Allgemeine Verkaufs- und Nutzungsbedingungen (AGB) des Navigo Liberté + Vertrags am Telefon

Veröffentlicht am

Oktober 2025

PRÄAMBEL

Das Abonnement und die Nutzung eines Navigo Liberté + -Vertrags setzen die Kenntnis und vollständige, vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen durch den Inhaber und den Zahler, Eigentümer des Telefons, auf dem der Vertrag geladen ist, voraus. Der Zahler und der Inhaber eines Navigo Liberté + Telefonvertrags müssen dieselben Personen sein.

Der telefonische Vertrag Navigo Liberté +, der von Île-de-France Mobilités (Verkehrsorganisation der Île-de-France) erstellt wurde, wird von S.A.S Comutitres, im Folgenden Comutitres S.A.S oder "Agence Navigo" genannt, im Namen und im Auftrag von Île-de-France Mobilités verwaltet.

Im Rahmen der Ausweitung des Navigo Liberté + -Dienstes auf Telefon, der in allen Gebieten der Île-de-France genutzt werden kann, kann der Vertrag auf Android*- oder iOS-Telefonen geladen werden, seine Nutzung ist streng persönlich.

* Liste der kompatiblen Android-Telefone auf: https://www.iledefrance-mobilites.fr/aide-et-contacts/telephone/quels-telephones-me-pemettent-dacheter-et-de-valider

1. DEFINITIONEN

1.1. Der Name "Inhaber" gibt die natürliche Person an, die den Navigo Liberté + -Vertrag telefonisch nutzt.

1.2. Der Name "Zahler" bezeichnet die natürliche Person, die mit dem Kontoinhaber identisch ist und sich vertraglich zur Zahlung der Rechnungen verpflichtet. Der Zahler muss eine volljährige, geschäftsfähige natürliche Person oder minderjährig ab dem 15. Lebensjahr sein.

1.3. Der Begriff "Beförderer" bezieht sich auf Unternehmen, die einen Vertrag oder eine Übertragung öffentlicher Dienstleistungen mit Île-de-France Mobilités oder einer lokalen Organisationsbehörde abgeschlossen haben, die von Île-de-France Mobilités eine Delegation für den Betrieb von Personenverkehrslinien erhalten hat.

1.4. "Mein Bereich" Île-de-France Mobilités bezeichnet das persönliche Konto des Kontoinhabers, das in der Anwendung Île-de-France Mobilités oder auf der Website iledefrance-mobilites.fr (verwaltet von Île-de-France Mobilités) erstellt wird. Siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anwendung Île-de-France Mobilités und Datenschutzerklärung | Île-de-France Mobilités (iledefrance-mobilites.fr).

1.5. Das "Île-de-France Mobilités-Konto" ist obligatorisch, um auf die zahlreichen Dienste von Île-de-France Mobilité zugreifen zu können, einschließlich der Möglichkeit, Produkte und Dienstleistungen zu kaufen.

1.6. Die "monatliche Rechnung" erfasst die Summe der Beträge der im Vormonat zurückgelegten Fahrten; Der "Mobilitätsnachweis" erfasst die Summe der im Vormonat zurückgelegten Fahrten. Im Gegensatz zur Rechnung finden Sie die Details jeder Fahrt (Datum und Uhrzeit der Reise, Tarifmethode der Reise, Datum und Uhrzeit jeder Fahrt, Art der Reise, Zoneneinteilung, rekonstruierte oder unvollständige Route, Gesamtpreis ohne Mehrwertsteuer, Preis einschließlich Mehrwertsteuer und geltende Mehrwertsteuer).

1.7. Das "Zusammenleben" verschiedener Transport tickets oder Verträge ist definiert als die Möglichkeit, diese tickets oder Verträge auf dasselbe Medium zu laden. Weitere Informationen zu den Regeln für das Zusammenleben finden Sie auf der Website von Île-de-France Mobilités.

1.8. Bus-Straßenbahn-Fahrten und U-Bahn-Zug-RER-Fahrten mit Telefon und dem Navigo Liberté +-Service werden im Voraus gemäß dem von Ile-de-France Mobilités festgelegten Preis bezahlt (siehe Tarifseite Navigo Liberté+).

2. PRÄSENTATION UND VERWENDUNG

2.1. Der Navigo Liberté + Telefonvertrag ist ein Vertrag, der es Ihnen nach Abschluss ermöglicht, im Verkehrsnetz der Île-de-France Mobilités zu reisen, ohne zuvor ticket für den Transport bezahlt zu haben. Der Betrag, der für die ticket der vom Inhaber unternommenen Fahrten fällig wird, wird gemäß den in Artikel 3 festgelegten Tarifregeln festgelegt und monatlich im Monat nach den durchgeführten Fahrten vom Bankkonto des Zahlers abgebucht.

2.2. Der Navigo Liberté + Telefonvertrag kann im öffentlichen Verkehrsnetz unter der Zuständigkeit von Île-de-France Mobilités genutzt werden und ermöglicht es Ihnen, mit folgenden Verkehrsmitteln zu reisen:

  • U-Bahn-Linien in Île-de-France, mit einem speziellen Flughafentarif für die Ein- / Ausfahrt an der Station L14 Orly. Siehe Navigo Freedom+ Tarifseite.
  • RER/Zuglinien in der Île-de-France mit einem speziellen Flughafentarif für die Ein- / Ausfahrt an den TGV-Bahnhöfen Charles de Gaulle Airport 1 und Charles de Gaulle Airport 2
  • Buslinien, die Gegenstand einer Vereinbarung mit Île-de-France Mobilités sind und für die die Tarife der Ile-de-France gelten;
  • Die RoissyBus-Linie mit einem bestimmten Flughafentarif;
  • Straßenbahnlinien
  • Die Tzen;
  • Straßenbahnlinien (1 bis 14);
  • Die Standseilbahn von Montmartre;
  • Das C1-Kabel

    Der Navigo Liberté+ ist auf Orlyval nicht gültig, der Kunde muss eine bestimmte ticket bezahlen.

2.3. Nutzung in der Metro (Linien 1 bis 14), RER (A bis E), Zug (Transiliens H, J, K, L, N, P, R, U) und der Montmartre-Standseilbahn.

