Allgemeine Verkaufs- und Nutzungsbedingungen (GTCSU) für Tickets der Region Paris Aéroports <>

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PRÄAMBEL

Gültig ab 1.1.2025

Dieses Dokument enthält die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Nutzung von Metro-Train-RER-Fahrkarten von und zu den Flughafenbahnhöfen "Aéroport d'Orly", "Aéroport Charles De Gaulle 1", "Aéroport Charles De Gaulle 2 TGV", "Orly 1, 2, 3" und "Orly 4", auch bekannt als Tickets der Pariser Region <> Aéroports, mit kontaktlosem Support (über den Navigo Easy Pass und telefonisch über mobile Anwendungen, die den Einkaufsservice[1] anbieten).

Die Nutzung der Fahrkarten der Pariser Region <> Aéroports setzt die vollständige, vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen durch den Nutzer sowie derjenigen in Bezug auf das Medium, auf dem die Fahrkarte geladen wird (verfügbar auf der iledefrance-mobilites.fr).

Das von Île-de-France Mobilités erstellte Ticket für die Flughäfen der Region <> Paris wird von S.A.S Comutitres, im Folgenden als "Comutitres S.A.S" oder "Agence Navigo" bezeichnet, im Namen und im Auftrag von Île-de-France Mobilités verwaltet.
Auf den Linien T4, T11 und T14 wird der Verkauf dieser Fahrkarte über die "ART"-Terminals von SNCF Voyageurs im Namen und auf Rechnung der Ile-de-France Mobilités durchgeführt. Gleiches gilt ab dem 15. Dezember 2025 auf den Linien T12 und T13 und dann ab dem 21. Dezember 2026 auf der Linie L.

1 DEFINITIONEN

1.1.La Name "Inhaber" bezeichnet die Person, die das kontaktlose Ticket der Flughäfen der Region Paris verwendet <> .

1.2.La Name "Ermäßigter Tarif" bezieht sich auf die Tarife, die für Karteninhaber gelten und den Kriterien der folgenden Profile entsprechen:

Weitere Einzelheiten zu "Liste der Begünstigten von ermäßigten Fahrpreisen | Île-de-France Mobilités (iledefrance-mobilites.fr)"

1.3 Der Begriff "Beförderer" bezieht sich auf Unternehmen, die mit der Île-de-France Mobilités einen öffentlichen Dienstleistungsvertrag oder eine Delegation für den Betrieb von Personenverkehrslinien abgeschlossen haben.

1.4 Der Begriff "Zusammenleben" verschiedener Tickets oder Verträge bezieht sich auf die Möglichkeit, verschiedene Tickets oder Verträge auf denselben Pass oder dasselbe Telefon aufzuladen. Die Regeln für das Zusammenleben von Wertpapieren und Verträgen sind auf der Website der iledefrance-mobilites.fr verfügbar.

2 PRÄSENTATION UND VERWENDUNG

2.1 Das Ticket der Region Paris ist <> ein Ticket, das in allen Zonen 1 bis 5 des öffentlichen Verkehrsnetzes im Zuständigkeitsbereich der Île-de-France Mobilité verwendet werden kann und es Ihnen ermöglicht, die Flughafenbahnhöfe "Aéroport d'Orly", "Aéroport Charles De Gaulle 1" und "Aéroport Charles De Gaulle 2 TGV", "Orly 1", 2, 3" und "Orly 4" zu verlassen oder zu erreichen.

2.2 Mit dem Ticket für die Flughäfen der Region <> Paris können Sie auf folgenden Flügen reisen:

  • U-Bahn-Linien
  • RER/Bahnlinien
  • Schnellstraßenbahnlinien (T11, T12, T14)
  • Orlyval
  • Die Standseilbahn von Montmartre.
  • Intercity- und TER-Linien für Fahrten zu Bahnhöfen in Île-de-France

2.3 Das Ticket für die Flughäfen der Region <> Paris berechtigt nicht zu Reisen:

  • Straßenbahnlinien (T1 bis T10)
  • Noctilien Busse und Reisebusse
  • Die Tzen
  • RoissyBus, , Filéo
  • RER- und Bahnhöfe außerhalb der Île-de-France
  • Hochgeschwindigkeitsstrecken (TGV, etc.)

