Die Mobilitätsprämie ist eine der Hauptquellen des Haushalts von Île-de-France Mobilités.
Private oder öffentliche Arbeitgeber in der Region Île-de-France, die mindestens 11 Arbeitnehmer/Agenten beschäftigen, unterliegen der Mobilitätsprämie (Artikel L.2531-2 des Allgemeinen Gesetzbuchs der Gemeinden).
Île-de-France Mobilités ist für die Festlegung des Satzes der Mobilitätsprämie zuständig, der in jedem Departement der Region Paris und innerhalb der in Artikel L.2531-4 des Allgemeinen Gesetzbuches der lokalen Behörden festgelegten Grenzen gilt (um Ihren anwendbaren Satz zu erfahren: www.urssaf.fr).
Hinweis: Ab dem 1. Quartal 2022 müssen Anträge auf Erstattung der Mobilitätsprämie über die folgende spezielle Plattform an Île-de-France Mobilités gesendet werden: https://versement-mobilite.iledefrance-mobilites.fr
Erstattungen ticket untergebrachtes oder transportiertes Personal
Arbeitgeber können bei Île-de-France Mobilités eine Erstattung der Mobilitätsprämie beantragen, wenn sie nachweisen, dass sie ihren Arbeitnehmern/Agenten eine dauerhafte Unterkunft an ihrem Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt haben (untergebrachtes Personal) oder dass sie den kollektiven Transport für alle ihre Arbeitnehmer/Agenten oder einige von ihnen zwischen ihrem Wohnort und ihrem Arbeitsplatz (befördertes Personal) vollständig sichergestellt haben.
Vierteljährlicher Erstattungsantrag - Transportiertes Personal
Vierteljährlicher Erstattungsantrag - Untergebrachtes Personal
Rückerstattungen ticket zu Unrecht gezahlter Beträge
Arbeitgeber, die zu Unrecht Beiträge zur Mobilitätsprämie geleistet haben (z. B. falscher Satz, Belegschaft unterhalb der Haftungsschwelle, Wanderarbeitnehmer usw.), haben die Möglichkeit, die Erstattung der Mobilitätsprämie bei der URSSAF zu beantragen, der einzigen Stelle, die für die Prüfung und Kontrolle dieser Art von Anträgen zuständig ist, gemäß den Artikeln D.2531-9 und D.2531-10 des Allgemeinen Gesetzbuchs der lokalen Behörden und der Entscheidung des Kassationsgerichtshofs vom 15. Juni 2017.
Befreiung von der Mobilitätsabgabe
In der Region Île-de-France ist die Befreiung eine Ausnahme vom Grundsatz der Verpflichtung zur Mobilitätsabgabe.
Diese Befreiung kommt Vereinen und Stiftungen zugute, wenn sie die Bedingungen erfüllen, die in den Bestimmungen von Artikel L.2531-2 des Allgemeinen Gesetzbuches der Gemeinden gefordert werden (als gemeinnützig anerkannte Vereine und Stiftungen, deren Tätigkeit sozialer Natur ist). Sie unterliegt keiner vorherigen Entscheidung von Ile-de-France Mobilités.
So stehen Vereinen und Stiftungen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- oder sie sind der Ansicht, dass sie die Voraussetzungen für die Befreiung erfüllen, und zahlen die Mobilitätsprämie nicht
- oder sie ziehen es vor, ihre Befreiung vorher bestätigen zu lassen, und können in diesem Fall einen Antrag auf ein Sozialreskript an die Urssaf Ile-de-France senden.