die folgenden Adressen richten:

  • an die Postanschrift: Île-de-France Mobilités – 39bis-41 rue de Châteaudun – 75009 Paris,
  • oder an die E-Mail-Adresse: dpo@iledefrance-mobilités.fr

Handelt es sich bei dem Registranten um einen Minderjährigen unter 15 Jahren oder um einen Erwachsenen, der unter Vormundschaft oder Vormundschaft steht, kann sein gesetzlicher Vertreter alle aufgeführten Rechte ausüben. Es wird ein Nachweis über die gesetzliche Vertretung des Minderjährigen oder geschützten Erwachsenen verlangt.

ARTIKEL 9: ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGE GERICHTE

Sowohl diese Website als auch die Bedingungen für ihre Nutzung unterliegen französischem Recht, unabhängig vom Ort der Nutzung.

Im Streitfall und erst nachdem eine schriftliche Anfrage an den Kundendienst gesendet wurde und deren Antwort nicht zufriedenstellend war, kann der Benutzer auf eine Mediation zurückgreifen, um seinen Streit gütlich beizulegen.

Der Nutzer kann die Angelegenheit auch an die örtlich zuständigen Gerichte verweisen.

ARTIKEL 10: ANNAHME UND ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN FÜR DIE ERSTATTUNG

Die Einreichung eines Rückerstattungsantrags setzt die vollständige Annahme dieser Allgemeinen Erstattungsbedingungen und deren Einhaltung voraus.

Île-de-France Mobilités behält sich das Recht vor, den Entschädigungsbereich, die damit verbundenen Dienstleistungen sowie diese Allgemeinen Erstattungsbedingungen jederzeit zu ändern. Diese Änderungen können sich insbesondere aus der Hinzufügung neuer Funktionen, der Entfernung oder Anpassung bestehender Funktionen ergeben.

Die geltenden Bedingungen werden den Nutzern bei jedem Rückerstattungsprozess systematisch angezeigt. Sie haben dann die Möglichkeit, sie anzunehmen, um ihre Bewerbung abzuschließen, oder sie nicht anzunehmen, wobei in diesem Fall die Einreichung der Bewerbung nicht abgeschlossen werden kann.

Artikel 11 – Besondere Bedingungen für die Durchführung der Pünktlichkeitskampagne 2024

Die Kampagne zur Erstattung der Pünktlichkeit 2024 umfasst sechs separate Operationen.

Um Anspruch auf eine Rückerstattung zu haben, muss der Nutzer in einer der Gemeinden gelebt, gearbeitet oder studiert haben, die an eine der betreffenden Straßen angeschlossen sind.

Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach der betreffenden Achse und wird anhand der Pakete berechnet, die der Benutzer in den Monaten besessen hat, in denen die Pünktlichkeit weniger als 80 % betrug.

In der folgenden Tabelle sind die Beträge aufgeführt, die je nach Situation des Nutzers erstattet werden können:

11.1 Einzelheiten der Vorgänge

hat. Vorgang im Zusammenhang mit der Pünktlichkeit der Achse Aulnay-sous-Bois / Mitry-Claye des RER B

Die Achse Aulnay-sous-Bois / Mitry-Claye des RER B, die von Transilien SNCF Voyageurs im Auftrag von Île-de-France Mobilités betrieben wird, verzeichnete im Jahr 2024 sieben Monate lang eine Pünktlichkeit von weniger als 80 %: Januar, Februar, März, Juni, Oktober, November und Dezember.

Abhängig von den Paketen, die der Nutzer im Jahr 2024 in diesen Monaten besitzt, kann dieser bis zu einmalig der monatliche Betrag des berechtigten Pakets erstattet werden (siehe Artikel 3).

Für dieses Vorhaben kommen folgende Gemeinden in Betracht (Wohn-, Arbeits- oder Studiengemeinde):

  • Aulnay-sous-Bois
  • Charny
  • Claye-Souilly
  • Compans
  • Coubron
  • Höflichkeit
  • Gressy
  • Le Mesnil-Amelot
  • Die Zirbe
  • Livry-Gargan
  • Unordentlich
  • Mitry-Mory
  • Nantouillet
  • Saint-Mesmes
  • Sevran
  • Thieux
  • Tremblay-en-France
  • Billig
  • Villeneuve-sous-Dammartin
  • Villeparisis
  • Villepinte

b. Vorhaben im Zusammenhang mit der Pünktlichkeit der 2-TGV-Achse des RER B des Flughafens Aulnay-sous-Bois / Flughafen Charles De Gaulle

Die 2-TGV-Achse des Flughafens Aulnay-sous-Bois / Charles de Gaulle des RER B, die von Transilien SNCF Voyageurs im Auftrag von Île-de-France Mobilités betrieben wird, verzeichnete im Jahr 2024 drei Monate lang eine Pünktlichkeit von weniger als 80 %, nämlich im Februar, Juni und Dezember.

