Allgemeine Verkaufs- und Nutzungsbedingungen (AVBB) von Bus-Tram-Tickets

Veröffentlicht am

Gültigkeitsdatum: ab Januar 2025

Präambel

Dieses Dokument enthält nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Nutzung der Bus-Straßenbahn-Fahrkarte auf kontaktlosen Medien (Navigo Easy-Pass und Telefon über die mobilen Anwendungen, die den Kaufservice[1] anbieten).

Die Nutzung der Bus-Tram-Fahrkarte setzt voraus, dass der Nutzer diese Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen sowie die Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen sowie die Bedingungen für das Medium, auf das die Fahrkarte geladen wird (verfügbar auf iledefrance-mobilites.fr), vollständig und vorbehaltlos akzeptiert.

Die kontaktlose Bus-Tram-Fahrkarte, die von Île-de-France Mobilités erstellt wurde, wird von S.A.S Comutitres, im Folgenden als "Comutitres S.A.S" oder "Agence Navigo" bezeichnet, im Namen und im Auftrag von Île-de-France Mobilités verwaltet.


1. DEFINITIONEN

1.1 Der Name "Inhaber" bezeichnet die natürliche Person, die das kontaktlose Bus-Tram-Ticket nutzt.

1.2 Die Bezeichnung "Ermäßigter Tarif" bezieht sich auf die für Karteninhaber geltenden Tarife, die den Kriterien der folgenden Profile entsprechen:

Empfänger von Sozialhilfe und Solidarität im Verkehr

Kinder von 4 bis unter 10 Jahren (kostenlos für Kinder unter 4 Jahren)

Inhaber einer Karte "kinderreiche Familien"

Schwerbehinderte mit Nachweis und ihre Begleitpersonen 
Weitere Einzelheiten zu "Liste der Begünstigten von ermäßigten Fahrpreisen | Île-de-France Mobilités (iledefrance-mobilites.fr)"

1.3 Der Begriff "Beförderer" bezieht sich auf Unternehmen, die mit der Île-de-France Mobilités einen öffentlichen Dienstleistungsvertrag oder eine Delegation für den Betrieb von Personenverkehrslinien abgeschlossen haben.

1.4 Das "Zusammenleben" verschiedener Tickets oder Verträge bezieht sich auf die Möglichkeit, verschiedene Tickets oder Verträge auf denselben Pass oder dasselbe Telefon zu laden.
Die Regeln für das Zusammenleben von Wertpapieren und Verträgen sind auf der Website der iledefrance-mobilites.fr verfügbar.

 

2. AUFMACHUNG UND VERWENDUNG

2.1. Die Bus-Tram-Fahrkarte kann in allen Zonen 1 bis 5 des öffentlichen Verkehrsnetzes der Île-de-France im Zuständigkeitsbereich der Île-de-France Mobilités verwendet werden. Mit dem Bus-Tram-Ticket können Sie mit:

Buslinien, die Gegenstand eines Vertrags mit der Île-de-France Mobilités sind und für die der Tarif der Île-de-France gilt.

Straßenbahnlinien (außer T11, T12, T13) und Tzen.

Filéo

Der Nachtsegler

2.2 Das Bus-Tram-Ticket berechtigt nicht zur Fahrt auf:

  • U-Bahn-Linien in Île-de-France
  • RER und Bahn Linien in Île-de-France
  • Schnellstraßenbahnlinien (T11, T12 und T13)
  • OrlyBus, RoissyBus und OrlyVal
  • Die Standseilbahn von Montmartre
  • Intercity- und TER-Linien
  • Hochgeschwindigkeitsstrecken (TGV, etc.)

