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Welche Hilfen sind für Unternehmen und Betriebe während der Arbeiten vorgesehen?
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Gewerbliche Schäden, die von lokalen Fachleuten in der Nähe der Straßenbahnarbeiten angetroffen werden können, sollen Gegenstand einer Entschädigung sein.
Um ihre Prüfung zu erleichtern, können die Projektträger beschließen, einen gütlichen Einigungsausschuss einzurichten, dessen Zweck es ist,
- Zentralisierung und Untersuchung von Schadenersatzansprüchen für gewerbliche Schäden;
- Abgabe einer Stellungnahme an die Bauherren.
Diese Art von Kommission wird in der Regel von einem Mitglied des Verwaltungsgerichts geleitet und umfasst die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder die betroffenen Gemeinden.
Allen werden rechtzeitig vor der Arbeit genaue Erklärungen gegeben, damit sich die Ladenbesitzer organisieren können (Akte, die vor der Arbeit zusammenzustellen ist usw.).