Straßenbahn

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Kommt es während des Betriebs der Straßenbahn und der Linie 15 zu Belästigungen (Lärm, Erschütterungen), insbesondere für Grundstücke in der Nähe dieser 2 Linien?

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Im Allgemeinen achtet Île-de-France Mobilités darauf, diese Aspekte bereits in den frühesten Entwurfsphasen des Projekts im Rahmen des "ERC"-Ansatzes zu integrieren (Vermeidung, Verringerung oder Kompensation der Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit). Insbesondere müssen im Rahmen des Projekts während der Betriebsphase spezifische Lärmvorschriften für die Gestaltung von Notfällen eingehalten werden. Die Wahrnehmung von Erschütterungen hängt insbesondere von der Tiefe des Tunnels und den Eigenschaften der Wohnungen ab, die sich rechts der Strecke befinden. Der zu diesem Zeitpunkt vorgesehene T10-Tunnel wäre tief (Schienen mindestens 20 m tief im Verhältnis zum natürlichen Gelände im Kopfbereich), was die Schnittstellen zu den Gebäuden an der Oberfläche stark einschränkt. Auf Basis des gewählten Szenarios werden Schall- und Schwingungsstudien durchgeführt, um die Auswirkungen des Vorhabens zu spezifizieren und geeignete Maßnahmen zu definieren. Die Erschütterungen des Tunnels der Linie 15 werden, sofern sie beobachtet werden, ebenfalls berücksichtigt.