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Wie lauten die Bedingungen für den Bau des Tunnels?
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Die gewählte Bauweise für den Tunnel ist die Tunnelbohrmaschine.
Damit eine Tunnelbohrmaschine mit dem Graben beginnen kann, muss sie eine Erddicke haben, die mindestens ihrem Durchmesser entspricht, d. h. etwa zehn Meter im Falle einer Einröhre (Tunnel, der beide Richtungen des Straßenbahnverkehrs aufnimmt). Es ist notwendig, einen offenen und dann abgedeckten Graben anzulegen, um das allmähliche Absinken der Straßenbahn zu ermöglichen. Die genaue Länge des Grabens hängt von der Neigung des natürlichen Geländes und der maximal zulässigen Neigungsschwelle für den Betrieb der Straßenbahn ab: Sie beträgt ca. 300 m. Der Einlaufschacht der Tunnelbohrmaschine wird am Ende der offenen Bauweise hergestellt, sobald die entsprechende Tiefe erreicht ist. Anschließend setzt die Tunnelbohrmaschine ihren Abstieg fort, bis sie die durchschnittliche Tiefe des Tunnels auf der Strecke von etwa 20 Metern erreicht. Diese Elemente werden in den restlichen Studien spezifiziert, sobald die Route stabilisiert ist. Das Längsprofil, das es ermöglicht, die Tiefe des Tunnels in Bezug auf das natürliche Gelände über die gesamte Strecke zu visualisieren, wird in diesem Zeitraum geteilt.