Dialog
Wie bei allen Projekten, die von Île-de-France Mobilités durchgeführt werden, werden die Interessengruppen der Region in die Phasen der Projektentwicklung einbezogen. Während der Vorprojektstudien werden die Konsultationen mit den lokalen Behörden und den Projektpartnern fortgesetzt, insbesondere vor der öffentlichen Anhörung.
Vorherige Konsultation
Worum geht es?
Die Konsultation ist ein wesentlicher Schritt bei jedem Stadtentwicklungsprojekt. Die am Ende des Projekts gesammelten Stellungnahmen werden es ermöglichen, das Projekt an seine Umgebung und an die Bedürfnisse der Nutzer des Gebiets anzupassen.
Geben Sie mehr als einen Monat lang Ihre Meinung zum Projekt ab
In den kommenden Monaten wird eine neue Phase der Vorkonsultation organisiert. Auf diese Weise können Sie Ihre Meinung zum Projekt seit der letzten Konsultationsphase im Jahr 2015 abgeben. Die Entwicklungen seit 2015 werden Ihnen vorgestellt.
Der nächste Schritt wird die öffentliche Anhörung sein
Worum geht es?
Die öffentliche Anhörung wird von den Dienststellen der Präfektur Seine-et-Marne und, nach Prüfung der Akte der Untersuchung des öffentlichen Interesses, von der Präfektur und von den zuständigen staatlichen Behörden durchgeführt.
Als Regelungsverfahren im Sinne von Artikel L.123-2 des Umweltgesetzbuchs zielt die öffentliche Anhörung vor Entscheidungen, die sich auf die Umwelt auswirken können, wie in Artikel L. 123-2 erwähnt, darauf ab,
- Sicherstellung, dass die Öffentlichkeit informiert wird, indem die Merkmale des Vorhabens, die Bedingungen für seine Integration in seine Umwelt, seine Auswirkungen und die Maßnahmen zu deren Abhilfe dargelegt werden;
- Die Meinungsäußerungen so vieler Menschen wie möglich zu sammeln, um sicherzustellen, dass sie bei der Bewertung des Projekts berücksichtigt werden;
- Die städtebaulichen Dokumente der Gemeinden der Strecke kompatibel zu machen: Dies besteht darin, die lokalen Stadtpläne zu ändern und mit dem Projekt in Einklang zu bringen, das als gemeinnützig deklariert wurde;
- Letztendlich ist es möglich, dass die Bemerkungen und Vorschläge, die während der Untersuchung eingegangen sind, von der Untersuchungskommission und dem Projektträger berücksichtigt werden
- Um es den zuständigen Behörden ermöglichen zu können, das Projekt für im öffentlichen Interesse liegend zu erklären
