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Werden die Stationen und Kabinen für PRM / PWD zugänglich sein?
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Das C1-Kabel wird für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Behinderungen vollständig zugänglich sein. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung (Gesetz Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 über gleiche Rechte und Chancen, Teilhabe und Staatsbürgerschaft von Menschen mit Behinderungen). Die Barrierefreiheit wurde seit den ersten Studien des Projekts integriert, und ihre Umsetzung wird in Absprache mit den Verbänden, die PRM/PWD vertreten, fortgesetzt. Die begehbaren Stationen werden unter allen Umständen zugänglich sein (kein Aufzug oder Rolltreppe auf der Strecke). Sie werden mit erweiterten automatischen Fahrkartenkontrollen (CAB) ausgestattet. Für optimalen Komfort sind die Prioritätspersonen die ersten, die an den Bahnhöfen einsteigen, und die letzten, die aussteigen. Auf dem Bahnsteig wird das Bahnhofspersonal während der gesamten Betriebszeit anwesend sein, um die Sicherheit der Personen und den Fluss der Ströme zu gewährleisten, die Benutzer zu informieren, den Fahrgästen, die dies wünschen, Hilfe zu leisten, die Geschwindigkeit der Kabinen zu verringern oder sie bei Bedarf anzuhalten.