2.4 Gültigkeitsdauer:

Das Ticket für die Flughäfen der Region <> Paris ermöglicht eine 2-stündige Fahrt ab dem Zeitpunkt der Entwertung der Einreise und ohne Ausfahrt. Umsteigen zwischen den oben genannten zugelassenen Verkehrsmitteln ist innerhalb einer Frist von 2 Stunden ab der ersten Bestätigung der Einreise zulässig.

Verbindungen zwischen der Metro, der RER und den Transilien über die öffentliche Straße über die ausgeschilderten Strecken sind zulässig: siehe Liste der Verbindungen über die öffentliche Straße (https://www.iledefrance-mobilites.fr/correspondance-voie-publique).

Im Falle einer Einreise- oder Anschlussvalidierung nach Ablauf der Fristen wird ein neues Ticket der Region Paris Aéroports <> berechnet.

Wenn der Inhaber sein kontaktloses Gerät vergisst, muss er ein Ticket auf einem neuen Gerät kaufen, um ohne Verstoß reisen zu können. Weder der Titel noch der Support werden zurückerstattet.

3 PREISGESTALTUNG

3.1 Der Preis einschließlich Mehrwertsteuer für das Ticket für den Metro Train Airport wird von Île-de-France Mobilités festgelegt. Es kann konsultiert werden:

- auf der Website iledefrance-mobilites.fr unter der Rubrik "Preise"

- auf Plakaten in Verkehrsmitteln

- auf der Website zur Berechnung der Reiseroute (iledefrance-mobilites.fr) mit Angabe des Einheitspreises einer Reise

- auf dem Tarifführer der Île-de-France Mobilités

- auf den Websites der Beförderer

- auf der Website der Agentur Navigo Grands Comptes für Unternehmen, Institutionen oder Verbände für Großeinkäufe

3.2 Die Fahrkarte der Pariser Region <> Aéroports wird einzeln, zum vollen Preis und zum ermäßigten Preis verkauft (siehe Artikel 1.2).

4 KAUF UND VERLADUNG

4.1 Der Ticketpreis ist in bar zu zahlen.

4.2 Das Ticket für die Flughäfen der Region <> Paris kann gekauft und auf einen Navigo Easy Pass geladen werden:

- an Verkaufsstellen, bei mobilen Verkäufen durch einen Agenten, an den Verkaufsautomaten der Luftfrachtführer im kontrollierten Bereich des Flughafens und an den Verkaufsautomaten der Luftfrachtführer außerhalb des kontrollierten Bereichs

- über die mobilen Anwendungen, die den Kaufservice anbieten, durch Aufladen eines Navigo-Passes, wenn der Inhaber bereits einen solchen ohne Fahrkarte t+ oder Metro-Train-RER-Ticket besitzt (siehe Allgemeine Nutzungsbedingungen für das Telefon als Fahrkarteninhaber auf https://www.iledefrance-mobilites.fr/cgu-achat-titre-android und https://www.iledefrance-mobilites.fr/cgvu-telephone-iphone)

- über eine Online-Bestellung auf der Website der Agentur Navigo Grands Comptes am https://grands-comptes.iledefrance-mobilites.fr.

4.3 Das Ticket der Pariser Region <> Aéroports kann auch über die mobilen Anwendungen, die den Einkaufsservice anbieten, gekauft und auf Ihr Telefon geladen werden (siehe die Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung des Telefons als Inhaber eines Tickets auf https://www.iledefrance-mobilites.fr/cgu-achat-titre-android und https://www.iledefrance-mobilites.fr/cgvu-telephone-iphone)

4.4 Während desselben Kaufs auf Automate oder über eine App ist es möglich, bis zu 20 Tickets der Pariser Region Aéroports <> auf dasselbe Gerät (Pass oder Handy) aufzuladen. Beim Kauf bei der Agentur Navigo Grands Comptes ist es möglich, bis zu 30 Tickets für die Region <> Paris Aéroports mit demselben Pass-Gerät zu erwerben.

4.5 Zusammenleben von Transitpässen

Die Tickets für die Fête de la musique und die Tickets gegen Umweltverschmutzung haben Vorrang bei der Entwertung und können mit dem Ticket der Region Paris Aéroports <> mit demselben Pass oder Telefon koexistieren.

Das Ticket für den Flughafen Paris und <> das Bus-Tram-Ticket können zusammen auf demselben Gerät (Pass oder Telefon) existieren. Jede wird dann als Priorität in ihrem Validierungsbereich validiert.