In der U-Bahn (Linien 1 bis 14), RER (A bis E), Zug (Transiliens H, J, K, L, N, P, R, U) und in der Montmartre-Standseilbahn, TER für Fahrten, die vollständig in der Ile-de-France zurückgelegt werden, eröffnet der Navigo Liberté + Telefonvertrag das Recht auf eine Fahrt von 2 Stunden (zwei Stunden) ab der ersten Validierung des Eintritts in das Netz. Diese Verwendungen sind vorbehaltlich der in Artikel 3.7 festgelegten Korrespondenzregeln möglich.

2.4. Verwendung in Bus, Straßenbahn (Linien 1 bis 14), Kabel oder Tzen

Im Bus, der Straßenbahn (1 bis 1) 4 und Tzen eröffnet der Navigo Liberté + Telefonvertrag das Recht auf eine Fahrt von 1h30 (eine Stunde dreißig Minuten) ab der ersten Validierung des Eintritts in das Netz, ohne Validierung des Ausgangs, vorbehaltlich der in Artikel 3.9 festgelegten Regeln.

2.5. Korrespondenznutzung

Der Navigo Liberté + Telefonvertrag eröffnet das Recht auf eineFahrt von 1h30 (eine Stunde und dreißig Minuten) ab der ersten Validierung beim Eintritt in das Netz, einschließlich der Validierung der Zwischenkorrespondenz unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel, außer in dem Fall, in dem eine durchgeführte Fahrt den RER oder den Zug außerhalb von Paris umfasst, wodurch diese Frist auf 2h00 (zwei Stunden) verlängert wird.

Zusammenfassende Tabelle der zulässigen Reisezeiten (maximale Zeit, in der der Benutzer mit einer einzigen in Rechnung gestellten Fahrt reisen kann):

Bus-/Straßenbahnfahrt: 1h30

U-Bahn/RER/Zug: 2h00

3. PREISE

3.1. Die Preisgestaltung wird von Île-de-France Mobilités festgelegt.

3.2. Preisinformationen sind verfügbar:

3.3. Der aktuelle Tarif ist ein allgemeiner öffentlicher Tarif (Vollpreis).

Keiner der ermäßigten Tarife gilt für den Navigo Liberté + am Telefon
(Der Begriff "ermäßigter Tarif" bezieht sich auf die für Inhaber geltenden Tarife, die den Kriterien der folgenden Profile entsprechen: Wer kann von ermäßigten Tarifen profitieren?

Preise für Fahrten

3.4 Jede vom Inhaber zurückgelegte Reise wird zu dem Preis in Rechnung gestellt, der dem verwendeten Transportmittel und der zurückgelegten Strecke entspricht:

3.4.1 Wenn der Inhaber den Eintritt in den Bus, die Straßenbahn, das Kabel oder den Tzen bestätigt, wird seine Fahrt zum Preis einer Bus-/Straßenbahnfahrt berechnet. Die Hin- und Rückfahrt und die Unterbrechung der Fahrt auf derselben Bus-, Straßenbahn- oder Tzen-Linie (auch wenn sie innerhalb einer Stunde und dreißig Minuten erfolgt) führen zur Abrechnung einer neuen Bus-/Straßenbahnfahrt.

3.4.2 Wenn der Karteninhaber den Eintritt in die U-Bahn, den Zug oder die RER bestätigt, wird seine Fahrt bis zum Verlassen des Kontrollbereichs mit dem Wert eines Einzeltarifs berechnet. Die Hin- und Rückfahrt und die Unterbrechung der Fahrt auf derselben Linie (auch wenn sie innerhalb von 2 Stunden erfolgt) führen zur Abrechnung einer neuen Fahrt.
Wenn die Reise am Flughafen Orly beginnt (oder endet), wird sie unabhängig von ihrem Ziel (oder Abflug) zu einem bestimmten Flughafentarif berechnet.
Wenn die Reise am Flughafen Roissy-Charles-de-Gaulle beginnt (oder endet), wird sie zu einem Tarif berechnet, der vom Ziel- (oder Abfahrts-) Bahnhof abhängt.

3.4.3 Wenn der Inhaber den Eintritt in den RoissyBus bestätigt, wird seine Fahrt zum Preis einer RoissyBus-Fahrt berechnet. Die Hin- und Rückfahrt und die Unterbrechung der Reise führen zur Abrechnung einer neuen RoissyBus-Fahrt.

3.4.4 Wenn der Karteninhaber den Eintritt in die Montmartre-Standseilbahn bestätigt, wird seine Fahrt zum Preis einer U-Bahn-Zug-RER-Fahrt berechnet.

Preise für Anschlussflüge

Eine Verbindung bedeutet das Umsteigen auf eine andere Transportlinie, ohne Hin- und Rückfahrt auf derselben Linie und ohne Unterbrechung auf derselben Linie.

3.5 Verbindungen zwischen Bus, Straßenbahn (T 1 bis 14), Kabel und Tzen für 1h30 Minuten (eine Stunde und dreißig Minuten) begründen keine Abrechnung für eine neue Fahrt.

3.6 Anschlüsse innerhalb des Schienennetzes (U-Bahn, RER/Zug)führen nicht zur Abrechnung einer neuen Fahrt innerhalb der folgenden Grenzen:

3.6.1 Für 2 Stunden (zwei Stunden) für U-Bahn, Zug und RER.

3.6.2 ohne Verlassen der Beförderungszone oder über genehmigte öffentliche Umsteigewege.

Wenn die Dauer der Fahrt die Gültigkeitsdauer des genehmigten ticket oder Anschlusses überschreitet oder wenn es sich um eine nicht genehmigte Verbindung handelt, wird eine neue Fahrt berechnet.

3.7 Verbindungen zwischen dem Schienennetz (Metro, RER, Zug, Straßenbahnexpress) und dem Oberflächennetz (Bus, Straßenbahn, Tzen-Kabel) werden unter folgenden Bedingungen angeboten (Oberflächenfahrt wird nicht berechnet):

3.7.1 Wenn der Inhaber eine Bus-/Straßenbahnfahrt vor einer RER-, Zug- oder U-Bahn-Fahrt unternimmt, muss die Entwertung des Eingangs in die RER, den Zug, die U-Bahn innerhalb von 1h30 (eine Stunde und dreißig Minuten) nach der Entwertung des Einstiegs in den Bus / die Straßenbahn erfolgen.