Abhängig von den Paketen, die der Nutzer im Jahr 2024 in diesen Monaten besitzt, kann ihm ein Betrag erstattet werden, der einem halben Monat des berechtigten Pakets entspricht (siehe Artikel 3).

Für dieses Vorhaben kommen folgende Gemeinden in Betracht (Wohn-, Arbeits- oder Studiengemeinde):

  • Aulnay-sous-Bois
  • Chennevières-lès-Louvres
  • Epiais-lès-Louvres
  • Le Mesnil-Amelot
  • Lamellen
  • Mauregard
  • Mitry-Mory
  • Moussy-le-Neuf
  • Moussy-le-Vieux
  • Roissy-en-France
  • Sevran
  • Tremblay-en-France
  • Vémars
  • Villeneuve-sous-Dammartin
  • Villepinte
  • Villeron

c. Vorgang im Zusammenhang mit der Pünktlichkeit der Achse Saint-Rémy-lès-Chevreuse / Parc de Sceaux des RER B

Die Achse Saint-Rémy-lès-Chevreuse / Parc de Sceaux des RER B, die von der RATP im Auftrag von Île-de-France Mobilités betrieben wird, erlebte im Jahr 2024 vier Monate lang eine Pünktlichkeit von weniger als 80 %, nämlich im Januar, Februar, Juni und Dezember.

Abhängig von den Paketen, die der Nutzer im Jahr 2024 in diesen Monaten besitzt, kann ihm ein Betrag erstattet werden, der einem halben Monat des berechtigten Pakets entspricht (siehe Artikel 3).

Für dieses Vorhaben kommen folgende Gemeinden in Betracht (Wohn-, Arbeits- oder Studiengemeinde):

  • Antony
  • Ballainvilliers
  • Bièvres
  • Boullay-les-Troux
  • Queentown (Queentown)
  • Briis-sous-Forges
  • Bures-sur-Yvette
  • Cernay-la-Ville
  • Champlan
  • Châteaufort
  • Châtenay-Malabry
  • Chevreuse
  • Chili-Mazarin
  • Choisel
  • Courson-Monteloup
  • Dampierre-en-Yvelines
  • Fresnes
  • Fontenay-lès-Briis
  • Schmieden-les-Bains
  • Gif-sur-Yvette
  • Gometz-la-Ville
  • Gometz-le-Châtel
  • Igny
  • Janvry
  • Die Ville-du-Bois
  • Die Molières
  • Les Ulis
  • L'Haÿ-les-Roses
  • Limouren
  • Longjumeau
  • Magny-les-Hameaux
  • Marcoussis
  • Massig
  • Milon-la-Chapelle
  • Morangis
  • Nozay
  • Orsay
  • Palaiseau
  • Pecqueuse
  • Saclay
  • Saint-Aubin
  • Saint-Forget
  • Saint-Jean-de-Beauregard
  • Saint-Lambert
  • Saint-Rémy-lès-Chevreuse
  • Saulx-les-Chartreux
  • Robben
  • Senlisse
  • Toussus-le-Noble
  • Vaugrigneuse
  • Vauhallan
  • Verrières-le-Buisson
  • Villebon-sur-Yvette
  • Villejust
  • Villiers-le-Bâcle
  • Wissous

d. Vorgang im Zusammenhang mit der Pünktlichkeit der Achse Saint-Martin d'Etampes / Marolles-en-Hurepoix des RER C

Die Achse Saint-Martin-d'Étampes / Marolles-en-Hurepoix des RER C, die von Transilien SNCF Voyageurs im Auftrag der Île-de-France Mobilités betrieben wird, verzeichnete im Jahr 2024 fünf Monate lang eine Pünktlichkeit von weniger als 80 %, nämlich im Januar, Februar, Mai, Oktober und November.

Abhängig von den Paketen, die der Nutzer im Jahr 2024 in diesen Monaten besitzt, kann ihm ein Betrag erstattet werden, der einem halben Monat des berechtigten Pakets entspricht (siehe Artikel 3).