Das Ticket für die Flughäfen der Region Paris und <> das Ticket für die Pariser Métro-Bahn-RER können nicht gleichzeitig auf demselben Medium (Karte oder Telefon) existieren.

Das Ticket der Pariser Region <> und das t+-Ticket, dessen Verkauf am 01.01.2025 endete, können nicht auf demselben Medium (Pass oder Telefon) koexistieren.

Die Pässe und das Ticket der Flughäfen der Region <> Paris können auf demselben Pass, Pass oder Telefongerät koexistieren (siehe Artikel 5.4 zu den Regeln für die Validierung im Falle der Koexistenz eines Passes und eines Tickets der Flughäfen der Region <> Paris).

Der Karteninhaber, der ein t+-Ticket oder ein Metro-Train-RER-Ticket auf seinem Gerät hat und ein Ticket des Flughafens Paris <> aufladen möchte, kann dies nur unter der Bedingung tun, dass er dies auf einem neuen Gerät tut oder dass er die vorhandenen Tickets t+ oder Paris Region <> Aéroports auf seinem Gerät vor mehr als 4 Stunden vollständig verbraucht hat.

 

5 VALIDIERUNG

5.1 Der Inhaber einer Fahrkarte der Region <> Paris Aéroports muss das Dokument, das seine Fahrkarte enthält, vor jeder Fahrt beim Einfahren in das Streckennetz und/oder beim Einsteigen in das Fahrzeug, aber gegebenenfalls auch während des Anschlusses und der Ausfahrt systematisch an den Entwertungsgeräten der Beförderer entwerten, da er sonst einen Verstoß begangen hat.

5.2 Die Entwertung eines Tickets des Flughafens Region <> Paris erlaubt die Reise nur einer Person.

5.3 Es ist nicht möglich, mehrere Tickets des Flughafens Region <> Paris auf demselben kontaktlosen Gerät zu entwerten, um mehreren Personen die Teilnahme an der gleichen Strecke zu ermöglichen.

5.4 Enthält das Ticket sowohl ein Ticket des Flughafens Paris als <> auch einen Skipass (siehe Regel des Zusammenlebens in Artikel 4.5), wird der Skipass am Tag seiner Gültigkeit vorrangig validiert. Es wird dann kein Ticket für die Region Paris <> Aéroports gezählt.

5.5 IDFM übernimmt keine Gewähr für die Verwendung von Magnetfahrkarten in allen Bahnhöfen aufgrund des Einsatzes neuer Entwerter und neuer vollelektronischer Fahrkartenautomaten. Auf diese Weise können magnetische Tickets als letztes Mittel verwendet werden, wenn keine Navigo Easy-Pässe oder kompatible Telefone vorhanden sind.

6 STEUERUNG

6.1 Im Falle einer Kontrolle muss der Kontoinhaber das kontaktlose Gerät vorlegen, auf das das am Eingang validierte Ticket des Flughafens Paris geladen <> wird, und gegebenenfalls seinen Anspruch auf den ermäßigten Tarif nachweisen können.

Im Falle einer auf ein Telefon geladenen Fahrkarte muss der Inhaber sein Telefon mit aktiviertem NFC vor das Kontrollgerät halten.

6.2 Die Nichteinhaltung der Grundsätze der systematischen Entwertung (Artikel 5) und/oder der Regeln für die Nutzung des Fahrscheins der Pariser Region <> Aéroports (Artikel 2) oder die Unfähigkeit, den Anspruch auf einen ermäßigten Fahrpreis zu begründen, führt zur Zahlung einer pauschalen Entschädigung und der damit verbundenen Verwaltungsgebühren gemäß den für den öffentlichen Personenverkehr in der Region Île-de-France geltenden Vorschriften.

6.3 Wenn der Beförderer nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Straftat zahlt, ist der Täter verpflichtet, die von der Staatskasse erhobene erhöhte Geldstrafe zu zahlen (Artikel 529-5 der Strafprozessordnung).

 

7 KUNDENDIENST

7.1 Rückerstattung

<> Das Ticket der Pariser Region kann nicht geändert oder erstattet werden, auch nicht im Falle eines Kauffehlers.

7.2 Verlust/Diebstahl

Im Falle eines Verlusts/Diebstahls des kontaktlosen Geräts werden die bei dieser Gelegenheit verlorenen Tickets für die Pariser Region <> Aéroports nicht ersetzt oder erstattet.