3.7.2 Wenn der Inhaber nach einer RER- oder Zugfahrt eine Bus-/Straßenbahnfahrt unternimmt, muss die Entwertung des Einstiegs in den Bus/die Straßenbahn innerhalb von 30 Minuten (dreißig Minuten) nach der Entwertung am Ausgang der RER oder des Zuges erfolgen.

3.7.3 Wenn der Inhaber nach einer U-Bahn-Fahrt eine Bus-/Straßenbahnfahrt unternimmt, muss die Entwertung des Einstiegs in den Bus/die Straßenbahn innerhalb von 1h30 (eine Stunde und dreißig Minuten) nach der Entwertung des Eintritts in die U-Bahn erfolgen.

Wenn die Umsteigezeit die genehmigte Umsteigezeit überschreitet, wird die Bus-/Straßenbahnfahrt zum aktuellen Tarif berechnet.

3.8 Die Anzahl der an einem Tag durchgeführten Fahrten ist auf den Preis des Navigo-Tages begrenzt, wobei die Flughafenfahrten ausgeschlossen sind (siehe Artikel 9.4).

Zusammenfassung der zulässigen Anschlusszeiten: vorbehaltlich der zulässigen Gesamtreisezeiten, die für 2.6 gelten:

  • Einfahrt mit Straßenbahn / Bus / Kabel dann Verbindung mit Straßenbahn / Bus / Kabel oder U-Bahn / Zug / RER : 1h30 zwischen der Entifizierung in der Eingabe und der Validierung in der Korrespondenz
  • Einfahrt mit U-Bahn / Zug / RER dann Anschluss mit Straßenbahn / Bus / Kabel oder U-Bahn / Zug / RER : 1h30 zwischen der Entwertung bei der Eingabe und der Validierung bei der Korrespondenz
  • Einfahrt mit U-Bahn/Zug/RER , dann Verbindung mit U-Bahn/Zug/RER : 2 Stunden zwischen der Entwertung bei der Einreise und der Validierung bei der Korrespondenz

4. BEDINGUNGEN UND ABONNEMENT

4.1 Die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um einen Navigo Liberté + -Vertrag telefonisch abschließen zu können, sind wie folgt:

  • Der Kontoinhaber und der Zahler müssen dieselben natürlichen Personen sein. Die natürliche Person muss volljährig und geschäftsfähig oder ab dem 15. Lebensjahr minderjährig sein.
  • Der Inhaber verwendet die E-Mail-Adresse, die mit seinem Île-de-France Mobilités Connect-Konto identisch ist, und eine französische Mobiltelefonnummer in 06 oder 07;
  • Für einen Zahler, dessen Navigo Liberté + Telefonvertrag bereits wegen unbezahlter unbezahlter Nichtzahlung im Sinne von Artikel 10 gekündigt wurde, muss der Zahler seine Schuld begleichen und kann erneut zum Zahler eines Navigo Liberté + Telefonvertrags ernannt werden;
  • Für einen Kontoinhaber, dessen Navigo Liberté + Telefonvertrag bereits wegen nachgewiesenen Betrugs gekündigt wurde (Art. 12.10). der Inhaber muss eine Wartezeit von 3 Jahren ab Kündigung abwarten.

4.2 Der Navigo Liberté + Telefonvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und die Erstellung eines Île-de-France Mobilités Connect-Kontos für den Inhaber ist obligatorisch, um ihn abonnieren zu können.
Der telefonische Abschluss des Vertrags Navigo Liberté + ist nur über die Anwendung Île-de-France Mobilités möglich.

Der Karteninhaber muss das Formular in der Anwendung Île-de-France Mobilités ausfüllen, insbesondere die Bankverbindung (IBAN beschränkt auf die SEPA-Zone) des für den Navigo Liberté + -Vertrag belasteten Kontos telefonisch, die Dokumente im Zusammenhang mit dem Abonnement, aus dem der Vertrag besteht, elektronisch unterzeichnen, das SEPA-Lastschriftmandat unterzeichnen und die AGB des Navigo Liberté + Vertrags telefonisch akzeptieren.

4.3 Gemäß Artikel L. 221-2 des Verbraucherschutzgesetzes können telefonische Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Navigo Liberté + -Vertrag nicht dem Widerrufsrecht unterliegen.

4.4 Eine Kopie der AGB wird zum Zeitpunkt des Abonnements in der Anwendung Île-de-France Mobilités zur Lektüre und Genehmigung zur Verfügung gestellt. Die AGB sind jederzeit auf www.iledefrance-mobilites.fr zugänglich.

5. VERTEILUNG UND LADEN DES NAVIGO LIBERTÉ + VERTRAGS AUF DAS TELEFON

5.1 Der Vertrag wird ausschließlich auf ein kompatibles Telefon geladen, seine Nutzung ist streng persönlich.
5.2 Koexistenz des Navigo Liberté + Vertrags am Telefon:

Wenn Sie ein gültiges Navigo Mois- oder Navigo Semaine-Paket telefonisch haben, beginnt Ihr telefonisches Navigo Liberté + -Abonnement am Tag nach Ablauf der Gültigkeit Ihres Telefonmonats- oder Wochenpakets.

Es ist möglich, den Navigo Liberté + -Vertrag auf dem Telefon und einzelne tickets zum Zeitpunkt des Abonnements (z. B. ticket RoissyBus) auf demselben Telefon zu kombinieren. Die Validierungsregeln, falls vorhanden, sind in Artikel 6.4 beschrieben.  
Die tickets Fête de la musique und Antipollution haben Vorrang bei der Validierung und können auf demselben Telefon koexistieren.

Nach dem Abonnement ist das Zusammenleben von Navigo Liberté + am Telefon mit tickets zur Einheit nicht mehr möglich (vgl. Art. 6.4).