Für dieses Vorhaben kommen folgende Gemeinden in Betracht (Wohn-, Arbeits- oder Studiengemeinde):

  • Abbeville-la-Rivière
  • Angerville
  • Arrancourt
  • Auvers-Saint-Georges
  • Avrainville
  • Boissy-la-Rivière
  • Boissy-le-Cutté
  • Boissy-le-Sec
  • Boissy-sous-Saint-Yon
  • Bouray-sur-Juine
  • Boutervilliers
  • Bouville
  • Brières-les-Scellés
  • Cerny
  • Chalo-Saint-Mars
  • Chalou-Moulineux
  • Chamarande
  • Chauffour-lès-Étréchy
  • Cheptainville
  • Briefmarken
  • Etréchy
  • Fontaine-la-Rivière
  • Der Wald des Königs
  • Der Wald von Sainte-Croix
  • Guibeville
  • Guillerval
  • Itteville
  • Janville-sur-Juine
  • Fettig
  • Leudeville
  • Marolles-en-Beauce
  • Marolles-en-Hurepoix
  • Mauchamps
  • Die Mérévillis
  • Merobert
  • Monnerville
  • Morigny-Champigny
  • Ormoy-la-Rivière
  • Plessis-Saint-Benoist
  • Pussay
  • Richarville
  • Saclas
  • Saint-Cyr-la-Rivière
  • Saint-Hilaire
  • Saint-Sulpice-de-Favières
  • Saint-Vrain
  • Souzy-la-Briche
  • Congerville-Thionville
  • Torfou
  • Grün das Große
  • Vert-le-Petit
  • Villeconin
  • Villeneuve-sur-Auvers

e. Operation im Zusammenhang mit der Pünktlichkeit der Dourdan / La Norville-Achse des RER C

Die Achse Dourdan-la-Forêt / La Norville - Saint-Germain-lès-Arpajon des RER C, die von Transilien SNCF Voyageurs im Auftrag von Île-de-France Mobilités betrieben wird, wies im Jahr 2024 fünf Monate lang eine Pünktlichkeit von weniger als 80 % auf: Januar, Februar, Oktober, November und Dezember.

Abhängig von den Paketen, die der Nutzer im Jahr 2024 in diesen Monaten besitzt, kann ihm ein Betrag erstattet werden, der einem halben Monat des berechtigten Pakets entspricht (siehe Artikel 3).

Für dieses Vorhaben kommen folgende Gemeinden in Betracht (Wohn-, Arbeits- oder Studiengemeinde):

  • Ablis
  • Allainville
  • Angervilliers
  • Arpajon
  • Authon-la-Plaine
  • Avrainville
  • Boinville-le-Gaillard
  • Boissy-le-Sec
  • Boissy-sous-Saint-Yon
  • Bonnelles
  • Brétigny-sur-Orge
  • Breuillet
  • Breux-Jouy
  • Briis-sous-Forges
  • Bruyères-le-Châtel
  • Goldbarren
  • Chatignonville
  • Chauffour-lès-Étréchy
  • Corbreuse
  • Courson-Monteloup
  • Dourdan
  • Égly
  • Fontenay-lès-Briis
  • Schmieden-les-Bains
  • Guibeville
  • Der Wald des Königs
  • Das Norville
  • Le Val-Saint-Germain
  • Les Granges-le-Roi
  • Leuville-sur-Orge
  • Linas
  • Longpont-sur-Orge
  • Longvilliers
  • Mauchamps
  • Montlhéry
  • Ollainville
  • Orsonville
  • Paray-Douaville
  • Plessis-Saint-Benoist
  • Ponthévrard
  • Richarville
  • Rochefort-en-Yvelines
  • Roinville
  • Saint-Arnoult-en-Yvelines
  • Saint-Chéron
  • Saint-Cyr-sous-Dourdan
  • Sainte-Mesme
  • Saint-Escobille
  • Saint-Germain-lès-Arpajon
  • Saint-Martin-de-Bréthencourt
  • Saint-Maurice-Montcouronne
  • Saint-Michel-sur-Orge
  • Saint-Sulpice-de-Favières
  • Saint-Yon
  • Sermaise
  • Sonchamp
  • Souzy-la-Briche
  • Vaugrigneuse
  • Villeconin

f. Vorgang im Zusammenhang mit der Pünktlichkeit der Straßenbahn T12

Die Straßenbahnlinie T12, die von Transkeo T12-T13 im Auftrag von Transilien SNCF Voyageurs und im Auftrag von Île-de-France Mobilités betrieben wird, verzeichnete im Jahr 2024 sieben Monate lang eine Pünktlichkeit von weniger als 80 %, nämlich im Januar, März, April, Juli, September, Oktober und November.

Abhängig von den Paketen, die der Nutzer im Jahr 2024 in diesen Monaten besitzt, kann dieser bis zu einmalig der monatliche Betrag des berechtigten Pakets erstattet werden (siehe Artikel 3).

Für dieses Vorhaben kommen folgende Gemeinden in Betracht (Wohn-, Arbeits- oder Studiengemeinde):

  • Bondoufle
  • Champlan
  • Chili-Mazarin
  • Épinay-sur-Orge
  • Évry-Courcouronnes
  • Fleury-Mérogis
  • Grigny
  • Longjumeau
  • Massig
  • Morangis
  • Morsang-sur-Orge
  • Palaiseau
  • Ris-Orangis
  • Savigny-sur-Orge
  • Villemoisson-sur-Orge
  • Viry-Châtillon