Am 14. Dezember 2022 erließ der Staat die Entscheidung, den öffentlichen Nutzen des Projekts in seiner jetzigen Form nicht zu erklären. Die Regierung bekräftigt und bekräftigt zwar die Zweckmäßigkeit der Verlängerung der U-Bahn-Linie 1 bis Val de Fontenay,...
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Die Entscheidung des Staates
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Der Stadtrat genehmigte einstimmig die Projekterklärung mit 2 Änderungen und 7 Verpflichtungen, die es ermöglichen, die Projekteigentümer zu verbessern, und forderte die Präfekten auf, ihre Erklärung über den öffentlichen Nutzen abzugeben.
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Am 11. April 2022 legte die Untersuchungskommission dem Präfekten von Val-de-Marne ihren Bericht vor, in dem sie eine ablehnende Stellungnahme zu dem Vorhaben zur Verlängerung der Linie 1 nach Val de Fontenay abgab.