5.3 Installation über die Apple Maps-App

Der Benutzer kann auch die Kartenanwendung verwenden, um Transport tickets der Île-de-France auf ein iPhone oder eine Uhr zu laden. Weitere Informationen zur Verwendung der Karten-App finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des iOS-Telefons als Support.

 

6. VALIDIERUNG

6.1 Der Inhaber muss seinen Navigo Liberté + vor jeder Fahrt beim Betreten des Netzes und/oder beim Einsteigen in das Fahrzeug, aber auch bei Verbindungen mit allen anderen Verkehrsmitteln und beim Verlassen der RER/Zug-Kontrolllinien systematisch und systematisch mit seiner telefonischen Unterstützung an den Validierungsgeräten der Beförderer validieren. unter Androhung eines Verstoßes.

6.2 Die Validierung stellt die Ausstellung eines Transport ticket dar, der einer aufgeschobenen Rechnungsstellung unterliegt.

6.3 Es ist nicht möglich, Ihren Navigo Liberté + -Vertrag mehrmals telefonisch zu validieren, um die Reise mehrerer Personen auf derselben Reise zu ermöglichen.

6.4 Wenn das Telefon sowohl einen Navigo Liberté + -Vertrag als auch einzelne tickets enthält (t+ Tickets, Metro-Train-RER-Ticket, Bus-Tram-Ticket, tickets RoissyBus), hat das Navigo Liberté + Vorrang.
Die tickets Einheiten oder im Buch sind daher erst nach Beendigung des Navigo Liberté + -Vertrags telefonisch gültig, sie sind nicht erstattungsfähig.

6.5 Wenn das Telefon sowohl einen Navigo Liberté + -Vertrag als auch pauschale tickets für alle Zonen enthält, haben die pauschalen tickets bis zu ihrem Gültigkeitsende Vorrang.
6.6 Falls der Inhaber sein Telefon vergisst, auf das der Navigo Liberté + -Vertrag geladen ist, muss er für die Reise einen ticket für den Transport kaufen. Diese wird nicht zurückerstattet.

7. KONTROLLE

7.1 Im Falle einer Kontrolle muss der Inhaber das Telefon, auf das der Navigo Liberté-Vertrag aufgeladen ist, + alle validierten Bereiche am Eingang seiner Reise und gegebenenfalls in Korrespondenz vorlegen.

7.2 Die Feststellung der Nichteinhaltung der Grundsätze der systematischen Validierung (Artikel 7) und/oder der Regeln für die telefonische Nutzung des Vertrags Navigo Liberté + (Artikel 3) führt zur Zahlung einer pauschalen Entschädigung und etwaiger damit verbundener Verwaltungsgebühren gemäß den für öffentliche Personenverkehrsdienste in der Île-de-France geltenden Vorschriften.

7.3 Erfolgt die Zahlung an den Beförderer nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Verstoß, muss der Zuwiderhandelnde die erhöhte Pauschalstrafe zahlen, die von der Staatskasse eingezogen wird (Artikel 529-5 der Strafprozessordnung).

8. ZAHLUNG DES VERTRAGES

8.1 Für den Zeitraum des Vormonats wird monatlich eine Rechnung ausgestellt. Es zählt die Summe der Beträge der vom Inhaber im vorangegangenen Kalendermonat unternommenen Fahrten unter Anwendung etwaiger Abzüge oder Erstattungen. Die Rechnung wird dem Zahler in seinem persönlichen Bereich zur Verfügung gestellt.

8.2 Der Navigo Liberté + Telefonvertrag ist nur per Lastschrift zahlbar. Das Bankkonto des Zahlers wird jeden Monat von dem Betrag abgebucht, der für die ticket der vom Inhaber unternommenen Reisen fällig ist.

8.3 Wenn der Kontoinhaber eine Rückerstattung erhält, wird der Betrag von der Rechnung für den Folgemonat abgezogen. Bei einem großen Betrag kann eine sofortige Überweisung zu einem außergewöhnlichen ticket erfolgen.

8.4 Anzahl der an einem Tag zurückgelegten Fahrten:

Die Summe der an einem Tag zurückgelegten Fahrten ist auf den Preis des Navigo-Tages begrenzt, mit Ausnahme von Flughafenfahrten (mit RER und/oder U-Bahn und/oder Roissybus).

8.5 Jede Abbuchung erfolgt zwischen dem 13. und 18. des Monats für die Rechnung für den Vormonat. Der Zahler wird im Voraus per E-Mail und durch Mitteilung über den eingezogenen Betrag und das Fälligkeitsdatum der Lastschrift informiert. Im Falle einer Rechnung mit einem Guthabenbetrag erfolgt eine Überweisung auf das Bankkonto des Zahlers nach dem gleichen Zeitplan wie die Lastschriften.

9. ZAHLUNGSVORFALL

9.1 Im Falle einer Ablehnung der Zahlung, die zu einem Sollsaldo des Navigo Liberté + -Vertrags führt, informiert die Navigo-Agentur den Kontoinhaber per E-Mail, Benachrichtigung oder SMS. Erfolgt keine Regularisierung innerhalb von 5 Tagen nach Benachrichtigung der Navigo-Agentur über die Ablehnung der Lastschrift durch die Bank, wird der Navigo Liberté + -Vertrag ausgesetzt.

9.2 Im Falle einer Aussetzung darf der Inhaber mit diesem Vertrag nicht mehr zirkulieren. Erfolgt keine Regularisierung innerhalb von 30 Tagen nach der Ablehnung der unbezahlten Zahlung des in Artikel 9.1 definierten Vertrags, wird der Navigo Liberté + telefonische Vertrag gekündigt. Die Navigo-Agentur benachrichtigt den Karteninhaber – Zahler per E-Mail, Benachrichtigungen und SMS.

9.3 Aussetzung und Kündigung befreien nicht von der Zahlung für alle zuvor durchgeführten Fahrten.

9.4 Eine unbezahlte Zahlung kann per Kreditkarte im persönlichen Bereich der Anwendung Île-de-France Mobilités: Abschnitt Meine Rechnungen beglichen und dann die unbezahlte Zahlung regeln.

