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Welche Beihilfen sind für Unternehmen und Betriebe während der Arbeiten vorgesehen?
Aktualisiert am
Gewerbliche Schäden, die Gewerbetreibenden in der Nähe der Straßenbahnarbeiten entstehen können, sollen entschädigt werden.
Um ihre Berücksichtigung zu erleichtern, können die öffentlichen Auftraggeber beschließen, einen gütlichen Schlichtungsausschuss einzurichten, dessen Zweck es ist:
- Zentralisierung und Prüfung von Ansprüchen auf Ersatz von Geschäftsschäden;
- Abgabe einer Stellungnahme an die öffentlichen Auftraggeber.
Diese Art von Kommission wird in der Regel von einem Mitglied des Verwaltungsgerichts geleitet und umfasst die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder die betroffenen Gemeinden.
Genaue Erklärungen werden jedem sehr früh vor der Baustelle gegeben, damit sich die Händler organisieren können (Datei vor den Arbeiten zu erstellen ...).