2.3 Geltungsdauer

Das Bus-Tram-Ticket ermöglicht eine Fahrt von 1h30 ab dem Zeitpunkt der Entwertung des Eintritts und ohne Ausstieg. Umbuchungen zwischen den oben genannten zugelassenen Verkehrsmitteln sind innerhalb einer Frist von 1h30 ab der ersten Bestätigung der Einreise zulässig. Das Ein- und Aussteigen in die gleiche Bus-, Straßenbahn- oder Tzen-Linie ist mit demselben Bus-Tram-Ticket nicht gestattet. Im Falle einer Einfahrts- oder Anschlussvalidierung nach Ablauf der Fristen wird ein neues Bus-Tram-Ticket berechnet. Im Falle des Vergessens oder Verlusts des kontaktlosen Mediums muss der Karteninhaber ein Ticket kaufen, um ohne Verstoß reisen zu können. Diese wird nicht erstattet.

3. PREISGESTALTUNG

3.1 Die Preise für das Bus-Tram-Ticket werden von Île-de-France Mobilités festgelegt. Es kann konsultiert werden:

  • auf der Website iledefrance-mobilites.fr unter "Preise"
  • auf Plakaten an Verkehrsplätzen
  • auf der Website für die Routenberechnung (iledefrance-mobilites.fr) mit Angabe des Einheitspreises einer Fahrt
  • im Tarifführer der Île-de-France Mobilités
  • auf den Websites der Fluggesellschaften
  • auf der Website der Agentur Navigo Grands Comptes für Unternehmen, Institutionen oder Verbände für Großeinkäufe

3.2 Das Bus-Tram-Ticket wird einzeln, zum vollen und zum ermäßigten Tarif verkauft. (siehe Artikel 1.2).

3.1 Der ermäßigte Satz kommt in den Anspruch: siehe Ziffer 1.2

 

4. KAUF UND VERLADUNG

4.1 Der Preis für das Bus-Tram-Ticket ist in bar zu zahlen.

4.2 Das Bus-Tram-Ticket kann auf einen Navigo Easy Pass geladen werden:

- an den Verkaufsstellen, beim Verkauf von unterwegs bei einem Agenten und an den Verkaufsautomaten der Beförderer - von mobilen Anwendungen, die den Einkaufsservice anbieten (siehe die Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung des Telefons als Inhaber einer Fahrkarte auf https://www.iledefrance-mobilites.fr/cgu-achat-titre-android und https://www.iledefrance-mobilites.fr/cgvu-telephone-iphone) und zum Aufladen eines Navigo-Passes (falls der Inhaber bereits einen hat).,

- oder über eine Online-Bestellung auf der Website der Agentur Navigo Grands Comptes auf https://grands-comptes.iledefrance-mobilites.fr

4.3 Die Bus-Tram-Fahrkarte kann auch über die mobilen Anwendungen, die den Einkaufsservice anbieten, gekauft und auf Ihr Telefon geladen werden (siehe die Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung des Telefons als Fahrkarteninhaber auf https://www.iledefrance-mobilites.fr/cgu-achat-titre-android und https://www.iledefrance-mobilites.fr/cgvu-telephone-iphone)

4.4 Während desselben Kaufs auf Automate oder über eine App ist es möglich, bis zu 20 Bus-Tram-Tickets auf dasselbe Gerät (Pass oder Handy) aufzuladen.
 Beim Kauf bei der Agentur Navigo Grands Comptes ist es möglich, bis zu 30 Bus-Tram-Tickets mit demselben Pass zu erwerben

4.5 Zusammenleben

Das Bus-Tram-Ticket und das Metro-Train-RER-Ticket können zusammen auf demselben Medium (Pass oder Telefon) existieren. Jede wird dann als Priorität in ihrem Validierungsbereich validiert.

Die Bus-Tram-Fahrkarte und die Fahrkarte der Pariser Region <> können auf demselben Medium (Fahrkarte oder Telefon) nebeneinander existieren. Jede wird dann als Priorität in ihrem Validierungsbereich validiert.

Die Bus-Tram-Fahrkarte und die Fahrkarte t+, deren Verkauf am 01.01.2025 eingestellt wurde, können auf demselben Fahrausweis oder Telefonmedium koexistieren (siehe Artikel 5.4 zu den Entwertungsregeln im Falle der Koexistenz einer t+-Fahrkarte und einer Bus-Straßenbahn-Fahrkarte).

