Straßenbahn

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Die Unterlagen des gütlichen Einigungsausschusses liegen vor

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Einrichtung der Kommission für eine gütliche Beilegung (CRA)

Die Île-de-France Mobilités wollte ein gütliches Einigungsverfahren einführen, das von der Kommission für eine gütliche Beilegung (CRA) verwaltet wird. Letzterer kann nun die Schadenersatzansprüche von Gewerbetreibenden prüfen, die in der Nähe der Trasse der Straßenbahnverlängerung T7 wohnen.

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