10. KONSULTATION VON VERBRAUCHSVERFOLGUNG, RECHNUNGEN UND LASTSCHRIFTEN

10.1 Konsultation der Verbrauchsüberwachung:

Die Verbrauchsverfolgung des Monats ermöglicht es dem Inhaber, die Fahrten, die er im laufenden Monat unternommen hat, sowie deren Betrag, Zeit, Ort, gegebenenfalls die Erwähnung eines Flughafenbahnhofs und das Transportmittel einzusehen. Es kann ab dem 1. Tag des Monats auf "Mein Bereich" in der Anwendung oder auf der Website iledefrance-mobilites.fr eingesehen werden. Die Informationen zur Verbrauchsüberwachung werden in ticket indikativen Weise angegeben und erscheinen erst nach der Meldung der Validierungsdaten, was einige Tage dauern kann.

Etwaige Gebühren für die Anmeldung oder den Kundendienst (After-Sales-Service) werden bei der Überwachung des Verbrauchs nicht berücksichtigt . Die endgültige Abrechnung der Fahrten und etwaiger Kosten wird in der Rechnung angegeben, die frühestens am 11. des Folgemonats verfügbar sein wird.
Der Inhaber wird per E-Mail über die Bereitstellung des Mobilitätsnachweises per Download informiert.
Er kann es in den letzten 3 Monaten einsehen und herunterladen, abhängig von der gewählten Zustimmung zur Aufbewahrungsfrist seiner Reisedaten (30 oder 90 Tage).

10.2 Anzeigen von Rechnungen:

Die Rechnungen der letzten Monate können unter "Mein Bereich" in der Anwendung oder auf der Website iledefrance-mobilites.fr des Kontoinhabers bis zu 24 Monate eingesehen und heruntergeladen werden. Die Rechnung für die Fahrten des Vormonats ist ab dem 11. des Monats verfügbar.
Der Zahler wird per E-Mail über die Verfügbarkeit seiner Rechnung und den Betrag der Lastschrift informiert.
Wenn der Inhaber während des Zeitraums keine Reisen unternimmt, wird keine Rechnung ausgestellt.

11. KUNDENDIENST

KUNDENDIENST ÄNDERUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

11.1 Die Identitätsdaten (Anrede, Name, Vorname und Geburtsdatum) des Inhabers des Navigo Liberté+-Vertrags am Telefon können durch eine Anfrage im Kontaktformular in "Mein Bereich" in der Anwendung Île-de-France Mobilités oder auf der Website iledefrance-mobilites.fr und durch Vorlage eines Belegs (CNI, Reisepass, Gerichtsentscheidung usw.) geändert werden.

11.2 Der Kontoinhaber - Zahler kann seine Post- und Telefonnummer sowie seine E-Mail-Adresse in seinem persönlichen Bereich im Abschnitt "Vertrag" ändern.

Die Kontakt-E-Mail-Adresse kann nur über "Mein Bereich" im Île-de-France Mobilités Connect-Konto geändert werden.

KUNDENDIENSTÄNDERUNG DER BANKVERBINDUNG

11.3 Jede Servicehandlung, die sich auf Lastschriften auswirkt (Änderung der Bankverbindung des Zahlers), wird bei der nächsten Lastschrift berücksichtigt. Der Zahler, der sein zu belastendes Konto ändern möchte, kann die Änderung in "Mein Bereich" in der Anwendung Île-de-France Mobilités oder auf der Website iledefrance-mobilites.fr vornehmen. Wenn die Änderung zwischen dem 4. und 6. des Monats M erfolgt, wird sie für die Rechnung des Folgemonats berücksichtigt. Der Zahler stellt sicher, dass keine Zahlungsunterbrechung vorliegt.

11.4 Der Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats erfolgt bei der Bank des Zahlers.

VERTRAGSKUNDENDIENST: AUSSETZUNG UND ÜBERNAHME

11.5 Rückforderung nach Aussetzung auf Initiative der Agentur Navigo wegen unbezahlter Zahlung

Um einen Navigo Liberté + Telefonvertrag wieder aufzunehmen, der auf Initiative der Navigo-Agentur ausgesetzt wurde, muss der unbezahlte Vertrag reguliert werden. Die Mittel zur Regularisierung sind in Artikel 9.4 angegeben. Nach der Regularisierung über "Mon Espace" in der Anwendung Île-de-France Mobilités oder auf der Website iledefrance-mobilites.fr wird der Inhaber seinen Navigo Liberté + -Vertrag telefonisch reaktivieren.

VERTRAGSKUNDENDIENST: KÜNDIGUNG

11.6 Kündigung auf Initiative des Zahlstelleninhabers:

Der Navigo Liberté + Telefonvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit gekündigt werden, sofern er sich nicht in einer unbezahlten Situation befindet:

  • Indem Sie sich über den "Mein Bereich" des Karteninhabers mit der Anwendung Île-de-France Mobilités verbinden.
  • Durch Verbindung mit der Website Île-de-France Mobilités in "Mon Espace": Île-de-France Mobilités Connect | Einloggen

Die Kündigung wird in das Telefon geladen und wird sofort nach der Anfrage in der App wirksam.

Fahrten, die bis zum Datum der tatsächlichen Kündigung zurückgelegt wurden, werden in der Rechnungsstellung erfasst und im Folgemonat abgebucht.

11.7 Kündigung auf Initiative der Agence Navigo:

Der Vertrag wird von Agence Navigo aus folgenden Gründen automatisch gekündigt:

  • Im Falle eines Betrugs, der bei der Erstellung der Abonnementdatei festgestellt wird, falsche Erklärung
  • Im Falle eines Betrugs, der bei der Nutzung des Navigo Liberté + -Vertrags festgestellt wurde, nämlich die Nichteinhaltung der Nutzungsregeln (gemäß Artikel 2) und der Validierung (gemäß Artikel 6)
  • Bei Nichtzahlungen, die nicht unter den in Artikel 9 genannten Bedingungen geregelt wurden
  • Im Falle des Widerrufs des SEPA-Lastschriftmandats ohne Benennung der Unterzeichnung eines neuen SEPA-Mandats
  • Entscheidung, Navigo Liberté + aus dem Tarifangebot von Île-de-France Mobilités zu streichen

Die Navigo-Agentur kündigt die Kündigung per E-Mail an den Karteninhaber an.