7.3 Fehlfunktion des kontaktlosen Passes

Im Falle einer Fehlfunktion des Navigo Easy Passes kann kein Ersatz für das/die Ticket(s) der Region Paris Aéroports <> angeboten werden. Weitere Informationen finden Sie in den AGB des Navigo Easy Pass, Artikel 5.

7.4 Ticket auf ein Telefon oder eine Smartwatch geladen

Im Falle einer Fehlfunktion bei der Entwertung eines auf ein Telefon geladenen Tickets ist die Stornierung des Verkaufs möglich, wenn mit diesem Telefon und seiner SIM-Karte zuvor keine Validierung dieses Tickets durchgeführt werden konnte. Die Rückerstattung erfolgt dann auf die Kreditkarte, die für den Kauf verwendet wurde.

Weitere Informationen zu den Regeln für den Kundendienst für das Ticket des Flughafens Paris <> , das auf ein Telefon oder eine vernetzte Uhr geladen wurde, finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung des Telefons als Ticket-Support auf https://www.iledefrance-mobilites.fr/cgu-achat-titre-android und https://www.iledefrance-mobilites.fr/cgvu-telephone-iphone, Abschnitt "Kundendienst".

8 NUTZUNGSBEDINGUNGEN DES STANDES

Der Kontoinhaber verpflichtet sich, bei der Nutzung des von ihm verwendeten Mediums die Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um dessen ordnungsgemäßes Funktionieren zu gewährleisten. Diese Regeln sind in den Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen für jedes Medium festgelegt, die auf iledefrance-mobilites.fr verfügbar sind.

 

9 INFORMATIONEN ZU PERSONENBEZOGENEN DATEN

Beim Verkauf von Fahrkarten für den U-Bahn-Flughafen über kontaktlose Medien werden keine spezifischen personenbezogenen Daten erfasst.

Einkauf und Verwaltung werden über ein Medium abgewickelt, für das Daten als Teil des Mediums gespeichert und gerahmt werden.

Die im Zusammenhang mit den Medien erhobenen Daten unterliegen einer automatisierten Verarbeitung, deren Zweck die Verwaltung von Paketen und Medien ist. Sie hängen davon ab, auf welches Medium der Titel geladen wird. Weitere Informationen zu dieser Verarbeitung und zur Ausübung von Rechten finden Sie in den Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen für jedes Medium, das auf der iledefrance-mobilites.fr-Website verfügbar ist:

- Allgemeine Verkaufs- und Nutzungsbedingungen für den Navigo Easy Pass

- Allgemeine Nutzungsbedingungen für das Telefon als Titelträger

10 VERMITTLUNG

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen unterliegen französischem Recht.

Im Streitfall und erst nachdem eine schriftliche Anfrage an den zuständigen Kundendienst gesendet wurde und deren Antwort nicht zufriedenstellend war, oder wenn innerhalb eines Monats keine Antwort eingeht, kann der Inhaber auf eine Mediation zurückgreifen, um den Streit gütlich beizulegen.

Den Streitparteien steht es jedoch frei, die Inanspruchnahme der Mediation anzunehmen oder abzulehnen. Die im Rahmen der Mediation vorgeschlagene Lösung ist für die Parteien nicht bindend.

Der Inhaber muss auf den Websites der Beförderer mit ihren Vertretern oder auf den entsprechenden Kommunikationsmedien, die von jedem von ihnen eingesetzt werden, die Kontaktdaten und die Adresse der Website des zuständigen Vermittlers finden, dem jeder Beförderer angehört, wobei der Inhaber die Angelegenheit an den Vermittler seiner Wahl verweisen kann.

11 ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN VERKAUFS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Île-de-France Mobilités und die Beförderer behalten sich das Recht vor, diese Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen zu ändern. In diesem Fall werden die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Inhabern durch Veröffentlichung in der Sammlung von Verwaltungsakten der Île-de-France Mobilités sowie durch Veröffentlichung auf der Website der iledefrance-mobilites.fr zur Kenntnis gebracht.
Das im Streitfall anwendbare Recht ist französisches Recht vor den zuständigen französischen Gerichten. Übersetzungen der AGB dienen nur zu Informationszwecken. Die AGB in französischer Sprache sind vor Gericht verbindlich.