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Was sind die nächsten Schritte nach der öffentlichen Untersuchung?

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Im Anschluss an die öffentliche Untersuchung erstellt der Untersuchungsbeauftragte einen Bericht, in dem er den Fortgang der öffentlichen Untersuchung beschreibt und die verschiedenen Kommentare und Vorschläge der Öffentlichkeit analysiert. Er schließt seinen Bericht mit einer begründeten Stellungnahme zu dem Projekt ab. Seine Schlussfolgerungen können gegenüber dem Projekt günstig, ungünstig oder zurückhaltend sein. Die Empfehlungen des Untersuchungskommissars werden eine echte Entscheidungshilfe sein. Die Präfektur kann dann beschließen, dass das Projekt als gemeinnützig anerkannt wird. Es ist dieser letzte Schritt, der die Realisierung des Projekts festhalten wird.