SERVICE VERLUST UND DIEBSTAHL

11.8 Meldung von verlorenem und gestohlenem Medium
Die Verlust-/Diebstahlmeldung kann über die Website, über die mobile Anwendung Île-de-France Mobilités (mit einem anderen Telefon) und ihren persönlichen Bereich ("Meine Supports") oder telefonisch bei der Agentur Navigo unter 09 69 39 22 22 (gebührenfreier Anruf) erfolgen.

Es gibt keine Rückerstattung für Reisen, die vor der Meldung von Verlust oder Diebstahl unternommen wurden. Uhrzeit und Datum der Erklärung werden berücksichtigt, um die Abrechnung von Fahrten zu sperren, die a posteriori unternommen worden wären.

Um weiter reisen zu können, muss der Karteninhaber Transport tickets kaufen, diese werden nicht erstattet.

11.9 Wiederherstellen des Vertrags auf einem neuen Telefon

Der Karteninhaber kann seinen Navigo Liberté + -Vertrag auf seinem neuen Telefon im Abschnitt Kontakt wiederherstellen > Mein Telefon > Ich möchte den Inhalt eines alten Telefons wiederherstellen.

KUNDENDIENST TELEFONWECHSEL

Im Falle eines Telefonwechsels ermöglicht die Anwendung Île-de-France Mobilités die Übertragung des auf einem Telefon aufgeladenen Navigo Liberté + -Vertrags auf ein anderes Telefon, indem Sie sich auf Sicherungs- und Wiederherstellungsmechanismen verlassen.
11.10 Vertragssicherung

Der Karteninhaber kann seinen Navigo liberté + -Vertrag im Abschnitt Kontakt > Mein Telefon speichern> Ich möchte meine tickets sichern.

Der Vorgang zum Sichern der tickets löst das Löschen der tickets aus, die auf dem Telefon vorhanden sind und daher nicht mehr verwendet werden können.

Die Backup-Funktion ermöglicht es, alle in das Telefon geladenen tickets zu sichern.

11.11 Wiederherstellung des Vertrags auf einem neuen Telefon

Der Karteninhaber kann seinen Navigo Liberté + -Vertrag auf seinem neuen Telefon über den Abschnitt Kontakt > Mein Telefon wiederherstellen> Ich möchte den Inhalt eines alten Mediums wiederherstellen.

Das Wiederherstellen von tickets ist nur von einem kompatiblen Android-Telefon auf ein anderes kompatibles Android-Telefon oder von einem kompatiblen IOS-Telefon auf ein anderes kompatibles IOS-Telefon möglich.

Die Wiederherstellungsfunktion stellt alle zuvor geladenen tickets auf dem alten Telefon wieder her.

12. BESCHWERDE-ANFECHTUNG

Die Überwachung des Verbrauchs erfolgt in ticket indikativen Maßstab auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Konsultation verfügbaren Daten. Die endgültigen Fahrten sind diejenigen, die am Ende des Monats im Mobilitätsnachweis enthalten sind und dann zur Erstellung der Rechnung verwendet werden.

12.1 Anfechtung der Rechnung

Der Inhaber kann eine Beschwerde über das Kontaktformular in der Anwendung Île-de-France Mobilités in seinem Navigo Liberté + -Bereich einreichen. Reklamationen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung müssen innerhalb von 30 oder 90 Tagen (vom Kunden gewählte Zustimmungsfrist) nach Erhalt der beanstandeten Rechnung geltend gemacht werden.

Nach Ablauf dieser Frist werden die Validierungsdaten endgültig gelöscht und es kann kein Antrag auf vollständige oder teilweise Rückerstattung mehr gewährt werden.

13. SONSTIGES

13.1 Kontakt

Die Agentur Navigo kann kontaktiert werden, indem Sie eine Nachricht über das Informationsanforderungsformular senden, das über den persönlichen Bereich des Inhabers / Zahlers in der Anwendung Île-de-France Mobilités zugänglich ist, sowie telefonisch unter: 09 69 39 22 22 22 (Anruf ohne Aufpreis)

13.2 Aussetzung / Beendigung des Navigo Liberté + Telefondienstes

Die Agentur Navigo behält sich das Recht vor, den Navigo Liberté + Vertrag auf dem Telefon des Kontoinhabers im Rahmen einer Löschung oder Weiterentwicklung der ihren Kunden angebotenen Dienstleistungen zu kündigen. Gegebenenfalls verpflichtet sich Agence Navigo, dem Zahler den Restbetrag zu erstatten. Es kann in keiner Weise eine Haftung geltend gemacht werden, die sich aus diesem Urteil ergibt.

14. INFORMATIONEN ZU PERSONENBEZOGENEN DATEN

Im Rahmen der Ausführung Ihres Navigo Liberté + Telefonvertrags werden die personenbezogenen Daten des Kontoinhabers und des Zahlers von verschiedenen Datenverantwortlichen verarbeitet, die sich um den Schutz ihrer Privatsphäre und die Achtung ihres Privatlebens sorgen:

Île-de-France Mobilités verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit:

  • Underwriting und Vertragsverwaltung;
  • Verwaltung der Abrechnung des Post-Payment-Dienstes
  • Unternehmenskommunikation sowie kommerzielle und nichtkommerzielle Kommunikation;
  • Durchführung statistischer Analysen.

Darüber hinaus kann eine Verarbeitung, deren Zweck die Verhinderung und Verwaltung von unbezahlten Rechnungen, Diebstahl und Verlust von Transport tickets sowie die Betrugsbekämpfung ist, zu einer Ablehnung der Transaktion oder einer Kündigung der Pauschalreise führen.