Die Fahrkarten und die Bus-Tram-Fahrkarte können auf demselben Fahrausweis oder Telefongerät nebeneinander existieren (siehe Artikel 5.4 zu den Entwertungsregeln für den Fall, dass eine Fahrkarte und eine Bus-Tram-Fahrkarte nebeneinander existieren).

5. VALIDIERUNG

5.1 Der Inhaber einer Bus-Tram-Fahrkarte ist verpflichtet, das Dokument, das seine Fahrkarte enthält, vor jeder Fahrt beim Eintritt in das Netz und/oder beim Einsteigen in das Fahrzeug, aber gegebenenfalls auch während des Anschlusses und beim Aussteigen auf Verlangen systematisch an den Entwertungsgeräten der Beförderer zu entwerten, da er sonst keinen Verstoß begeht.

5.2 Die Entwertung eines Bus-Tram-Tickets berechtigt nur zur Fahrt mit einer Person.

5.3 Es ist nicht möglich, mehrere Bus-Tram-Tickets auf demselben kontaktlosen Gerät zu entwerten, um die Fahrt mehrerer Personen auf derselben Fahrt zu ermöglichen.

5.4 Wenn die Karte sowohl eine Bus-Straßenbahn-Fahrkarte als auch eine Fahrkarte enthält (siehe Artikel 4.5), wird die Karte an dem Tag und in den Gebieten, in denen sie gültig ist, vorrangig validiert. Es wird dann kein Bus-Tram-Ticket mehr gezählt.

5.5 Im Falle des Zusammenlebens mit dem t+ Ticket für das elektronische Ticketing wird das t+ Ticket vorrangig entwertet. Es wird dann kein Bus-Tram-Ticket mehr gezählt. (Vgl. https://www.iledefrance-mobilites.fr/cgvu-ticket-t-sans-contact).

5.6 IDFM übernimmt aufgrund des Einsatzes neuer Entwerter und neuer vollelektronischer Fahrkartenautomaten keine Gewähr für die Verwendung von Magnetfahrkarten in allen Bahnhöfen. Daher können magnetische Tickets als letztes Mittel verwendet werden, wenn keine Navigo Easy-Pässe oder kompatible Telefone vorhanden sind.

 

6. KONTROLLE

6.1 Im Falle einer Kontrolle hat der Inhaber das kontaktlose Medium, auf das das entwertete Metro-Zug-RER-Ticket geladen ist, am Eingang vorzuzeigen und gegebenenfalls seinen Anspruch auf den ermäßigten Fahrpreis nachweisen zu können.

Im Falle einer auf ein Telefon geladenen Fahrkarte muss der Inhaber sein Telefon mit aktiviertem NFC vor das Kontrollgerät halten.

6.2 Die Nichteinhaltung der Grundsätze der systematischen Entwertung (Artikel 5) und/oder der Regeln für die Nutzung des Bus-Tram-Tickets (Artikel 2) oder die Unfähigkeit, den Anspruch auf einen ermäßigten Fahrpreis zu begründen, führt zur Zahlung einer pauschalen Entschädigung und der damit verbundenen Verwaltungskosten gemäß den für den öffentlichen Personenverkehr in der Region Île-de-France geltenden Vorschriften.

6.3 Wenn der Beförderer nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Straftat zahlt, ist der Täter verpflichtet, die von der Staatskasse erhobene erhöhte Geldstrafe zu zahlen (Artikel 529-5 der Strafprozessordnung).

7. KUNDENDIENST

7.1 Rückerstattung

Das Bus-Tram-Ticket kann nicht geändert oder erstattet werden, auch nicht im Falle eines Kauffehlers.

7.2 Verlust/Diebstahl

Bei Verlust/Diebstahl des kontaktlosen Mediums werden die bei dieser Gelegenheit verlorenen Bus-Tram-Tickets nicht ersetzt oder erstattet.

