Dialog
Wie bei allen von Île-de-France Mobilités durchgeführten Projekten werden lokale Akteure in die Entwicklungsphasen des Projekts einbezogen. Während der Vorprojektstudien wird die Konsultation mit den Gemeinden und Projektpartnern fortgesetzt, insbesondere im Vorfeld der öffentlichen Anhörung.
Vorherige Konsultation
Was ist das?
Die Beratung ist ein wesentlicher Schritt bei jedem Stadtentwicklungsprojekt. Die am Ende gesammelten Meinungen ermöglichen es, das Projekt an seine Umgebung und die Bedürfnisse der Nutzer des Gebiets anzupassen.
Geben Sie Ihre Meinung zum Projekt für mehr als einen Monat ab
Eine neue Phase der Vorkonsultation wird in den kommenden Monaten organisiert. Auf diese Weise können Sie Ihre Meinung zum Projekt seit der letzten Konsultationsphase im Jahr 2015 abgeben. Die Entwicklungen seit 2015 werden Ihnen vorgestellt.
Der nächste Schritt wird die öffentliche Untersuchung sein
Was ist das?
Die öffentliche Untersuchung wird von den Dienststellen der Präfektur Seine et Marne und nach der Prüfung der Akte der Untersuchung des öffentlichen Nutzens des Projekts von der Präfektur und den zuständigen Behörden des Staates organisiert.
Regelungsverfahren gemäß Artikel L.123-2 des Umweltgesetzbuchs, vor Entscheidungen, die sich auf die Umwelt auswirken können, wie in Artikel L. 123-2 erwähnt, zielt die öffentliche Anhörung darauf ab:
- Gewährleistung der Information der Öffentlichkeit durch Darstellung der Merkmale des Projekts, der Bedingungen seiner Integration in seine Umgebung, seiner Auswirkungen und der Maßnahmen zu deren Behebung;
- Sammeln Sie die Meinung der größtmöglichen Zahl, um sicherzustellen, dass sie bei der Bewertung des Projekts berücksichtigt werden;
- Kompatibilität der städtebaulichen Dokumente der Gemeinden der Route: Dies besteht darin, den lokalen Bebauungsplan zu ändern und mit dem für gemeinnützig erklärten Projekt in Einklang zu bringen;
- Letztendlich die Berücksichtigung der während der Untersuchung eingegangenen Bemerkungen und Vorschläge des Untersuchungsausschusses und des öffentlichen Auftraggebers zu ermöglichen
- Den zuständigen Behörden die Möglichkeit geben, die Gemeinnützigkeit des Projekts zu erklären