Die Beförderer verarbeiten personenbezogene Daten im Zusammenhang mit:

  • die Verwaltung von Operationen und Transaktionen, die an der Verkaufsfront des Spediteurs durchgeführt werden;
  • die Verwaltung der Validierung und der daraus resultierenden Daten, einschließlich der Vorgänge zur Ungültigerklärung betrügerischer tickets;
  • die Bekämpfung von Verstößen gegen die Transportpolizei, die Kontrolle von tickets, die Verhängung von Bußgeldern und die Beitreibung von Bußgeldern;
  • kommerzielle und nichtkommerzielle Prospektionsmaßnahmen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften;
  • statistische Analysen zur Verbesserung des Transportangebots und der von den Beförderern angebotenen Dienstleistungen;
  • Verwaltung von Kundenbeschwerden im Zusammenhang mit der Nutzung des Carrier-Netzwerks.

14.1 Verarbeitungsvorgänge, für die Île-de-France Mobilités für die Verarbeitung verantwortlich ist

14.1.1 Welche Daten werden erhoben?

  • Die im Rahmen der Vertragsabwicklung erhobenen Daten lauten wie folgt:
  • Identifikationsdaten
  • Daten zum Privatleben
  • Daten zum Arbeitsleben
  • Wirtschafts- und Finanzdaten
  • Gesundheitsdaten
  • Die Daten, die zusätzlich im Rahmen der Verwaltung der Rechnungsstellung nach der Zahlung erhoben werden:
  • Validierungsdaten

14.1.2 Warum werden die Daten erhoben?

Die erhobenen Daten unterliegen einer automatisierten Verarbeitung, für die Île-de-France Mobilités verantwortlich ist und deren Zwecke in der Präambel von Artikel 15 aufgeführt sind.

14.1.3 Warum ist die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten rechtmäßig?

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten ist möglich:

  • auf der Grundlage der Vertragserfüllung und der Zustimmung des Kontoinhabers und des Zahlers für: die Verwaltung des Vertrags / der Dienstleistung, die Verwaltung der Rechnungsstellung nach der Zahlung und die Erstellung von Statistiken;
  • über die Wahrnehmung eines öffentlichen Auftrags von Île-de-France Mobilités für den Versand sogenannter institutioneller nichtkommerzieller Mitteilungen;
  • über die Zustimmung des Kontoinhabers und des Zahlers für die Zusendung kommerzieller Mitteilungen und für die Speicherung von Reisedaten.

14.1.4 Wie lange bewahrt Île-de-France Mobilités diese Daten auf?

Île-de-France Mobilités bewahrt die für den Navigo Liberté + -Vertrag spezifischen Kundendaten während der Vertragserfüllung und bis zum Ende der geltenden gesetzlichen Verjährungsfristen telefonisch auf.

Aufgrund der Einwilligung werden die Validierungsdaten im Rahmen der detaillierten Abrechnung für 30 bis 90 Tage aufbewahrt.

Um die Berechtigung für die Zugangsbedingungen zum Transport ticket zu überprüfen, werden nur die aus dem persönlichen Bereich auf der Website "iledefrance-mobilites.fr" übermittelten Identitätsnachweise für die Dauer der Erstellung des Kontos und der damit verbundenen Dienste, die diese Nachweise anfordern, aufbewahrt.

14.1.5 Wer kann auf diese Daten zugreifen?

Die Daten sind für Île-de-France Mobilités, Comutitres S.A.S., ihre Dienstleister und Vertragspartner, öffentliche Verkehrsunternehmen in der Île-de-France, institutionelle Geldgeber, Meinungsforschungs- und Statistikinstitute sowie Unternehmen, die Verkehrserhebungen in der Île-de-France durchführen, bestimmt.

Die Daten aus Transaktionen, die auf den Online-Diensten von Unternehmen durchgeführt werden, die multimodale digitale Dienste anbieten, sind bestimmt für: Île-de-France Mobilités, Comutitres S.A.S., ihre Dienstleister und Vertragspartner sowie den Inhaber des von der Transaktion betroffenen multimodalen digitalen Dienstes.

14.1.6 Übermittlung von Daten außerhalb der Europäischen Union

Die Daten werden im Rahmen der Verwaltung des Kundendienstes außerhalb der Europäischen Union an den Partner mit Sitz in Côte d'Ivoire übermittelt.

Dieses Land hat keinen Angemessenheitsbeschluss. Ile-de-France Mobilités stellt jedoch sicher, dass die Übermittlung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen erfolgt, insbesondere durch die Umsetzung von Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Daten einen gleichwertigen Schutz genießen, und insbesondere durch die Umsetzung geeigneter vertraglicher Bestimmungen: der verbindlichen internen Datenschutzvorschriften, die als "BCR" bekannt sind.

14.2 Die Verarbeitung, für die die Beförderer für die Verarbeitung verantwortlich sind

14.2.1 Welche Daten werden erhoben?

Die von den Beförderern im Rahmen ihrer Verarbeitung erhobenen Daten lauten wie folgt:

- Identifikationsdaten

- Wirtschafts- und Finanzdaten

- Verletzungsdaten

- Validierungsdaten

14.2.2 Warum werden die Daten erhoben?

Die erhobenen Daten unterliegen einer automatisierten Verarbeitung, für die die Beförderer für die Verarbeitung verantwortlich sind und deren Zwecke in der Präambel von Artikel 15 aufgeführt sind.

14.2.3 Warum ist die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten rechtmäßig?

Diese Behandlungen werden im Rahmen von:

  • die Ausführung des Vertrags, eine gesetzliche Verpflichtung (Verwaltung von Kundenbeschwerden, Kontrolle und Bußgelderstellung),
  • die Zustimmung des Kontoinhabers und des Zahlers (kommerzielle Prospektion) oder
  • das berechtigte Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen (nichtkommerzielle Kommunikation, kommerzielle Kommunikation für ähnliche Waren und Dienstleistungen, anonymisierte statistische Studien).

14.2.4 Wie lange bewahren die Beförderer diese Daten auf?

Die von RATP und SNCF umgesetzten Erhaltungsregeln sind:

  • Die Daten werden für einen Zeitraum aufbewahrt, der je nach den Zwecken, für die sie verarbeitet werden, unterschiedlich sein kann.

Die namentlichen Spuren der Fahrten (Zeitstempel - Validierungsort - Kartennummer) werden nur wenige Stunden aufbewahrt, es sei denn, sie sind für die Erstellung einer Rechnungsstellung erforderlich (Navigo Liberté + -Vertrag). Darüber hinaus werden die Daten zu statistischen Zwecken anonymisiert. Nur die tägliche Kumulierung der Validierungen, die am Eingang und / oder Ausgang unserer Schienennetze für den laufenden Monat und den Vormonat (ohne Validierungsort) durchgeführt wurden, wird für die Qualitätsüberwachung der Navigo-Pässe aufbewahrt.

  • Die für die Bearbeitung von Beschwerden erforderlichen Daten werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab Abschluss der Akte aufbewahrt.
  • Daten im Zusammenhang mit den an der Verkaufsfront durchgeführten Vorgängen werden für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Vorgangs aufbewahrt.
  • Die im Zusammenhang mit der Feststellung von Verstößen erhobenen Daten werden je nach Art der Straftat und den ergriffenen Maßnahmen bis zu sechs Jahre ab Begehung der Straftat aufbewahrt.
  • Die zu Prospektions- und Kommunikationszwecken erhobenen Daten werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem letzten Kontakt der betroffenen Person oder bis zum Widerruf ihrer Einwilligung aufbewahrt.

Die Aufbewahrungsfristen der Daten der von den anderen Spediteuren durchgeführten Behandlungen finden Sie auf deren Website.

14.2.5 Wer kann auf diese Daten zugreifen?

Im Rahmen dieser Verarbeitung werden die Daten nur an ihre Subunternehmer Ile-de-France Mobilités und Comutitres S.A.S weitergegeben, um statistische Analysen durchzuführen, die es ihnen ermöglichen, das Transportangebot und die von den Beförderern angebotenen Dienstleistungen zu verbessern. Es werden nur die Daten übermittelt, die für die Durchführung dieser statistischen Analysen unbedingt erforderlich sind.

Zum Zwecke der statistischen Analyse des Verkehrs ist Île-de-France Mobilités der Empfänger der zuvor anonymisierten Validierungsdaten.

14.2.6 Übermittlung von Daten außerhalb der Europäischen Union

Die Beförderer verpflichten sich, alles zu tun, um Übertragungen außerhalb der Europäischen Union und des entsprechenden Landes zu vermeiden.

Für den Fall, dass solche Übermittlungen für die Zukunft vorgesehen sind, verpflichten sich die Beförderer, bei ihren Subunternehmern Garantien zu übernehmen, um ein ausreichendes Schutzniveau für die übermittelten Daten zu gewährleisten, und die Übermittlungen durch die in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Mechanismen zu überwachen.

14.3 Welche Rechte haben der Kontoinhaber und der Zahler in Bezug auf ihre Daten und wie können sie ausgeübt werden?

Der Kontoinhaber und der Zahler haben jeweils ein Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch aus legitimen Gründen, Festlegung von Patientenverfügungen in Bezug auf das Schicksal ihrer Daten nach ihrem Tod sowie das Recht, eine Beschwerde bei der CNIL einzureichen.

Um ihre Rechte auszuüben, können der Kontoinhaber und der Zahler ihren Antrag mit Angabe des/der von ihrem Antrag betroffenen Rechts/Rechte(s) und des Umfangs seiner Anfrage (Produkt, Île-de-France Mobilités-Konto oder gesamte Verarbeitung) senden. Zusammen mit seinen Kontaktdaten, seiner Kundennummer und den Elementen zum Nachweis seiner Identität.

Der Kontoinhaber und der Zahler können die Anfrage je nach betroffener Verarbeitung an die folgenden Adressen senden:

-Die Verarbeitung, für die Île-de-France Mobilités für die Verarbeitung verantwortlich ist:

an die Postanschrift: Île-de-France Mobilités – 39bis 41 rue de Châteaudun – 75009 Paris,

oder an die E-Mail-Adresse: dpo@iledefrance-mobilités.fr

-Die Verarbeitung, für die die Beförderer für die Verarbeitung verantwortlich sind: Der Inhaber und der Zahler können die Beförderer direkt über ihre institutionellen Websites kontaktieren,

  • oder an die RATP-Postanschrift: RATP Data Protection Officer – 54 Quai de la Rapée – LAC LT73 – 75599 Paris Cedex 12 oder an die E-Mail-Adresse: [email protected].
  • oder an die Postanschrift SNCF Voyageurs - DPO - Rechts- und Compliance-Abteilung, CAMPRA Campus, 4 rue André Campra CS20012, 93212 SAINT-DENIS CEDEX oder über ein Online-Formular für Anträge auf Rechtsausübung: https://url-c.fr/e/7hy9i.
  • oder an die POPTILE-Postanschrift: DPO OPTILE – 32, rue de Caumartin – 75009 Paris.

15. MEDIATION

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen unterliegen französischem Recht. Im Falle einer Streitigkeit und nur nach Anfrage über das Formular der Ile-de-France Mobilités-Anwendung, deren Antwort ihn nicht zufrieden gestellt hat oder wenn innerhalb eines Monats keine Antwort erfolgt, kann der Kunde auf das Mittel der Mediation zurückgreifen, um seinen Streit gütlich beizulegen. Den Streitparteien steht es jedoch frei, die Inanspruchnahme einer Mediation anzunehmen oder abzulehnen. Die durch die Mediation vorgeschlagene Lösung ist für die Parteien nicht bindend. Der Kunde findet auf den Websites von RATP, SNCF und Optile, bei ihren Vertretern oder auf den entsprechenden Kommunikationsmedien, die von jedem von ihnen implementiert werden, die Kontaktdaten und die Adresse der Website des zuständigen Mediators, dem jeder Beförderer angehört, wobei der Kunde die Angelegenheit an den Mediator seiner Wahl verweisen kann.

16. ENTWICKLUNG DER ALLGEMEINEN VERKAUFS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Île-de-France Mobilités und die Beförderer können diese Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen ändern. In diesem Fall werden die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Kunden durch Veröffentlichung in der Sammlung der Verwaltungsakte von Île-de-France Mobilités sowie auf der iledefrance-mobilites.fr-Website zur Kenntnis gebracht.

Die Übersetzungen der AGB sind ticket indikativ. Die AGB in französischer Sprache sind vor Gericht verbindlich.