7.3 Fehlfunktion des kontaktlosen Passes

Im Falle einer Fehlfunktion des Navigo Easy Passes kann kein Ersatz für das/die Bus-Tram-Ticket(s) angeboten werden. Siehe die AGB des Navigo Easy Pass, Artikel 5;

7.4 Ticket auf ein Telefon oder eine Smartwatch geladen

Im Falle einer Fehlfunktion bei der Entwertung einer auf ein Telefon geladenen Fahrkarte ist die Stornierung des Verkaufs möglich, wenn mit diesem Telefon keine Entwertung dieser Fahrkarte durchgeführt werden konnte. Die Stornierungsanfrage kann nur über die App gestellt werden. Die Rückerstattung erfolgt dann auf die Kreditkarte, die für den Kauf verwendet wurde.

Weitere Informationen zu den Regeln für den Kundendienst für die Bus-Tram-Fahrkarte, die auf ein Telefon oder eine angeschlossene Uhr geladen wird, finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung des Telefons als Fahrkarteninhaber auf https://www.iledefrance-mobilites.fr/cgu-achat-titre-android und https://www.iledefrance-mobilites.fr/cgvu-telephone-iphone, Abschnitt "Kundendienst".

8. NUTZUNGSBEDINGUNGEN DES MEDIUMS

Der Kontoinhaber verpflichtet sich, bei der Nutzung des von ihm verwendeten Mediums die Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um dessen ordnungsgemäßes Funktionieren zu gewährleisten. Diese Regeln sind in den Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen für jedes Medium festgelegt, die auf iledefrance-mobilites.fr verfügbar sind.

9. INFORMATIONEN IN BEZUG AUF PERSONENBEZOGENE DATEN

Beim Verkauf von Bus-Tram-Tickets über kontaktlose Medien werden keine spezifischen personenbezogenen Daten erhoben.

Einkauf und Verwaltung werden über ein Medium abgewickelt, für das Daten als Teil des Mediums gespeichert und gerahmt werden.

Die im Zusammenhang mit den Medien erhobenen Daten unterliegen einer automatisierten Verarbeitung, deren Zweck die Verwaltung von Paketen und Medien ist. Sie hängen davon ab, auf welches Medium der Titel geladen wird. Weitere Informationen zu dieser Verarbeitung und zur Ausübung von Rechten finden Sie in den Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen für jedes Medium, das auf der iledefrance-mobilites.fr-Website verfügbar ist:

  • Allgemeine Verkaufs- und Nutzungsbedingungen für den Navigo Easy Pass
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Telefons als Titelträger

10. MEDIATION

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen unterliegen französischem Recht.

Im Streitfall und erst nachdem eine schriftliche Anfrage an den zuständigen Kundendienst gesendet wurde und deren Antwort nicht zufriedenstellend war, oder wenn innerhalb eines Monats keine Antwort erfolgt, kann der Kunde eine Mediation in Anspruch nehmen, um den Streit gütlich beizulegen.

Den Streitparteien steht es jedoch frei, die Inanspruchnahme der Mediation anzunehmen oder abzulehnen. Die im Rahmen der Mediation vorgeschlagene Lösung ist für die Parteien nicht bindend.

Der Kunde findet auf den Websites der Beförderer mit ihren Vertretern oder auf den entsprechenden Kommunikationsmedien, die von jedem von ihnen eingesetzt werden, die Kontaktdaten und die Adresse der Website des zuständigen Vermittlers, dem jeder Beförderer angehört, und der Kunde kann die Angelegenheit an den Vermittler seiner Wahl verweisen.

 

11 ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN VERKAUFS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Île-de-France Mobilités und die Beförderer behalten sich das Recht vor, diese Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen zu ändern. In diesem Fall werden die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Kunden durch Veröffentlichung in der Sammlung von Verwaltungsakten der Île-de-France Mobilités sowie durch Veröffentlichung auf der Website iledefrance-mobilites.fr zur Kenntnis gebracht .

Übersetzungen der AGB dienen nur zu Informationszwecken. Die AGB in französischer Sprache sind vor Gericht verbindlich.

[1] Die Liste der mobilen Apps, die den Shopping-Service anbieten, finden Sie auf iledefrance-mobilites.fr