Die Entscheidung des Staates
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Veröffentlichungsdatum: 20. Dezember 2022
Am 14. Dezember 2022 erließ der Staat die Entscheidung, den öffentlichen Nutzen des Projekts in seiner jetzigen Form nicht zu erklären. Die Regierung bekräftigt und bekräftigt zwar die Zweckmäßigkeit der Verlängerung der U-Bahn-Linie 1 bis Val de Fontenay, fordert aber weitere Studien, insbesondere zur Optimierung der Umweltauswirkungen.
Die Ile-de-France Mobilités, der gemeinsame Bauherr, erinnert an die Notwendigkeit, das Projekt fortzusetzen, und an die Verpflichtungen, die sie bereits in ihrer Projekterklärung eingegangen ist, um auf jeden der von der Untersuchungskommission geäußerten Vorbehalte einzugehen. Ile-de-France Mobilité bittet den Staat um sein Engagement für die CPER, um die Studien fortzusetzen. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung.